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Selbsthilfe des Besitzers § 859 BGB

Diese Lektion zur § 34a Sachkundeprüfung erläutert die rechtlichen Grundlagen der Selbsthilfe des Besitzers gemäß § 859 BGB bei verbotener Eigenmacht. Du lernst praxisnah, unter welchen Voraussetzungen die Besitzwehr oder Besitzkehr zur Verteidigung und Wiedererlangung von Besitz rechtlich zulässig ist.

Lektion 56: Selbsthilfe des Besitzers § 859 BGB

Lernziele: Du lernst, wann du Gewalt anwenden darfst, um deinen Besitz zu verteidigen oder zurückzuholen.

Kerninhalt

Wenn "Verbotene Eigenmacht" vorliegt (Lektion 55), gibt uns § 859 BGB das Recht zur Gegenwehr. Man unterscheidet zwei Fälle:

1. Besitzwehr (§ 859 Abs. 1) - Gegen Störung

"Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren."

  • Fall: Jemand will rein, obwohl er nicht darf. Oder jemand will dein Handy wegreißen.
  • Handlung: Du darfst ihn wegschubsen, festhalten, abblocken.
  • Zeitpunkt: Während der Angriff passiert.

2. Besitzkehr (§ 859 Abs. 2 & 3) - Zurückholen

"Wird eine Sache weggenommen, so darf der Besitzer sie dem Täter wieder abnehmen..."

  • Fall: Der Dieb hat das Handy schon in der Hand und rennt weg.
  • Bedingung: Du musst ihn auf frischer Tat verfolgen oder betreffen.
    • Wenn du ihn erst 3 Tage später in der Stadt siehst -> Zu spät! (Dann musst du die Polizei rufen).
    • Du musst sofort hinterher.
  • Handlung: Du darfst ihn zu Boden bringen und ihm das Handy wieder wegnehmen (mit Gewalt!).

Tipp: Bei Notwehr (§ 227) darf man sich nur "verteidigen". Bei der Besitzkehr darf man ihm aktiv "hinterherrennen und es wieder wegnehmen". Als Sicherheitsdienst (Besitzdiener) nutzen wir oft § 859, um Diebesgut zu sichern.

Begriffserklärungen

BegriffErklärung
BetreffenIhn noch am Tatort erwischen.
VerfolgenIhm sofort hinterherrennen (Sichtkontakt oder direkte Spur).

Praxisbeispiel

Situation: Ein Ladendieb steckt eine Flasche Vodka ein und rennt aus dem Laden. Der Detektiv rennt hinterher, holt ihn auf dem Parkplatz ein, wirft ihn zu Boden und nimmt die Flasche an sich.

Rechtsgrundlage: § 859 Abs. 2 BGB (Besitzkehr). Der Detektiv ist Besitzdiener. Dem Laden wurde der Besitz entzogen (Wegnahme). Der Täter wurde verfolgt (frische Tat). Gewaltanwendung (Niederwerfen) war erforderlich, um den Besitz zurückzuholen. Alles richtig gemacht.

Zusammenfassung

  • ✅ Besitzwehr: Gegen Störung wehren.
  • ✅ Besitzkehr: Weggenommenes sofort wiederholen.
  • ✅ Voraussetzung: Frische Tat!
  • ✅ Auch der Besitzdiener (Wachmann) darf das.

Prüfungsfragen zu diesem Thema

Teste dein Wissen – richtige Antworten sind grün markiert.

Prüfungsfrage 1

Wann bzw. wodurch beginnt die Rechtsfähigkeit eines natürlichen Menschen?

  • A)Mit der Zeugung.
  • B)Mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • C)Mit der Taufe.
  • D)Mit der Namensgebung.
  • E)Mit dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib (Vollendung der Geburt).
  • F)Bereits mit dem ersten Herzschlag im Mutterleib.
iErklärung

In der Rechtskunde ist es entscheidend, den Begriff der Rechtsfähigkeit korrekt einzuordnen. Gemäß § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt. Das bedeutet rechtlich gesehen: Sobald ein Kind vollständig aus dem Mutterleib ausgetreten ist und lebt, ist es eine natürliche Person und damit Träger von Rechten und Pflichten.

Warum ist das wichtig? Ein neugeborenes Baby kann bereits Eigentümer eines Grundstücks sein oder ein Vermögen erben. Es hat also Rechte. Die Rechtsfähigkeit ist völlig unabhängig vom Alter, der geistigen Verfassung oder der Staatsangehörigkeit. Sie endet erst mit dem Tod des Menschen.

Abgrenzung zur Geschäftsfähigkeit: Oft wird die Rechtsfähigkeit mit der Geschäftsfähigkeit verwechselt. Während die Rechtsfähigkeit jedem Menschen ab der Geburt zusteht, beginnt die volle Geschäftsfähigkeit (die Fähigkeit, Verträge selbstständig wirksam abzuschließen) erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB).

Analyse der falschen Antworten:

  • A (Zeugung) & F (Herzschlag): Zwar genießt das ungeborene Leben (nasciturus) bereits einen gewissen Schutz (z.B. im Erbrecht oder durch das Grundgesetz Art. 2 GG), die volle Rechtsfähigkeit im Sinne des Privatrechts tritt jedoch erst mit der Trennung vom Mutterleib ein.
  • B (18. Lebensjahr): Hier beginnt die volle Geschäftsfähigkeit, nicht die Rechtsfähigkeit. Ein Kind wäre sonst bis zum 18. Lebensjahr rechtlos, was nicht der Fall ist.
  • C (Taufe) & D (Namensgebung): Dies sind entweder religiöse Rituale oder verwaltungsrechtliche Akte, die keinen Einfluss auf den gesetzlichen Beginn der Rechtsfähigkeit nach dem BGB haben.

Prüfungsfrage 2

Worin unterscheidet sich das BGB grundsätzlich vom StGB?

  • A)StGB ist für Firmen, BGB für Privatleute.
  • B)BGB regelt Verhältnisse der Bürger untereinander (Gleichordnung).
  • C)StGB regelt Schadensersatz.
  • D)BGB kennt keine Gesetze.
  • E)Es gibt keinen Unterschied.
  • F)BGB ist Bundesrecht, StGB ist Landesrecht.
iErklärung

Der entscheidende Unterschied zwischen dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Strafgesetzbuch (StGB) liegt in der Art der Rechtsbeziehung. Das BGB gehört zum Privatrecht. Hier stehen sich die Bürger auf Augenhöhe gegenüber. Man nennt dies das Prinzip der Gleichordnung. Wenn Sie beispielsweise einen Kaufvertrag abschließen oder eine Wohnung mieten, regelt das BGB, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihr Vertragspartner haben. Es geht im BGB primär um den Ausgleich von Interessen und den Ersatz von Schäden (z. B. Schadensersatz gemäß § 823 BGB).

Das StGB hingegen gehört zum Öffentlichen Recht (speziell zum Strafrecht). Hier besteht ein Verhältnis der Über- und Unterordnung: Der Staat tritt dem Bürger gegenüber. Wenn jemand eine Straftat begeht (z. B. Diebstahl oder Körperverletzung), greift der Staat ein, um die Tat zu sühnen und die Rechtsordnung zu schützen. Hier geht es nicht um einen Vertrag, sondern um Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe).

Warum sind die anderen Antworten falsch?

  • Antwort A: Das StGB gilt für alle Menschen (natürliche Personen), nicht nur für Firmen. Tatsächlich können Firmen im strafrechtlichen Sinne gar nicht „eingesperrt“ werden, bestraft werden immer die handelnden Personen.
  • Antwort C: Schadensersatz ist eine typische Regelung des BGB (z. B. §§ 249 ff. BGB). Das StGB regelt die Bestrafung von Tätern, nicht primär die Wiedergutmachung des zivilen Schadens.
  • Antwort D: Das BGB ist eines der umfangreichsten Gesetzbücher Deutschlands und besteht aus über 2.300 Paragrafen.
  • Antwort E: Es gibt einen fundamentalen Unterschied: Privatrecht (BGB) vs. Öffentliches Recht (StGB).
  • Antwort F: Sowohl das BGB als auch das StGB sind Bundesgesetze, die für ganz Deutschland einheitlich gelten. Es gibt hier keinen Unterschied zwischen Bundes- und Landesrecht.

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