Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: A, B
In der privaten Sicherheit ist ein Grundsatz besonders wichtig: Private Sicherheitsmitarbeiter haben keine polizeilichen Sonderrechte. Sie sind rechtlich gesehen normale Bürger und handeln auf der Basis von Rechten, die jedem Bürger zustehen, sowie auf Basis von Rechten, die ihnen vom Auftraggeber übertragen wurden. Der Staat hat das sogenannte Gewaltmonopol.
Warum die Antworten A und B richtig sind:
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antworten: A, C
Um diese Frage richtig zu beantworten, müssen wir den Begriff der "Öffentlichen Sicherheit" genau definieren und von der "Öffentlichen Ordnung" abgrenzen. Die Öffentliche Sicherheit ist ein zentraler Begriff im Polizei- und Ordnungsrecht und umfasst den Schutz von drei großen Bereichen (den sogenannten Schutzgütern):
1. Die Unversehrtheit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze (z.B. das Strafgesetzbuch - StGB, das Bürgerliche Gesetzbuch - BGB, die Gewerbeordnung - GewO) eingehalten werden. Jeder Gesetzesverstoß ist automatisch eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
2. Die Individualrechtsgüter: Das sind die Rechte des Einzelnen, wie zum Beispiel das Leben und die körperliche Unversehrtheit (geschützt durch Art. 2 GG), die Freiheit, die Ehre und das Eigentum (geschützt durch Art. 14 GG).
3. Der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates: Hierzu zählen staatliche Einrichtungen und die Verfassung.
Richtige Antworten: A, D
Die Frage behandelt ein sehr wichtiges Grundrecht aus dem Grundgesetz: Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. Der Begriff "Wohnung" umfasst im juristischen Sinne nicht nur private Wohnräume, sondern auch Geschäftsräume und befriedetes Besitztum.
Warum die Antworten A und D richtig sind:
Eine Durchsuchung durch die Polizei (Exekutive) ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Jeder Eingriff des Staates in die Grundrechte der Bürger erfordert zwingend eine gesetzliche Rechtsgrundlage (Antwort A ist richtig). Das Grundgesetz legt in Art. 13 Abs. 2 GG fest, dass Durchsuchungen grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden dürfen (sogenannter Richtervorbehalt). Nur wenn es besonders schnell gehen muss, weil ansonsten Beweismittel vernichtet werden könnten oder ein Täter entkommt, greift die Ausnahme "Gefahr im Verzug". In diesem Fall darf die Polizei auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss durchsuchen (Antwort D ist richtig).
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antworten: A, E
Um diese Frage richtig zu beantworten, muss man den grundlegenden Unterschied zwischen dem Öffentlichen Recht und dem Privatrecht kennen.
Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat (der die hoheitliche Macht hat, also übergeordnet ist) und dem Bürger (der untergeordnet ist). Es regelt auch den Aufbau des Staates selbst. Hier geht es oft um die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Das Privatrecht (Zivilrecht) regelt hingegen die rechtlichen Beziehungen von Bürgern untereinander auf der Basis der Gleichberechtigung (z. B. Verträge, Schadensersatz).
Warum sind die Antworten A und E richtig?
Richtige Antwort: B
Der private Sicherheitsdienst arbeitet grundsätzlich im Privatrecht (Zivilrecht). Das ist ein fundamentaler Grundsatz für deine Arbeit gemäß § 34a GewO (Gewerbeordnung). Im deutschen Rechtssystem wird streng zwischen dem Privatrecht und dem Öffentlichen Recht unterschieden. Als Sicherheitsmitarbeiter bist du ein ganz normaler Bürger, der im Auftrag eines anderen Bürgers oder einer Firma (juristische Person) handelt. Zwischen dir und den Personen, mit denen du zu tun hast (z. B. Kunden, Besucher, Täter), herrscht das Prinzip der Gleichberechtigung (Gleichordnung). Du hast keine staatliche Macht und darfst keine Befehle erteilen, sondern nutzt private Rechte wie das Hausrecht aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder die sogenannten Jedermannsrechte (z. B. Notwehr nach § 227 BGB oder die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO).
Warum die Antwort B richtig und alle anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antworten: C, D
In Deutschland ist die staatliche Macht aufgeteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern. Dieses Prinzip nennt man Gewaltenteilung und es ist im Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 GG) festgeschrieben. Die Staatsgewalt wird in drei Bereiche unterteilt: die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (ausführende Gewalt) und die Judikative (Rechtsprechung).
Die Exekutive hat die Aufgabe, die Gesetze, die vom Parlament beschlossen wurden, in der Praxis umzusetzen und für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Zur Exekutive gehören die Regierung, die gesamte Verwaltung (Ämter und Behörden) sowie die Polizei.
Warum sind die Antworten C und D richtig?
Richtige Antworten: D, E
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und steht über allen anderen Gesetzen. Die Artikel 1 bis 19 GG enthalten die Grundrechte. Um diese Frage richtig zu beantworten, muss man verstehen, wie diese Grundrechte wirken und wo ihre Grenzen liegen.
Warum die Antworten D und E richtig sind:
Antwort D ist richtig: Obwohl Grundrechte in erster Linie dazu dienen, den Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen, sind sie nicht nur reine Abwehrrechte. Manche Grundrechte gewähren dem Bürger auch direkte Leistungsansprüche oder Teilhaberechte gegenüber dem Staat. Ein klassisches Beispiel ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG. Diese garantiert jedem Bürger das Recht, vor Gericht zu ziehen, wenn er durch die öffentliche Gewalt (den Staat) in seinen Rechten verletzt wird. Der Staat muss also Gerichte zur Verfügung stellen (eine Leistung erbringen).
Antwort E ist richtig: Die meisten Grundrechte gelten nicht grenzenlos. Sie können durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Dies nennt man in der Rechtswissenschaft "Gesetzesvorbehalt". Zum Beispiel garantiert Art. 8 GG die Versammlungsfreiheit, aber für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch ein Gesetz (wie das Versammlungsgesetz) beschränkt werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Richtige Antworten: B, D
Um diese Frage richtig zu beantworten, muss man den grundlegenden Unterschied zwischen dem Öffentlichen Recht und dem Privatrecht verstehen. Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat (Behörden, Polizei) und dem Bürger. Hier herrscht ein sogenanntes Über-/Unterordnungsverhältnis: Der Staat tritt mit hoheitlicher Macht auf, ordnet an und der Bürger muss sich fügen. Das Privatrecht (Zivilrecht) regelt hingegen die rechtlichen Beziehungen von Bürgern oder privaten Unternehmen untereinander auf einer Ebene der Gleichberechtigung (Gleichordnungsverhältnis). Dies ist meist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Warum sind die Antworten B und D richtig?
Richtige Antworten: A, B
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und steht über allen anderen Gesetzen. Die Artikel 1 bis 19 GG enthalten die Grundrechte. Diese Grundrechte werden in zwei Hauptkategorien unterteilt: Menschenrechte (auch Jedermann-Rechte genannt) und Bürgerrechte (auch Deutschen-Rechte genannt).
Um die Frage richtig zu beantworten, muss man den Unterschied kennen:
- Menschenrechte gelten für jeden Menschen auf der Welt, der sich in Deutschland aufhält, unabhängig von seiner Nationalität. Man erkennt sie im Gesetzestext an Wörtern wie *"Jeder hat das Recht..."* oder *"Niemand darf..."*.
- Bürgerrechte gelten laut Grundgesetz ausdrücklich nur für deutsche Staatsbürger (im Sinne des Art. 116 GG). Man erkennt sie an der Formulierung *"Alle Deutschen haben das Recht..."*.
Warum sind A und B richtig?
Richtige Antwort: E
Private Sicherheitsmitarbeiter sind rechtlich gesehen ganz normale Privatpersonen. Der Staat hat in Deutschland das sogenannte Gewaltmonopol. Das bedeutet, dass hoheitliche Rechte (also das Recht, Bürgern Befehle zu erteilen oder Zwang auszuüben, wie z.B. Platzverweise oder unbedingte Taschenkontrollen) ausschließlich staatlichen Organen wie der Polizei oder dem Zoll zustehen.
Die korrekte Antwort ist E, weil private Sicherheitskräfte ihre Befugnisse nur aus zwei Quellen beziehen: Erstens aus den sogenannten Jedermannsrechten, die jedem Bürger zustehen (z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO). Zweitens aus den übertragenen Rechten des Auftraggebers, insbesondere dem Hausrecht (§§ 858 ff. BGB) als sogenannte Besitzdiener. Sie haben niemals hoheitliche Befugnisse.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort A ist falsch: Das Tragen einer Dienstkleidung (selbst wenn sie behördlich gemeldet oder zugelassen ist, wie in § 34a GewO gefordert) verleiht niemals hoheitliche Rechte. Ein Sicherheitsmitarbeiter bleibt immer eine Privatperson. Wer sich durch eine Uniform hoheitliche Rechte anmaßt, begeht eine Straftat (Amtsanmaßung nach § 132 StGB).
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B ist falsch: Die Polizei benötigt nicht zwingend die ausdrückliche Zustimmung des Inhabers. Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt oder "Gefahr im Verzug" besteht, darf die Polizei die Durchsuchung auch gegen den Willen des Inhabers zwangsweise durchsetzen.
- Antwort C ist falsch: Die primäre Anordnungskompetenz liegt beim Richter (Gericht), nicht bei der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft (und ihre Ermittlungspersonen, also die Polizei) darf nur bei "Gefahr im Verzug" selbst anordnen. Es bedarf also nicht in jedem Fall einer Anordnung der Staatsanwaltschaft.
- Antwort E ist falsch: Eine Durchsuchung ist niemals "ohne besondere Voraussetzungen" zulässig. Es müssen immer strenge gesetzliche Vorgaben (z.B. nach der Strafprozessordnung, §§ 102 ff. StPO) erfüllt sein. Zudem gibt es für Durchsuchungen zur Nachtzeit besondere Einschränkungen (§ 104 StPO), sie sind also nicht einfach jederzeit zulässig.
Wichtiger Hinweis für Sicherheitsmitarbeiter:
Wir als private Sicherheitskräfte gehören nicht zur Polizei (Exekutive) und haben keine staatlichen Hoheitsrechte. Wir dürfen niemals eigenmächtig Wohnungen oder Geschäftsräume gegen den Willen des Inhabers durchsuchen. Wir handeln ausschließlich auf Basis von Jedermannsrechten (z.B. § 32 StGB, § 127 StPO) oder den Rechten, die uns der Auftraggeber über das Hausrecht überträgt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Für dich als angehende Sicherheitskraft nach § 34a GewO ist diese Unterscheidung extrem wichtig: Du handelst im Dienst grundsätzlich auf Basis des Privatrechts (z. B. durch die Übertragung des Hausrechts aus dem BGB oder durch Jedermannsrechte). Du hast keine hoheitlichen Rechte wie die Polizei, die im Öffentlichen Recht agiert.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort A ist falsch: Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden die nachfolgenden Grundrechte die Gesetzgebung (Legislative), die vollziehende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) als unmittelbar geltendes Recht. Der Staat ist also in all seinen Formen an die Grundrechte gebunden, nicht nur die Polizei oder Behörden (Exekutive).
Antwort B ist falsch: Wie bei Antwort E erklärt, gelten Grundrechte in der Regel nicht absolut. Sie können und müssen oft eingeschränkt werden, wenn sie mit den Grundrechten anderer Menschen oder mit wichtigen Interessen der Allgemeinheit kollidieren (Gesetzesvorbehalt). Nur ganz wenige Ausnahmen, wie die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), sind absolut und dürfen niemals angetastet werden.
Antwort C ist falsch: Grundrechte sind zwar historisch als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat (status negativus) entstanden, aber sie sind nicht *ausschließlich* das. Wie in Antwort D beschrieben, beinhalten sie auch Leistungsansprüche. Zudem entfalten sie eine sogenannte "Drittwirkung" im Zivilrecht (z.B. im BGB), was bedeutet, dass sie auch das rechtliche Miteinander von Privatpersonen beeinflussen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A (Die Berufsfreiheit, Art. 12 GG): Der Gesetzestext lautet: *"Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen."* Es handelt sich also um ein klassisches Bürgerrecht.
- B (Die Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG): Der Gesetzestext lautet: *"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."* Auch dies ist ein Bürgerrecht.
*(Hinweis: Ausländer dürfen in Deutschland natürlich auch arbeiten und demonstrieren. Diese Rechte ergeben sich für sie aber aus anderen Gesetzen, wie dem Aufenthaltsgesetz oder dem allgemeinen Versammlungsgesetz, und nicht direkt aus diesen speziellen Artikeln des Grundgesetzes.)*
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Antworten C, D, E und F sind falsch, weil es sich bei ihnen um Menschenrechte handelt, die für absolut jeden gelten, nicht nur für Deutsche:
- C (Die Freiheit der Person, Art. 2 GG): *"Die Freiheit der Person ist unverletzlich."* (Gilt für jeden).
- D (Die Menschenwürde, Art. 1 GG): *"Die Würde des Menschen ist unantastbar."* (Gilt für jeden Menschen, nicht nur für Deutsche).
- E (Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 GG): *"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."* (Gilt für jeden).
- F (Die Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG): *"Die Wohnung ist unverletzlich."* (Schützt die Wohnung jedes Menschen in Deutschland).
Antwort B ist falsch: Sicherheitsmitarbeiter haben nicht die gleichen Eingriffsbefugnisse wie Polizeibeamte. Die Polizei darf hoheitlich handeln (z.B. jemanden gegen seinen Willen durchsuchen). Der Sicherheitsmitarbeiter darf auf dem bewachten Objekt nur das private Hausrecht durchsetzen (z.B. Hausverbot erteilen), aber keine polizeilichen Zwangsmaßnahmen durchführen.
Antwort C ist falsch: Art. 33 Abs. 4 GG (Grundgesetz) besagt genau das Gegenteil: Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Beamten) zu übertragen. Auch bei Gefahr im Verzug wird ein privater Wachmann nicht zum Träger von Hoheitsrechten, sondern handelt höchstens aus Notwehr oder rechtfertigendem Notstand.
Antwort D ist falsch: Ein privater Sicherheitsmitarbeiter wird nicht zum Beamten im rechtlichen Sinne, nur weil der Auftraggeber eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (z.B. wenn eine private Sicherheitsfirma ein Rathaus oder eine Arbeitsagentur bewacht). Er bleibt Angestellter eines privaten Unternehmens.
Antwort F ist falsch: Es gibt in der Strafprozessordnung (StPO) keine Sonderrechte für private Sicherheitsdienste zur Identitätsfeststellung. Die Identitätsfeststellung von Passanten gegen deren Willen (z.B. nach § 163b StPO) ist ein hoheitliches Recht und bleibt der Polizei vorbehalten. Sicherheitsmitarbeiter dürfen nur im Rahmen der vorläufigen Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO) handeln, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird, aber sie dürfen die Herausgabe des Ausweises nicht hoheitlich erzwingen.