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Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
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Jetzt startenRichtige Antworten: A, B
In der privaten Sicherheit ist ein Grundsatz besonders wichtig: Private Sicherheitsmitarbeiter haben keine polizeilichen Sonderrechte. Sie sind rechtlich gesehen normale Bürger und handeln auf der Basis von Rechten, die jedem Bürger zustehen, sowie auf Basis von Rechten, die ihnen vom Auftraggeber übertragen wurden. Der Staat hat das sogenannte Gewaltmonopol.
Warum die Antworten A und B richtig sind:
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antworten: A, C
Um diese Frage richtig zu beantworten, müssen wir den Begriff der "Öffentlichen Sicherheit" genau definieren und von der "Öffentlichen Ordnung" abgrenzen. Die Öffentliche Sicherheit ist ein zentraler Begriff im Polizei- und Ordnungsrecht und umfasst den Schutz von drei großen Bereichen (den sogenannten Schutzgütern):
1. Die Unversehrtheit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze (z.B. das Strafgesetzbuch - StGB, das Bürgerliche Gesetzbuch - BGB, die Gewerbeordnung - GewO) eingehalten werden. Jeder Gesetzesverstoß ist automatisch eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
2. Die Individualrechtsgüter: Das sind die Rechte des Einzelnen, wie zum Beispiel das Leben und die körperliche Unversehrtheit (geschützt durch Art. 2 GG), die Freiheit, die Ehre und das Eigentum (geschützt durch Art. 14 GG).
3. Der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates: Hierzu zählen staatliche Einrichtungen und die Verfassung.
Richtige Antworten: A, D
Die Frage behandelt ein sehr wichtiges Grundrecht aus dem Grundgesetz: Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. Der Begriff "Wohnung" umfasst im juristischen Sinne nicht nur private Wohnräume, sondern auch Geschäftsräume und befriedetes Besitztum.
Warum die Antworten A und D richtig sind:
Eine Durchsuchung durch die Polizei (Exekutive) ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Jeder Eingriff des Staates in die Grundrechte der Bürger erfordert zwingend eine gesetzliche Rechtsgrundlage (Antwort A ist richtig). Das Grundgesetz legt in Art. 13 Abs. 2 GG fest, dass Durchsuchungen grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden dürfen (sogenannter Richtervorbehalt). Nur wenn es besonders schnell gehen muss, weil ansonsten Beweismittel vernichtet werden könnten oder ein Täter entkommt, greift die Ausnahme "Gefahr im Verzug". In diesem Fall darf die Polizei auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss durchsuchen (Antwort D ist richtig).
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antworten: A, E
Um diese Frage richtig zu beantworten, muss man den grundlegenden Unterschied zwischen dem Öffentlichen Recht und dem Privatrecht kennen.
Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat (der die hoheitliche Macht hat, also übergeordnet ist) und dem Bürger (der untergeordnet ist). Es regelt auch den Aufbau des Staates selbst. Hier geht es oft um die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Das Privatrecht (Zivilrecht) regelt hingegen die rechtlichen Beziehungen von Bürgern untereinander auf der Basis der Gleichberechtigung (z. B. Verträge, Schadensersatz).
Warum sind die Antworten A und E richtig?
Richtige Antwort: B
Der private Sicherheitsdienst arbeitet grundsätzlich im Privatrecht (Zivilrecht). Das ist ein fundamentaler Grundsatz für deine Arbeit gemäß § 34a GewO (Gewerbeordnung). Im deutschen Rechtssystem wird streng zwischen dem Privatrecht und dem Öffentlichen Recht unterschieden. Als Sicherheitsmitarbeiter bist du ein ganz normaler Bürger, der im Auftrag eines anderen Bürgers oder einer Firma (juristische Person) handelt. Zwischen dir und den Personen, mit denen du zu tun hast (z. B. Kunden, Besucher, Täter), herrscht das Prinzip der Gleichberechtigung (Gleichordnung). Du hast keine staatliche Macht und darfst keine Befehle erteilen, sondern nutzt private Rechte wie das Hausrecht aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder die sogenannten Jedermannsrechte (z. B. Notwehr nach § 227 BGB oder die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO).
Warum die Antwort B richtig und alle anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antworten: C, D
In Deutschland ist die staatliche Macht aufgeteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern. Dieses Prinzip nennt man Gewaltenteilung und es ist im Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 GG) festgeschrieben. Die Staatsgewalt wird in drei Bereiche unterteilt: die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (ausführende Gewalt) und die Judikative (Rechtsprechung).
Die Exekutive hat die Aufgabe, die Gesetze, die vom Parlament beschlossen wurden, in der Praxis umzusetzen und für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Zur Exekutive gehören die Regierung, die gesamte Verwaltung (Ämter und Behörden) sowie die Polizei.
Warum sind die Antworten C und D richtig?
Richtige Antworten: D, E
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und steht über allen anderen Gesetzen. Die Artikel 1 bis 19 GG enthalten die Grundrechte. Um diese Frage richtig zu beantworten, muss man verstehen, wie diese Grundrechte wirken und wo ihre Grenzen liegen.
Warum die Antworten D und E richtig sind:
Antwort D ist richtig: Obwohl Grundrechte in erster Linie dazu dienen, den Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen, sind sie nicht nur reine Abwehrrechte. Manche Grundrechte gewähren dem Bürger auch direkte Leistungsansprüche oder Teilhaberechte gegenüber dem Staat. Ein klassisches Beispiel ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG. Diese garantiert jedem Bürger das Recht, vor Gericht zu ziehen, wenn er durch die öffentliche Gewalt (den Staat) in seinen Rechten verletzt wird. Der Staat muss also Gerichte zur Verfügung stellen (eine Leistung erbringen).
Antwort E ist richtig: Die meisten Grundrechte gelten nicht grenzenlos. Sie können durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Dies nennt man in der Rechtswissenschaft "Gesetzesvorbehalt". Zum Beispiel garantiert Art. 8 GG die Versammlungsfreiheit, aber für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch ein Gesetz (wie das Versammlungsgesetz) beschränkt werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Richtige Antworten: B, D
Um diese Frage richtig zu beantworten, muss man den grundlegenden Unterschied zwischen dem Öffentlichen Recht und dem Privatrecht verstehen. Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat (Behörden, Polizei) und dem Bürger. Hier herrscht ein sogenanntes Über-/Unterordnungsverhältnis: Der Staat tritt mit hoheitlicher Macht auf, ordnet an und der Bürger muss sich fügen. Das Privatrecht (Zivilrecht) regelt hingegen die rechtlichen Beziehungen von Bürgern oder privaten Unternehmen untereinander auf einer Ebene der Gleichberechtigung (Gleichordnungsverhältnis). Dies ist meist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Warum sind die Antworten B und D richtig?
Richtige Antworten: A, B
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und steht über allen anderen Gesetzen. Die Artikel 1 bis 19 GG enthalten die Grundrechte. Diese Grundrechte werden in zwei Hauptkategorien unterteilt: Menschenrechte (auch Jedermann-Rechte genannt) und Bürgerrechte (auch Deutschen-Rechte genannt).
Um die Frage richtig zu beantworten, muss man den Unterschied kennen:
- Menschenrechte gelten für jeden Menschen auf der Welt, der sich in Deutschland aufhält, unabhängig von seiner Nationalität. Man erkennt sie im Gesetzestext an Wörtern wie *"Jeder hat das Recht..."* oder *"Niemand darf..."*.
- Bürgerrechte gelten laut Grundgesetz ausdrücklich nur für deutsche Staatsbürger (im Sinne des Art. 116 GG). Man erkennt sie an der Formulierung *"Alle Deutschen haben das Recht..."*.
Warum sind A und B richtig?
Richtige Antwort: E
Private Sicherheitsmitarbeiter sind rechtlich gesehen ganz normale Privatpersonen. Der Staat hat in Deutschland das sogenannte Gewaltmonopol. Das bedeutet, dass hoheitliche Rechte (also das Recht, Bürgern Befehle zu erteilen oder Zwang auszuüben, wie z.B. Platzverweise oder unbedingte Taschenkontrollen) ausschließlich staatlichen Organen wie der Polizei oder dem Zoll zustehen.
Die korrekte Antwort ist E, weil private Sicherheitskräfte ihre Befugnisse nur aus zwei Quellen beziehen: Erstens aus den sogenannten Jedermannsrechten, die jedem Bürger zustehen (z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO). Zweitens aus den übertragenen Rechten des Auftraggebers, insbesondere dem Hausrecht (§§ 858 ff. BGB) als sogenannte Besitzdiener. Sie haben niemals hoheitliche Befugnisse.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort A ist falsch: Das Tragen einer Dienstkleidung (selbst wenn sie behördlich gemeldet oder zugelassen ist, wie in § 34a GewO gefordert) verleiht niemals hoheitliche Rechte. Ein Sicherheitsmitarbeiter bleibt immer eine Privatperson. Wer sich durch eine Uniform hoheitliche Rechte anmaßt, begeht eine Straftat (Amtsanmaßung nach § 132 StGB).
Richtige Antworten: C, E
Private Sicherheitskräfte haben im Dienst grundsätzlich keine besonderen polizeilichen oder staatlichen Befugnisse. In Deutschland gilt das staatliche Gewaltmonopol (verankert im Grundgesetz, GG), was bedeutet, dass nur der Staat (z. B. Polizei, Ordnungsamt) hoheitliche Macht ausüben darf. Sicherheitsmitarbeiter handeln stattdessen auf Basis von Rechten, die jedem Bürger zustehen, sowie auf Basis von privaten Rechten, die ihnen vom Auftraggeber übertragen wurden.
Warum die Antworten C und E richtig sind:
Antwort C ist korrekt, weil private Sicherheitskräfte sich auf die sogenannten "Jedermannsrechte" berufen können. Dazu gehören die Notwehr (§ 32 StGB / § 227 BGB) und die Nothilfe, um gegenwärtige rechtswidrige Angriffe von sich oder anderen abzuwehren.
Antwort E ist ebenfalls richtig. Der Auftraggeber (z. B. ein Supermarktbesitzer oder Veranstalter) hat private Rechte, wie das Hausrecht oder Selbsthilferechte (z. B. § 859 BGB, § 229 BGB). Diese Rechte kann er vertraglich an den Sicherheitsdienst übertragen, damit dieser sie für ihn ausübt und durchsetzt.
Richtige Antwort: B
Der Tatbestand der Amtsanmaßung ist im Strafgesetzbuch unter § 132 StGB geregelt. Er verbietet es Privatpersonen, sich wie staatliche Amtsträger (Hoheitsträger) zu verhalten und Handlungen durchzuführen, die ausschließlich dem Staat und seinen Behörden (wie der Polizei oder dem Zoll) vorbehalten sind. Da private Sicherheitskräfte keine hoheitlichen Rechte besitzen, sondern lediglich über Jedermannsrechte und private Rechte (wie das Hausrecht) verfügen, ist dieses Thema für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO extrem wichtig.
Warum Antwort B richtig ist:
Antwort B gibt exakt die gesetzliche Definition des § 132 StGB wieder. Eine Amtsanmaßung liegt vor, wenn jemand unbefugt ein öffentliches Amt ausübt oder eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. Ein klassisches Beispiel aus der Sicherheitspraxis: Ein Türsteher erteilt einer Person einen "Platzverweis" für eine öffentliche Straße oder regelt den Verkehr auf einer öffentlichen Kreuzung. Beides sind hoheitliche Aufgaben, die nur die Polizei oder das Ordnungsamt durchführen dürfen.
Richtige Antworten: B, E
Um ein friedliches Zusammenleben zu garantieren und das "Recht des Stärkeren" zu verhindern, hat der moderne Staat zwei grundlegende Monopole inne: das Gewaltmonopol und das Strafmonopol. Diese Prinzipien sind für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe (§ 34a GewO) extrem wichtig, da sie die Grenzen des eigenen Handelns aufzeigen.
Warum die Antworten B und E richtig sind:
Richtige Antworten: A, E
Die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes (Art. 1 GG) ist das höchste und wichtigste Gut unserer Verfassung. Der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bedeutet, dass der Staat den Menschen niemals zum bloßen Objekt staatlichen Handelns machen darf. Dieses Recht ist absolut und gilt ausnahmslos.
Warum die Antworten A und E richtig sind:
Antwort A ist richtig: Staatliche Foltermaßnahmen verletzen die Menschenwürde zwingend. Selbst in extremen Notsituationen, wie der sogenannten "Rettungsfolter" (z.B. um den Aufenthaltsort eines Entführungsopfers zu erfahren), darf der Staat nicht foltern. Ein Menschenleben oder die Würde eines Menschen darf niemals gegen ein anderes Leben abgewogen werden. Der Mensch darf nicht als bloßes Mittel zum Zweck benutzt werden.
Antwort E ist richtig: Die Menschenwürde ist absolut und unter keinen Umständen einschränkbar. Sie unterliegt der sogenannten Ewigkeitsgarantie (Ewigkeitsklausel) nach Art. 79 Abs. 3 GG. Das bedeutet, dass selbst eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat den Artikel 1 GG niemals abschaffen oder in seinem Wesensgehalt antasten darf.
Richtige Antwort: D
Als Sicherheitsmitarbeiter bist du rechtlich gesehen eine Privatperson und handelst auf der Grundlage des Privatrechts. Du hast keine polizeilichen Sonderrechte. Die richtige Antwort ist daher D: Deine Befugnisse stammen ausschließlich aus zwei klaren Quellen. Erstens aus den sogenannten Jedermannsrechten. Das sind Rechte, die jedem Bürger in Deutschland zustehen, wie zum Beispiel die Notwehr (§ 32 StGB), der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) oder die vorläufige Festnahme auf frischer Tat (§ 127 Abs. 1 StPO). Zweitens handelst du aus übertragenen Rechten deines Auftraggebers. Der Kunde überträgt dir vertraglich sein Hausrecht sowie seine Rechte als Besitzer, wodurch du als sogenannter Besitzdiener (§ 855 BGB) die Besitzwehr und Besitzkehr (§ 860 BGB) ausüben darfst.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort A (Aus dem Grundgesetz) ist falsch, weil das Grundgesetz (GG) in erster Linie die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat regelt und keine direkten Eingriffsrechte für private Sicherheitsdienste gegenüber anderen Bürgern liefert.
Richtige Antwort: C
Das Grundgesetz (GG) ist das wichtigste Beispiel für geschriebenes Recht in Deutschland, wie in der Lektion gelernt. In diesem geschriebenen Gesetz sind die Grundrechte verankert. Die Aussage des Kollegen ist falsch, denn das Grundgesetz unterscheidet klar zwischen sogenannten "Bürgerrechten" (die nur für Deutsche gelten, z. B. die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG) und "Menschenrechten" (die für alle Menschen gelten, z. B. die unantastbare Menschenwürde nach Art. 1 GG oder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG). Menschenrechte gelten für jeden Menschen, der sich in Deutschland aufhält, völlig unabhängig von seiner Nationalität. Sie dienen in erster Linie als sogenannte Abwehrrechte gegen ungerechtfertigte Eingriffe des Staates in die Freiheit des Einzelnen. Daher ist Antwort C die einzig richtige Lösung.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A (Er hat Recht) ist falsch, da das geschriebene Recht des Grundgesetzes (GG) Menschenrechte (wie in Art. 1 GG) explizit allen Menschen zuspricht, nicht nur den deutschen Staatsbürgern.
- Antwort B (Sie gelten nur für EU-Bürger) ist falsch, da die Nationalität oder EU-Zugehörigkeit bei universellen Menschenrechten im geschriebenen Recht absolut keine Rolle spielt.
Richtige Antwort: D
Private Sicherheitsmitarbeiter haben im Dienst grundsätzlich keine polizeilichen oder hoheitlichen Befugnisse (Sonderrechte des Staates). Sie dürfen nur das tun, was jedem anderen Bürger auch erlaubt ist (die sogenannten Jedermannsrechte) oder was ihnen der Auftraggeber über das Hausrecht übertragen hat. Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum sind ausschließlich die Polizei und die Ordnungsbehörden zuständig.
Warum Antwort D richtig ist:
Die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) ist ein klassisches Jedermannsrecht. Wenn eine Person auf frischer Tat bei einer Straftat (z. B. Diebstahl) ertappt wird und fluchtverdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann, darf jeder Bürger – und damit auch der private Sicherheitsmitarbeiter – diese Person festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antwort: D
Als Mitarbeiter im privaten Sicherheitsdienst bist du rechtlich gesehen ein ganz normaler Bürger (Privatperson). Du handelst im Auftrag eines privaten Kunden auf der Grundlage des Privatrechts und nicht im Auftrag des Staates. Daher hast du absolut keine polizeilichen oder staatlichen Sonderrechte. Deine Befugnisse leiten sich ausschließlich aus den sogenannten Jedermannsrechten (wie der vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO oder der Notwehr nach § 32 StGB) sowie den vom Auftraggeber übertragenen Rechten (wie dem Hausrecht nach § 903 BGB oder den Besitzdienerrechten nach § 860 BGB) ab.
Warum ist die Antwort D korrekt?
Die Aussage "Es gibt keine Sonderrechte für private Sicherheitsdienste" ist die einzig richtige Antwort. Private Sicherheitskräfte haben keine hoheitlichen Eingriffsrechte. Sie dürfen niemanden gegen seinen Willen durchsuchen, keine Ausweise hoheitlich verlangen und haben im Straßenverkehr keine Vorrechte. Sie stehen auf derselben rechtlichen Stufe wie jeder andere Bürger auch (Prinzip der Gleichordnung).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: F
Ein sogenannter "Beliehener" ist im deutschen Verwaltungsrecht eine Privatperson oder ein privates Unternehmen, dem durch ein Gesetz ausdrücklich hoheitliche Befugnisse (also staatliche Rechte) übertragen wurden. Grundsätzlich liegt das Gewaltmonopol beim Staat (Art. 20 Abs. 2 GG), weshalb nur staatliche Beamte wie die Polizei hoheitlich handeln dürfen. In Ausnahmefällen kann der Staat diese Rechte jedoch an Private "verleihen". Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Luftsicherheitsassistent am Flughafen (nach § 5 LuftSiG), der im staatlichen Auftrag Passagiere durchsucht, oder der TÜV-Prüfer.
Für dich als angehende Sicherheitskraft ist es extrem wichtig zu wissen: Ein normaler Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a GewO ist niemals ein Beliehener! Selbst wenn du im Rahmen einer Public-Private-Partnership (PPP) für den Staat arbeitest, zum Beispiel bei der Bewachung einer staatlichen Flüchtlingsunterkunft oder als City-Streife im öffentlichen Park, handelst du rein privatrechtlich. Du hast keine polizeilichen Befugnisse, sondern darfst nur die sogenannten Jedermannsrechte (wie Notwehr nach § 227 BGB oder die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) sowie das vom Auftraggeber übertragene Hausrecht (§§ 858, 903 BGB) anwenden.
Richtige Antworten: B, F
Um diese Frage richtig zu beantworten, müssen wir verstehen, welche Rolle die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) spielt. Die Staatsanwaltschaft gehört zur Exekutive (ausführende Gewalt), genauer gesagt zu den Strafverfolgungsbehörden. Sie ist nicht Teil der Judikative (Rechtsprechung), auch wenn sie eng mit den Gerichten zusammenarbeitet.
Warum die Antworten B und F richtig sind:
- Antwort B ist richtig: Die Staatsanwaltschaft wird oft als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" bezeichnet. Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) leitet sie die Ermittlungen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Sie sammelt Beweise (oft mit Hilfe der Polizei) und entscheidet am Ende, ob genügend Beweise für eine Anklageerhebung vorliegen oder ob das Verfahren eingestellt wird.
- Antwort F ist richtig: Auch nach einem Gerichtsprozess hat die Staatsanwaltschaft eine wichtige Aufgabe. Sobald ein Richter ein rechtskräftiges Urteil gesprochen hat, fungiert die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Sie kümmert sich um die Strafvollstreckung, verschickt also beispielsweise die Ladung zum Haftantritt oder treibt Geldstrafen ein.
Richtige Antworten: B, D
In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Rechtsstaatsprinzip. Das bedeutet, dass jede staatliche Maßnahme, die in die Rechte von Bürgern eingreift, eine klare Grundlage im geschriebenen Recht (Gesetz) haben muss. Willkür und staatliche Gewalt ohne rechtliche Basis sind streng verboten.
Warum die Antworten B und D richtig sind (Verstoß gegen die rechtsstaatliche Ordnung):
Richtige Antworten: B, C
Die vorläufige Festnahme durch Jedermann ist in § 127 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) geregelt. Da Sicherheitsmitarbeiter keine polizeilichen Befugnisse haben, greifen sie auf dieses sogenannte Jedermannsrecht zurück. Damit eine solche Festnahme rechtmäßig ist und man sich nicht selbst strafbar macht (z. B. wegen Freiheitsberaubung oder Nötigung), müssen ganz bestimmte Voraussetzungen zwingend erfüllt sein.
Die beiden Hauptvoraussetzungen für die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO sind:
1. Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt: Man muss die Person genau in dem Moment erwischen, in dem sie die Tat begeht, oder unmittelbar danach am Tatort oder auf der Flucht.
2. Fluchtverdacht oder Identität nicht sofort feststellbar: Es muss die Gefahr bestehen, dass die Person abhaut und sich dem Verfahren entzieht, oder die Person weigert sich bzw. ist nicht in der Lage, ihre Identität (z. B. durch einen Ausweis) nachzuweisen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antworten: A, D
In Deutschland ist die Staatsmacht aufgeteilt, um Machtmissbrauch und Diktatur zu verhindern. Dieses grundlegende Prinzip nennt man Gewaltenteilung. Es ist im Grundgesetz verankert (Art. 20 Abs. 2 GG: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."). Es gibt drei Gewalten: die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (ausführende Gewalt) und die Judikative (Rechtsprechung).
Die richtigen Antworten (A und D):
Richtige Antworten: C, D
Die Notwehr ist eines der wichtigsten Jedermannsrechte für Sicherheitsmitarbeiter. Da Sicherheitskräfte keine polizeilichen Sonderrechte haben, handeln sie auf Basis dieser Rechte, die jedem Bürger zustehen. Die Notwehr ist im deutschen Recht doppelt verankert, um den Handelnden sowohl vor zivilrechtlichen als auch vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Die richtigen Antworten sind C (§ 227 BGB) und D (§ 32 StGB).
- § 32 StGB (Strafgesetzbuch) regelt die strafrechtliche Seite der Notwehr. Er besagt, dass wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, nicht rechtswidrig handelt. Das schützt dich davor, vom Staat bestraft zu werden (z.B. wegen Körperverletzung), wenn du dich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff verteidigst.
- § 227 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die zivilrechtliche Seite. Er besagt ebenfalls, dass eine durch Notwehr gebotene Handlung nicht widerrechtlich ist. Das schützt dich davor, dem Angreifer Schadensersatz oder Schmerzensgeld zahlen zu müssen.
Richtige Antwort: A
Der wichtigste Unterschied zwischen der staatlichen Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst liegt in ihrer rechtlichen Grundlage und ihren Befugnissen. In Deutschland gilt das sogenannte Gewaltmonopol des Staates (abgeleitet aus Art. 20 Abs. 2 GG). Das bedeutet, dass grundsätzlich nur der Staat (also z. B. die Polizei oder Ordnungsbehörden) hoheitliche Macht ausüben und Gesetze mit Zwang durchsetzen darf. Private Sicherheitsdienste handeln hingegen als normale Bürger und Dienstleister.
Warum Antwort A richtig ist:
Das private Sicherheitsgewerbe (geregelt in § 34a GewO) wird ausschließlich auf privatrechtlicher Grundlage tätig. Das bedeutet, ein Sicherheitsunternehmen schließt mit einem Kunden einen Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab, in der Regel einen Dienstleistungsvertrag (§ 611 BGB) oder Werkvertrag (§ 631 BGB). Der Sicherheitsmitarbeiter hat keine besonderen staatlichen Befugnisse, sondern darf nur die sogenannten "Jedermannsrechte" (z. B. Notwehr nach § 32 StGB, vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) sowie die vom Auftraggeber übertragenen Rechte (wie das Hausrecht nach §§ 858 ff. BGB) ausüben.
Richtige Antwort: D
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und steht in der rechtlichen Hierarchie über allen anderen Gesetzen. In den Artikeln 1 bis 19 GG sind die sogenannten Grundrechte verankert. Diese Grundrechte dienen in erster Linie als Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, entfalten aber auch eine Drittwirkung im Zivilrecht. Man unterteilt die Grundrechte juristisch in zwei große Gruppen: die Menschenrechte (auch "Jedermann-Rechte" genannt) und die Bürgerrechte (auch "Deutschen-Rechte" genannt).
Ein Menschenrecht gilt für absolut jede Person, die sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhält, völlig unabhängig von ihrer Nationalität. Man erkennt diese Rechte im Gesetzestext ganz eindeutig an Formulierungen wie "Jeder hat das Recht...", "Alle Menschen..." oder "Niemand darf...". Bekannte Beispiele hierfür sind die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 GG) oder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG). Daher ist die Antwort richtig, die besagt, dass man ein Menschenrecht an der Formulierung "Jeder..." oder "Alle Menschen..." erkennt.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antworten: A, F
Artikel 2 des Grundgesetzes (Art. 2 GG) ist ein zentraler Baustein unserer Freiheitsrechte und wird oft als "Super-Artikel" bezeichnet, da er zwei sehr wichtige, aber unterschiedliche Bereiche abdeckt. Für dich als künftige Sicherheitskraft ist dieser Artikel im Arbeitsalltag extrem wichtig, da du oft in Spannungsfelder mit diesen Rechten gerätst.
Warum die Antworten A und F richtig sind:
Richtige Antwort: B
Das Grundgesetz (GG) schützt in Deutschland die wichtigsten Rechte der Bürger vor staatlichen Eingriffen und bildet die Basis für unser Zusammenleben. Die richtige Antwort ist Artikel 13 GG, welcher die "Unverletzlichkeit der Wohnung" garantiert. Dieser Artikel besagt ganz klar, dass niemand – weder die Polizei noch ein privater Sicherheitsdienst – einfach so in eine fremde Wohnung eindringen darf. Der juristische Begriff der "Wohnung" ist dabei sehr weit gefasst: Er schließt nicht nur private Wohn- und Schlafzimmer ein, sondern auch Betriebsräume, Geschäftsräume, Hotelzimmer und das sogenannte befriedete Besitztum (z. B. ein eingezäuntes Grundstück). Die Polizei darf gegen den Willen des Inhabers nur mit einem richterlichen Beschluss oder bei "Gefahr im Verzug" (geregelt unter anderem in der Strafprozessordnung, StPO) eine Wohnung betreten oder durchsuchen. Ein Sicherheitsmitarbeiter leitet seine Befugnisse nicht aus dem Grundgesetz ab, sondern darf fremde Räume nur betreten oder schützen, wenn der Inhaber ihm dies erlaubt und ihm das Hausrecht (basierend auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB) übertragen hat.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: A
Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Das bedeutet, dass die gesamte Kommunikation von Personen – egal ob in geschriebener Form (Briefe, Pakete, E-Mails) oder in mündlicher Form (Telefonate) – streng vertraulich ist. Für dich als Sicherheitsmitarbeiter hat dieses Grundrecht eine enorme Bedeutung in der Praxis.
Du darfst unter keinen Umständen fremde Briefe öffnen, E-Mails lesen oder Telefonate abhören. Tust du dies doch, verstößt du nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern begehst auch handfeste Straftaten. Das unbefugte Öffnen von Briefen ist als Verletzung des Briefgeheimnisses nach § 202 StGB strafbar. Das heimliche Abhören von Telefonaten oder Gesprächen wird als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB hart bestraft. Selbst bei einer Taschenkontrolle am Werkstor gilt: Wenn du einen verschlossenen Briefumschlag in der Tasche eines Mitarbeiters siehst, darfst du ihn lediglich bitten, diesen selbst zu öffnen. Du darfst ihn niemals eigenmächtig öffnen oder den Inhalt lesen.
Warum die richtige Antwort korrekt ist:
Richtige Antwort: D
Die richtige Antwort ist D: Die Polizei hat hoheitliche Befugnisse, der Sicherheitsdienst nicht. Dieser Grundsatz ist eines der wichtigsten Fundamente für die Arbeit im privaten Sicherheitsgewerbe nach § 34a GewO.
Der grundlegende Unterschied
Die Polizei vertritt den Staat und handelt auf der Grundlage des öffentlichen Rechts. Sie besitzt das staatliche Gewaltmonopol und hat sogenannte hoheitliche Befugnisse (Eingriffsrechte). Das bedeutet, die Polizei darf in die Grundrechte von Bürgern eingreifen, zum Beispiel durch Durchsuchungen, Identitätsfeststellungen unter Zwang oder Beschlagnahmungen. Das Verhältnis zwischen Polizei und Bürger ist durch Über- und Unterordnung (Subordination) geprägt. Zudem unterliegt die Polizei bei Straftaten dem Legalitätsprinzip (z. B. nach § 152 StPO), sie muss also zwingend einschreiten.
Der private Sicherheitsdienst hingegen handelt ausschließlich auf der Grundlage des Privatrechts (Zivilrechts). Sicherheitsmitarbeiter sind rechtlich gesehen normale Privatpersonen. Sie haben keinerlei hoheitliche Befugnisse oder Sonderrechte. Ihre Befugnisse leiten sich nur aus zwei Quellen ab: Erstens aus den sogenannten Jedermannsrechten, die jedem Bürger zustehen (wie die Notwehr nach § 227 BGB / § 32 StGB oder die vorläufige Festnahme auf frischer Tat nach § 127 Abs. 1 StPO). Zweitens aus den Rechten, die der Auftraggeber an den Sicherheitsdienst überträgt, wie das Hausrecht oder die Rechte als Besitzdiener (§ 855 BGB).
Richtige Antwort: A
Der Begriff PPP steht für Public-Private-Partnership (auf Deutsch: Öffentlich-Private Partnerschaft oder ÖPP). Es handelt sich dabei um eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand (dem Staat, also Bund, Ländern oder Kommunen) und Unternehmen der Privatwirtschaft.
Im Sicherheitsgewerbe nach § 34a GewO kommt dieses Modell häufig vor. Ein typisches Beispiel ist, wenn eine Stadtverwaltung ein privates Sicherheitsunternehmen beauftragt, den Pfortendienst im Rathaus zu übernehmen oder eine Flüchtlingsunterkunft zu bewachen. Wichtig ist hierbei das rechtliche Verständnis: Auch wenn der private Sicherheitsmitarbeiter im Auftrag des Staates handelt, wird er dadurch nicht zum Polizisten oder Hoheitsträger. Er hat keine polizeilichen Befugnisse, sondern stützt sich bei seiner Arbeit auf private Rechte, die ihm vom Auftraggeber übertragen werden, wie das Hausrecht (§§ 858 ff., 903 BGB), sowie auf die sogenannten Jedermannsrechte wie die Notwehr (§ 227 BGB, § 32 StGB).
Eine Ausnahme bildet nur der sogenannte "Beliehene" (z. B. ein Luftsicherheitsassistent am Flughafen), dem per Gesetz ausnahmsweise hoheitliche Befugnisse übertragen wurden. Ein normaler 34a-Mitarbeiter ist jedoch kein Beliehener.
Richtige Antwort: F
In Deutschland liegt das sogenannte Gewaltmonopol beim Staat. Das bedeutet, dass grundsätzlich nur der Staat Gewalt anwenden und die Einhaltung von Gesetzen erzwingen darf. Die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit (Schutz von Rechtsgütern wie Leben, Eigentum und der Rechtsordnung) und die öffentliche Ordnung (ungeschriebene Regeln des Zusammenlebens) aufrechtzuerhalten, ist eine rein staatliche Aufgabe.
Warum Antwort F richtig ist:
Der Staat hat diese Aufgabe an spezielle Behörden delegiert. Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind ausschließlich die Polizei und die Ordnungsbehörden zuständig. Sie haben dafür besondere staatliche Befugnisse (sogenannte hoheitliche Rechte), wie zum Beispiel das Recht, Identitäten festzustellen, Platzverweise auszusprechen oder Personen in Gewahrsam zu nehmen, basierend auf den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Bundesländer.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antwort: C
Um diese Frage richtig zu beantworten, müssen wir den grundlegenden Unterschied zwischen dem Öffentlichen Recht und dem Privatrecht verstehen. Das deutsche Rechtssystem teilt sich in diese beiden großen Bereiche auf. Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat (der die hoheitliche Macht hat) und dem Bürger (der sich an die Regeln halten muss). Hier herrscht ein sogenanntes Über- und Unterordnungsverhältnis. Das Privatrecht hingegen regelt die rechtlichen Beziehungen von Bürgern oder privaten Unternehmen untereinander auf der Basis der rechtlichen Gleichberechtigung (Gleichordnung).
Die richtige Antwort ist C (Kaufvertragsrecht (BGB)), weil das Kaufvertragsrecht ein klassischer Teil des Privatrechts ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen. Wenn Sie im Supermarkt ein Brötchen kaufen oder ein Auto von einem Nachbarn erwerben, schließen Sie einen Kaufvertrag ab. Beide Parteien stehen rechtlich auf derselben Stufe. Der Staat greift hier nicht mit hoheitlicher Gewalt ein.
Warum sind die anderen Antworten falsch? Sie alle gehören zum Öffentlichen Recht:
Richtige Antwort: B
Als Sicherheitsmitarbeiter handelst du oft auf Basis der sogenannten Jedermannsrechte. Wenn du dich oder andere gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff verteidigst, handelst du in Notwehr. Die Notwehr ist im deutschen Recht doppelt geregelt, um dich in zwei verschiedenen Rechtsgebieten abzusichern: im Strafrecht und im Zivilrecht.
Das Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) schützt dich davor, für deine Verteidigungshandlung vom Staat bestraft zu werden (z.B. wegen Körperverletzung). Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 227 BGB) hingegen regelt die zivilrechtliche Seite. Es besagt, dass eine durch Notwehr gebotene Handlung nicht widerrechtlich ist. Da die Handlung nicht widerrechtlich ist, bist du davor geschützt, dem Angreifer Schmerzensgeld oder Schadenersatz zahlen zu müssen. Daher ist § 227 BGB die korrekte Antwort.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antworten: A, C
Die Grundrechte bilden das rechtliche Fundament der Bundesrepublik Deutschland. Sie schützen die Freiheit des Einzelnen und setzen dem Staat klare Grenzen. Für dich als Sicherheitsmitarbeiter ist es wichtig zu wissen, wo diese Rechte stehen und wie sie wirken, da du im Dienst täglich mit den Rechten anderer Menschen in Berührung kommst.
Warum sind die Antworten A und C richtig?
Richtige Antworten: A, C
Die sogenannte "Jedermann-Festnahme" ist im § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie ist ein wichtiges Selbsthilferecht und eine Ausnahme vom staatlichen Gewaltmonopol. Dieses Recht erlaubt es jedem Bürger – und damit auch Sicherheitsmitarbeitern –, einen Straftäter vorläufig festzunehmen, bis die Polizei eintrifft. Dafür müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein.
Warum die Antworten A und C richtig sind:
Damit man jemanden nach § 127 Abs. 1 StPO festhalten darf, müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt (Antwort A): Man muss den Täter direkt bei der Begehung der Straftat (z. B. Diebstahl) oder unmittelbar danach am Tatort erwischen.
2. Fluchtverdacht oder Identität nicht feststellbar (Antwort C): Der Täter versucht wegzulaufen, oder er weigert sich, seine Personalien anzugeben (z. B. durch Vorzeigen eines Ausweises). Wenn der Täter stehen bleibt und seinen gültigen Personalausweis zeigt, entfällt der Grund für die Festnahme, und er darf nicht mehr gegen seinen Willen festgehalten werden!
Richtige Antwort: B
Wenn Sie im Sicherheitsdienst arbeiten und beobachten, wie Jugendliche eine Parkbank zerstören (eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB), dürfen Sie einschreiten, um die Tat zu beenden. Dabei handeln Sie jedoch immer als Privatperson und nutzen die sogenannten Jedermannsrechte. In Deutschland liegt das Gewalt- und Strafmonopol (abgeleitet aus Art. 20 Abs. 2 GG) ausschließlich beim Staat. Das bedeutet, dass nur staatliche Organe wie die Polizei hoheitliche Befugnisse haben. Sicherheitsmitarbeiter haben keine polizeilichen Sonderrechte, sondern genau dieselben Rechte wie jeder andere Bürger auch. Zu diesen Jedermannsrechten gehören beispielsweise die Nothilfe (§ 32 StGB, § 227 BGB), um fremdes Eigentum zu schützen, oder die vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO), wenn Sie einen Täter auf frischer Tat ertappen und seine Identität nicht sofort feststellbar ist. Daher ist die Antwort richtig, dass Sie in Ausübung von Jedermannsrechten handeln.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antwort: B
Der entscheidende rechtliche Unterschied zwischen der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst liegt in der rechtlichen Grundlage ihres Handelns. Die Polizei vertritt den Staat und handelt nach dem Öffentlichen Recht. Der Staat hat in Deutschland das sogenannte Gewaltmonopol (verankert im Grundgesetz, GG). Das bedeutet, dass grundsätzlich nur der Staat (also Polizei, Ordnungsämter, Zoll) hoheitliche Befugnisse ausüben und notfalls Zwang anwenden darf, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Ein privater Sicherheitsdienst hingegen ist ein gewerbliches Unternehmen (geregelt in § 34a GewO) und handelt ausschließlich nach dem Privatrecht. Sicherheitsmitarbeiter haben keine polizeilichen Sonderrechte. Sie dürfen nur die sogenannten "Jedermannsrechte" anwenden, die jedem Bürger zustehen (wie z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder § 32 StGB, vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) sowie die Rechte, die ihnen vom Auftraggeber übertragen wurden (wie das Hausrecht). Daher ist Antwort B die einzig richtige Lösung.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antworten: B, D
Das deutsche Rechtssystem ist in zwei große Bereiche unterteilt: das Öffentliche Recht und das Privatrecht. Der Hauptunterschied liegt in der rechtlichen Stellung der Beteiligten zueinander.
Warum die Antworten B und D richtig sind:
Im Öffentlichen Recht (Antwort B) herrscht das Prinzip der Über- und Unterordnung (Subordination). Der Staat (z. B. Polizei, Ordnungsamt, Finanzamt) steht rechtlich über dem Bürger. Er hat sogenannte hoheitliche Rechte und kann dem Bürger durch Verwaltungsakte Befehle erteilen (z. B. einen Platzverweis aussprechen oder Steuern einfordern). Rechtsgrundlagen hierfür finden sich unter anderem im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Polizeirecht.
Im Privatrecht (Antwort D) gilt hingegen das Prinzip der Gleichordnung. Hier stehen sich Bürger untereinander oder Unternehmen (juristische Personen) auf derselben rechtlichen Stufe gegenüber. Niemand kann dem anderen etwas befehlen. Alles basiert auf Freiwilligkeit und Verträgen, geregelt hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wichtig für dich: Als Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a GewO handelst du fast ausschließlich im Privatrecht! Du hast keine polizeilichen Sonderrechte, sondern stehst auf einer Stufe mit Kunden, Gästen oder auch Störern.
Richtige Antworten: B, D
Das "Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (Polizei- und Ordnungsrecht), welches in dieser Lektion behandelt wird, ist ein klassischer Teil des Öffentlichen Rechts. Um dieses Rechtsgebiet zu verstehen, muss man die grundlegenden Kennzeichen des Öffentlichen Rechts kennen und vom Privatrecht (Zivilrecht) unterscheiden können.
Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat (als Träger der hoheitlichen Gewalt) und dem einzelnen Bürger. Ein Beispiel hierfür ist das Eingreifen der Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit nach den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder oder das Gewerberecht (wie § 34a GewO). Der Staat tritt dem Bürger hierbei nicht auf Augenhöhe entgegen, sondern es herrscht ein sogenanntes Über- und Unterordnungsverhältnis (Subordination). Der Staat kann dem Bürger durch Verwaltungsakte (gemäß § 35 VwVfG) verbindliche Befehle erteilen oder Verbote aussprechen. Der Staat ist dabei immer streng an die Verfassung und die Gesetze gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG).
Daher sind die Antworten B (Über-/Unterordnungsverhältnis) und D (Regelt Verhältnis Staat zu Bürger) vollkommen richtig.
Richtige Antwort: B
In der Bundesrepublik Deutschland liegt das sogenannte Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat. Das bedeutet, dass nur der Staat – vertreten durch seine Behörden wie die Polizei oder das Ordnungsamt – das Recht hat, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehört auch das Ausstellen von Strafzetteln (Verwarnungsgeldern) oder das Durchsetzen von Gesetzen mit Zwang. Diese Befugnis leitet sich aus der Staatsgewalt ab, einem der drei zwingenden Elemente der Drei-Elemente-Lehre (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt), die einen Staat definieren.
Als privater Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a GewO handeln Sie im privaten Auftrag und haben absolut keine staatlichen (hoheitlichen) Befugnisse. Sie dürfen sich bei Ihrer Arbeit nur auf die sogenannten Jedermannsrechte (z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder § 32 StGB, vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) oder auf die übertragenen Rechte des Hausherrn (Hausrecht) stützen. Wer als Privatperson hoheitliche Aufgaben ausübt, macht sich der Amtsanmaßung nach § 132 StGB strafbar.
Daher ist Antwort B die einzig richtige: Sie dürfen keine Strafzettel schreiben, weil das Gewaltmonopol beim Staat liegt und Sie als privater Sicherheitsdienstleister keine hoheitlichen Aufgaben ausführen.
Richtige Antwort: E
In diesem Fall geht es um einen extremen und rechtlich absolut unzulässigen Übergriff durch einen Sicherheitsmitarbeiter. Die richtige Antwort ist E: Die Menschenwürde (Art. 1 GG).
Warum ist das so?
Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) besagt: *"Die Würde des Menschen ist unantastbar."* Dieses Grundrecht ist das höchste Gut in der deutschen Verfassung. Es gilt absolut und darf unter keinen Umständen – auch nicht durch andere Gesetze oder vermeintliche Notwehr – eingeschränkt werden. Jemanden gegen seinen Willen dazu zu zwingen, sich nackt auszuziehen, stellt eine zutiefst erniedrigende und entwürdigende Behandlung dar. Ein Ladendetektiv (tätig nach § 34a GewO) hat hierzu niemals das Recht. Er darf lediglich im Rahmen der Jedermannsrechte (z.B. vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) handeln. Eine körperliche Durchsuchung, insbesondere eine erzwungene Entkleidung, ist ausschließlich der Polizei unter strengen Voraussetzungen der Strafprozessordnung (StPO) vorbehalten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: B
Als Sicherheitsmitarbeiter im privaten Wachgewerbe (§ 34a GewO) handeln Sie ausschließlich auf der Grundlage des Privatrechts (Bürgerlichen Gesetzbuchs, BGB). Das bedeutet, es gilt das Gleichordnungsprinzip: Sie stehen rechtlich auf derselben Stufe wie der Gast. Sie haben keine staatlichen Machtbefugnisse (hoheitliche Rechte) wie die Polizei.
Daher ist Antwort B die einzig richtige Aussage: Eine körperliche Durchsuchung ist ein massiver Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG) des Gastes. Da Sie keine polizeilichen Zwangsbefugnisse haben, dürfen Sie eine Person nur dann durchsuchen, wenn diese freiwillig und ausdrücklich zustimmt (Einwilligung). In der Praxis wird dies oft über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Einlassbedingung geregelt. Lehnt der Gast die Durchsuchung ab, dürfen Sie ihn nicht zwingen, können ihm aber über das Hausrecht den Zutritt verweigern.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antworten: B, D
Als Sicherheitsmitarbeiter arbeiten Sie grundsätzlich auf der Basis des Privatrechts. Das bedeutet, es gilt das sogenannte Koordinationsprinzip (Gleichordnung): Sie und der Bürger stehen rechtlich auf derselben Stufe. Der Staat hingegen handelt nach dem Öffentlichen Recht und dem Subordinationsprinzip (Unterordnung), bei dem die Polizei dem Bürger übergeordnet ist und hoheitliche Maßnahmen (wie eine echte Verhaftung) durchsetzen kann. Eine Uniform ändert an dieser rechtlichen Gleichstellung im Privatrecht absolut nichts. Sie ist lediglich Dienstkleidung.
Daher sind die Antworten B und D richtig:
Antwort B (Ich habe nur Jedermannsrechte): Da Sie keine polizeilichen Sonderrechte haben, greifen Sie auf die Rechte zurück, die jedem Bürger zustehen. Dazu gehören beispielsweise die Notwehr (§ 32 StGB), der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) oder die vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO), wenn Sie jemanden auf frischer Tat bei einer Straftat ertappen und Fluchtverdacht besteht.
Antwort D (Ich habe übertragene Rechte):
Richtige Antwort: B
Als privater Sicherheitsmitarbeiter gehören Sie nicht zur Polizei und haben auch keine polizeilichen Befugnisse. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und einem Besucher richtet sich ausschließlich nach dem Privatrecht (geregelt unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB). Im Privatrecht gilt das sogenannte Koordinationsprinzip. Das bedeutet, dass sich alle Beteiligten auf der gleichen rechtlichen Ebene befinden, es herrscht also eine Gleichordnung. Sie stehen dem Besucher rechtlich als normaler Bürger gegenüber.
Wenn Sie als Sicherheitskraft Maßnahmen ergreifen, stützen Sie sich auf zivile Rechte wie das vom Auftraggeber übertragene Hausrecht (§§ 858 ff., 903 BGB) oder auf die sogenannten Jedermannsrechte. Zu diesen Jedermannsrechten zählen beispielsweise die Notwehr (§ 227 BGB, § 32 StGB) oder die vorläufige Festnahme durch jedermann (§ 127 Abs. 1 StPO). Sie dürfen jedoch niemals staatlichen Zwang ausüben, da das Gewaltmonopol beim Staat liegt.
Darum ist Antwort B richtig:
Es herrscht Gleichordnung, da Sie im Rahmen des Privatrechts handeln und dem Bürger auf gleicher Augenhöhe begegnen (Koordinationsprinzip).
Richtige Antworten: A, C
Im Recht der Gefahrenabwehr wird streng zwischen der "Öffentlichen Sicherheit" und der "Öffentlichen Ordnung" unterschieden. Für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist es extrem wichtig, diese beiden Begriffe exakt trennen zu können.
Die Öffentliche Sicherheit ist der wichtigere und greifbarere Begriff. Sie umfasst drei große Schutzgüter:
1. Die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze (wie das Strafgesetzbuch - StGB, das Bürgerliche Gesetzbuch - BGB oder das Grundgesetz - GG) eingehalten werden. Jeder Gesetzesverstoß (z.B. eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB) ist automatisch eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
2. Den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen: Hierzu gehört der Schutz der staatlichen Ordnung, der Behörden und der Verfassung.
3. Die Rechtsgüter des Einzelnen: Dazu zählen Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum der Bürger.
Richtige Antwort: C
In Deutschland liegt das Gewalt- und Strafmonopol ausschließlich beim Staat. Das bedeutet, dass nur staatliche Behörden wie die Polizei oder Gerichte das Recht haben, Menschen für eine Tat zu bestrafen. Sicherheitsmitarbeiter und Privatpersonen haben dieses Recht niemals.
Die richtige Antwort ist C, weil das Einsperren einer Person, um ihr "eine Lektion zu erteilen", eine klare Anmaßung des staatlichen Strafmonopols ist. Dies nennt man verbotene Selbstjustiz. Zudem erfüllt das Einsperren im Keller den Straftatbestand der Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB (Strafgesetzbuch). Der Detektiv macht sich hierbei selbst strafbar.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A und F (Festnahmerecht / Jedermannsrecht): Das vorläufige Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) erlaubt es zwar jedem, einen auf frischer Tat ertappten Täter festzuhalten. Dies darf aber nur geschehen, um ihn unverzüglich der Polizei zu übergeben und seine Identität festzustellen. Da der Detektiv die Polizei absichtlich nicht ruft und stattdessen selbst strafen will, entfällt dieses Recht komplett.
Richtige Antworten: A, C
Im deutschen Strafrecht gilt das strenge Rechtsstaatsprinzip, welches den Bürger vor staatlicher Willkür schützt. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Unterscheidung zwischen geschriebenem und ungeschriebenem Recht. Im Strafrecht darf ausschließlich geschriebenes Recht (Gesetze) angewendet werden, um jemanden zu bestrafen.
Warum die Antworten A und C richtig sind:
- A (Keine Strafe ohne Gesetz - § 1 StGB): Dieser Grundsatz (auch verankert in Art. 103 Abs. 2 GG) besagt, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, *bevor* die Tat begangen wurde. Es reicht nicht aus, dass eine Handlung unmoralisch ist; sie muss ausdrücklich in einem geschriebenen Gesetz (wie dem StGB) als strafbar definiert sein.
- C (Analogieverbot zu Lasten des Täters / kein Gewohnheitsrecht): Das bedeutet, dass ein Richter keine Gesetzeslücken schließen darf, indem er ähnliche Gesetze auf einen Fall anwendet, wenn dies dem Angeklagten schadet (Analogieverbot). Ebenso darf im Strafrecht kein ungeschriebenes "Gewohnheitsrecht" angewendet werden, um eine Strafe zu begründen oder zu verschärfen. Es zählt nur der exakte Wortlaut des geschriebenen Gesetzes.
Richtige Antworten: B, D
Das Grundgesetz (GG) ist das wichtigste und höchste Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Es steht in der sogenannten Normenhierarchie ganz oben, also über allen anderen Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Strafgesetzbuch (StGB) oder der Gewerbeordnung (GewO). Kein anderes Gesetz darf dem Grundgesetz widersprechen.
Warum die Antworten B und D richtig sind:
Richtige Antwort: B
Wenn sich eine Person darüber beschwert, dass sie aufgrund bestimmter Merkmale anders oder schlechter behandelt wird als andere, geht es rechtlich um das Thema Diskriminierung und Gleichbehandlung. Die richtige Antwort ist daher B, da sich der Besucher auf Artikel 3 des Grundgesetzes (Art. 3 GG) beruft.
Artikel 3 GG besagt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Dieser Artikel enthält ein strenges Diskriminierungsverbot. Er legt fest, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Für dich als Sicherheitsmitarbeiter ist dieser Artikel extrem wichtig, da du bei Einlasskontrollen (zum Beispiel als Türsteher) darauf achten musst, Personen nicht unzulässig zu diskriminieren. Im Zivilrecht wird dieser Grundsatz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiter konkretisiert.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Art. 1 GG - Würde): Artikel 1 schützt die Menschenwürde ("Die Würde des Menschen ist unantastbar"). Dies ist zwar das höchste und absolut geltende Grundrecht, jedoch ist eine bloße Ungleichbehandlung an der Tür in erster Linie ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und nicht zwingend ein direkter Angriff auf die Menschenwürde, welche erst bei extrem erniedrigender Behandlung (wie Folter oder Sklaverei) berührt ist.
Richtige Antwort: B
Die richtige Antwort ist die Souveränität.
Nach der völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Drei-Elemente-Lehre (begründet von Georg Jellinek) existiert ein Staat nur dann, wenn drei zwingende Merkmale vorhanden sind: das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt. Ein wesentlicher Bestandteil der Staatsgewalt ist die sogenannte Souveränität. Souveränität bedeutet Unabhängigkeit. Ein souveräner Staat bestimmt über seine eigenen Gesetze, seine Verfassung (in Deutschland das Grundgesetz, GG) und seine innere Ordnung, ohne dass ein anderer Staat ihm Befehle erteilen darf oder sich einmischt. Er ist nach außen und innen völlig unabhängig.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B ist falsch: Die Polizei benötigt nicht zwingend die ausdrückliche Zustimmung des Inhabers. Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt oder "Gefahr im Verzug" besteht, darf die Polizei die Durchsuchung auch gegen den Willen des Inhabers zwangsweise durchsetzen.
- Antwort C ist falsch: Die primäre Anordnungskompetenz liegt beim Richter (Gericht), nicht bei der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft (und ihre Ermittlungspersonen, also die Polizei) darf nur bei "Gefahr im Verzug" selbst anordnen. Es bedarf also nicht in jedem Fall einer Anordnung der Staatsanwaltschaft.
- Antwort E ist falsch: Eine Durchsuchung ist niemals "ohne besondere Voraussetzungen" zulässig. Es müssen immer strenge gesetzliche Vorgaben (z.B. nach der Strafprozessordnung, §§ 102 ff. StPO) erfüllt sein. Zudem gibt es für Durchsuchungen zur Nachtzeit besondere Einschränkungen (§ 104 StPO), sie sind also nicht einfach jederzeit zulässig.
Wichtiger Hinweis für Sicherheitsmitarbeiter:
Wir als private Sicherheitskräfte gehören nicht zur Polizei (Exekutive) und haben keine staatlichen Hoheitsrechte. Wir dürfen niemals eigenmächtig Wohnungen oder Geschäftsräume gegen den Willen des Inhabers durchsuchen. Wir handeln ausschließlich auf Basis von Jedermannsrechten (z.B. § 32 StGB, § 127 StPO) oder den Rechten, die uns der Auftraggeber über das Hausrecht überträgt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Für dich als angehende Sicherheitskraft nach § 34a GewO ist diese Unterscheidung extrem wichtig: Du handelst im Dienst grundsätzlich auf Basis des Privatrechts (z. B. durch die Übertragung des Hausrechts aus dem BGB oder durch Jedermannsrechte). Du hast keine hoheitlichen Rechte wie die Polizei, die im Öffentlichen Recht agiert.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort A ist falsch: Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden die nachfolgenden Grundrechte die Gesetzgebung (Legislative), die vollziehende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) als unmittelbar geltendes Recht. Der Staat ist also in all seinen Formen an die Grundrechte gebunden, nicht nur die Polizei oder Behörden (Exekutive).
Antwort B ist falsch: Wie bei Antwort E erklärt, gelten Grundrechte in der Regel nicht absolut. Sie können und müssen oft eingeschränkt werden, wenn sie mit den Grundrechten anderer Menschen oder mit wichtigen Interessen der Allgemeinheit kollidieren (Gesetzesvorbehalt). Nur ganz wenige Ausnahmen, wie die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), sind absolut und dürfen niemals angetastet werden.
Antwort C ist falsch: Grundrechte sind zwar historisch als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat (status negativus) entstanden, aber sie sind nicht *ausschließlich* das. Wie in Antwort D beschrieben, beinhalten sie auch Leistungsansprüche. Zudem entfalten sie eine sogenannte "Drittwirkung" im Zivilrecht (z.B. im BGB), was bedeutet, dass sie auch das rechtliche Miteinander von Privatpersonen beeinflussen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A (Die Berufsfreiheit, Art. 12 GG): Der Gesetzestext lautet: *"Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen."* Es handelt sich also um ein klassisches Bürgerrecht.
- B (Die Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG): Der Gesetzestext lautet: *"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."* Auch dies ist ein Bürgerrecht.
*(Hinweis: Ausländer dürfen in Deutschland natürlich auch arbeiten und demonstrieren. Diese Rechte ergeben sich für sie aber aus anderen Gesetzen, wie dem Aufenthaltsgesetz oder dem allgemeinen Versammlungsgesetz, und nicht direkt aus diesen speziellen Artikeln des Grundgesetzes.)*
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Antworten C, D, E und F sind falsch, weil es sich bei ihnen um Menschenrechte handelt, die für absolut jeden gelten, nicht nur für Deutsche:
- C (Die Freiheit der Person, Art. 2 GG): *"Die Freiheit der Person ist unverletzlich."* (Gilt für jeden).
- D (Die Menschenwürde, Art. 1 GG): *"Die Würde des Menschen ist unantastbar."* (Gilt für jeden Menschen, nicht nur für Deutsche).
- E (Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 GG): *"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."* (Gilt für jeden).
- F (Die Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG): *"Die Wohnung ist unverletzlich."* (Schützt die Wohnung jedes Menschen in Deutschland).
Antwort B ist falsch: Sicherheitsmitarbeiter haben nicht die gleichen Eingriffsbefugnisse wie Polizeibeamte. Die Polizei darf hoheitlich handeln (z.B. jemanden gegen seinen Willen durchsuchen). Der Sicherheitsmitarbeiter darf auf dem bewachten Objekt nur das private Hausrecht durchsetzen (z.B. Hausverbot erteilen), aber keine polizeilichen Zwangsmaßnahmen durchführen.
Antwort C ist falsch: Art. 33 Abs. 4 GG (Grundgesetz) besagt genau das Gegenteil: Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Beamten) zu übertragen. Auch bei Gefahr im Verzug wird ein privater Wachmann nicht zum Träger von Hoheitsrechten, sondern handelt höchstens aus Notwehr oder rechtfertigendem Notstand.
Antwort D ist falsch: Ein privater Sicherheitsmitarbeiter wird nicht zum Beamten im rechtlichen Sinne, nur weil der Auftraggeber eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (z.B. wenn eine private Sicherheitsfirma ein Rathaus oder eine Arbeitsagentur bewacht). Er bleibt Angestellter eines privaten Unternehmens.
Antwort F ist falsch: Es gibt in der Strafprozessordnung (StPO) keine Sonderrechte für private Sicherheitsdienste zur Identitätsfeststellung. Die Identitätsfeststellung von Passanten gegen deren Willen (z.B. nach § 163b StPO) ist ein hoheitliches Recht und bleibt der Polizei vorbehalten. Sicherheitsmitarbeiter dürfen nur im Rahmen der vorläufigen Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO) handeln, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird, aber sie dürfen die Herausgabe des Ausweises nicht hoheitlich erzwingen.
Antwort A ist falsch, weil das Anhalten und Verwarnen von Verkehrsteilnehmern bei Ordnungswidrigkeiten eine rein hoheitliche Aufgabe ist. Dies obliegt ausschließlich der Polizei oder den Ordnungsbehörden, nicht privaten Sicherheitsdiensten.
Antwort B ist falsch, da die formelle Beschlagnahme von Gegenständen zur Beweissicherung nach der Strafprozessordnung (StPO) ein hoheitlicher Eingriff ist. Ein privater Sicherheitsmitarbeiter darf einem Dieb zwar unter bestimmten Voraussetzungen das Diebesgut abnehmen (Besitzkehr/Selbsthilfe nach § 859 BGB), aber er darf keine juristische "Beschlagnahme" im Sinne der StPO durchführen.
Antwort D ist falsch wegen des Wortes "Ausschließlich". Die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO ist zwar ein wichtiges Jedermannsrecht, aber eben nicht das einzige. Sicherheitskräfte nutzen auch Notwehr (§ 32 StGB) oder den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB).
Antwort F ist falsch, weil private Sicherheitsdienste niemals hoheitliche Vollzugsaufgaben ausüben dürfen. Personenkontrollen im öffentlichen Raum (z. B. auf der Straße) sind der Polizei vorbehalten. Sicherheitskräfte dürfen Kontrollen nur auf befriedetem Besitztum (Privatgelände) und auf Basis des Hausrechts durchführen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort B ist falsch: Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Wenn eine Privatperson eine andere beleidigt, greift das Strafrecht (z.B. § 185 StGB - Beleidigung) und das Zivilrecht (BGB) auf Basis der sogenannten mittelbaren Drittwirkung. Man kann aber nicht direkt eine Verfassungsbeschwerde gegen den Nachbarn wegen Verletzung des Art. 1 GG einlegen, da hier kein staatliches Handeln vorliegt.
Antwort C ist falsch: Die Menschenwürde ist ein klassisches Menschenrecht (auch "Jedermann-Recht" genannt). Sie gilt für jeden Menschen auf der Welt, unabhängig von seiner Herkunft, Nationalität oder seinem Aufenthaltsstatus. Sie ist kein reines Bürgerrecht, das nur für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG gilt.
Antwort D ist falsch: Die Menschenwürde ist angeboren und unverlierbar. Sie endet nicht durch kriminelles Verhalten oder eine rechtskräftige Verurteilung. Auch ein Straftäter, der eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, behält seine volle Menschenwürde und muss im Gefängnis menschenwürdig behandelt werden.
Antwort F ist falsch: Im Gegensatz zu anderen Grundrechten (wie z.B. der Versammlungsfreiheit oder dem Briefgeheimnis) hat Art. 1 GG keinen sogenannten Gesetzesvorbehalt. Das bedeutet, die Menschenwürde kann durch kein Gesetz der Welt eingeschränkt werden – auch nicht durch ein Bundesgesetz zur Abwehr von Gefahren für die innere Sicherheit.
Antwort C (Aus speziellen Security-Gesetzen) ist falsch, weil es kein spezielles Gesetz gibt, das uns polizeiähnliche Sonderrechte verleiht. Zwar gibt es § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und die Bewachungsverordnung (BewachV), diese regeln aber nur die gewerberechtlichen Voraussetzungen, um in der Branche arbeiten zu dürfen. Sie geben uns keine besonderen Eingriffsrechte gegenüber anderen Bürgern.
Antwort E (Es gibt keine klaren Rechtsquellen) ist falsch, da unsere Rechte sehr klar und eindeutig in den allgemeinen Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) definiert sind.
Antwort F (Aus hoheitlichen Befugnissen) ist falsch, weil hoheitliche Rechte (Eingriffsrechte des Staates) nur Behörden wie der Polizei oder dem Zoll zustehen. Würdest du dir als privater Sicherheitsmitarbeiter solche Rechte anmaßen, würdest du dich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB) strafbar machen.
- Antwort D (Sie gelten nur für Steuerzahler) ist falsch, da diese Rechte jedem Menschen von Natur aus zustehen und nicht an finanzielle Bedingungen, Einkommen oder steuerliche Pflichten geknüpft sind.
- Antwort E (Sie gelten nur bei Tageslicht) ist unsinnig und falsch, da geschriebenes Recht wie das Grundgesetz uneingeschränkt und rund um die Uhr gilt.
- Antwort F (Sie gelten nur für Männer) ist falsch, da das Grundgesetz in Art. 3 GG die strikte Gleichberechtigung von Männern und Frauen vorschreibt und Menschenrechte unabhängig vom Geschlecht gelten.
Warum die Antwort F richtig und die anderen falsch sind:
- Antwort F ist richtig: Sie nennt exakt die juristische Definition. Ein Beliehener ist eine Privatperson, die ausnahmsweise mit hoheitlichen (staatlichen) Befugnissen ausgestattet wurde.
- Antwort A ist falsch: Ein Kunde des Sicherheitsdienstes ist lediglich der zivilrechtliche Auftraggeber. Er überträgt dem Sicherheitsdienst in der Regel das Hausrecht, hat aber selbst keine hoheitlichen Befugnisse, die er weitergeben könnte.
- Antwort B ist falsch: Der Begriff des Beliehenen ist im deutschen Verwaltungsrecht sehr klar und eindeutig definiert.
- Antwort C ist falsch: Ein normaler Wachmann nach § 34a GewO hat eben gerade keine hoheitlichen Rechte. Er darf niemanden hoheitlich durchsuchen oder amtliche Platzverweise erteilen, sondern stützt sich nur auf Jedermannsrechte und das Hausrecht.
- Antwort D ist falsch: Ein Objektleiter ist lediglich eine hierarchische Position innerhalb eines privaten Sicherheitsunternehmens (Führungskraft). Dies ändert nichts an seinem privatrechtlichen Status.
- Antwort E ist falsch: Beliehene gibt es in der Praxis durchaus, wie die Beispiele des Schornsteinfegers, des TÜV-Prüfers oder des Luftsicherheitsassistenten am Flughafen zeigen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A ist falsch: Der Erlass von Haftbefehlen ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte (Art. 104 GG). Daher gilt hier der sogenannte Richtervorbehalt. Nur ein Richter (Judikative) darf einen Haftbefehl erlassen, nicht die Staatsanwaltschaft oder die Polizei.
- Antwort C ist falsch: Das Erlassen von Gesetzen, wie den Polizeigesetzen der Länder, ist die Kernaufgabe der Legislative (gesetzgebende Gewalt). Das machen die Landtage (Parlamente), nicht die Staatsanwaltschaft.
- Antwort D ist falsch: Das Fällen eines Urteils ist die ausschließliche Aufgabe der Gerichte und Richter (Judikative). Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer zwar eine bestimmte Strafe, das finale Urteil spricht aber der Richter.
- Antwort E ist falsch: Die Staatsanwaltschaft vertritt die Anklage im Namen des Staates. Die Verteidigung des Angeklagten übernimmt ein Rechtsanwalt (Verteidiger oder Pflichtverteidiger).
Warum die anderen Antworten falsch sind (Diese Maßnahmen sind rechtmäßig und KEIN Verstoß):
- Antwort A (Dringender Tatverdacht): Ein bloßer Verdacht, auch wenn er dringend ist, reicht für das Jedermannsrecht nicht aus. Das Betreffen auf frischer Tat ist zwingend erforderlich. Nur die Polizei oder Staatsanwaltschaft kann bei dringendem Tatverdacht nach anderen Paragrafen handeln.
- Antwort D (Genehmigung durch den Chef): Jedermannsrechte stehen jeder natürlichen Person von Gesetzes wegen zu. Man braucht dafür keine Erlaubnis eines Vorgesetzten oder Arbeitgebers.
- Antwort E (Waffenschein): Ein Waffenschein hat absolut nichts mit dem Recht auf eine vorläufige Festnahme zu tun. Das Festnahmerecht gilt für jeden Bürger, völlig unabhängig davon, ob er Waffen tragen darf oder nicht.
- Antwort F (Vorliegen eines Verbrechens): Das Gesetz verlangt lediglich eine rechtswidrige Tat. Das kann auch ein Vergehen (wie ein einfacher Diebstahl oder Sachbeschädigung) sein. Es muss nicht zwingend ein schweres Verbrechen (wie Mord oder Raub) vorliegen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A (§ 904 BGB) regelt den aggressiven Notstand. Hierbei geht es darum, dass man eine fremde, unbeteiligte Sache beschädigen darf, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden (z.B. den Zaun des Nachbarn einreißen, um vor einem wilden Tier zu fliehen).
- B (§ 229 BGB) regelt die zivilrechtliche Selbsthilfe. Das ist das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen eine Sache wegzunehmen oder eine Person festzuhalten, um einen eigenen zivilrechtlichen Anspruch zu sichern, wenn obrigkeitliche Hilfe zu spät käme.
- E (§ 127 Abs. 1 StPO) regelt die vorläufige Festnahme in der Strafprozessordnung. Dieses Recht erlaubt es jedermann, eine Person, die auf frischer Tat ertappt wird, festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Es handelt sich hierbei um eine Festnahmesituation, nicht um Notwehr.
- F (§ 228 BGB) regelt den defensiven Notstand. Hier geht es um die Verteidigung gegen eine angreifende Sache (z.B. einen angreifenden Hund, den man abwehrt). Notwehr richtet sich hingegen immer gegen den rechtswidrigen Angriff eines Menschen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Die Formulierung spielt keine Rolle / Es gibt keine Erkennungsmerkmale: Das ist falsch. In der juristischen Auslegung des Grundgesetzes ist der genaue Wortlaut absolut entscheidend, um den geschützten Personenkreis zu bestimmen.
An der Formulierung 'Alle Deutschen...': Das ist falsch. Diese Formulierung kennzeichnet die sogenannten Bürgerrechte (Deutschen-Rechte), die laut Art. 116 GG primär für deutsche Staatsangehörige gelten. Beispiele hierfür sind die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) oder die Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Ausländer genießen diese Freiheiten zwar oft auch, aber dann auf Basis einfacher Gesetze und nicht direkt über dieses spezifische Grundrecht.
Es gilt nur für Polizisten / Es gilt nur für Beamte: Das ist völlig falsch. Grundrechte sind Schutzrechte für die Menschen und gelten nicht exklusiv für staatliche Funktionsträger. Im Gegenteil: Der Staat (und damit auch Polizisten und Beamte) ist an die Grundrechte gebunden und muss diese bei jedem Handeln respektieren.
*Zusatzwissen:* Aus Art. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) wird das sogenannte "Allgemeine Persönlichkeitsrecht" abgeleitet, welches zum Beispiel die Privatsphäre oder das Recht am eigenen Bild schützt.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort C (Art. 5 GG) regelt die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit. Dieses Recht hat absolut nichts mit dem Betreten von Wohnungen zu tun.
- Antwort D (Art. 3 GG) beinhaltet den Gleichheitsgrundsatz ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") und das allgemeine Diskriminierungsverbot.
- Antwort E (Art. 8 GG) schützt die Versammlungsfreiheit. Es erlaubt Bürgern, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, schützt aber keine Gebäude vor dem unbefugten Eindringen.
- Antwort F (Art. 10 GG) garantiert das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Es schützt die private Kommunikation. Ein Verstoß hiergegen durch unbefugtes Öffnen von Briefen oder Abhören von Telefonaten ist zudem eine schwere Straftat (z. B. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB oder Verletzung des Briefgeheimnisses nach § 202 StGB), schützt aber eben nicht die physische Wohnung selbst.
Warum die falschen Antworten falsch sind:
- Antwort B (Der Artikel verbietet nichts) & Antwort F (Es gibt kein solches Verbot): Diese Aussagen sind schlichtweg falsch. Art. 10 GG verbietet dem Staat und mittelbar auch Privatpersonen (über das Strafrecht, §§ 201, 202 StGB) ganz klar den unbefugten Zugriff auf fremde Kommunikation.
- Antwort C (Das Tragen von Uniformen): Das Tragen von Dienstkleidung wird nicht im Grundgesetz geregelt, sondern in der Gewerbeordnung (§ 34a GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV). Es hat nichts mit Art. 10 GG zu tun.
- Antwort D (Das Durchführen von Taschenkontrollen): Taschenkontrollen beruhen in der Regel auf der Zustimmung der kontrollierten Person oder vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen des Hausrechts (§§ 858 ff., 903 BGB). Art. 10 GG verbietet keine Taschenkontrollen, sondern nur das Öffnen der darin befindlichen Post.
- Antwort E (Das Erteilen von Hausverboten): Das Hausverbot leitet sich aus dem Hausrecht (§ 903 und § 1004 BGB) sowie dem Schutz des Eigentums (Art. 14 GG) und der Wohnung (Art. 13 GG) ab, nicht aber aus dem Kommunikationsschutz des Art. 10 GG.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort A (Der Sicherheitsdienst hat mehr Befugnisse): Das ist falsch. Der Sicherheitsdienst hat deutlich weniger Befugnisse als die Polizei, da ihm jegliche staatlichen Eingriffsrechte fehlen.
Antwort B und C (Die Befugnisse sind identisch / Es gibt keinen Unterschied): Diese Aussagen sind falsch, da sie das staatliche Gewaltmonopol ignorieren. Ein privater Wachmann darf niemanden gegen seinen Willen durchsuchen oder hoheitlich vernehmen.
Antwort E (Beide arbeiten hoheitlich): Das ist falsch und in der Praxis sogar gefährlich. Wenn ein Sicherheitsmitarbeiter hoheitlich auftritt (z. B. durch eine Uniform, die der Polizei zum Verwechseln ähnlich sieht, was nach § 19 BewachV verboten ist), macht er sich unter Umständen der Amtsanmaßung (§ 132 StGB) strafbar.
Antwort F (Der Sicherheitsdienst handelt auf Grundlage des öffentlichen Rechts): Das ist falsch. Der Sicherheitsdienst wird von einem privaten Kunden bezahlt und handelt auf Basis eines zivilrechtlichen Vertrages, also im Privatrecht. Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
Warum die Antworten richtig oder falsch sind:
*Zusatzinfo zur Lektion:* Alle hier genannten Gesetze (BGB, StGB, GewO, PolG, StVO) sind Beispiele für geschriebenes Recht. Sie sind vom Gesetzgeber offiziell verfasst und in Gesetzbüchern festgehalten worden, im Gegensatz zum ungeschriebenen Gewohnheitsrecht oder Richterrecht.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort A (Gleichordnung der Parteien) ist falsch, weil dies das Hauptmerkmal des Privatrechts (Zivilrechts) ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen sich die Parteien gleichberechtigt gegenüber (z. B. Käufer und Verkäufer).
Antwort C (Vertragsfreiheit / Privatautonomie) ist ebenfalls falsch. Auch dies ist ein Grundprinzip des Privatrechts (z. B. § 311 BGB). Jeder kann frei entscheiden, mit wem und worüber er einen Vertrag abschließt. Im Öffentlichen Recht gibt es diese Freiheit nicht; der Staat handelt nach festen Gesetzen, nicht nach freier Vertragsverhandlung.
Antwort E (Regelt Verhältnis Bürger zu Bürger) ist falsch, da dies exakt die Definition des Privatrechts (Zivilrechts) ist. Wenn zwei Privatpersonen oder private Unternehmen rechtlich miteinander zu tun haben, greift das Privatrecht.
Antwort F (Gilt nur für Kaufleute) ist falsch. Das Recht, das speziell für Kaufleute gilt, nennt man Handelsrecht (geregelt im HGB). Das Handelsrecht ist ein Sonderprivatrecht und gehört somit zum Privatrecht, nicht zum Öffentlichen Recht.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A ('Ich habe meinen Block vergessen.'): Das suggeriert dem Bürger fälschlicherweise, Sie dürften Strafzettel schreiben, wenn Sie den Block dabei hätten. Das ist rechtlich falsch.
- Antwort C ('Weil ich im Moment Pause habe.'): Auch während der regulären Arbeitszeit haben Sie als privater Sicherheitsdienst keine behördliche Befugnis dazu.
- Antwort D ('Ich darf das, aber ich will nicht.'): Das ist rechtlich komplett falsch. Sie dürfen es gesetzlich nicht. Ein Verstoß wäre eine strafbare Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
- Antwort E ('Weil das nur das Ordnungsamt darf.'): Das ist inhaltlich falsch, da auch die Polizei (als Teil der staatlichen Exekutive) Strafzettel ausstellen darf. Zudem erklärt diese Antwort nicht den eigentlichen rechtlichen Hintergrund des staatlichen Gewaltmonopols.
- Antwort F ('Weil ich keine Waffe trage.'): Das Tragen einer Waffe hat rechtlich nichts mit der Befugnis zu tun, hoheitliche Aufgaben wie das Ausstellen von Strafzetteln wahrzunehmen. Auch unbewaffnete Polizisten oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen dies tun.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort A (Ich habe alle Rechte der Polizei): Das ist falsch. Die Polizei hat staatliche, hoheitliche Befugnisse aus dem Öffentlichen Recht. Private Sicherheitskräfte haben diese nicht.
Antwort C (Ich darf verhaften, wenn ich will): Das ist falsch und sogar strafbar. Eine willkürliche Festnahme erfüllt den Straftatbestand der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB). Sie dürfen jemanden nur unter den strengen Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO) festhalten.
Antwort E (Meine Uniform gibt mir Sonderrechte): Das ist falsch. Eine Uniform im privaten Sicherheitsgewerbe dient nur der Erkennbarkeit und Abschreckung. Sie verleiht keinerlei juristische Sonderrechte.
Antwort F (Ich bin Hilfspolizist): Das ist falsch. Der Begriff "Hilfspolizist" ist rechtlich unzutreffend für private Sicherheitsdienste. Sie sind ein privater Dienstleister und kein verlängerter Arm der staatlichen Polizei.
Warum die falschen Antworten falsch sind:
Daher sind die Antworten A (Unverletzlichkeit der Rechtsordnung) und C (Bestand des Staates und seiner Einrichtungen) absolut richtig. Sie sind zentrale Säulen der Öffentlichen Sicherheit.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Antworten B (Moralische Vorstellungen), D (Gute Sitten), E (Anstand) und F (Etikette) sind falsch, weil sie zur Öffentlichen Ordnung gehören, nicht zur Öffentlichen Sicherheit. Die Öffentliche Ordnung umfasst alle *ungeschriebenen* Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es handelt sich um Verhaltensweisen, die nicht zwingend in einem Gesetz stehen, deren Einhaltung aber nach den herrschenden moralischen und ethischen Ansichten für ein friedliches Miteinander erwartet wird (z.B. lautes Rülpsen im Restaurant oder Vordrängeln in einer Schlange). Da heute fast alle wichtigen Regeln in Gesetzen niedergeschrieben sind, verliert der Begriff der Öffentlichen Ordnung zunehmend an Bedeutung.
Wichtig für private Sicherheitskräfte: Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind ausschließlich die staatliche Polizei und die Ordnungsbehörden zuständig. Private Sicherheitsdienste haben hier keine besonderen Befugnisse, sondern handeln nur auf Basis der sogenannten Jedermannsrechte (z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) oder im Rahmen der übertragenen Hausrechte ihrer Auftraggeber.
- Antwort B (zulässige Selbstjustiz): Es gibt in Deutschland keine "zulässige" Selbstjustiz. Das eigenmächtige Bestrafen von Unrecht ist immer strengstens verboten.
- Antwort D (Notwehr): Notwehr gemäß § 32 StGB oder § 227 BGB dient ausschließlich dazu, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Der Diebstahl ist bereits beendet und die bloße "Frechheit" des Diebes ist kein Angriff, der das Einsperren rechtfertigt. Es liegt hier keine Verteidigung, sondern eine unzulässige Bestrafung (Repression) vor.
- Antwort E (Hausrecht): Das Hausrecht (abgeleitet aus § 858 ff. und § 903 BGB) erlaubt es dem Inhaber oder seinen Vertretern, Personen des Hauses zu verweisen (Hausverbot). Es gibt einem jedoch niemals das Recht, jemanden gegen seinen Willen einzusperren.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- B (Strafe nach Gefühl): Dies widerspricht dem Prinzip der Rechtssicherheit. Strafen müssen objektiv auf Basis des geschriebenen Strafgesetzbuches (StGB) verhängt werden, nicht nach den Emotionen eines Richters.
- D (Auge um Auge): Dieses antike Vergeltungsprinzip (Talion) hat im modernen deutschen Rechtssystem keinen Platz. Das Grundgesetz (GG) und das staatliche Gewaltmonopol verbieten Rachejustiz.
- E (Der Stärkere hat Recht): Dies beschreibt das sogenannte Faustrecht. In einem Rechtsstaat (Art. 20 GG) gilt jedoch die Stärke des Rechts, nicht das Recht des Stärkeren. Das Gesetz schützt alle Bürger gleichermaßen.
- F (Richterliche Willkür): Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Ein Richter darf nicht willkürlich entscheiden, sondern muss sich strikt an die geschriebenen Gesetze halten.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort C (Art. 5 GG - Meinung): Dieser Artikel schützt die Meinungsfreiheit. Der Besucher beschwert sich hier aber nicht darüber, dass ihm der Mund verboten wird oder er seine Meinung nicht äußern darf, sondern über ungleiche Behandlung.
- Antwort D (Art. 12 GG - Beruf): Dieser Artikel regelt die Berufsfreiheit, also das Recht, seinen Beruf, Arbeitsplatz und seine Ausbildungsstätte frei zu wählen. Das hat mit der Situation eines Besuchers absolut nichts zu tun.
- Antwort E (Art. 2 GG - Freiheit): Artikel 2 schützt die allgemeine Handlungsfreiheit (jeder darf tun, was er will, solange er keinen anderen stört) sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es ist ein sehr wichtiges Recht, aber das spezifische Verbot von Diskriminierung ist speziell in Artikel 3 GG geregelt.
- Antwort F (Art. 10 GG - Briefgeheimnis): Dieser Artikel schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Er verbietet es dem Staat, heimlich Briefe zu lesen oder Telefonate abzuhören. Für eine Beschwerde über Diskriminierung ist dieser Artikel völlig irrelevant.