Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
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Jetzt startenRichtige Antwort: F
Das Bewacherregister ist ein zentrales, elektronisches Register, das seit 2019 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 11b der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 34a GewO. In diesem Register werden bundesweit alle Daten von Sicherheitsunternehmen (Gewerbetreibenden) und deren Sicherheitsmitarbeitern (Wachpersonen) erfasst.
Jeder Mitarbeiter erhält bei der Anmeldung eine individuelle Identifikationsnummer, die sogenannte Bewacher-ID. Bevor eine Sicherheitskraft ihren Dienst antreten darf, muss der Arbeitgeber sie in diesem Register anmelden. Die zuständige Behörde prüft dann die Zuverlässigkeit (z. B. Abfrage von Vorstrafen bei der Polizei) und die Qualifikation (Sachkundeprüfung oder Unterrichtung). Erst wenn die behördliche Freigabe im System vorliegt, darf die Person arbeiten. Ein Verstoß gegen dieses Arbeitsverbot ist illegal und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Daher ist Antwort F völlig korrekt: Es handelt sich um ein zentrales Register für Sicherheitsfirmen und -mitarbeiter.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort A ist falsch, da das Bewacherregister im Gesetz (§ 11b GewO) sehr genau und detailliert definiert ist.
Antwort B ist falsch, weil das Register seit dem Jahr 2019 real existiert und für das gesamte Bewachungsgewerbe zwingend vorgeschrieben ist.
Antwort C ist falsch, da das Register keine Kunden oder Auftraggeber der Sicherheitsfirmen erfasst, sondern nur das Sicherheitspersonal und die Unternehmen selbst.
Antwort D ist falsch, weil Schusswaffen in einem völlig anderen System, dem Nationalen Waffenregister (NWR), registriert werden und nicht im Bewacherregister.
Antwort E ist falsch, da Dienstfahrzeuge über die Zulassungsstellen und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfasst werden, nicht jedoch in der Datenbank für das Bewachungspersonal.
Richtige Antwort: C
Wenn das Ordnungsamt oder die Polizei im Rahmen der Auskunfts- und Nachschaupflicht nach § 29 GewO (Gewerbeordnung) eine Kontrolle durchführt, prüfen die Beamten, ob alle eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter legal arbeiten und ordnungsgemäß gemeldet sind. Dafür gibt es das sogenannte Bewacherregister. Jeder Sicherheitsmitarbeiter, der dort erfolgreich registriert und freigegeben wurde, erhält eine individuelle Identifikationsnummer: die Bewacher-ID.
Warum Antwort C richtig ist:
Die Bewacher-ID ist eine eindeutige, persönliche Nummer, die vom Statistischen Bundesamt über das Bewacherregister vergeben wird. Sie finden diese Nummer auf dem offiziellen Bewacherregister-Bescheid. In der Praxis muss diese Nummer auch auf Ihrem Dienstausweis stehen, den Ihnen Ihr Arbeitgeber ausstellt, damit Sie sie bei Kontrollen sofort vorzeigen können.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antwort: C
In dieser Situation ist es entscheidend, Ihre rechtliche Stellung korrekt und transparent zu kommunizieren. Als Sicherheitsmitarbeiter an der Tür eines Clubs führen Sie eine Bewachungstätigkeit im Sinne des § 34a der Gewerbeordnung (GewO) aus. Das bedeutet, Sie schützen gewerbsmäßig das Eigentum des Clubbesitzers und das Leben der Gäste (aktive Obhut). Dabei besitzen Sie jedoch keine hoheitlichen Befugnisse, wie sie die Polizei oder das Ordnungsamt haben. Ihre Befugnisse leiten sich primär aus dem Hausrecht des Eigentümers ab, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 858 ff., 903 und 1004 verankert ist. Der Eigentümer (Besitzer) überträgt Ihnen dieses Recht vertraglich, damit Sie in seinem Namen entscheiden können, wer das Objekt betreten darf und wer nicht.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A und B: Wenn Sie behaupten, von der Polizei oder dem Ordnungsamt zu sein, begehen Sie eine Straftat, nämlich die Amtsanmaßung gemäß § 132 Strafgesetzbuch (StGB). Dies kann zu hohen Geldstrafen oder Freiheitsentzug führen und macht Sie zudem unzuverlässig für das Gewerbe.
- Antwort D: Diese Antwort ist unprofessionell und rechtlich irrelevant. Die Tätigkeit unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen der GewO und ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, kein Hobby.
Richtige Antworten: B, C
Wer ein Bewachungsgewerbe als Selbstständiger (Gewerbetreibender) anmelden möchte, muss strenge gesetzliche Vorgaben erfüllen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Die Behörde prüft dabei zwingend drei Hauptvoraussetzungen: die Zuverlässigkeit, die geordneten Vermögensverhältnisse und die fachliche Eignung (Sachkunde). Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, wird die Bewachungserlaubnis abgelehnt.
Warum sind die Antworten B und C richtig?
Richtige Antworten: B, C
Die Zuverlässigkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO (Gewerbeordnung). Sie muss sowohl vom Gewerbetreibenden (Chef) als auch von jedem einzelnen Sicherheitsmitarbeiter zwingend erfüllt werden. Die zuständige Behörde prüft dabei streng, ob die Person eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Warum die Antworten B und C richtig sind:
Richtige Antwort: B
In der Sicherheitsbranche gibt es zwei grundlegende Qualifikationsstufen nach der Gewerbeordnung (§ 34a GewO). Die 40-stündige Unterrichtung (oft als „Sitzschein“ bezeichnet) reicht für einfache Tätigkeiten wie den Objektschutz auf abgeschlossenem Privatgelände aus. Sobald eine Tätigkeit jedoch besonders konfliktträchtig ist oder im öffentlichen Raum stattfindet, schreibt der Gesetzgeber zwingend die Sachkundeprüfung vor.
Gemäß § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewO ist für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichem Verkehr (wie z. B. Fußgängerzonen, Parks oder Einkaufszentren) die abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK erforderlich. Eine Citystreife findet definitionsgemäß im öffentlichen Raum statt, weshalb die bloße Unterrichtung hier rechtlich nicht ausreicht.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Die Unterrichtung reicht eben nicht immer. Es gibt im § 34a GewO klare Ausnahmen (z. B. Türsteher, Citystreife, Kaufhausdetektiv), die eine Prüfung verlangen.
Richtige Antwort: B
Im Bewachungsgewerbe regelt der § 34a der Gewerbeordnung (GewO) genau, welche Qualifikation für welche Tätigkeit erforderlich ist. Grundsätzlich gibt es zwei Stufen: die 40-stündige Unterrichtung (oft als „Sitzschein“ bezeichnet) und die deutlich anspruchsvollere Sachkundeprüfung.
Der Empfangsdienst in einem Bürogebäude wird rechtlich dem sogenannten einfachen Objektschutz zugeordnet. Da es sich hierbei nicht um eine der im Gesetz abschließend aufgezählten Tätigkeiten handelt, für die zwingend eine Sachkundeprüfung vorgeschrieben ist, reicht die Unterrichtung völlig aus. Die Sachkundeprüfung ist gemäß § 34a Abs. 1 Satz 3 GewO nur für folgende Bereiche Pflicht:
1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. City-Streife).
2. Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive).
3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher).
Richtige Antworten: A, C
Um ein Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) legal betreiben zu dürfen, reicht eine einfache Gewerbeanmeldung nicht aus. Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Das bedeutet, die Behörde prüft den Unternehmer vorab sehr genau auf seine Eignung.
Zwei der wichtigsten Voraussetzungen, die durch Unterlagen belegt werden müssen, sind:
1. Die Zuverlässigkeit (Führungszeugnis): Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass keine Personen Sicherheitsfirmen leiten, die erheblich vorbestraft sind. Daher muss ein Führungszeugnis (genauer: ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG) eingereicht werden. Auch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist meist erforderlich, um die gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen.
2. Die finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis der erforderlichen Mittel): Ein Sicherheitsunternehmer trägt eine hohe Verantwortung. Er muss nachweisen, dass er über die notwendigen Mittel oder Sicherheiten verfügt, um den Betrieb ordnungsgemäß zu führen und beispielsweise Versicherungsprämien oder Löhne zahlen zu können. Dies wird oft durch Bankbestätigungen oder Finanzierungsnachweise belegt.
Richtige Antwort: C
Die Bewacher-ID ist eine individuelle und einmalige Identifikationsnummer, die jedem Sicherheitsmitarbeiter zugewiesen wird, sobald er im nationalen Bewacherregister (BWR) erfasst ist. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 11b GewO (Gewerbeordnung) in Verbindung mit § 34a GewO. Das Register wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt.
Warum ist Antwort C richtig?
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie vor Ihrem ersten Arbeitseinsatz vorschriftsmäßig im Bewacherregister anmeldet und die Behörde Ihre Zuverlässigkeit sowie Ihre Qualifikation (Sachkundeprüfung oder Unterrichtung) positiv geprüft hat, wird Ihnen eine individuelle Bewacher-ID (z. B. BWR-123456) zugeteilt. Diese Nummer finden Sie auf dem offiziellen Bewacherregister-Bescheid oder dem entsprechenden Auszug, den Sie von Ihrem Arbeitgeber oder der Behörde erhalten. Bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt oder die Polizei müssen Sie diese Nummer (oft in Kombination mit Ihrem Ausweis) vorweisen können, damit die Beamten online sofort prüfen können, ob Sie legal arbeiten dürfen.
Richtige Antworten: B, D
Die Gewerbeordnung regelt in § 29 GewO die sogenannten Auskunfts- und Nachschaupflichten. Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden (wie das Ordnungsamt) das Recht haben, Gewerbebetriebe zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Warum die Antworten B und D richtig sind:
Nach § 29 GewO haben die Behördenvertreter das Recht, die Geschäftsräume des Gewerbetreibenden während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten (Antwort B). Dies nennt man das Betretungsrecht. Zudem sind sie befugt, geschäftliche Unterlagen wie Dienstpläne, Mitarbeiterlisten oder Verträge einzusehen und zu prüfen (Antwort D). Der Gewerbetreibende ist gesetzlich zur Auskunft und zur Vorlage dieser Dokumente verpflichtet.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort A (Privatwohnungen stürmen): Das ist falsch. Das Grundgesetz schützt in Art. 13 GG die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Betretungsrecht nach § 29 GewO beschränkt sich ausdrücklich auf Geschäftsräume. Privatwohnungen dürfen nur bei Gefahr im Verzug oder mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss (meist nach der Strafprozessordnung, StPO) betreten werden.
Richtige Antwort: B
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Unterrichtungsverfahren und der Sachkundeprüfung liegt im Nachweis der Qualifikation und dem damit verbundenen Prüfungsaufwand gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO).
1. Das Unterrichtungsverfahren (40 Stunden):
Hierbei handelt es sich um eine reine Präsenzveranstaltung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Teilnehmer müssen 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolvieren. Es findet keine Prüfung statt. Wer regelmäßig anwesend war und dem Unterricht gefolgt ist, erhält die Bescheinigung. Dieser „Sitzschein“ reicht für einfache Tätigkeiten aus, wie zum Beispiel den Objektschutz auf abgeschlossenem Privatgelände (z. B. Nachtwächter in einer Fabrik) oder Revierfahrten, sofern kein öffentlicher Verkehr stattfindet.
2. Die Sachkundeprüfung:
Diese ist deutlich anspruchsvoller. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil
Richtige Antwort: C
Im Bewachungsgewerbe ist der Mitarbeiterausweis kein freiwilliges Detail, sondern eine klare Pflicht aus der Bewachungsverordnung. Die rechtliche Grundlage ist vor allem § 11 BewachV in Verbindung mit den Vorgaben der GewO für das Bewachungsgewerbe. Sinn dieser Regel ist Transparenz: Kunden, Behörden und kontrollierende Stellen sollen sofort erkennen können, dass die Person als Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt wird und aus welchem zugelassenen Bewachungsunternehmen sie kommt.
Die richtige Antwort ist C), also der Hinweis auf die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Hintergrund: Die IHK ist im Bewachungsrecht die zentrale Stelle für die Sachkunde-/Unterrichtungsnachweise und die fachliche Einordnung im Bereich Bewachung. Der Ausweis muss daher Angaben enthalten, die eine rechtssichere Zuordnung im regulierten Gewerbekontext ermöglichen. Genau das wird mit der Nennung der zuständigen IHK und den weiteren Pflichtangaben erreicht.
Warum sind die anderen Antworten falsch oder unvollständig?
A) ist als alleinige Aussage falsch, weil sie nur einen Teilaspekt nennt. Name und Anschrift des Gewerbetreibenden sind wichtig, reichen aber nicht als vollständige Antwort auf die Frage nach den erforderlichen Ausweisangaben.
Richtige Antwort: B
Nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der sogenannten Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde (in der Regel das Gewerbeamt oder Ordnungsamt) immer darüber informiert sein muss, wer wo welches Gewerbe betreibt. Diese Pflicht gilt zusätzlich zur Erlaubnispflicht nach § 34a GewO, die man im Bewachungsgewerbe vorab erfüllen muss.
Die Anzeigepflicht nach § 14 GewO unterscheidet drei wesentliche Vorgänge:
1. Anmeldung: Bei einer Neueröffnung oder wenn der Betrieb in eine andere Gemeinde zieht (dann am neuen Ort).
2. Ummeldung: Wenn sich innerhalb des bestehenden Betriebes etwas Wichtiges ändert. Das ist der Fall, wenn der Betrieb innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umzieht, wenn das Tätigkeitsfeld erweitert wird oder wenn sich der Name des Inhabers ändert.
3. Abmeldung: Wenn der Betrieb komplett geschlossen wird oder in eine andere Gemeinde wegzieht (dann am alten Ort).
Richtige Antworten: A, C
Im Bewachungsgewerbe sind bestimmte Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, um sowohl den Gewerbetreibenden als auch Dritte und die Mitarbeiter abzusichern.
1. Haftpflichtversicherung (Pflicht): Gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) und den ergänzenden Bestimmungen der Bewachungsverordnung (BewachV) muss jeder Bewachungsunternehmer eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Diese Versicherung dient dazu, Schäden abzudecken, die das Sicherheitspersonal während der Ausübung des Dienstes Dritten gegenüber verursacht. Ohne den Nachweis dieser Versicherung wird die Gewerbeerlaubnis nicht erteilt oder kann entzogen werden. Dies ist eine wesentliche Berufsausübungspflicht.
2. Gesetzliche Unfallversicherung (BG): In Deutschland ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Dies ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Für das Sicherheitsgewerbe ist in der Regel die
Richtige Antworten: C, D
Wenn Sie im Sicherheitsdienst Hilfsmittel der körperlichen Gewalt wie Pfefferspray (Tierabwehrspray) gegen eine Person einsetzen, handelt es sich rechtlich gesehen zunächst um eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Auch wenn dieser Einsatz durch Notwehr (§ 32 StGB) oder Nothilfe (§ 32 StGB) gerechtfertigt ist, entstehen daraus sofortige Pflichten für die Sicherheitskraft. Gemäß der Bewachungsverordnung (BewachV) und den allgemeinen Sorgfaltspflichten im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) muss jeder Einsatz von Waffen oder vergleichbaren Hilfsmitteln dokumentiert und gemeldet werden.
1. Meldung an die Polizei (Antwort C): Sie müssen den Vorfall unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) der Polizei melden. Dies dient der rechtlichen Absicherung und der Gefahrenabwehr. Da Pfefferspray gesundheitliche Schäden verursachen kann, muss die Polizei informiert werden, um ggf. Ermittlungen einzuleiten oder den flüchtigen Angreifer medizinisch zu versorgen, falls dieser aufgegriffen wird.
2. Dokumentation im Dienstbuch (Antwort D): Das Führen eines Wachbuchs oder Dienstbuchs ist eine zentrale Pflicht im Sicherheitsgewerbe. Hier müssen Ort, Zeit, Grund des Einsatzes und die angewendeten Mittel genau festgehalten werden. Dies dient als Beweismittel bei späteren Gerichtsverfahren und zur Entlastung der Sicherheitskraft.
Richtige Antworten: C, D
Die Bewachungsverordnung (BewachV) konkretisiert die allgemeinen Anforderungen aus der Gewerbeordnung (§ 34a GewO). Ein zentraler Punkt für den täglichen Dienst ist der Umgang mit dem Dienstausweis, der detailliert in § 18 BewachV geregelt ist.
Die korrekten Pflichten (Antworten C und D):
Gemäß § 18 Abs. 2 BewachV ist jeder Sicherheitsmitarbeiter verpflichtet, seinen Dienstausweis während des aktiven Wachdienstes ständig mitzuführen (Mitführungspflicht). Dies stellt sicher, dass die Identität und die Berechtigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes jederzeit nachgewiesen werden können. Zudem besteht gegenüber den Beauftragten der zuständigen Vollzugsbehörden, wie der Polizei oder dem Ordnungsamt, eine aktive Vorzeigepflicht (§ 18 Abs. 4 BewachV). Das bedeutet, dass man den Ausweis auf Verlangen vorzeigen muss, damit die Behörden die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit und die Qualifikation des Personals prüfen können.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antworten: C, F
Im Bewachungsgewerbe trägt der Gewerbetreibende (der Unternehmer) eine hohe Verantwortung, da er für die Sicherheit von Personen und Sachwerten zuständig ist. Der Gesetzgeber hat daher in der Gewerbeordnung (§ 34a GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV) strikte Pflichten festgelegt, um die Professionalität und Absicherung der Branche zu gewährleisten.
Warum sind die Antworten C und F richtig?
1. Haftpflichtversicherung (Antwort C): Gemäß § 34a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO in Verbindung mit der Bewachungsverordnung ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechterhalten. Da im Sicherheitsdienst schnell hohe Schäden entstehen können (z. B. durch Fehlverhalten von Mitarbeitern), dient diese Versicherung dem Schutz des Unternehmers, der Mitarbeiter und vor allem der geschädigten Dritten.
2. Qualifikation der Mitarbeiter (Antwort F): Der Unternehmer darf nur Personal einsetzen, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 34a Abs. 1a GewO). Je nach Einsatzgebiet muss der Mitarbeiter entweder eine Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung bei der IHK erfolgreich absolviert haben. Der Gewerbetreibende muss dies vor dem ersten Arbeitseinsatz prüfen und die Mitarbeiter über das Bewacherregister (BWRE) anmelden.
Richtige Antworten: D, F
Die Bewachungsverordnung (BewachV) konkretisiert die allgemeinen Anforderungen aus der Gewerbeordnung (§ 34a GewO). Ein zentraler Punkt ist dabei das äußere Erscheinungsbild des Sicherheitspersonals, geregelt in § 12 BewachV (Dienstkleidung).
Grundsätzlich gilt: Wer Bewachungsaufgaben wahrnimmt, muss während des Dienstes eine Dienstkleidung (Dienstkleidung) tragen. Dies dient der Erkennbarkeit für Kunden und Behörden. Ein entscheidender rechtlicher Aspekt ist das sogenannte Unterscheidungsverbot. Die Kleidung muss so gestaltet sein, dass sie nicht mit Uniformen von Amtsträgern (z. B. Polizei, Zoll oder Bundeswehr) verwechselt werden kann. Das Tragen von Rangabzeichen oder Hoheitszeichen dieser staatlichen Organe ist streng untersagt, um eine Amtsanmaßung zu vermeiden.
Es gibt jedoch praxisnahe Ausnahmen: Bei Tätigkeiten, die eine verdeckte Arbeitsweise erfordern – wie etwa bei einem Ladendetektiv (Ladendetektiv)
Richtige Antworten: C, F
Um in Deutschland als Sicherheitsmitarbeiter (Angestellter) tätig zu sein, legt die Gewerbeordnung (GewO) in § 34a strenge Kriterien fest. Nicht jeder darf diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, da Sicherheitskräfte hoheitliche Aufgaben unterstützen und oft mit sensiblen Bereichen betraut sind.
Die korrekten Voraussetzungen sind:
1. Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit (Antwort C): Dies ist das Herzstück der Überprüfung. Die zuständige Behörde prüft nicht nur das polizeiliche Führungszeugnis auf Vorstrafen, sondern holt auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, von der Polizei und dem Verfassungsschutz ein. Wer wegen schwerer Straftaten (z. B. Raub, Körperverletzung oder Verstößen gegen das Waffengesetz) vorbestraft ist, gilt als unzuverlässig und erhält keine Arbeitserlaubnis.
2. Vollendung des 18. Lebensjahres (Antwort F): Da die Arbeit im Bewachungsgewerbe oft Nachtarbeit, den Umgang mit Konflikten oder das Tragen von Verteidigungswaffen (unter strengen Auflagen) beinhalten kann, ist die volle Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit gemäß
Richtige Antworten: D, F
Der Dienstausweis (auch Bewacherausweis genannt) ist eines der wichtigsten Dokumente für eine Sicherheitskraft im Dienst. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich primär in der Bewachungsverordnung (BewachV), insbesondere in § 11 BewachV. Dieser Paragraph regelt detailliert, wie der Ausweis beschaffen sein muss und wie mit ihm umzugehen ist.
Warum sind die Antworten D und F richtig?
Richtige Antwort: F
Um im Bewachungsgewerbe tätig zu sein, ist die persönliche Zuverlässigkeit eine der wichtigsten Voraussetzungen gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Die zuständige Behörde (meist das Ordnungsamt) muss sicherstellen, dass die Person keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
Der entscheidende Weg, wie dies geprüft wird, ist die Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR). Im Gegensatz zu einem einfachen Führungszeugnis, das man selbst für den Arbeitgeber beantragt, enthält die unbeschränkte Auskunft für Behörden auch Einträge, die in einem privaten Zeugnis bereits gelöscht oder gar nicht erst aufgeführt wären. Nur so kann die Behörde umfassend beurteilen, ob Vorstrafen vorliegen, die gegen eine Tätigkeit im Sicherheitsbereich sprechen (z. B. Delikte nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wie Körperverletzung, Diebstahl oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz).
Zusätzlich zur BZR-Auskunft erfolgt in der Regel eine Abfrage beim zuständigen Landeskriminalamt (LKA) sowie beim Verfassungsschutz, um sicherzustellen, dass keine extremistischen Bestrebungen vorliegen.
Richtige Antworten: B, C
In der Sicherheitsbranche regelt die Gewerbeordnung (§ 34a GewO) zusammen mit der Bewachungsverordnung (BewachV), wer welche Qualifikation benötigt. Grundsätzlich ist für Tätigkeiten mit besonderem Gefährdungspotenzial (z. B. Citystreifen oder Türsteher) die Sachkundeprüfung bei der IHK zwingend erforderlich. Es gibt jedoch Personen, die aufgrund ihrer höherwertigen Berufsausbildung von dieser Prüfung befreit sind, da sie bereits umfassendere Kenntnisse nachgewiesen haben.
Warum sind B und C richtig?
Richtige Antworten: B, C
Die Dienstanweisung ist für das Bewachungspersonal von zentraler Bedeutung und wird oft als das „Gesetzbuch des Objekts“ bezeichnet. Gemäß der Bewachungsverordnung (BewachV) ist der Gewerbetreibende (der Chef der Sicherheitsfirma) verpflichtet, für jeden Bewachungsauftrag eine schriftliche Dienstanweisung zu erstellen. Diese regelt den genauen Ablauf des Dienstes und setzt rechtliche Grenzen.
Zwei Punkte sind dabei gesetzlich zwingend vorgeschrieben:
1. Keine hoheitlichen Befugnisse (Antwort B): In der Dienstanweisung muss ausdrücklich stehen, dass Sicherheitsmitarbeiter keine Polizeirechte (hoheitliche Befugnisse) haben. Sie besitzen lediglich die sogenannten „Jedermannsrechte“. Dazu gehören die vorläufige Festnahme gemäß § 127 Abs. 1 StPO, die Notwehr gemäß § 227 BGB / § 32 StGB und das Hausrecht (§§ 858 ff. BGB). Ohne diesen Hinweis bestünde die Gefahr der Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB, wenn ein Mitarbeiter fälschlicherweise wie ein Polizist auftritt.
2. Meldung von Waffengebrauch (Antwort C): Falls im Dienst Waffen (z. B. Schusswaffen) getragen werden, schreibt § 18 BewachV vor, dass jeder Gebrauch der Waffe unverzüglich der zuständigen Behörde und der Polizei gemeldet werden muss. Dies dient der staatlichen Kontrolle und der lückenlosen Aufklärung von Gewaltanwendungen.
Richtige Antwort: D
Obwohl die Haftpflichtversicherung nach § 14 BewachV eine zentrale Voraussetzung für den Betrieb eines Sicherheitsunternehmens ist, regelt die Bewachungsverordnung (BewachV) auch den Umgang mit extremen Situationen wie dem Schusswaffengebrauch. Gemäß § 19 BewachV ist der Gewerbetreibende (der Inhaber des Sicherheitsunternehmens) verpflichtet, jeden Schusswaffengebrauch unverzüglich der zuständigen Behörde sowie der Polizei anzuzeigen. Dies ist eine der wichtigsten Meldepflichten im Bewachungsgewerbe, da der Einsatz von Schusswaffen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt und staatlich kontrolliert werden muss.
Der Staat prüft in solchen Fällen, ob der Einsatz der Waffe rechtmäßig war, beispielsweise durch Notwehr gemäß § 32 StGB oder durch einen rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB.
Analyse der Antwortmöglichkeiten:
Richtige Antwort: A
Im Bewachungsgewerbe geht es um die Sicherheit von Menschen und Sachwerten. Deshalb unterliegt diese Branche einer strengen staatlichen Überwachung. Die zentrale Rechtsgrundlage hierfür ist die Gewerbeordnung (GewO), insbesondere der § 34a GewO.
Die zuständige Gewerbebehörde (je nach Region das Ordnungsamt oder das Landratsamt) ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der gesetzlichen Regeln zu kontrollieren. Eine der wichtigsten Regeln ist, dass nur Personen als Wachpersonal eingesetzt werden dürfen, die zuverlässig sind. Die Behörde überprüft dies durch Abfragen beim Bundeszentralregister (Führungszeugnis), beim zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und beim Verfassungsschutz.
Stellt die Behörde fest, dass eine Wachperson unzuverlässig ist (z. B. wegen schwerer Straftaten oder verfassungsfeindlicher Gesinnung), muss sie handeln. Sie erlässt gegenüber dem Gewerbetreibenden (dem Chef der Sicherheitsfirma) eine
Richtige Antwort: C
Im Bewachungsgewerbe gibt es zwei grundlegende Qualifikationsstufen nach der Gewerbeordnung (§ 34a GewO): das einfache Unterrichtungsverfahren (40 Stunden ohne Prüfung) und die Sachkundeprüfung (mit schriftlicher und mündlicher Prüfung vor der IHK).
Die Sachkundeprüfung ist laut § 34a Abs. 1 Satz 3 GewO zwingend für Tätigkeiten vorgeschrieben, die ein besonderes Maß an rechtlichem Wissen und Konfliktmanagement erfordern, da sie entweder im öffentlichen Raum stattfinden oder ein hohes Konfliktpotenzial bergen.
Warum ist Antwort C richtig?
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (sogenannte City-Streifen) finden auf Straßen, Plätzen oder in Parks statt, die für jedermann zugänglich sind. Hier kommt der Sicherheitsmitarbeiter ständig mit Bürgern in Kontakt und muss seine Befugnisse (z. B. Jedermannsrechte
Richtige Antwort: B
Um als Ladendetektiv (Kaufhausdetektiv) arbeiten zu dürfen, reicht eine einfache Unterrichtung nicht aus. Der Gesetzgeber schreibt in § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) zwingend vor, dass für diese spezifische Tätigkeit die Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich abgelegt werden muss.
Der Grund hierfür ist die besondere Verantwortung und die Eingriffstiefe in die Rechte Dritter. Ein Ladendetektiv beobachtet Kunden und muss im Falle eines Diebstahls rechtssicher handeln können, beispielsweise durch die vorläufige Festnahme gemäß § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) oder die Anwendung des Selbsthilferechts nach § 229 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Da hierbei schnell Fehler passieren können, die rechtliche Konsequenzen (wie Nötigung oder Freiheitsberaubung) nach sich ziehen, verlangt der Staat einen Nachweis über vertiefte Rechtskenntnisse.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: D
Wenn Sie im Bewachungsgewerbe arbeiten, unterliegen Sie strengen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV). Eine der zentralen Pflichten für Sicherheitsmitarbeiter ist das Mitführen eines gültigen Dienstausweises während der gesamten Arbeitszeit. Dieser Ausweis wird vom Arbeitgeber ausgestellt und muss bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Merkmale enthalten. Wenn Ihr Chef Sie auffordert, ohne diesen Ausweis zu arbeiten, verlangt er von Ihnen, gegen das Gesetz zu verstoßen. Die einzig richtige Reaktion ist daher Antwort D: Sie müssen sich weigern, die Arbeit aufzunehmen, da ohne Dienstausweis keine Bewachungstätigkeit durchgeführt werden darf. Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Hier sind die Gründe, warum die anderen Antwortmöglichkeiten falsch sind:
Richtige Antwort: C
Die Bewachungsverordnung (BewachV) ist die entscheidende Rechtsverordnung, die die Details des Bewachungsgewerbes regelt. Während die Gewerbeordnung (§ 34a GewO) den allgemeinen Rahmen vorgibt, legt die BewachV fest, wie der Arbeitsalltag konkret auszusehen hat.
Gemäß der Bewachungsverordnung ist der Gewerbetreibende (der Arbeitgeber) verpflichtet, jedem Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit einen Dienstausweis auszustellen. Dieser Ausweis muss aktuell und gültig sein. Ein abgelaufener Ausweis erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Werden Sie ohne gültigen Ausweis kontrolliert, begehen Sie und Ihr Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 BewachV, was zu empfindlichen Bußgeldern führen kann. Der Ausweis muss zudem bestimmte Merkmale aufweisen, wie den Namen des Bewachungsgewerbetreibenden, den Namen des Mitarbeiters und eine eindeutige Identifikationsnummer aus dem Bewacherregister.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Es ist eben nicht egal. Ein abgelaufener Ausweis ist rechtlich gesehen wertlos. Die BewachV verlangt die Einhaltung formaler Kriterien zur Identifikation.
Richtige Antwort: D
Wenn Sie sich im Bewachungsgewerbe selbstständig machen möchten, gründen Sie ein Gewerbe. Die grundlegenden Regeln für alle Gewerbetreibenden in Deutschland sind in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Grundsätzlich herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit (§ 1 GewO), was bedeutet, dass jeder ein Gewerbe betreiben darf. Da das Bewachungsgewerbe jedoch besonders sensibel ist, handelt es sich um ein sogenanntes erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die genauen Voraussetzungen, die Sie als zukünftiger Gewerbetreibender erfüllen müssen (wie z. B. die Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse), finden Sie speziell im § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Daher ist Antwort D richtig.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A (BGB): Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das Privatrecht zwischen Bürgern, wie zum Beispiel Verträge (Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) oder Schadensersatzansprüche (z. B. § 823 BGB). Es regelt nicht die Gründung eines Gewerbes.
- Antwort B (StGB): Das Strafgesetzbuch (StGB) befasst sich mit Straftaten (wie Diebstahl oder Körperverletzung) und deren Bestrafung. Es enthält keine gewerberechtlichen Voraussetzungen.
Richtige Antwort: B
Im Bewachungsgewerbe gibt es verschiedene Qualifikationsstufen, die im § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und in der Bewachungsverordnung (BewachV) gesetzlich geregelt sind. Die absolute Basisqualifikation für einfache Tätigkeiten ist die 40-stündige Unterrichtung. Für besondere Tätigkeiten (z. B. Citystreife, Türsteher) ist die Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Ausbildung zur "Geprüften Fachkraft für Schutz und Sicherheit" ist jedoch eine anerkannte, dreijährige Berufsausbildung und stellt damit eine deutlich höherwertige Qualifikation dar als die einfache Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung. Der Gesetzgeber hat in der Bewachungsverordnung (BewachV) klar geregelt, dass Personen mit bestimmten höherwertigen Abschlüssen im Sicherheitsbereich von der Pflicht zur Unterrichtung und auch von der Sachkundeprüfung befreit sind. Wer also eine solche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, hat sein Wissen bereits weitreichend bewiesen und muss nicht mehr an der Basis-Unterrichtung teilnehmen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antwort: B
In der privaten Sicherheitsbranche gibt es klare Regeln, die nicht nur im Gesetz (der Gewerbeordnung - GewO), sondern auch in einer speziellen Verordnung, der Bewachungsverordnung (BewachV), festgehalten sind. Eine der wichtigsten praktischen Vorschriften für Sicherheitsmitarbeiter betrifft den Dienstausweis.
Gemäß § 11 BewachV ist jeder Sicherheitsmitarbeiter verpflichtet, während des Dienstes seinen Dienstausweis mitzuführen. Die Vorschrift geht jedoch über das bloße „Dabeihaben“ hinaus: Der Ausweis muss sichtbar getragen werden. Das bedeutet, dass er so an der Kleidung befestigt sein muss, dass Kontrollorgane (wie das Ordnungsamt oder die Polizei) sowie Passanten sofort erkennen können, dass es sich um eine autorisierte Sicherheitskraft handelt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A und C: Es reicht rechtlich nicht aus, den Ausweis nur in der Tasche zu haben. Das Gesetz verlangt die Sichtbarkeit, um Transparenz und Identifizierbarkeit im öffentlichen Raum oder bei Kontrollen zu gewährleisten.
Richtige Antwort: B
Nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jedes Gewerbe in Deutschland der sogenannten Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde (in der Regel das Gewerbeamt oder Ordnungsamt) immer darüber informiert sein muss, wer wo ein Gewerbe betreibt. Diese Pflicht gilt völlig unabhängig von der Erlaubnispflicht nach § 34a GewO.
Die Anzeigepflicht greift in drei wesentlichen Fällen:
1. Bei Beginn eines Gewerbes (Anmeldung).
2. Bei Veränderungen, wie zum Beispiel einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde oder einer Namensänderung (Ummeldung).
3. Bei Beendigung des Gewerbes (Abmeldung).
Wenn eine Firma in eine andere Stadt (also in eine andere Gemeinde) umzieht, muss sie sich streng genommen in der alten Stadt abmelden (Abmeldung) und in der neuen Stadt neu anmelden (Anmeldung). Auch wenn Antwort B den Begriff "Ummeldung" verwendet, ist sie dennoch die einzig richtige Antwort, da sie als einzige die gesetzliche Anzeigepflicht nach § 14 GewO korrekt benennt. Der Chef irrt sich also gewaltig, wenn er meint, er müsse dem Amt nichts sagen.
Richtige Antwort: C
Um zu verstehen, warum hier kein Bewachungsgewerbe vorliegt, müssen wir uns die juristische Definition eines „Gewerbes“ im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) ansehen. Eine Tätigkeit gilt nur dann als Gewerbe, wenn sie vier Merkmale gleichzeitig erfüllt: Sie muss selbstständig, erlaubt, mit Gewinnerzielungsabsicht und vor allem auf Dauer (nachhaltig) angelegt sein.
In diesem Fall haben Sie zwar auf das Eigentum eines anderen aufgepasst (Bewachungstätigkeit im Sinne des § 34a GewO) und dafür Geld erhalten (Gewinnerzielungsabsicht), aber es fehlt das entscheidende Merkmal der Dauerhaftigkeit. Da die Hilfeleistung „einmalig“ war, handelt es sich rechtlich gesehen um eine reine Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe, nicht um einen Gewerbebetrieb.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: B
Im Bewachungsgewerbe sind die Regeln für den Umgang mit Waffen besonders streng. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der Bewachungsverordnung (BewachV), die die Details zum § 34a der Gewerbeordnung (GewO) regelt.
Sobald Sie im Dienst eine Schusswaffe (Schusswaffe) einsetzen, greift eine strikte Meldepflicht. Wichtig ist hierbei die Definition von „Waffengebrauch“: Es zählt nicht erst der abgegebene Schuss als Gebrauch. Bereits das Ziehen der Waffe und das Drohen gegenüber einer Person, um einen Angriff abzuwehren, gilt rechtlich als Waffengebrauch. Gemäß der BewachV muss jeder Waffengebrauch unverzüglich der zuständigen Behörde (meist das Ordnungsamt oder die Polizei) gemeldet werden. Dies dient der staatlichen Kontrolle, damit geprüft werden kann, ob die Drohung mit der Waffe rechtmäßig war, zum Beispiel durch Notwehr (§ 32 StGB / § 227 BGB) oder Notstand (§ 34 StGB / § 228 BGB).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antworten: B, D
Im Gewerberecht, insbesondere nach der Gewerbeordnung (GewO) und speziell im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO, ist es extrem wichtig, zwischen dem Chef (Gewerbetreibender) und dem Personal (Angestellte) zu unterscheiden. Ein Gewerbetreibender ist die Person oder das Unternehmen (z. B. eine GmbH), die das Gewerbe selbstständig, dauerhaft, mit Gewinnerzielungsabsicht und nach außen erkennbar betreibt. Das entscheidende Merkmal ist hierbei die Selbstständigkeit: Der Gewerbetreibende handelt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er ist derjenige, der die Erlaubnis nach § 34a GewO beantragen muss und der rechtlich für das Unternehmen verantwortlich ist.
Deshalb sind die Antworten B und D richtig:
- Antwort B (Der Unternehmer / Inhaber): Der Inhaber der Sicherheitsfirma ist der Gewerbetreibende. Er hat das Unternehmen gegründet und trägt die rechtliche sowie wirtschaftliche Verantwortung.
- Antwort D (Derjenige, der das Gewerbe auf eigene Rechnung betreibt): Dies ist die juristisch genaue Definition der Selbstständigkeit im Gewerberecht. Wer die Gewinne einstreicht und das finanzielle Risiko trägt (auf eigene Rechnung handelt), ist der Gewerbetreibende.
Richtige Antwort: B
In der Bewachungsbranche unterscheidet der Gesetzgeber gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) sehr genau zwischen Tätigkeiten, für die eine einfache Unterrichtung ausreicht, und solchen, die eine abgelegte Sachkundeprüfung zwingend voraussetzen.
Bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen (wie z. B. einem riesigen Musikfestival oder Fußballspielen) gilt eine besondere Regelung: Das Gesetz schreibt die Sachkundeprüfung hier nur für Personen in leitender Funktion (z. B. den Einsatzleiter oder Objektleiter) vor. Die einfachen Ordner oder Sicherheitsmitarbeiter, die unter der Anweisung dieser Leitung stehen, benötigen gesetzlich lediglich die Unterrichtung nach § 34a GewO.
Warum ist das so?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei Großveranstaltungen die strategische Verantwortung und die rechtliche Einschätzung schwieriger Situationen bei der Einsatzleitung liegen. Diese Personen müssen über vertiefte Kenntnisse verfügen, um die Sicherheit der Massen zu gewährleisten.
Richtige Antwort: D
Um zu verstehen, was ein Gewerbe ist, müssen wir uns die Definition aus dem Gewerberecht (insbesondere abgeleitet aus der Gewerbeordnung, GewO) ansehen. Grundsätzlich gilt in Deutschland nach § 1 GewO die Gewerbefreiheit. Ein Gewerbe liegt rechtlich dann vor, wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind. Das wichtigste Merkmal ist die Gewinnerzielungsabsicht, also das Ziel, Geld zu verdienen. Die Gemeinnützigkeit (ein ideeller Zweck, wie bei einem gemeinnützigen Verein) ist das genaue Gegenteil davon. Wer aus reiner Nächstenliebe oder für einen guten Zweck ohne Gewinnabsicht handelt, betreibt kein Gewerbe. Daher ist Antwort D die richtige Lösung für die Frage, was NICHT zu den Merkmalen gehört.
Warum die anderen Antworten falsch sind (da sie tatsächliche Merkmale eines Gewerbes sind und die Frage nach dem Ausschlusskriterium sucht):
- Antwort A (Selbstständigkeit): Dies ist ein zwingendes Merkmal. Ein Gewerbetreibender handelt auf eigene Rechnung und Gefahr, im Gegensatz zu einem Angestellten (z. B. einem angestellten Wachmann).
- Antwort B (Gewinnerzielungsabsicht):
Richtige Antwort: C
Nach den strengen Vorgaben des Gewerberechts, insbesondere § 11b GewO (Bewacherregister) und § 34a GewO, ist es absolut verboten, als Sicherheitskraft zu arbeiten, bevor eine offizielle Freigabe der zuständigen Behörde vorliegt. Das Bestehen der Sachkundeprüfung ist zwar eine wichtige Grundvoraussetzung, reicht aber allein nicht aus. Der Arbeitgeber muss den neuen Mitarbeiter zwingend vor dem ersten Arbeitseinsatz im digitalen Bewacherregister (BWR) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anmelden. Daraufhin prüft die Behörde die persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung) durch Abfragen bei der Polizei und dem Verfassungsschutz. Erst wenn das Register die offizielle Freigabe erteilt und eine Bewacher-ID vergeben wurde, darf die Arbeit aufgenommen werden. Daher ist Antwort C die einzig richtige Lösung. Ein Einsatz ohne diese Freigabe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit extrem hohen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro für den Arbeitgeber und auch für den Arbeitnehmer geahndet werden kann.
Die anderen Antworten sind aus folgenden rechtlichen Gründen falsch:
Antwort A
Richtige Antworten: A, C
Das Bewacherregister (BWR) ist eine zentrale, digitale Datenbank, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 11b GewO (Gewerbeordnung) in Verbindung mit § 34a GewO. Der Zweck dieses Registers ist es, den Behörden (wie Polizei und Ordnungsämtern) jederzeit einen schnellen Überblick darüber zu geben, wer im Sicherheitsgewerbe arbeitet und ob diese Personen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Daher sind die Antworten A und C richtig:
- A (Namen und Daten der Wachpersonen): Das Register muss die Identität der Sicherheitsmitarbeiter eindeutig feststellen können. Daher werden persönliche Daten wie der vollständige Name, die Wohnanschrift und die individuelle Bewacher-ID gespeichert.
- C (Qualifikationen / Sachkunde): Um im Sicherheitsgewerbe arbeiten zu dürfen, muss man bestimmte Qualifikationen nachweisen (z. B. die Unterrichtung oder die bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO). Diese Nachweise werden im Register hinterlegt, damit Behörden bei einer Kontrolle sofort sehen können, ob die Person für ihre spezifische Tätigkeit (z. B. Türsteher oder Citystreife) ausreichend qualifiziert ist.
Richtige Antwort: C
Gemäß § 34a GewO (Gewerbeordnung) wird im Bewachungsgewerbe streng zwischen dem Unternehmer (Gewerbetreibender bzw. Chef) und dem einfachen Angestellten (Wachperson) unterschieden. Wenn jemand eine eigene Sicherheitsfirma gründen möchte, verlangt die Behörde zwingend drei Voraussetzungen: die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung (Sachkundeprüfung) und geordnete Vermögensverhältnisse (keine Insolvenz, keine Steuerschulden).
Für Sie als einfachen Angestellten (Wachmann oder Wachfrau) gelten jedoch andere, weniger strenge Regeln. Das Gesetz fordert von Mitarbeitern lediglich die persönliche Zuverlässigkeit (geprüft durch Polizei, Justiz und Verfassungsschutz) sowie den Nachweis der fachlichen Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkundeprüfung). Ihre privaten Finanzen interessieren die Behörde nicht. Selbst wenn Sie hohe Schulden haben oder sich in einer Privatinsolvenz befinden, dürfen Sie als angestellter Sicherheitsmitarbeiter arbeiten. Daher ist Antwort C vollkommen richtig: Die Vermögensprüfung gilt ausschließlich für den Gewerbetreibenden.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antwort: B
Die richtige Antwort ist B: "Nein, das ist kein Bewachungsgewerbe."
Um zu verstehen, warum das so ist, müssen wir uns die genaue Definition im Gewerberecht ansehen. Nach § 34a Abs. 1 GewO liegt ein Bewachungsgewerbe nur dann vor, wenn jemand gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen schützen will. Dabei muss die aktive Obhut, also der Schutz vor Gefahren, der absolute Hauptzweck der Tätigkeit sein.
Beim "Babysitten" steht jedoch nicht die Bewachung im Sinne eines Sicherheitsdienstes im Vordergrund, sondern die Betreuung und Fürsorge des Kindes. Der Schutz des Lebens ist hierbei nur eine selbstverständliche Nebenpflicht der Betreuung. Zudem fehlt bei einem "gelegentlichen" Aufpassen meistens die Gewerbsmäßigkeit (also die auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht). Da es sich also rechtlich um eine Betreuungstätigkeit und nicht um eine Bewachungstätigkeit handelt, greift der § 34a GewO hier überhaupt nicht.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antwort: B
In der privaten Sicherheitsbranche gibt es klare Regeln, wie man bei der Arbeit auszusehen hat. Die wichtigste Rechtsgrundlage für diese Details ist die Bewachungsverordnung (BewachV).
Gemäß § 12 BewachV (Dienstkleidung) muss die Kleidung so beschaffen sein, dass sie nicht mit der Uniform von Einsatzkräften der Polizei oder anderen Behörden verwechselt werden kann. Ein Aufnäher mit der Aufschrift „Polizei“ ist daher streng verboten, da dies eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit darstellen würde. Die BewachV konkretisiert hier die allgemeinen Anforderungen aus der Gewerbeordnung (§ 34a GewO).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Strafgesetzbuch (StGB): Zwar könnte das Tragen einer solchen Uniform theoretisch auch den Tatbestand der Amtsanmaßung (§ 132 StGB) oder des Missbrauchs von Titeln (§ 132a StGB) erfüllen, aber die spezifische Vorschrift, die dem Gewerbetreibenden das Design der Uniform vorschreibt, steht primär in der BewachV.
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
- Antwort E: Der Begriff "Sonderrechte" ist rechtlich irreführend. Private Sicherheitskräfte haben keine Sonderrechte gegenüber anderen Bürgern, außer den ihnen übertragenen Rechten des Besitzers (Hausrecht) und den allgemeinen Jedermannsrechten (wie Notwehr gemäß § 32 StGB oder Selbsthilfe gemäß § 229 BGB).
- Antwort F: Unhöflichkeit widerspricht dem Deeskalationsgebot und klärt die rechtliche Lage nicht auf, was oft zu unnötigen Konflikten führt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort D: Auch als Praktikant darf man keine Tätigkeiten ausüben, für die man gesetzlich nicht qualifiziert ist, wenn man aktiv Sicherheitsaufgaben übernimmt.
- Antwort F: Die Anzahl der Personen (Doppelstreife) ändert nichts an der individuellen Qualifikationspflicht jedes einzelnen Mitarbeiters.
4. Leitende Funktionen in Flüchtlingsunterkünften.
5. Leitende Funktionen bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Da ein normales Bürogebäude in der Regel kein „öffentlicher Verkehrsraum“ ist und der Empfangsdienst nicht mit den oben genannten Konfliktbereichen vergleichbar ist, genügt die Teilnahme an der 40-stündigen Unterrichtung bei der IHK.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Ist falsch, da der Gesetzgeber den Empfangsdienst nicht in die Liste der sachkundepflichtigen Tätigkeiten aufgenommen hat.
- Antwort C: Die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf. Dies ist eine viel höhere Qualifikation, die für einfachen Empfangsdienst rechtlich nicht verlangt wird.
- Antwort D: Das Tragen von Waffen erfordert eine zusätzliche Waffensachkundeprüfung nach § 7 Waffengesetz (WaffG), hat aber primär nichts mit der Unterscheidung zwischen Unterrichtung und Sachkunde nach GewO für den Empfang zu tun.
- Antwort E: Dies ist eine organisatorische Entscheidung des Kunden, ändert aber nichts an den rechtlichen Anforderungen für Sicherheitsmitarbeiter nach der Bewachungsverordnung (BewachV).
- Antwort F: Wer gewerblich fremdes Eigentum oder Leben schützt, benötigt zwingend mindestens die Unterrichtung. Ohne Qualifikation zu arbeiten, wäre ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung.
Zusätzlich zu diesen beiden Punkten muss der Unternehmer auch den Sachkundenachweis (die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK) und eine Haftpflichtversicherung vorweisen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort C (Mitarbeiter festnehmen): Das ist falsch. Eine Festnahme ist eine polizeiliche Maßnahme, die in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist. Mitarbeiter der Gewerbebehörde haben bei einer reinen Gewerbekontrolle nicht das Recht, Personen einfach festzunehmen.
Antwort E (Geld mitnehmen): Das ist falsch. Die Beschlagnahmung von Geld oder Gegenständen erfordert eine andere rechtliche Grundlage (z. B. als Beweismittel nach der StPO oder im Rahmen von Zwangsvollstreckungen). § 29 GewO erlaubt nur die Nachschau und Auskunft, nicht die Wegnahme von Eigentum.
Antwort F (Firma sofort schließen): Das ist falsch. Eine sofortige Schließung oder ein Gewerbeverbot (Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO) ist ein schwerwiegender Verwaltungsakt. Dieser erfordert ein formelles Verfahren, bei dem die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Betreibers nachgewiesen werden muss. Eine sofortige Schließung bei einer normalen Kontrolle nach § 29 GewO ist nicht vorgesehen.
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. City-Streife).
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv).
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher).
- Leitende Funktionen in Flüchtlingsunterkünften oder bei Großveranstaltungen.
- Selbstständige Gewerbetreibende (Chefs einer Sicherheitsfirma).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A: Die Sachkunde ist nicht „kürzer“. Die Vorbereitung darauf ist meist intensiver und fachlich tiefergehender als die 40-stündige Unterrichtung.
- C: Das ist falsch, da die Sachkundeprüfung – wie der Name sagt – zwingend eine staatlich anerkannte Prüfung beinhaltet.
- D: Es gibt massive Unterschiede in der rechtlichen Befugnis und dem Einsatzgebiet. Ohne Sachkunde darf man bestimmte Tätigkeiten rechtlich nicht ausüben.
- E: Die Unterrichtung ist keine Prüfung, also auch keine mündliche Prüfung. Die Sachkundeprüfung hingegen hat sowohl einen schriftlichen als auch einen mündlichen Teil.
- F: Die Dauer der Unterrichtung ist gesetzlich auf 40 Stunden festgelegt. Die Vorbereitung auf die Sachkunde ist individuell, aber die Prüfung selbst ist ein formaler Akt, der nicht mit der Zeitdauer der Unterrichtung gleichgesetzt werden kann.
B) ist ebenfalls nur ein Teil und daher als Einzelantwort nicht korrekt. Name oder Kennnummer des Mitarbeiters kann vorkommen, aber ohne die weiteren Pflichtangaben ist die Anforderung nicht vollständig erfüllt.
D) ist falsch, weil Geburtsdatum und Geburtsort keine typischen zwingenden Kernangaben des Dienstausweises nach BewachV sind.
E) ist falsch, weil nur Lichtbild und Unterschrift deutlich zu wenig sind; der Gesetzgeber verlangt mehr als reine Identifikationsoptik.
F) ist falsch, weil die private Wohnanschrift aus Datenschutzgründen gerade nicht als notwendige Standardangabe vorgesehen ist.
Prüfungslogik: Wenn nach „muss enthalten“ gefragt wird, sind reine Teilinformationen meistens nicht ausreichend. In der Sachkundeprüfung sind häufig genau solche Fallen eingebaut. Deshalb immer auf die vollständige, rechtlich abgesicherte Pflichtangabe achten. Hier führt die gesetzesnahe Lesart über § 11 BewachV zur richtigen Auswahl C).
In unserem Fall zieht das Sicherheitsbüro von der Hauptstraße in die Nebenstraße, bleibt aber in derselben Stadt (Gemeinde). Daher ist die Antwort B (Gewerbe ummelden) vollkommen richtig.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Rechtsschutzversicherung (B): Diese Versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Sie ist zwar für Unternehmen und Privatpersonen sehr sinnvoll, aber sie ist keine gesetzliche Pflicht für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes.
- Lebensversicherung für den Chef (D): Dies ist eine rein private Vorsorge oder eine betriebliche Zusatzleistung, hat aber keine rechtliche Relevanz für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis nach der GewO.
- Reisekrankenversicherung (E): Diese Versicherung ist nur bei Auslandsreisen relevant und gehört nicht zu den betrieblichen Pflichtversicherungen im Sicherheitsbereich.
- Hausratsversicherung (F): Diese schützt privates Eigentum in der Wohnung (Möbel, Kleidung etc.) gegen Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Sie hat keinerlei Bezug zur gewerblichen Tätigkeit eines Sicherheitsdienstes.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer ein Sicherheitsunternehmen führt, muss zwingend die Haftpflicht (für Schäden an anderen) und die Unfallversicherung (für die Sicherheit der Mitarbeiter) nachweisen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Nichts zu tun ist rechtswidrig. Das Verschweigen eines Gewaltanwendungsvorfalls kann zum Verlust der Zuverlässigkeit im Sinne des § 34a GewO führen.
- Antwort B: Das Gewerbeamt ist für die gewerberechtliche Zulassung und Überwachung des Betriebes zuständig, nicht für die Aufnahme von Strafanzeigen oder operativen Einsatzberichten.
- Antwort E: Das Wegwerfen der Dose könnte als Beweismittelunterdrückung oder Strafvereitelung gewertet werden.
- Antwort F: Lügen gegenüber dem Arbeitgeber verletzt die arbeitsvertragliche Treuepflicht massiv und führt in der Regel zur fristlosen Kündigung sowie zur Meldung an das Bewacherregister, was den Entzug der Arbeitserlaubnis zur Folge hat.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt gemäß § 22 BewachV eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Mitarbeitern Waffen zur Verfügung zu stellen. Der Umgang mit Waffen ist im Waffengesetz (WaffG) extrem streng geregelt. Bewaffnung ist die absolute Ausnahme und nur bei besonderer Gefährdung (z. B. Geld- und Werttransport) unter strengen Auflagen zulässig.
- Antwort B: Eine Lebensversicherung für Mitarbeiter ist keine gesetzliche Pflicht nach dem Gewerberecht. Dies wäre eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers.
- Antwort D: Es gibt keine Verpflichtung, nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD) zu bezahlen. Im Bewachungsgewerbe gelten private Tarifverträge (z. B. zwischen BDSW und Gewerkschaften wie ver.di), sofern diese für allgemeinverbindlich erklärt wurden, oder der gesetzliche Mindestlohn.
- Antwort E: Dienstpläne müssen nicht monatlich zur Genehmigung an die Behörde gesendet werden. Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter und des Unternehmers, greift aber nicht in die operative Schichteinteilung ein.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Namensschilder sind nicht generell verboten. Im Gegenteil, die Identifizierbarkeit ist wichtig, wobei oft eine Dienstnummer statt des Klarnamens aus Datenschutzgründen genutzt wird.
- Antwort B: Das Gegenteil ist der Fall. Die Kleidung darf gerade *nicht* wie die der Polizei aussehen, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Antwort C: Das Tragen von Rangabzeichen der Bundeswehr durch private Sicherheitskräfte ist verboten, da dies gegen das Unterscheidungsverbot verstößt und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
- Antwort E: Die Pflicht zur Dienstkleidung gilt allgemein für Bewachungstätigkeiten im öffentlichen Raum oder bei Hausrechtsübertragungen, nicht nur bei bewaffneten Einsätzen.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Wichtiger Hinweis: Im Gegensatz zum Chef (Gewerbetreibender) müssen Angestellte keine geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen. Ein Mitarbeiter darf also privatinsolvent sein, solange er zuverlässig ist.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Zusammenfassend muss der Ausweis folgende Merkmale enthalten: Vor- und Zuname der Wachperson, Lichtbild, Name und Anschrift des Gewerbebetriebs, die Bewacher-ID sowie die Unterschriften beider Parteien.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A & B: Befragungen von Nachbarn oder Sportvereinen sind keine rechtlich vorgesehenen Instrumente zur Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit. Sie sind subjektiv und rechtlich nicht belastbar.
- Antwort C: Die Bundesagentur für Arbeit verwaltet Arbeitslose, hat aber keinen Zugriff auf die für die Sicherheit relevanten Kriminalregister.
- Antwort D: Ein ärztliches Attest prüft die körperliche oder geistige Eignung, sagt aber nichts über die rechtliche Zuverlässigkeit (Vorstrafen) aus.
- Antwort E: Die Einsicht in private Bankkonten wäre ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Zwar werden bei Gewerbetreibenden (Chefs) die „geordneten Vermögensverhältnisse“ geprüft, dies geschieht jedoch über Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis und nicht durch direktes „Hacken“ oder Einsehen privater Kontobewegungen der Angestellten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Zusätzlich befreit sind übrigens auch ehemalige Polizeivollzugsbeamte, Feldjäger der Bundeswehr oder Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Gehaltsstrukturen und Boni gehören in den individuellen Arbeitsvertrag oder in Tarifverträge, nicht in die operative Dienstanweisung für ein Objekt.
- Antwort D: Die Weitergabe privater Handynummern von Führungskräften an Kunden verstößt gegen den Datenschutz (DSGVO) und hat in einer Dienstanweisung nichts zu suchen.
- Antwort E: Eine Klausel, die zur Befolgung gesetzeswidriger Anweisungen verpflichtet, ist nichtig. Niemand darf angewiesen werden, Straftaten zu begehen. Dies würde gegen die Rechtsordnung und das Grundgesetz (GG) verstoßen.
- Antwort F: Eine starre Zeitvorgabe wie „2 Stunden festhalten“ ist rechtswidrig. Nach § 127 StPO darf eine Person nur so lange festgehalten werden, bis die Identität festgestellt ist oder die Polizei eintrifft. Ein längeres Festhalten ohne Grund wäre Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB.
- Antwort B ist falsch: Die Dokumentation im Wachbuch ist zwar eine interne Pflicht nach § 17 BewachV, sie entbindet den Chef jedoch nicht von der gesetzlichen Pflicht, die Polizei und die Behörden sofort extern zu informieren.
- Antwort C ist falsch: Das Vernichten einer Waffe nach einem Vorfall wäre eine Straftat, nämlich Strafvereitelung gemäß § 258 StGB, und würde zudem massiv gegen das Waffengesetz (WaffG) verstoßen.
- Antwort E ist falsch: Transparenz gegenüber den Behörden ist ein Kernaspekt der Zuverlässigkeit im Sinne des § 34a GewO. Wer einen Schusswaffengebrauch verschweigt, verliert sofort seine Gewerbeerlaubnis.
- Antwort F ist falsch: Eine Pressekonferenz ist keine rechtliche Anforderung der BewachV und hat keine Bedeutung für die Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Sobald im Dienst geschossen wird, müssen Polizei und Behörde sofort informiert werden, um die rechtliche Aufarbeitung und die staatliche Aufsicht zu gewährleisten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- IHK (B): Die Industrie- und Handelskammer ist für die Abnahme der Sachkundeprüfung und die Unterrichtung zuständig, sie ist jedoch keine Überwachungsbehörde mit polizeirechtlichen Befugnissen.
- Bundesagentur für Arbeit (C): Diese Behörde vermittelt Arbeitsstellen, hat aber keine Befugnis, Beschäftigungen aus ordnungsrechtlichen Gründen (wie Unzuverlässigkeit) zu verbieten.
- Amtsgericht (D): Gerichte urteilen über Straftaten oder zivilrechtliche Streitigkeiten. Die laufende Überwachung des Gewerbes ist eine Aufgabe der Verwaltung (Exekutive), nicht der Justiz.
- BDSW (E): Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft ist ein privater Arbeitgeberverband (Interessenvertretung). Er hat keinerlei staatliche Hoheitsrechte.
- DGUV (F): Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) kümmert sich um Arbeitssicherheit und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V23), entscheidet aber nicht über die persönliche Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Zusatzwissen: Neben der City-Streife ist die Sachkundeprüfung auch für Kaufhausdetektive, Türsteher an Diskotheken, leitende Funktionen in Flüchtlingsunterkünften oder bei Großveranstaltungen sowie für den Gewerbetreibenden (Chef) selbst gesetzlich vorgeschrieben.
- Antwort A (Unterrichtung): Die 40-stündige Unterrichtung reicht nur für einfache Bewachungstätigkeiten aus, wie zum Beispiel den Objektschutz oder den einfachen Pfortendienst. Für Ladendetektive ist sie gesetzlich unzureichend.
- Antwort C (Waffenschein): Ein Waffenschein berechtigt zum Führen einer Schusswaffe, ist aber keine Qualifikation für die Tätigkeit als Detektiv. In der Regel führen Ladendetektive keine Schusswaffen.
- Antwort D (Erste-Hilfe-Kurs): Dies ist eine wichtige Zusatzqualifikation für jeden Sicherheitsmitarbeiter, ersetzt aber nicht den gesetzlich geforderten Sachkundenachweis nach der Gewerbeordnung.
- Antwort E & F (Erfahrung / Führungszeugnis): Berufserfahrung und ein sauberes Führungszeugnis (Zuverlässigkeit) sind zwar Voraussetzungen für die Arbeit im Sicherheitsgewerbe, entbinden aber nicht von der Pflicht, die formale Sachkundeprüfung (IHK-Zertifikat) abzulegen.
- Antwort B: Ein Dienstausweis gilt niemals lebenslang. Er ist an das Beschäftigungsverhältnis gebunden und muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sogar zurückgegeben werden.
- Antwort D: Der Kunde hat hier kein Mitspracherecht. Es handelt sich um öffentliches Recht (Gewerberecht), das zwingend einzuhalten ist, unabhängig von privaten Verträgen oder Kundenwünschen.
- Antwort E: Der Personalausweis dient der Identitätsfeststellung gegenüber dem Staat, ersetzt aber nicht den spezifischen Dienstausweis des Sicherheitsunternehmens, der die Zugehörigkeit zum Gewerbe nachweist.
- Antwort F: Eine Kopie reicht nicht aus. Im Sicherheitsgewerbe muss das Original mitgeführt werden, um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen.
Zusammenfassend: Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, für gültige Dokumente zu sorgen, bevor Sie Ihren Dienst antreten (§ 18 BewachV).
- Antwort C (Grundgesetz): Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es garantiert zwar in Art. 12 GG die Berufsfreiheit (und damit die Basis der Gewerbefreiheit), aber die konkreten, detaillierten Voraussetzungen für die Eröffnung eines Bewachungsgewerbes stehen in den speziellen Fachgesetzen, hier der GewO.
- Antwort E (Polizeigesetz): Die Polizeigesetze der Bundesländer regeln die Aufgaben und Befugnisse der staatlichen Polizei, nicht aber die Voraussetzungen für private Sicherheitsdienste.
- Antwort F (Arbeitszeitgesetz): Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer und regelt Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten. Es hat nichts mit den behördlichen Voraussetzungen für die Anmeldung einer Selbstständigkeit zu tun.
- Antwort D: Die Pflicht zum sichtbaren Tragen gilt für alle Sicherheitsmitarbeiter im Dienst, unabhängig davon, ob sie eine Waffe führen oder nicht. Bei Waffenträgern gibt es lediglich zusätzliche Meldepflichten.
- Antwort E: Die BewachV ist öffentliches Recht. Der Kunde (Auftraggeber) kann keine Anweisungen geben, die gegen geltendes Recht verstoßen. Er kann dich also nicht von der gesetzlichen Ausweispflicht entbinden.
- Antwort F: Die Pflicht gilt rund um die Uhr, sobald man sich im Dienst befindet, nicht nur nachts.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Ordnungsamt führt regelmäßig Kontrollen durch. Wenn der Ausweis nicht sichtbar getragen wird, droht sowohl dem Mitarbeiter als auch dem Gewerbetreibenden (dem Chef) ein empfindliches Bußgeld.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A ("Richtig, Gewerbe gilt bundesweit."): Das ist falsch. Zwar gilt die Gewerbefreiheit bundesweit, aber die örtlichen Behörden müssen aus Kontroll- und Steuergründen zwingend wissen, welche Betriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässig sind.
- Antwort C ("Nur wenn er den Namen ändert."): Das ist unvollständig und daher falsch. Eine Namensänderung ist zwar ein Grund für eine Ummeldung, ein Umzug aber ebenso.
- Antwort D ("Nur bei GmbHs."): Das ist falsch. Die Anzeigepflicht nach § 14 GewO gilt für alle Rechtsformen, egal ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder AG.
- Antworten E ("Egal.") und F ("Nur wenn er Lust hat."): Diese Aussagen sind falsch, da die Anzeigepflicht eine zwingende gesetzliche Vorgabe ist. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld bestraft werden kann.
- Antwort A: Die Gewinnerzielung allein reicht nicht aus. Auch wenn Sie 50 Euro bekommen, macht eine einmalige Aktion Sie noch nicht zum Gewerbetreibenden.
- Antwort B: Es war zwar eine Bewachung (Schutz fremden Eigentums), aber eben kein Bewachungsgewerbe. Der Begriff „Gewerbe“ setzt die Absicht voraus, die Tätigkeit zu wiederholen.
- Antwort D: Ob dies Schwarzarbeit ist, ist eine steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Frage. Es ändert aber nichts an der gewerberechtlichen Definition nach § 34a GewO. Für ein Gewerbe fehlt hier schlicht die Fortsetzungsabsicht.
- Antwort E: Die Höhe des Geldes ist irrelevant für die Definition eines Gewerbes. Ob 5 Euro oder 500 Euro – ohne Dauerhaftigkeit bleibt es eine einmalige Leistung.
- Antwort F: § 34a GewO gilt eben nicht immer. Er greift nur, wenn die Bewachung gewerbsmäßig ausgeübt wird. Private Hilfe unter Nachbarn fällt nicht unter die strengen Auflagen der Gewerbeordnung.
- Antwort A, C und F: Diese Antworten sind falsch, weil sie die Meldepflicht an Bedingungen knüpfen (nur beim Schießen, nur bei Verletzten oder Toten), die das Gesetz so nicht vorsieht. Die Gefahr, die von einer Schusswaffe ausgeht, ist so groß, dass der Gesetzgeber jede Form der Anwendung kontrollieren möchte.
- Antwort D: „Das bleibt unter uns“ ist im Sicherheitsgewerbe niemals eine Option bei meldepflichtigen Ereignissen. Ein Verschweigen wäre eine Ordnungswidrigkeit, die hohe Bußgelder für Sie und Ihren Arbeitgeber nach sich ziehen kann.
- Antwort E: Eine Frist von 3 Tagen ist viel zu lang. Das Gesetz verlangt eine Meldung ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich).
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A (Der angestellte Wachmann): Ein Angestellter ist nicht selbstständig. Er arbeitet auf Anweisung und auf Rechnung seines Arbeitgebers (des Gewerbetreibenden) und erhält dafür ein festes Gehalt. Er ist rechtlich gesehen "Bewachungspersonal", aber kein Gewerbetreibender.
- Antwort C (Der Betriebsleiter, wenn er nicht Inhaber ist): Ein Betriebsleiter oder Geschäftsführer, der nicht gleichzeitig Inhaber ist (z. B. ein angestellter Manager), leitet zwar das operative Geschäft, trägt aber nicht das unternehmerische Risiko auf eigene Rechnung. Er ist ein leitender Angestellter.
- Antwort E (Der Kunde): Der Kunde (Auftraggeber) kauft die Sicherheitsdienstleistung lediglich ein. Er betreibt das Gewerbe nicht selbst.
- Antwort F (Das Finanzamt): Das Finanzamt ist eine staatliche Behörde, die Steuern erhebt. Es hat mit der Ausübung des Sicherheitsgewerbes nichts zu tun.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Wichtiger Hinweis für die Praxis: Auch wenn das Gesetz nur für den Leiter die Sachkunde fordert, verlangen viele Versicherungen oder Veranstalter in ihren Verträgen oft von allen Mitarbeitern die Sachkundeprüfung. Für die Prüfung nach § 34a GewO zählt jedoch nur der gesetzliche Mindeststandard.
- Antwort C (Dauerhaftigkeit): Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein. Wer nur einmalig das Auto des Nachbarn wäscht, betreibt kein Gewerbe.
- Antwort E (Erlaubtes Tun): Im klassischen Gewerberecht muss die Tätigkeit grundsätzlich erlaubt und nicht gesetzlich verboten sein (wie z. B. Drogenhandel), um als anmeldepflichtiges Gewerbe im Sinne der GewO zu gelten.
- Antwort F (Nach außen erkennbar): Das Gewerbe muss für Dritte sichtbar sein, beispielsweise durch Werbung, ein Firmenschild oder das Anbieten von Dienstleistungen auf dem Markt.
Zusammenfassend: Ein Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO ist immer selbstständig, dauerhaft, auf Gewinn ausgerichtet, nach außen erkennbar und eine erlaubte Tätigkeit. Gemeinnützigkeit schließt ein Gewerbe aus.
Antwort B ist falsch, da eine nachträgliche Anmeldung strikt illegal ist; die Meldung und Freigabe müssen zwingend vor der ersten Sekunde des Einsatzes erfolgen.
Antwort D ist falsch, weil das Gesetz keine Ausnahmen oder Schonfristen für eine Probezeit kennt.
Antwort E ist falsch, da auch das Begleiten eines erfahrenen Kollegen als Arbeitsausübung im Bewachungsgewerbe gilt und ohne behördliche Freigabe verboten ist.
Antwort F ist falsch, weil gesetzliche Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) zwingend sind und niemals von den Wünschen oder Vorgaben eines Kunden abhängen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Der Staat darf nur Daten speichern, die für den gesetzlichen Zweck (hier: Überprüfung der Zuverlässigkeit und Qualifikation im Bewachungsgewerbe) zwingend erforderlich sind. Alles andere verstößt gegen den Datenschutz.
- B (Schuhgröße) und D (Lieblingsessen): Dies sind rein private Informationen, die absolut keine Rolle für die Eignung als Sicherheitskraft spielen.
- E (Politische Einstellung): Die Gesinnung einer Person wird nicht im Register gespeichert. Zwar wird bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung (durch Abfrage beim Verfassungsschutz) geprüft, ob jemand verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, im Bewacherregister wird jedoch nur das Endergebnis ("zuverlässig" oder "nicht zuverlässig") eingetragen, nicht aber die persönliche politische Meinung oder Parteizugehörigkeit.
- F (Kontostand): Die privaten Finanzen eines angestellten Sicherheitsmitarbeiters sind für das Bewacherregister irrelevant. (Lediglich bei dem Gewerbetreibenden, also dem Chef des Sicherheitsdienstes, wird im Rahmen der Gewerbeanmeldung geprüft, ob er in geordneten Vermögensverhältnissen lebt, aber auch hier wird kein tagesaktueller Kontostand im BWR gespeichert).
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Das BGB regelt private Verträge (z. B. Kaufverträge oder Schadensersatz), enthält aber keine Vorschriften über Dienstkleidung im Sicherheitsgewerbe.
- Bild-Zeitung: Eine Zeitung ist keine Rechtsquelle.
- Nirgendwo, ist erlaubt: Das ist falsch, da der Staat ein Monopol auf hoheitliche Bezeichnungen wie „Polizei“ hat, um die öffentliche Ordnung zu wahren.
- Hausordnung: Eine Hausordnung regelt nur das Verhalten in einem bestimmten Objekt, kann aber keine bundesweiten gewerberechtlichen Vorschriften ersetzen.