Was sind mögliche Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit?
Richtige Antworten: B, E
Einfache Erklärung
Im deutschen Rechtssystem wird strikt zwischen Straftaten (Vergehen und Verbrechen) und Ordnungswidrigkeiten unterschieden. Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist gemäß § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Die Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit sind im Vergleich zum Strafrecht deutlich milder:
1. Geldbuße (Antwort B): Dies ist die Hauptfolge. Im Gegensatz zur „Geldstrafe“ im Strafrecht wird die Geldbuße nicht von einem Gericht, sondern von einer Verwaltungsbehörde (z. B. dem Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle) festgesetzt. Sie dient dazu, die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften zu erzwingen.
2. Einziehung von Gegenständen (Antwort E): Gemäß § 22 OWiG können Gegenstände, die durch eine Ordnungswidrigkeit hervorgebracht oder zu ihrer Begehung verwendet wurden, eingezogen werden. Dies ist eine sogenannte Nebenfolge. Ein Beispiel wäre die Einziehung eines verbotenen Gegenstandes im Rahmen der Bewachungsverordnung (BewachV).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Freiheitsstrafe (A): Eine Freiheitsstrafe (Gefängnis) ist gemäß § 38 StGB ausschließlich für Straftaten (Vergehen oder Verbrechen) vorgesehen. Ordnungswidrigkeiten führen niemals direkt zu einer Freiheitsstrafe (außer im Falle der Erzwingungshaft bei Zahlungsunwilligkeit, was jedoch keine Strafe, sondern ein Beugemittel ist).
- Bewährung (C): Die Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB) gibt es nur bei Freiheitsstrafen. Da es bei Ordnungswidrigkeiten keine Freiheitsstrafen gibt, ist auch keine Bewährung möglich.
- Sicherungsverwahrung (D): Dies ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 66 StGB) für extrem gefährliche Straftäter. Sie hat mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht nichts zu tun.
- Todesstrafe (F): Die Todesstrafe ist in Deutschland gemäß Art. 102 des Grundgesetzes (GG) abgeschafft.
