Sie sollen ein Datenschutzkonzept erstellen. Auf welche zwei Hauptgesetze stützen Sie sich in Deutschland?
Richtige Antworten: B, C
Einfache Erklärung
Wenn Sie in Deutschland ein Datenschutzkonzept erstellen, müssen Sie sich zwingend auf die zwei zentralen Säulen des Datenschutzrechts stützen: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
1. DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Dies ist eine Verordnung der Europäischen Union, die seit Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Sie steht in der Normenhierarchie über den nationalen Gesetzen. Ihr Ziel ist es, den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Sie bildet das Fundament für jedes Datenschutzkonzept.
2. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz): Da die DSGVO sogenannte „Öffnungsklauseln“ enthält, darf der deutsche Gesetzgeber eigene spezifische Regelungen treffen. Das BDSG ergänzt und konkretisiert die DSGVO für Deutschland. Es enthält beispielsweise spezifische Vorschriften zur Videoüberwachung (§ 4 BDSG) oder zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (§ 26 BDSG), was für Sicherheitsdienste besonders relevant ist.
Rechtlicher Hintergrund:
Der Datenschutz schützt nicht die Daten an sich, sondern die Menschen, über die Daten gespeichert werden. Das Ziel ist der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht leitet sich aus dem Grundgesetz (GG) ab, genauer gesagt aus der Menschenwürde (Art. 1 GG) in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG). Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden darf, wer welche Informationen über ihn wann und zu welchem Zweck erhält.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- StGB (Strafgesetzbuch): Das StGB regelt, welche Taten unter Strafe stehen (z. B. Diebstahl oder Körperverletzung). Es enthält zwar Paragrafen zum Schutz von Geheimnissen (z. B. § 202a StGB - Ausspähen von Daten), ist aber kein Gesetz zur Erstellung eines allgemeinen Datenschutzkonzepts.
- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen (Verträge, Haftung, Schadensersatz). Es ist nicht die primäre Rechtsgrundlage für den administrativen Datenschutz.
- GewO (Gewerbeordnung): Die GewO regelt die Ausübung eines Gewerbes. Für Sicherheitsdienste ist zwar der § 34a GewO entscheidend für die Zulassung, aber die detaillierten Regeln zur Datenverarbeitung stehen dort nicht.
- GG (Grundgesetz): Das Grundgesetz liefert zwar die verfassungsrechtliche Basis (das Grundrecht), aber für die praktische Umsetzung in einem Konzept nutzt man die konkreten Fachgesetze (DSGVO und BDSG).
