Bei einer Einlasskontrolle finden Sie bei einem Gast einen Teleskopschlagstock. Ist das eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
Richtige Antwort: B
Einfache Erklärung
Im deutschen Recht, insbesondere im Waffengesetz (WaffG), ist präzise definiert, welche Gegenstände als Waffen gelten. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG sind Waffen tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Ein Teleskopschlagstock erfüllt genau diese Kriterien. Er ist kein Werkzeug zum Hämmern und kein Sportgerät zum Ballspielen, sondern wurde einzig und allein dafür konstruiert, im Nahkampf gegen Menschen eingesetzt zu werden. Daher handelt es sich rechtlich zweifelsfrei um eine Hieb- und Stoßwaffe.
Es ist für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Gewerbeordnung) von entscheidender Bedeutung, den Unterschied zwischen einer Waffe im Sinne des Waffengesetzes und einem gefährlichen Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches (§ 224 StGB) zu verstehen. Ein Küchenmesser, ein Teppichmesser oder ein Baseballschläger sind im Alltag Gebrauchsgegenstände oder Sportgeräte. Wenn man jemanden damit verletzt, werden sie strafrechtlich als „gefährliches Werkzeug“ eingestuft, aber sie unterliegen nicht den strengen präventiven Regeln des Waffengesetzes bezüglich des Erwerbs oder des Führens. Der Teleskopschlagstock hingegen unterliegt dem WaffG ab dem Moment seiner Herstellung. Das bedeutet: Der Erwerb und Besitz ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Zudem gilt nach § 42a WaffG ein grundsätzliches Führverbot in der Öffentlichkeit. Man darf ihn also nicht zugriffsbereit bei sich tragen, es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor (z. B. Berufsausübung oder Brauchtumspflege). Im privaten Sicherheitsdienst ist das Führen oft nur durch explizite Dienstanweisungen und unter Beachtung der Hausordnung des Auftraggebers gestattet, wobei das Gesetz hier sehr streng ist.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da ein Teleskopschlagstock keine sportliche Disziplin bedient. Im Gegensatz zum Baseballschläger ist sein einziger Zweck der Kampf.
- Antwort C ist falsch, da das Material (ob Metall, Kunststoff oder Holz) für die Einstufung als Waffe unerheblich ist; entscheidend ist die Zweckbestimmung des Herstellers.
- Antwort D ist falsch, da ein Schlagstock keine handwerkliche oder technische Funktion besitzt, die ihn zum Werkzeug machen würde.
- Antwort E ist falsch, da die Länge bei Schlagstöcken keine Rolle für die grundsätzliche Eigenschaft als Waffe spielt (anders als bei bestimmten Messern, wo die Klingenlänge über Führverbote entscheiden kann).
- Antwort F ist falsch, da das Waffengesetz ausdrücklich zwischen Schusswaffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG) und tragbaren Gegenständen wie Hieb- und Stoßwaffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG) unterscheidet. Beides sind Waffen.
Als Sicherheitskraft musst du zudem wissen, dass das Mitführen von Waffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten oder Sportveranstaltungen gemäß § 42 WaffG generell verboten ist. Findest du bei einer Einlasskontrolle einen Teleskopschlagstock, musst du den Zutritt verweigern und gemäß deinen Dienstanweisungen handeln.
