Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
Themenbereich
Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antwort: B
In der Bundesrepublik Deutschland liegt das sogenannte Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat. Das bedeutet, dass nur der Staat – vertreten durch seine Behörden wie die Polizei oder das Ordnungsamt – das Recht hat, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehört auch das Ausstellen von Strafzetteln (Verwarnungsgeldern) oder das Durchsetzen von Gesetzen mit Zwang. Diese Befugnis leitet sich aus der Staatsgewalt ab, einem der drei zwingenden Elemente der Drei-Elemente-Lehre (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt), die einen Staat definieren.
Als privater Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a GewO handeln Sie im privaten Auftrag und haben absolut keine staatlichen (hoheitlichen) Befugnisse. Sie dürfen sich bei Ihrer Arbeit nur auf die sogenannten Jedermannsrechte (z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder § 32 StGB, vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) oder auf die übertragenen Rechte des Hausherrn (Hausrecht) stützen. Wer als Privatperson hoheitliche Aufgaben ausübt, macht sich der Amtsanmaßung nach § 132 StGB strafbar.
Daher ist Antwort B die einzig richtige: Sie dürfen keine Strafzettel schreiben, weil das Gewaltmonopol beim Staat liegt und Sie als privater Sicherheitsdienstleister keine hoheitlichen Aufgaben ausführen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A ('Ich habe meinen Block vergessen.'): Das suggeriert dem Bürger fälschlicherweise, Sie dürften Strafzettel schreiben, wenn Sie den Block dabei hätten. Das ist rechtlich falsch.
- Antwort C ('Weil ich im Moment Pause habe.'): Auch während der regulären Arbeitszeit haben Sie als privater Sicherheitsdienst keine behördliche Befugnis dazu.
- Antwort D ('Ich darf das, aber ich will nicht.'): Das ist rechtlich komplett falsch. Sie dürfen es gesetzlich nicht. Ein Verstoß wäre eine strafbare Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
- Antwort E ('Weil das nur das Ordnungsamt darf.'): Das ist inhaltlich falsch, da auch die Polizei (als Teil der staatlichen Exekutive) Strafzettel ausstellen darf. Zudem erklärt diese Antwort nicht den eigentlichen rechtlichen Hintergrund des staatlichen Gewaltmonopols.
- Antwort F ('Weil ich keine Waffe trage.'): Das Tragen einer Waffe hat rechtlich nichts mit der Befugnis zu tun, hoheitliche Aufgaben wie das Ausstellen von Strafzetteln wahrzunehmen. Auch unbewaffnete Polizisten oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen dies tun.
Richtige Antwort: E
In diesem Fall geht es um einen extremen und rechtlich absolut unzulässigen Übergriff durch einen Sicherheitsmitarbeiter. Die richtige Antwort ist E: Die Menschenwürde (Art. 1 GG).
Warum ist das so?
Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) besagt: *"Die Würde des Menschen ist unantastbar."* Dieses Grundrecht ist das höchste Gut in der deutschen Verfassung. Es gilt absolut und darf unter keinen Umständen – auch nicht durch andere Gesetze oder vermeintliche Notwehr – eingeschränkt werden. Jemanden gegen seinen Willen dazu zu zwingen, sich nackt auszuziehen, stellt eine zutiefst erniedrigende und entwürdigende Behandlung dar. Ein Ladendetektiv (tätig nach § 34a GewO) hat hierzu niemals das Recht. Er darf lediglich im Rahmen der Jedermannsrechte (z.B. vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) handeln. Eine körperliche Durchsuchung, insbesondere eine erzwungene Entkleidung, ist ausschließlich der Polizei unter strengen Voraussetzungen der Strafprozessordnung (StPO) vorbehalten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: B
Als Sicherheitsmitarbeiter im privaten Wachgewerbe (§ 34a GewO) handeln Sie ausschließlich auf der Grundlage des Privatrechts (Bürgerlichen Gesetzbuchs, BGB). Das bedeutet, es gilt das Gleichordnungsprinzip: Sie stehen rechtlich auf derselben Stufe wie der Gast. Sie haben keine staatlichen Machtbefugnisse (hoheitliche Rechte) wie die Polizei.
Daher ist Antwort B die einzig richtige Aussage: Eine körperliche Durchsuchung ist ein massiver Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG) des Gastes. Da Sie keine polizeilichen Zwangsbefugnisse haben, dürfen Sie eine Person nur dann durchsuchen, wenn diese freiwillig und ausdrücklich zustimmt (Einwilligung). In der Praxis wird dies oft über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Einlassbedingung geregelt. Lehnt der Gast die Durchsuchung ab, dürfen Sie ihn nicht zwingen, können ihm aber über das Hausrecht den Zutritt verweigern.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antworten: B, D
Als Sicherheitsmitarbeiter arbeiten Sie grundsätzlich auf der Basis des Privatrechts. Das bedeutet, es gilt das sogenannte Koordinationsprinzip (Gleichordnung): Sie und der Bürger stehen rechtlich auf derselben Stufe. Der Staat hingegen handelt nach dem Öffentlichen Recht und dem Subordinationsprinzip (Unterordnung), bei dem die Polizei dem Bürger übergeordnet ist und hoheitliche Maßnahmen (wie eine echte Verhaftung) durchsetzen kann. Eine Uniform ändert an dieser rechtlichen Gleichstellung im Privatrecht absolut nichts. Sie ist lediglich Dienstkleidung.
Daher sind die Antworten B und D richtig:
Antwort B (Ich habe nur Jedermannsrechte): Da Sie keine polizeilichen Sonderrechte haben, greifen Sie auf die Rechte zurück, die jedem Bürger zustehen. Dazu gehören beispielsweise die Notwehr (§ 32 StGB), der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) oder die vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO), wenn Sie jemanden auf frischer Tat bei einer Straftat ertappen und Fluchtverdacht besteht.
Antwort D (Ich habe übertragene Rechte):
Richtige Antwort: B
Als privater Sicherheitsmitarbeiter gehören Sie nicht zur Polizei und haben auch keine polizeilichen Befugnisse. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und einem Besucher richtet sich ausschließlich nach dem Privatrecht (geregelt unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB). Im Privatrecht gilt das sogenannte Koordinationsprinzip. Das bedeutet, dass sich alle Beteiligten auf der gleichen rechtlichen Ebene befinden, es herrscht also eine Gleichordnung. Sie stehen dem Besucher rechtlich als normaler Bürger gegenüber.
Wenn Sie als Sicherheitskraft Maßnahmen ergreifen, stützen Sie sich auf zivile Rechte wie das vom Auftraggeber übertragene Hausrecht (§§ 858 ff., 903 BGB) oder auf die sogenannten Jedermannsrechte. Zu diesen Jedermannsrechten zählen beispielsweise die Notwehr (§ 227 BGB, § 32 StGB) oder die vorläufige Festnahme durch jedermann (§ 127 Abs. 1 StPO). Sie dürfen jedoch niemals staatlichen Zwang ausüben, da das Gewaltmonopol beim Staat liegt.
Darum ist Antwort B richtig:
Es herrscht Gleichordnung, da Sie im Rahmen des Privatrechts handeln und dem Bürger auf gleicher Augenhöhe begegnen (Koordinationsprinzip).
Richtige Antworten: A, C
Im Recht der Gefahrenabwehr wird streng zwischen der "Öffentlichen Sicherheit" und der "Öffentlichen Ordnung" unterschieden. Für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist es extrem wichtig, diese beiden Begriffe exakt trennen zu können.
Die Öffentliche Sicherheit ist der wichtigere und greifbarere Begriff. Sie umfasst drei große Schutzgüter:
1. Die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze (wie das Strafgesetzbuch - StGB, das Bürgerliche Gesetzbuch - BGB oder das Grundgesetz - GG) eingehalten werden. Jeder Gesetzesverstoß (z.B. eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB) ist automatisch eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
2. Den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen: Hierzu gehört der Schutz der staatlichen Ordnung, der Behörden und der Verfassung.
3. Die Rechtsgüter des Einzelnen: Dazu zählen Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum der Bürger.
Richtige Antwort: C
In Deutschland liegt das Gewalt- und Strafmonopol ausschließlich beim Staat. Das bedeutet, dass nur staatliche Behörden wie die Polizei oder Gerichte das Recht haben, Menschen für eine Tat zu bestrafen. Sicherheitsmitarbeiter und Privatpersonen haben dieses Recht niemals.
Die richtige Antwort ist C, weil das Einsperren einer Person, um ihr "eine Lektion zu erteilen", eine klare Anmaßung des staatlichen Strafmonopols ist. Dies nennt man verbotene Selbstjustiz. Zudem erfüllt das Einsperren im Keller den Straftatbestand der Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB (Strafgesetzbuch). Der Detektiv macht sich hierbei selbst strafbar.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A und F (Festnahmerecht / Jedermannsrecht): Das vorläufige Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) erlaubt es zwar jedem, einen auf frischer Tat ertappten Täter festzuhalten. Dies darf aber nur geschehen, um ihn unverzüglich der Polizei zu übergeben und seine Identität festzustellen. Da der Detektiv die Polizei absichtlich nicht ruft und stattdessen selbst strafen will, entfällt dieses Recht komplett.
Richtige Antworten: A, C
Im deutschen Strafrecht gilt das strenge Rechtsstaatsprinzip, welches den Bürger vor staatlicher Willkür schützt. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Unterscheidung zwischen geschriebenem und ungeschriebenem Recht. Im Strafrecht darf ausschließlich geschriebenes Recht (Gesetze) angewendet werden, um jemanden zu bestrafen.
Warum die Antworten A und C richtig sind:
- A (Keine Strafe ohne Gesetz - § 1 StGB): Dieser Grundsatz (auch verankert in Art. 103 Abs. 2 GG) besagt, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, *bevor* die Tat begangen wurde. Es reicht nicht aus, dass eine Handlung unmoralisch ist; sie muss ausdrücklich in einem geschriebenen Gesetz (wie dem StGB) als strafbar definiert sein.
- C (Analogieverbot zu Lasten des Täters / kein Gewohnheitsrecht): Das bedeutet, dass ein Richter keine Gesetzeslücken schließen darf, indem er ähnliche Gesetze auf einen Fall anwendet, wenn dies dem Angeklagten schadet (Analogieverbot). Ebenso darf im Strafrecht kein ungeschriebenes "Gewohnheitsrecht" angewendet werden, um eine Strafe zu begründen oder zu verschärfen. Es zählt nur der exakte Wortlaut des geschriebenen Gesetzes.
Richtige Antworten: B, D
Das Grundgesetz (GG) ist das wichtigste und höchste Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Es steht in der sogenannten Normenhierarchie ganz oben, also über allen anderen Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Strafgesetzbuch (StGB) oder der Gewerbeordnung (GewO). Kein anderes Gesetz darf dem Grundgesetz widersprechen.
Warum die Antworten B und D richtig sind:
Richtige Antwort: B
Wenn sich eine Person darüber beschwert, dass sie aufgrund bestimmter Merkmale anders oder schlechter behandelt wird als andere, geht es rechtlich um das Thema Diskriminierung und Gleichbehandlung. Die richtige Antwort ist daher B, da sich der Besucher auf Artikel 3 des Grundgesetzes (Art. 3 GG) beruft.
Artikel 3 GG besagt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Dieser Artikel enthält ein strenges Diskriminierungsverbot. Er legt fest, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Für dich als Sicherheitsmitarbeiter ist dieser Artikel extrem wichtig, da du bei Einlasskontrollen (zum Beispiel als Türsteher) darauf achten musst, Personen nicht unzulässig zu diskriminieren. Im Zivilrecht wird dieser Grundsatz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiter konkretisiert.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Art. 1 GG - Würde): Artikel 1 schützt die Menschenwürde ("Die Würde des Menschen ist unantastbar"). Dies ist zwar das höchste und absolut geltende Grundrecht, jedoch ist eine bloße Ungleichbehandlung an der Tür in erster Linie ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und nicht zwingend ein direkter Angriff auf die Menschenwürde, welche erst bei extrem erniedrigender Behandlung (wie Folter oder Sklaverei) berührt ist.
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort A (Ich habe alle Rechte der Polizei): Das ist falsch. Die Polizei hat staatliche, hoheitliche Befugnisse aus dem Öffentlichen Recht. Private Sicherheitskräfte haben diese nicht.
Antwort C (Ich darf verhaften, wenn ich will): Das ist falsch und sogar strafbar. Eine willkürliche Festnahme erfüllt den Straftatbestand der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB). Sie dürfen jemanden nur unter den strengen Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO) festhalten.
Antwort E (Meine Uniform gibt mir Sonderrechte): Das ist falsch. Eine Uniform im privaten Sicherheitsgewerbe dient nur der Erkennbarkeit und Abschreckung. Sie verleiht keinerlei juristische Sonderrechte.
Antwort F (Ich bin Hilfspolizist): Das ist falsch. Der Begriff "Hilfspolizist" ist rechtlich unzutreffend für private Sicherheitsdienste. Sie sind ein privater Dienstleister und kein verlängerter Arm der staatlichen Polizei.
Warum die falschen Antworten falsch sind:
Daher sind die Antworten A (Unverletzlichkeit der Rechtsordnung) und C (Bestand des Staates und seiner Einrichtungen) absolut richtig. Sie sind zentrale Säulen der Öffentlichen Sicherheit.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Antworten B (Moralische Vorstellungen), D (Gute Sitten), E (Anstand) und F (Etikette) sind falsch, weil sie zur Öffentlichen Ordnung gehören, nicht zur Öffentlichen Sicherheit. Die Öffentliche Ordnung umfasst alle *ungeschriebenen* Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es handelt sich um Verhaltensweisen, die nicht zwingend in einem Gesetz stehen, deren Einhaltung aber nach den herrschenden moralischen und ethischen Ansichten für ein friedliches Miteinander erwartet wird (z.B. lautes Rülpsen im Restaurant oder Vordrängeln in einer Schlange). Da heute fast alle wichtigen Regeln in Gesetzen niedergeschrieben sind, verliert der Begriff der Öffentlichen Ordnung zunehmend an Bedeutung.
Wichtig für private Sicherheitskräfte: Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind ausschließlich die staatliche Polizei und die Ordnungsbehörden zuständig. Private Sicherheitsdienste haben hier keine besonderen Befugnisse, sondern handeln nur auf Basis der sogenannten Jedermannsrechte (z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) oder im Rahmen der übertragenen Hausrechte ihrer Auftraggeber.
- Antwort B (zulässige Selbstjustiz): Es gibt in Deutschland keine "zulässige" Selbstjustiz. Das eigenmächtige Bestrafen von Unrecht ist immer strengstens verboten.
- Antwort D (Notwehr): Notwehr gemäß § 32 StGB oder § 227 BGB dient ausschließlich dazu, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Der Diebstahl ist bereits beendet und die bloße "Frechheit" des Diebes ist kein Angriff, der das Einsperren rechtfertigt. Es liegt hier keine Verteidigung, sondern eine unzulässige Bestrafung (Repression) vor.
- Antwort E (Hausrecht): Das Hausrecht (abgeleitet aus § 858 ff. und § 903 BGB) erlaubt es dem Inhaber oder seinen Vertretern, Personen des Hauses zu verweisen (Hausverbot). Es gibt einem jedoch niemals das Recht, jemanden gegen seinen Willen einzusperren.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- B (Strafe nach Gefühl): Dies widerspricht dem Prinzip der Rechtssicherheit. Strafen müssen objektiv auf Basis des geschriebenen Strafgesetzbuches (StGB) verhängt werden, nicht nach den Emotionen eines Richters.
- D (Auge um Auge): Dieses antike Vergeltungsprinzip (Talion) hat im modernen deutschen Rechtssystem keinen Platz. Das Grundgesetz (GG) und das staatliche Gewaltmonopol verbieten Rachejustiz.
- E (Der Stärkere hat Recht): Dies beschreibt das sogenannte Faustrecht. In einem Rechtsstaat (Art. 20 GG) gilt jedoch die Stärke des Rechts, nicht das Recht des Stärkeren. Das Gesetz schützt alle Bürger gleichermaßen.
- F (Richterliche Willkür): Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Ein Richter darf nicht willkürlich entscheiden, sondern muss sich strikt an die geschriebenen Gesetze halten.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort C (Art. 5 GG - Meinung): Dieser Artikel schützt die Meinungsfreiheit. Der Besucher beschwert sich hier aber nicht darüber, dass ihm der Mund verboten wird oder er seine Meinung nicht äußern darf, sondern über ungleiche Behandlung.
- Antwort D (Art. 12 GG - Beruf): Dieser Artikel regelt die Berufsfreiheit, also das Recht, seinen Beruf, Arbeitsplatz und seine Ausbildungsstätte frei zu wählen. Das hat mit der Situation eines Besuchers absolut nichts zu tun.
- Antwort E (Art. 2 GG - Freiheit): Artikel 2 schützt die allgemeine Handlungsfreiheit (jeder darf tun, was er will, solange er keinen anderen stört) sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es ist ein sehr wichtiges Recht, aber das spezifische Verbot von Diskriminierung ist speziell in Artikel 3 GG geregelt.
- Antwort F (Art. 10 GG - Briefgeheimnis): Dieser Artikel schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Er verbietet es dem Staat, heimlich Briefe zu lesen oder Telefonate abzuhören. Für eine Beschwerde über Diskriminierung ist dieser Artikel völlig irrelevant.