Wer ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig?
Richtige Antwort: F
In Deutschland liegt das sogenannte Gewaltmonopol beim Staat. Das bedeutet, dass grundsätzlich nur der Staat Gewalt anwenden und die Einhaltung von Gesetzen erzwingen darf. Die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit (Schutz von Rechtsgütern wie Leben, Eigentum und der Rechtsordnung) und die öffentliche Ordnung (ungeschriebene Regeln des Zusammenlebens) aufrechtzuerhalten, ist eine rein staatliche Aufgabe.
Warum Antwort F richtig ist:
Der Staat hat diese Aufgabe an spezielle Behörden delegiert. Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind ausschließlich die Polizei und die Ordnungsbehörden zuständig. Sie haben dafür besondere staatliche Befugnisse (sogenannte hoheitliche Rechte), wie zum Beispiel das Recht, Identitäten festzustellen, Platzverweise auszusprechen oder Personen in Gewahrsam zu nehmen, basierend auf den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Bundesländer.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- A (Die Bürger selbst): Falsch. Der normale Bürger hat keine polizeilichen Befugnisse. Bürger haben lediglich sogenannte "Jedermannsrechte" für Notsituationen, wie die Notwehr (§ 32 StGB) oder die vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO), wenn sie jemanden auf frischer Tat ertappen. Sie sind aber nicht allgemein für die Sicherheit zuständig.
- B (Die Feuerwehr): Falsch. Die Feuerwehr ist zwar eine Behörde oder staatliche Einrichtung, ihre Aufgabe beschränkt sich aber auf den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung, nicht auf die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung.
- C (Das Militär): Falsch. Die Bundeswehr ist gemäß Art. 87a GG (Grundgesetz) für die Verteidigung nach außen zuständig. Ein Einsatz im Inneren ist nur in extremen, im Grundgesetz streng geregelten Ausnahmefällen (z.B. Naturkatastrophen oder schwerste Terrorangriffe) erlaubt.
- D (Die privaten Sicherheitsdienste): Falsch und extrem wichtig für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO! Private Sicherheitsdienste haben keine polizeilichen oder hoheitlichen Befugnisse. Sie handeln ausschließlich auf Basis von privaten Rechten, die ihnen vom Auftraggeber übertragen wurden (z.B. das Hausrecht nach § 858 ff. BGB). Sie unterstützen zwar präventiv die Sicherheit, sind aber rechtlich gesehen normale Bürger ohne Sonderrechte.
- E (Niemand ist zuständig): Falsch. Der Staat hat aus dem Grundgesetz eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern und muss daher zwingend Behörden (Polizei/Ordnungsamt) für diese Aufgabe bereitstellen.
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