Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
Themenbereich
Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: B, D
Die Gewerbeordnung regelt in § 29 GewO die sogenannten Auskunfts- und Nachschaupflichten. Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden (wie das Ordnungsamt) das Recht haben, Gewerbebetriebe zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Warum die Antworten B und D richtig sind:
Nach § 29 GewO haben die Behördenvertreter das Recht, die Geschäftsräume des Gewerbetreibenden während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten (Antwort B). Dies nennt man das Betretungsrecht. Zudem sind sie befugt, geschäftliche Unterlagen wie Dienstpläne, Mitarbeiterlisten oder Verträge einzusehen und zu prüfen (Antwort D). Der Gewerbetreibende ist gesetzlich zur Auskunft und zur Vorlage dieser Dokumente verpflichtet.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort A (Privatwohnungen stürmen): Das ist falsch. Das Grundgesetz schützt in Art. 13 GG die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Betretungsrecht nach § 29 GewO beschränkt sich ausdrücklich auf Geschäftsräume. Privatwohnungen dürfen nur bei Gefahr im Verzug oder mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss (meist nach der Strafprozessordnung, StPO) betreten werden.
Antwort C (Mitarbeiter festnehmen): Das ist falsch. Eine Festnahme ist eine polizeiliche Maßnahme, die in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist. Mitarbeiter der Gewerbebehörde haben bei einer reinen Gewerbekontrolle nicht das Recht, Personen einfach festzunehmen.
Antwort E (Geld mitnehmen): Das ist falsch. Die Beschlagnahmung von Geld oder Gegenständen erfordert eine andere rechtliche Grundlage (z. B. als Beweismittel nach der StPO oder im Rahmen von Zwangsvollstreckungen). § 29 GewO erlaubt nur die Nachschau und Auskunft, nicht die Wegnahme von Eigentum.
Antwort F (Firma sofort schließen): Das ist falsch. Eine sofortige Schließung oder ein Gewerbeverbot (Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO) ist ein schwerwiegender Verwaltungsakt. Dieser erfordert ein formelles Verfahren, bei dem die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Betreibers nachgewiesen werden muss. Eine sofortige Schließung bei einer normalen Kontrolle nach § 29 GewO ist nicht vorgesehen.
Richtige Antwort: B
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Unterrichtungsverfahren und der Sachkundeprüfung liegt im Nachweis der Qualifikation und dem damit verbundenen Prüfungsaufwand gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO).
1. Das Unterrichtungsverfahren (40 Stunden):
Hierbei handelt es sich um eine reine Präsenzveranstaltung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Teilnehmer müssen 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolvieren. Es findet keine Prüfung statt. Wer regelmäßig anwesend war und dem Unterricht gefolgt ist, erhält die Bescheinigung. Dieser „Sitzschein“ reicht für einfache Tätigkeiten aus, wie zum Beispiel den Objektschutz auf abgeschlossenem Privatgelände (z. B. Nachtwächter in einer Fabrik) oder Revierfahrten, sofern kein öffentlicher Verkehr stattfindet.
2. Die Sachkundeprüfung:
Diese ist deutlich anspruchsvoller. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil
Richtige Antwort: A
Richtig ist A. Nach § 18 Abs. 1 BewachV muss der Dienstausweis unter anderem Familienname und Vornamen der Wachperson, Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden, gegebenenfalls Bezeichnung und Anschrift des Gewerbebetriebs, die Unterschriften sowie die Bewacherregisteridentifikationsnummern enthalten. Die zuständige IHK ist keine Pflichtangabe auf dem Dienstausweis. Die private Wohnanschrift, Geburtsort oder eine bloße Minimalangabe wie nur Foto und Unterschrift reichen ebenfalls nicht aus.
Richtige Antwort: B
Nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der sogenannten Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde (in der Regel das Gewerbeamt oder Ordnungsamt) immer darüber informiert sein muss, wer wo welches Gewerbe betreibt. Diese Pflicht gilt zusätzlich zur Erlaubnispflicht nach § 34a GewO, die man im Bewachungsgewerbe vorab erfüllen muss.
Die Anzeigepflicht nach § 14 GewO unterscheidet drei wesentliche Vorgänge:
1. Anmeldung: Bei einer Neueröffnung oder wenn der Betrieb in eine andere Gemeinde zieht (dann am neuen Ort).
2. Ummeldung: Wenn sich innerhalb des bestehenden Betriebes etwas Wichtiges ändert. Das ist der Fall, wenn der Betrieb innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umzieht, wenn das Tätigkeitsfeld erweitert wird oder wenn sich der Name des Inhabers ändert.
3. Abmeldung: Wenn der Betrieb komplett geschlossen wird oder in eine andere Gemeinde wegzieht (dann am alten Ort).
Richtige Antworten: A, C
Im Bewachungsgewerbe sind bestimmte Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, um sowohl den Gewerbetreibenden als auch Dritte und die Mitarbeiter abzusichern.
1. Haftpflichtversicherung (Pflicht): Gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) und den ergänzenden Bestimmungen der Bewachungsverordnung (BewachV) muss jeder Bewachungsunternehmer eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Diese Versicherung dient dazu, Schäden abzudecken, die das Sicherheitspersonal während der Ausübung des Dienstes Dritten gegenüber verursacht. Ohne den Nachweis dieser Versicherung wird die Gewerbeerlaubnis nicht erteilt oder kann entzogen werden. Dies ist eine wesentliche Berufsausübungspflicht.
2. Gesetzliche Unfallversicherung (BG): In Deutschland ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Dies ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Für das Sicherheitsgewerbe ist in der Regel die
Richtige Antworten: C, D
Wenn Sie im Sicherheitsdienst Hilfsmittel der körperlichen Gewalt wie Pfefferspray (Tierabwehrspray) gegen eine Person einsetzen, handelt es sich rechtlich gesehen zunächst um eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Auch wenn dieser Einsatz durch Notwehr (§ 32 StGB) oder Nothilfe (§ 32 StGB) gerechtfertigt ist, entstehen daraus sofortige Pflichten für die Sicherheitskraft. Gemäß der Bewachungsverordnung (BewachV) und den allgemeinen Sorgfaltspflichten im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) muss jeder Einsatz von Waffen oder vergleichbaren Hilfsmitteln dokumentiert und gemeldet werden.
1. Meldung an die Polizei (Antwort C): Sie müssen den Vorfall unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) der Polizei melden. Dies dient der rechtlichen Absicherung und der Gefahrenabwehr. Da Pfefferspray gesundheitliche Schäden verursachen kann, muss die Polizei informiert werden, um ggf. Ermittlungen einzuleiten oder den flüchtigen Angreifer medizinisch zu versorgen, falls dieser aufgegriffen wird.
2. Dokumentation im Dienstbuch (Antwort D): Das Führen eines Wachbuchs oder Dienstbuchs ist eine zentrale Pflicht im Sicherheitsgewerbe. Hier müssen Ort, Zeit, Grund des Einsatzes und die angewendeten Mittel genau festgehalten werden. Dies dient als Beweismittel bei späteren Gerichtsverfahren und zur Entlastung der Sicherheitskraft.
Richtige Antworten: C, D
Richtig sind C und D. Nach § 18 Abs. 2 BewachV muss die Wachperson den Dienstausweis während des Wachdienstes mitführen und ihn auf Verlangen den Beauftragten der Vollzugsbehörden, insbesondere Ordnungsamt, Polizei oder Zoll, vorzeigen. Antwort A ist falsch, weil der Dienstausweis selbst nicht sichtbar getragen werden muss. Sichtbar getragen wird nur das Kennschild nach § 18 Abs. 3 BewachV, wenn die dort genannten Tätigkeiten ausgeübt werden. Antwort B ist falsch, weil der Ausweis nicht an Privatpersonen ausgehändigt oder überlassen wird. Antwort E ist falsch, weil der Ausweis bei der Wachperson bleiben muss und nicht beim Kunden hinterlegt wird.
Richtige Antworten: C, F
Im Bewachungsgewerbe trägt der Gewerbetreibende (der Unternehmer) eine hohe Verantwortung, da er für die Sicherheit von Personen und Sachwerten zuständig ist. Der Gesetzgeber hat daher in der Gewerbeordnung (§ 34a GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV) strikte Pflichten festgelegt, um die Professionalität und Absicherung der Branche zu gewährleisten.
Warum sind die Antworten C und F richtig?
1. Haftpflichtversicherung (Antwort C): Gemäß § 34a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO in Verbindung mit der Bewachungsverordnung ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechterhalten. Da im Sicherheitsdienst schnell hohe Schäden entstehen können (z. B. durch Fehlverhalten von Mitarbeitern), dient diese Versicherung dem Schutz des Unternehmers, der Mitarbeiter und vor allem der geschädigten Dritten.
2. Qualifikation der Mitarbeiter (Antwort F): Der Unternehmer darf nur Personal einsetzen, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 34a Abs. 1a GewO). Je nach Einsatzgebiet muss der Mitarbeiter entweder eine Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung bei der IHK erfolgreich absolviert haben. Der Gewerbetreibende muss dies vor dem ersten Arbeitseinsatz prüfen und die Mitarbeiter über das Bewacherregister (BWRE) anmelden.
Richtige Antworten: D, F
Die Bewachungsverordnung (BewachV) konkretisiert die allgemeinen Anforderungen aus der Gewerbeordnung (§ 34a GewO). Ein zentraler Punkt ist dabei das äußere Erscheinungsbild des Sicherheitspersonals, geregelt in § 12 BewachV (Dienstkleidung).
Grundsätzlich gilt: Wer Bewachungsaufgaben wahrnimmt, muss während des Dienstes eine Dienstkleidung (Dienstkleidung) tragen. Dies dient der Erkennbarkeit für Kunden und Behörden. Ein entscheidender rechtlicher Aspekt ist das sogenannte Unterscheidungsverbot. Die Kleidung muss so gestaltet sein, dass sie nicht mit Uniformen von Amtsträgern (z. B. Polizei, Zoll oder Bundeswehr) verwechselt werden kann. Das Tragen von Rangabzeichen oder Hoheitszeichen dieser staatlichen Organe ist streng untersagt, um eine Amtsanmaßung zu vermeiden.
Es gibt jedoch praxisnahe Ausnahmen: Bei Tätigkeiten, die eine verdeckte Arbeitsweise erfordern – wie etwa bei einem Ladendetektiv (Ladendetektiv)
Richtige Antworten: C, F
Um in Deutschland als Sicherheitsmitarbeiter (Angestellter) tätig zu sein, legt die Gewerbeordnung (GewO) in § 34a strenge Kriterien fest. Nicht jeder darf diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, da Sicherheitskräfte hoheitliche Aufgaben unterstützen und oft mit sensiblen Bereichen betraut sind.
Die korrekten Voraussetzungen sind:
1. Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit (Antwort C): Dies ist das Herzstück der Überprüfung. Die zuständige Behörde prüft nicht nur das polizeiliche Führungszeugnis auf Vorstrafen, sondern holt auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, von der Polizei und dem Verfassungsschutz ein. Wer wegen schwerer Straftaten (z. B. Raub, Körperverletzung oder Verstößen gegen das Waffengesetz) vorbestraft ist, gilt als unzuverlässig und erhält keine Arbeitserlaubnis.
2. Vollendung des 18. Lebensjahres (Antwort F): Da die Arbeit im Bewachungsgewerbe oft Nachtarbeit, den Umgang mit Konflikten oder das Tragen von Verteidigungswaffen (unter strengen Auflagen) beinhalten kann, ist die volle Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit gemäß
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. City-Streife).
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv).
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher).
- Leitende Funktionen in Flüchtlingsunterkünften oder bei Großveranstaltungen.
- Selbstständige Gewerbetreibende (Chefs einer Sicherheitsfirma).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A: Die Sachkunde ist nicht „kürzer“. Die Vorbereitung darauf ist meist intensiver und fachlich tiefergehender als die 40-stündige Unterrichtung.
- C: Das ist falsch, da die Sachkundeprüfung – wie der Name sagt – zwingend eine staatlich anerkannte Prüfung beinhaltet.
- D: Es gibt massive Unterschiede in der rechtlichen Befugnis und dem Einsatzgebiet. Ohne Sachkunde darf man bestimmte Tätigkeiten rechtlich nicht ausüben.
- E: Die Unterrichtung ist keine Prüfung, also auch keine mündliche Prüfung. Die Sachkundeprüfung hingegen hat sowohl einen schriftlichen als auch einen mündlichen Teil.
- F: Die Dauer der Unterrichtung ist gesetzlich auf 40 Stunden festgelegt. Die Vorbereitung auf die Sachkunde ist individuell, aber die Prüfung selbst ist ein formaler Akt, der nicht mit der Zeitdauer der Unterrichtung gleichgesetzt werden kann.
In unserem Fall zieht das Sicherheitsbüro von der Hauptstraße in die Nebenstraße, bleibt aber in derselben Stadt (Gemeinde). Daher ist die Antwort B (Gewerbe ummelden) vollkommen richtig.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Rechtsschutzversicherung (B): Diese Versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Sie ist zwar für Unternehmen und Privatpersonen sehr sinnvoll, aber sie ist keine gesetzliche Pflicht für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes.
- Lebensversicherung für den Chef (D): Dies ist eine rein private Vorsorge oder eine betriebliche Zusatzleistung, hat aber keine rechtliche Relevanz für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis nach der GewO.
- Reisekrankenversicherung (E): Diese Versicherung ist nur bei Auslandsreisen relevant und gehört nicht zu den betrieblichen Pflichtversicherungen im Sicherheitsbereich.
- Hausratsversicherung (F): Diese schützt privates Eigentum in der Wohnung (Möbel, Kleidung etc.) gegen Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Sie hat keinerlei Bezug zur gewerblichen Tätigkeit eines Sicherheitsdienstes.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer ein Sicherheitsunternehmen führt, muss zwingend die Haftpflicht (für Schäden an anderen) und die Unfallversicherung (für die Sicherheit der Mitarbeiter) nachweisen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Nichts zu tun ist rechtswidrig. Das Verschweigen eines Gewaltanwendungsvorfalls kann zum Verlust der Zuverlässigkeit im Sinne des § 34a GewO führen.
- Antwort B: Das Gewerbeamt ist für die gewerberechtliche Zulassung und Überwachung des Betriebes zuständig, nicht für die Aufnahme von Strafanzeigen oder operativen Einsatzberichten.
- Antwort E: Das Wegwerfen der Dose könnte als Beweismittelunterdrückung oder Strafvereitelung gewertet werden.
- Antwort F: Lügen gegenüber dem Arbeitgeber verletzt die arbeitsvertragliche Treuepflicht massiv und führt in der Regel zur fristlosen Kündigung sowie zur Meldung an das Bewacherregister, was den Entzug der Arbeitserlaubnis zur Folge hat.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Mitarbeitern Waffen zur Verfügung zu stellen. Der Umgang mit Waffen ist im Waffengesetz (WaffG) extrem streng geregelt. Bewaffnung ist die absolute Ausnahme und nur bei besonderer Gefährdung (z. B. Geld- und Werttransport) unter strengen Auflagen zulässig.
- Antwort B: Eine Lebensversicherung für Mitarbeiter ist keine gesetzliche Pflicht nach dem Gewerberecht. Dies wäre eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers.
- Antwort D: Es gibt keine Verpflichtung, nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD) zu bezahlen. Im Bewachungsgewerbe gelten private Tarifverträge (z. B. zwischen BDSW und Gewerkschaften wie ver.di), sofern diese für allgemeinverbindlich erklärt wurden, oder der gesetzliche Mindestlohn.
- Antwort E: Dienstpläne müssen nicht monatlich zur Genehmigung an die Behörde gesendet werden. Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter und des Unternehmers, greift aber nicht in die operative Schichteinteilung ein.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Namensschilder sind nicht generell verboten. Im Gegenteil, die Identifizierbarkeit ist wichtig, wobei oft eine Dienstnummer statt des Klarnamens aus Datenschutzgründen genutzt wird.
- Antwort B: Das Gegenteil ist der Fall. Die Kleidung darf gerade *nicht* wie die der Polizei aussehen, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Antwort C: Das Tragen von Rangabzeichen der Bundeswehr durch private Sicherheitskräfte ist verboten, da dies gegen das Unterscheidungsverbot verstößt und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
- Antwort E: Die Pflicht zur Dienstkleidung gilt allgemein für Bewachungstätigkeiten im öffentlichen Raum oder bei Hausrechtsübertragungen, nicht nur bei bewaffneten Einsätzen.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Wichtiger Hinweis: Im Gegensatz zum Chef (Gewerbetreibender) müssen Angestellte keine geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen. Ein Mitarbeiter darf also privatinsolvent sein, solange er zuverlässig ist.