Datenschutz-Einstellungen

Notwendige Cookies sichern die Grundfunktionen. Optionale PostHog-Analyse hilft uns, Website und Lern-App zu verbessern. Deine Auswahl gilt für beide Angebote. Mehr zum Datenschutz

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Besitz, Eigentum und HausrechtDie rechtlichen Grundlagen zu Besitz, Eigentum, Hausrecht sowie Haftung und Schadensersatz im Sicherheitsdienst.11 Prüfungsfragen · 21 Lektionen · Basis-Zugang gratis

Prüfungsrelevante Einstiege

Wichtige Lektionen in diesem Modul

Diese Einstiege greifen Themen auf, nach denen aktuell besonders häufig gesucht wird.

Bürgerliches Recht

Alle Lektionen in diesem Modul

  1. 01Einführung ins Privatrecht
  2. 02Natürliche und juristische Personen
  3. 03Der Begriff "Sache" im BGB
  4. 04Rechtsgüter und ihre Rangordnung
  5. 05Schadenersatzpflicht § 823 BGB
  6. 06Vorsatz und Fahrlässigkeit
  7. 07Prüfschema nach § 823 BGB
  8. 08Deliktfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
  9. 09Notwehr § 227 BGB
  10. 10Defensiver Notstand § 228 BGB
  11. 11Aggressiver Notstand § 904 BGB
  12. 12Eigentum und Besitz
  13. 13Der Besitzdiener
  14. 14Das Hausrecht
  15. 15Verbotene Eigenmacht § 858 BGB
  16. 16Selbsthilfe des Besitzers § 859 BGB
  17. 17Allgemeine Selbsthilfe §§ 229, 230 BGB
  18. 18Schikaneverbot § 226 BGB
  19. 19Haftung des Tierhalters § 833 BGB
  20. 20Umgang mit Fundsachen
  21. 21Zusammenfassung Modul 5 (Privatrecht / BGB)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der App lernen

11 Prüfungsfragen zu diesem Thema – üben mit Fortschrittsanzeige. Basis-Inhalte gratis.

Jetzt in der App üben

Beispielfragen aus der Prüfung

So sehen prüfungsnahe Übungsfragen zu diesem Thema aus. Die richtigen Antworten sind grün markiert.

Beispielfrage 1

Wann bzw. wodurch beginnt die Rechtsfähigkeit eines natürlichen Menschen?

  • A)Mit der Zeugung.
  • B)Mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • C)Mit der Taufe.
  • D)Mit der Namensgebung.
  • E)Mit dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib (Vollendung der Geburt).
  • F)Bereits mit dem ersten Herzschlag im Mutterleib.
iErklärung

In der Rechtskunde ist es entscheidend, den Begriff der Rechtsfähigkeit korrekt einzuordnen. Gemäß § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt. Das bedeutet rechtlich gesehen: Sobald ein Kind vollständig aus dem Mutterleib ausgetreten ist und lebt, ist es eine natürliche Person und damit Träger von Rechten und Pflichten.

Warum ist das wichtig? Ein neugeborenes Baby kann bereits Eigentümer eines Grundstücks sein oder ein Vermögen erben. Es hat also Rechte. Die Rechtsfähigkeit ist völlig unabhängig vom Alter, der geistigen Verfassung oder der Staatsangehörigkeit. Sie endet erst mit dem Tod des Menschen.

Abgrenzung zur Geschäftsfähigkeit: Oft wird die Rechtsfähigkeit mit der Geschäftsfähigkeit verwechselt. Während die Rechtsfähigkeit jedem Menschen ab der Geburt zusteht, beginnt die volle Geschäftsfähigkeit (die Fähigkeit, Verträge selbstständig wirksam abzuschließen) erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB).

Analyse der falschen Antworten:

  • A (Zeugung) & F (Herzschlag): Zwar genießt das ungeborene Leben (nasciturus) bereits einen gewissen Schutz (z.B. im Erbrecht oder durch das Grundgesetz Art. 2 GG), die volle Rechtsfähigkeit im Sinne des Privatrechts tritt jedoch erst mit der Trennung vom Mutterleib ein.
  • B (18. Lebensjahr): Hier beginnt die volle Geschäftsfähigkeit, nicht die Rechtsfähigkeit. Ein Kind wäre sonst bis zum 18. Lebensjahr rechtlos, was nicht der Fall ist.
  • C (Taufe) & D (Namensgebung): Dies sind entweder religiöse Rituale oder verwaltungsrechtliche Akte, die keinen Einfluss auf den gesetzlichen Beginn der Rechtsfähigkeit nach dem BGB haben.

Beispielfrage 2

Worin unterscheidet sich das BGB grundsätzlich vom StGB?

  • A)StGB ist für Firmen, BGB für Privatleute.
  • B)BGB regelt Verhältnisse der Bürger untereinander (Gleichordnung).
  • C)StGB regelt Schadensersatz.
  • D)BGB kennt keine Gesetze.
  • E)Es gibt keinen Unterschied.
  • F)BGB ist Bundesrecht, StGB ist Landesrecht.
iErklärung

Der entscheidende Unterschied zwischen dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Strafgesetzbuch (StGB) liegt in der Art der Rechtsbeziehung. Das BGB gehört zum Privatrecht. Hier stehen sich die Bürger auf Augenhöhe gegenüber. Man nennt dies das Prinzip der Gleichordnung. Wenn Sie beispielsweise einen Kaufvertrag abschließen oder eine Wohnung mieten, regelt das BGB, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihr Vertragspartner haben. Es geht im BGB primär um den Ausgleich von Interessen und den Ersatz von Schäden (z. B. Schadensersatz gemäß § 823 BGB).

Das StGB hingegen gehört zum Öffentlichen Recht (speziell zum Strafrecht). Hier besteht ein Verhältnis der Über- und Unterordnung: Der Staat tritt dem Bürger gegenüber. Wenn jemand eine Straftat begeht (z. B. Diebstahl oder Körperverletzung), greift der Staat ein, um die Tat zu sühnen und die Rechtsordnung zu schützen. Hier geht es nicht um einen Vertrag, sondern um Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe).

Warum sind die anderen Antworten falsch?

  • Antwort A: Das StGB gilt für alle Menschen (natürliche Personen), nicht nur für Firmen. Tatsächlich können Firmen im strafrechtlichen Sinne gar nicht „eingesperrt“ werden, bestraft werden immer die handelnden Personen.
  • Antwort C: Schadensersatz ist eine typische Regelung des BGB (z. B. §§ 249 ff. BGB). Das StGB regelt die Bestrafung von Tätern, nicht primär die Wiedergutmachung des zivilen Schadens.
  • Antwort D: Das BGB ist eines der umfangreichsten Gesetzbücher Deutschlands und besteht aus über 2.300 Paragrafen.
  • Antwort E: Es gibt einen fundamentalen Unterschied: Privatrecht (BGB) vs. Öffentliches Recht (StGB).
  • Antwort F: Sowohl das BGB als auch das StGB sind Bundesgesetze, die für ganz Deutschland einheitlich gelten. Es gibt hier keinen Unterschied zwischen Bundes- und Landesrecht.

Beispielfrage 3

Ist eine 'GmbH' eine Person?

  • A)Nein.
  • B)Ja, juristische Person des Privatrechts.
  • C)Natürliche Person.
  • D)Nur eine Firma.
  • E)Ein Computer.
  • F)Ein Verein.
iErklärung

Im deutschen Recht wird zwischen zwei Arten von Personen unterschieden: der natürlichen Person und der juristischen Person. Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine juristische Person des Privatrechts.

Das bedeutet, dass die GmbH rechtlich gesehen wie ein eigenständiger Mensch handeln kann. Sie kann Verträge abschließen (z. B. einen Arbeitsvertrag mit einem Sicherheitsmitarbeiter), Eigentum erwerben (z. B. ein Dienstfahrzeug kaufen) und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Ihre Rechtsfähigkeit erlangt die GmbH gemäß § 13 Abs. 1 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Da eine GmbH kein Mensch ist, handelt sie durch ihre Organe, in der Regel den oder die Geschäftsführer.

Warum sind die anderen Antworten falsch?

  • Antwort A (Nein): Diese Aussage ist falsch, da das Gesetz Organisationen ausdrücklich als Personen anerkennt, damit diese am Wirtschaftsleben teilnehmen können.
  • Antwort C (Natürliche Person): Gemäß § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person mit der Vollendung der Geburt. Nur Menschen sind natürliche Personen. Eine GmbH ist ein künstliches Gebilde.
  • Antwort D (Nur eine Firma): Der Begriff „Firma“ bezeichnet rechtlich gesehen lediglich den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Die GmbH ist jedoch das Rechtssubjekt (die Person) hinter diesem Namen.
  • Antwort E (Ein Computer): Dies ist faktisch falsch und hat keine rechtliche Grundlage.
  • Antwort F (Ein Verein): Ein eingetragener Verein (e.V.) ist zwar ebenfalls eine juristische Person des Privatrechts (gemäß § 21 BGB), aber eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht und unterliegt anderen gesetzlichen Regelungen als ein Verein.

Weitere Prüfungsthemen

Bereit, die §34a-Prüfung zu bestehen?

Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.

Jetzt starten
Keine Registrierung erforderlich
Basis-Zugang gratis – keine Kreditkarte nötig
Sofort starten — kein Download nötig