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Voraussetzungen für die Bewachungserlaubnis

Diese Lektion vermittelt die drei entscheidenden Voraussetzungen, die Gewerbetreibende für den Erhalt einer Bewachungserlaubnis gemäß § 34a GewO erfüllen müssen. Du lernst im Detail, wie die Behörde die Zuverlässigkeit, Sachkunde und finanzielle Absicherung prüft, um eine Sicherheitsfirma erfolgreich anzumelden.

Lektion 26: Voraussetzungen für die Bewachungserlaubnis

Lernziele: Du kennst die drei Säulen, auf denen die Erlaubnis für einen Gewerbetreibenden steht.

Kerninhalt

Wer eine Sicherheitsfirma aufmachen will (Gewerbetreibender), braucht die Erlaubnis. Die Behörde prüft dabei drei Dinge. Wenn auch nur EINES fehlt, gibt es keine Erlaubnis.

1. Zuverlässigkeit

Der Antragsteller darf keine Gefahr für die Allgemeinheit sein.

  • Keine relevanten Einträge im Führungszeugnis (z.B. Verbrechen, Diebstahl, Körperverletzung).
  • Keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen (Mitgliedschaft in verbotenen Parteien/Vereinen).
  • Die Behörde fragt bei Polizei, Justiz und Verfassungsschutz ab.

2. Geordnete Vermögensverhältnisse

Der Antragsteller darf nicht pleite sein.

  • Keine Insolvenz.
  • Keine Steuerschulden.
  • Er muss finanziell in der Lage sein, den Betrieb ordentlich zu führen. Wer selbst pleite ist, neigt vielleicht dazu, Kunden zu betrügen oder Mitarbeiter nicht zu bezahlen.

3. Fachliche Eignung (Sachkunde)

Der Chef muss Ahnung haben von dem, was er tut.

  • Er muss die Sachkundeprüfung bestanden haben.
  • Ausnahme: Früher gab es die "Unterrichtung" als Chef-Qualifikation, das reicht heute für Neugründungen meist nicht mehr. Die Sachkunde ist der Standard.

Wichtig: Diese Voraussetzungen gelten für den Chef. Für den Mitarbeiter gelten nur Zuverlässigkeit und Sachkunde (Unterrichtung/Prüfung). Das Vermögen des einfachen Wachmanns ist der Behörde egal (privatinsolvent darf man trotzdem arbeiten).

Begriffserklärungen

BegriffErklärung
InsolvenzZahlungsunfähigkeit. Man kann seine Rechnungen dauerhaft nicht mehr bezahlen.
RegelüberprüfungDie Behörde prüft die Zuverlässigkeit nicht nur am Anfang, sondern regelmäßig (spätestens alle 5 Jahre) erneut.

Praxisbeispiel

Situation: Herr Müller will eine Security-Firma gründen. Er hat die Sachkundeprüfung bestanden (Fachkunde: Ja). Er hat Geld auf dem Konto (Vermögen: Ja). Aber vor 3 Jahren wurde er wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.

Ergebnis: Keine Erlaubnis. Die Zuverlässigkeit fehlt.

Zusammenfassung

  • ✅ Drei Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, Vermögen, Sachkunde.
  • ✅ Zuverlässigkeit wird streng geprüft (Polizeiabfrage).
  • ✅ Vermögensverhältnisse sind nur für den Chef relevant, nicht für den Angestellten.

Prüfungsfragen zu diesem Thema

Teste dein Wissen – richtige Antworten sind grün markiert.

Prüfungsfrage 1

Welches Merkmal gehört NICHT zur Definition eines Gewerbes?

  • A)Selbstständigkeit.
  • B)Gewinnerzielungsabsicht.
  • C)Dauerhaftigkeit.
  • D)Gemeinnützigkeit (Ideeller Zweck).
  • E)Erlaubtes Tun.
  • F)Nach außen erkennbar.
iErklärung

Um zu verstehen, was ein Gewerbe ist, müssen wir uns die Definition aus dem Gewerberecht (insbesondere abgeleitet aus der Gewerbeordnung, GewO) ansehen. Grundsätzlich gilt in Deutschland nach § 1 GewO die Gewerbefreiheit. Ein Gewerbe liegt rechtlich dann vor, wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind. Das wichtigste Merkmal ist die Gewinnerzielungsabsicht, also das Ziel, Geld zu verdienen. Die Gemeinnützigkeit (ein ideeller Zweck, wie bei einem gemeinnützigen Verein) ist das genaue Gegenteil davon. Wer aus reiner Nächstenliebe oder für einen guten Zweck ohne Gewinnabsicht handelt, betreibt kein Gewerbe. Daher ist Antwort D die richtige Lösung für die Frage, was NICHT zu den Merkmalen gehört.

Warum die anderen Antworten falsch sind (da sie tatsächliche Merkmale eines Gewerbes sind und die Frage nach dem Ausschlusskriterium sucht):

  • Antwort A (Selbstständigkeit): Dies ist ein zwingendes Merkmal. Ein Gewerbetreibender handelt auf eigene Rechnung und Gefahr, im Gegensatz zu einem Angestellten (z. B. einem angestellten Wachmann).
  • Antwort B (Gewinnerzielungsabsicht): Ein Gewerbe muss darauf ausgerichtet sein, einen finanziellen Überschuss (Gewinn) zu erwirtschaften.
  • Antwort C (Dauerhaftigkeit): Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein. Wer nur einmalig das Auto des Nachbarn wäscht, betreibt kein Gewerbe.
  • Antwort E (Erlaubtes Tun): Im klassischen Gewerberecht muss die Tätigkeit grundsätzlich erlaubt und nicht gesetzlich verboten sein (wie z. B. Drogenhandel), um als anmeldepflichtiges Gewerbe im Sinne der GewO zu gelten.
  • Antwort F (Nach außen erkennbar): Das Gewerbe muss für Dritte sichtbar sein, beispielsweise durch Werbung, ein Firmenschild oder das Anbieten von Dienstleistungen auf dem Markt.

Zusammenfassend: Ein Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO ist immer selbstständig, dauerhaft, auf Gewinn ausgerichtet, nach außen erkennbar und eine erlaubte Tätigkeit. Gemeinnützigkeit schließt ein Gewerbe aus.

Prüfungsfrage 2

Was ist das Bewacherregister?

  • A)Es ist nicht definiert.
  • B)Das Register gibt es nicht.
  • C)Eine Kundenliste.
  • D)Eine Waffenliste.
  • E)Eine Fahrzeugliste.
  • F)Ein zentrales Register für Sicherheitsfirmen und -mitarbeiter.
iErklärung

Das Bewacherregister ist ein zentrales, elektronisches Register, das seit 2019 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 11b der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 34a GewO. In diesem Register werden bundesweit alle Daten von Sicherheitsunternehmen (Gewerbetreibenden) und deren Sicherheitsmitarbeitern (Wachpersonen) erfasst.

Jeder Mitarbeiter erhält bei der Anmeldung eine individuelle Identifikationsnummer, die sogenannte Bewacher-ID. Bevor eine Sicherheitskraft ihren Dienst antreten darf, muss der Arbeitgeber sie in diesem Register anmelden. Die zuständige Behörde prüft dann die Zuverlässigkeit (z. B. Abfrage von Vorstrafen bei der Polizei) und die Qualifikation (Sachkundeprüfung oder Unterrichtung). Erst wenn die behördliche Freigabe im System vorliegt, darf die Person arbeiten. Ein Verstoß gegen dieses Arbeitsverbot ist illegal und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Daher ist Antwort F völlig korrekt: Es handelt sich um ein zentrales Register für Sicherheitsfirmen und -mitarbeiter.

Warum sind die anderen Antworten falsch? Antwort A ist falsch, da das Bewacherregister im Gesetz (§ 11b GewO) sehr genau und detailliert definiert ist. Antwort B ist falsch, weil das Register seit dem Jahr 2019 real existiert und für das gesamte Bewachungsgewerbe zwingend vorgeschrieben ist. Antwort C ist falsch, da das Register keine Kunden oder Auftraggeber der Sicherheitsfirmen erfasst, sondern nur das Sicherheitspersonal und die Unternehmen selbst. Antwort D ist falsch, weil Schusswaffen in einem völlig anderen System, dem Nationalen Waffenregister (NWR), registriert werden und nicht im Bewacherregister. Antwort E ist falsch, da Dienstfahrzeuge über die Zulassungsstellen und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfasst werden, nicht jedoch in der Datenbank für das Bewachungspersonal.

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