Das Bewacherregister § 11b GewO
Lektion 22: Das Bewacherregister § 11b GewO
Lernziele: Du weißt, was das Bewacherregister ist, warum du dort registriert sein musst und welche Konsequenzen das hat.
Kerninhalt
Früher gab es einen Papierkram-Dschungel. Seit 2019 gibt es das digitale Bewacherregister (BWR) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Was steht drin?
Im Register werden alle wichtigen Daten gespeichert über:
- Sicherheitsunternehmen (Gewerbetreibende).
- Sicherheitsmitarbeiter (Wachpersonen).
Deine Registrierung
Bevor du deinen ersten Tag arbeitest, muss dein Chef dich im Bewacherregister anmelden.
- Du bekommst eine Bewacher-ID (z.B. BWR-123456).
- Das Amt prüft deine Zuverlässigkeit (dazu später mehr) und deine Qualifikation (Unterrichtung/Sachkunde).
- Erst wenn das "Grüne Licht" (Freigabe) vom Register kommt, darfst du arbeiten!
Achtung: Solange die Freigabe im Bewacherregister nicht da ist, darfst du keine Sekunde als Sicherheitskraft arbeiten. Wenn dein Chef dich trotzdem einsetzt, drohen hohe Bußgelder für ihn (bis 50.000 €) und für dich.
Abfrage durch Behörden
Polizei und Ordnungsämter können jederzeit online abfragen:
- Wer steht da an der Tür?
- Hat er die Prüfung?
- Ist er zuverlässig?
Begriffserklärungen
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| BAFA | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Behörde, die das Register führt. |
| Zuverlässigkeitsüberprüfung | Abfrage bei Polizei, Verfassungsschutz etc., ob du Vorstrafen hast. |
Praxisbeispiel
Situation: Du hast die Prüfung bestanden und fängst bei "Firma X" an. Der Chef sagt: "Das mit dem Register dauert noch 3 Wochen, aber du kannst schon mal schwarz an der Tür stehen."
Reaktion: Ablehnen! Das ist illegal. Ohne Freigabe keine Arbeit.
Zusammenfassung
- ✅ Zentrales digitales Register für alle Wachleute.
- ✅ Jeder erhält eine individuelle Bewacher-ID.
- ✅ Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkunde erfolgt VOR Arbeitsbeginn.
- ✅ Erst Freigabe, dann arbeiten!
Prüfungsfragen zu diesem Thema
Teste dein Wissen – richtige Antworten sind grün markiert.
Prüfungsfrage 1
Welches Merkmal gehört NICHT zur Definition eines Gewerbes?
- A)Selbstständigkeit.
- B)Gewinnerzielungsabsicht.
- C)Dauerhaftigkeit.
- D)Gemeinnützigkeit (Ideeller Zweck).
- E)Erlaubtes Tun.
- F)Nach außen erkennbar.
Um zu verstehen, was ein Gewerbe ist, müssen wir uns die Definition aus dem Gewerberecht (insbesondere abgeleitet aus der Gewerbeordnung, GewO) ansehen. Grundsätzlich gilt in Deutschland nach § 1 GewO die Gewerbefreiheit. Ein Gewerbe liegt rechtlich dann vor, wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind. Das wichtigste Merkmal ist die Gewinnerzielungsabsicht, also das Ziel, Geld zu verdienen. Die Gemeinnützigkeit (ein ideeller Zweck, wie bei einem gemeinnützigen Verein) ist das genaue Gegenteil davon. Wer aus reiner Nächstenliebe oder für einen guten Zweck ohne Gewinnabsicht handelt, betreibt kein Gewerbe. Daher ist Antwort D die richtige Lösung für die Frage, was NICHT zu den Merkmalen gehört.
Warum die anderen Antworten falsch sind (da sie tatsächliche Merkmale eines Gewerbes sind und die Frage nach dem Ausschlusskriterium sucht):
- Antwort A (Selbstständigkeit): Dies ist ein zwingendes Merkmal. Ein Gewerbetreibender handelt auf eigene Rechnung und Gefahr, im Gegensatz zu einem Angestellten (z. B. einem angestellten Wachmann).
- Antwort B (Gewinnerzielungsabsicht): Ein Gewerbe muss darauf ausgerichtet sein, einen finanziellen Überschuss (Gewinn) zu erwirtschaften.
- Antwort C (Dauerhaftigkeit): Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein. Wer nur einmalig das Auto des Nachbarn wäscht, betreibt kein Gewerbe.
- Antwort E (Erlaubtes Tun): Im klassischen Gewerberecht muss die Tätigkeit grundsätzlich erlaubt und nicht gesetzlich verboten sein (wie z. B. Drogenhandel), um als anmeldepflichtiges Gewerbe im Sinne der GewO zu gelten.
- Antwort F (Nach außen erkennbar): Das Gewerbe muss für Dritte sichtbar sein, beispielsweise durch Werbung, ein Firmenschild oder das Anbieten von Dienstleistungen auf dem Markt.
Zusammenfassend: Ein Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO ist immer selbstständig, dauerhaft, auf Gewinn ausgerichtet, nach außen erkennbar und eine erlaubte Tätigkeit. Gemeinnützigkeit schließt ein Gewerbe aus.
Prüfungsfrage 2
Was ist das Bewacherregister?
- A)Es ist nicht definiert.
- B)Das Register gibt es nicht.
- C)Eine Kundenliste.
- D)Eine Waffenliste.
- E)Eine Fahrzeugliste.
- F)Ein zentrales Register für Sicherheitsfirmen und -mitarbeiter.
Das Bewacherregister ist ein zentrales, elektronisches Register, das seit 2019 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 11b der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 34a GewO. In diesem Register werden bundesweit alle Daten von Sicherheitsunternehmen (Gewerbetreibenden) und deren Sicherheitsmitarbeitern (Wachpersonen) erfasst.
Jeder Mitarbeiter erhält bei der Anmeldung eine individuelle Identifikationsnummer, die sogenannte Bewacher-ID. Bevor eine Sicherheitskraft ihren Dienst antreten darf, muss der Arbeitgeber sie in diesem Register anmelden. Die zuständige Behörde prüft dann die Zuverlässigkeit (z. B. Abfrage von Vorstrafen bei der Polizei) und die Qualifikation (Sachkundeprüfung oder Unterrichtung). Erst wenn die behördliche Freigabe im System vorliegt, darf die Person arbeiten. Ein Verstoß gegen dieses Arbeitsverbot ist illegal und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Daher ist Antwort F völlig korrekt: Es handelt sich um ein zentrales Register für Sicherheitsfirmen und -mitarbeiter.
Warum sind die anderen Antworten falsch? Antwort A ist falsch, da das Bewacherregister im Gesetz (§ 11b GewO) sehr genau und detailliert definiert ist. Antwort B ist falsch, weil das Register seit dem Jahr 2019 real existiert und für das gesamte Bewachungsgewerbe zwingend vorgeschrieben ist. Antwort C ist falsch, da das Register keine Kunden oder Auftraggeber der Sicherheitsfirmen erfasst, sondern nur das Sicherheitspersonal und die Unternehmen selbst. Antwort D ist falsch, weil Schusswaffen in einem völlig anderen System, dem Nationalen Waffenregister (NWR), registriert werden und nicht im Bewacherregister. Antwort E ist falsch, da Dienstfahrzeuge über die Zulassungsstellen und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfasst werden, nicht jedoch in der Datenbank für das Bewachungspersonal.
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