Sie wollen sich selbstständig machen im Bewachungsgewerbe. In welchem Gesetz schauen Sie nach den Voraussetzungen?
Richtige Antwort: D
Einfache Erklärung
Wenn Sie sich im Bewachungsgewerbe selbstständig machen möchten, gründen Sie ein Gewerbe. Die grundlegenden Regeln für alle Gewerbetreibenden in Deutschland sind in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Grundsätzlich herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit (§ 1 GewO), was bedeutet, dass jeder ein Gewerbe betreiben darf. Da das Bewachungsgewerbe jedoch besonders sensibel ist, handelt es sich um ein sogenanntes erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die genauen Voraussetzungen, die Sie als zukünftiger Gewerbetreibender erfüllen müssen (wie z. B. die Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse), finden Sie speziell im § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Daher ist Antwort D richtig.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A (BGB): Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das Privatrecht zwischen Bürgern, wie zum Beispiel Verträge (Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) oder Schadensersatzansprüche (z. B. § 823 BGB). Es regelt nicht die Gründung eines Gewerbes.
- Antwort B (StGB): Das Strafgesetzbuch (StGB) befasst sich mit Straftaten (wie Diebstahl oder Körperverletzung) und deren Bestrafung. Es enthält keine gewerberechtlichen Voraussetzungen.
- Antwort C (Grundgesetz): Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es garantiert zwar in Art. 12 GG die Berufsfreiheit (und damit die Basis der Gewerbefreiheit), aber die konkreten, detaillierten Voraussetzungen für die Eröffnung eines Bewachungsgewerbes stehen in den speziellen Fachgesetzen, hier der GewO.
- Antwort E (Polizeigesetz): Die Polizeigesetze der Bundesländer regeln die Aufgaben und Befugnisse der staatlichen Polizei, nicht aber die Voraussetzungen für private Sicherheitsdienste.
- Antwort F (Arbeitszeitgesetz): Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer und regelt Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten. Es hat nichts mit den behördlichen Voraussetzungen für die Anmeldung einer Selbstständigkeit zu tun.
