Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
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Jetzt startenRichtige Antwort: D
Wenn Sie sich im Bewachungsgewerbe selbstständig machen möchten, gründen Sie ein Gewerbe. Die grundlegenden Regeln für alle Gewerbetreibenden in Deutschland sind in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Grundsätzlich herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit (§ 1 GewO), was bedeutet, dass jeder ein Gewerbe betreiben darf. Da das Bewachungsgewerbe jedoch besonders sensibel ist, handelt es sich um ein sogenanntes erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die genauen Voraussetzungen, die Sie als zukünftiger Gewerbetreibender erfüllen müssen (wie z. B. die Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse), finden Sie speziell im § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Daher ist Antwort D richtig.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A (BGB): Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das Privatrecht zwischen Bürgern, wie zum Beispiel Verträge (Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) oder Schadensersatzansprüche (z. B. § 823 BGB). Es regelt nicht die Gründung eines Gewerbes.
- Antwort B (StGB): Das Strafgesetzbuch (StGB) befasst sich mit Straftaten (wie Diebstahl oder Körperverletzung) und deren Bestrafung. Es enthält keine gewerberechtlichen Voraussetzungen.
- Antwort C (Grundgesetz): Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es garantiert zwar in Art. 12 GG die Berufsfreiheit (und damit die Basis der Gewerbefreiheit), aber die konkreten, detaillierten Voraussetzungen für die Eröffnung eines Bewachungsgewerbes stehen in den speziellen Fachgesetzen, hier der GewO.
- Antwort E (Polizeigesetz): Die Polizeigesetze der Bundesländer regeln die Aufgaben und Befugnisse der staatlichen Polizei, nicht aber die Voraussetzungen für private Sicherheitsdienste.
- Antwort F (Arbeitszeitgesetz): Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer und regelt Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten. Es hat nichts mit den behördlichen Voraussetzungen für die Anmeldung einer Selbstständigkeit zu tun.
Richtige Antwort: B
Im Bewachungsgewerbe gibt es verschiedene Qualifikationsstufen, die im § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und in der Bewachungsverordnung (BewachV) gesetzlich geregelt sind. Die absolute Basisqualifikation für einfache Tätigkeiten ist die 40-stündige Unterrichtung. Für besondere Tätigkeiten (z. B. Citystreife, Türsteher) ist die Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Ausbildung zur "Geprüften Fachkraft für Schutz und Sicherheit" ist jedoch eine anerkannte, dreijährige Berufsausbildung und stellt damit eine deutlich höherwertige Qualifikation dar als die einfache Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung. Der Gesetzgeber hat in der Bewachungsverordnung (BewachV) klar geregelt, dass Personen mit bestimmten höherwertigen Abschlüssen im Sicherheitsbereich von der Pflicht zur Unterrichtung und auch von der Sachkundeprüfung befreit sind. Wer also eine solche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, hat sein Wissen bereits weitreichend bewiesen und muss nicht mehr an der Basis-Unterrichtung teilnehmen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antwort: B
In der privaten Sicherheitsbranche gibt es klare Regeln, die nicht nur im Gesetz (der Gewerbeordnung - GewO), sondern auch in einer speziellen Verordnung, der Bewachungsverordnung (BewachV), festgehalten sind. Eine der wichtigsten praktischen Vorschriften für Sicherheitsmitarbeiter betrifft den Dienstausweis.
Gemäß § 11 BewachV ist jeder Sicherheitsmitarbeiter verpflichtet, während des Dienstes seinen Dienstausweis mitzuführen. Die Vorschrift geht jedoch über das bloße „Dabeihaben“ hinaus: Der Ausweis muss sichtbar getragen werden. Das bedeutet, dass er so an der Kleidung befestigt sein muss, dass Kontrollorgane (wie das Ordnungsamt oder die Polizei) sowie Passanten sofort erkennen können, dass es sich um eine autorisierte Sicherheitskraft handelt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A und C: Es reicht rechtlich nicht aus, den Ausweis nur in der Tasche zu haben. Das Gesetz verlangt die Sichtbarkeit, um Transparenz und Identifizierbarkeit im öffentlichen Raum oder bei Kontrollen zu gewährleisten.
Richtige Antwort: B
Nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jedes Gewerbe in Deutschland der sogenannten Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde (in der Regel das Gewerbeamt oder Ordnungsamt) immer darüber informiert sein muss, wer wo ein Gewerbe betreibt. Diese Pflicht gilt völlig unabhängig von der Erlaubnispflicht nach § 34a GewO.
Die Anzeigepflicht greift in drei wesentlichen Fällen:
1. Bei Beginn eines Gewerbes (Anmeldung).
2. Bei Veränderungen, wie zum Beispiel einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde oder einer Namensänderung (Ummeldung).
3. Bei Beendigung des Gewerbes (Abmeldung).
Wenn eine Firma in eine andere Stadt (also in eine andere Gemeinde) umzieht, muss sie sich streng genommen in der alten Stadt abmelden (Abmeldung) und in der neuen Stadt neu anmelden (Anmeldung). Auch wenn Antwort B den Begriff "Ummeldung" verwendet, ist sie dennoch die einzig richtige Antwort, da sie als einzige die gesetzliche Anzeigepflicht nach § 14 GewO korrekt benennt. Der Chef irrt sich also gewaltig, wenn er meint, er müsse dem Amt nichts sagen.
Richtige Antwort: C
Um zu verstehen, warum hier kein Bewachungsgewerbe vorliegt, müssen wir uns die juristische Definition eines „Gewerbes“ im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) ansehen. Eine Tätigkeit gilt nur dann als Gewerbe, wenn sie vier Merkmale gleichzeitig erfüllt: Sie muss selbstständig, erlaubt, mit Gewinnerzielungsabsicht und vor allem auf Dauer (nachhaltig) angelegt sein.
In diesem Fall haben Sie zwar auf das Eigentum eines anderen aufgepasst (Bewachungstätigkeit im Sinne des § 34a GewO) und dafür Geld erhalten (Gewinnerzielungsabsicht), aber es fehlt das entscheidende Merkmal der Dauerhaftigkeit. Da die Hilfeleistung „einmalig“ war, handelt es sich rechtlich gesehen um eine reine Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe, nicht um einen Gewerbebetrieb.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: B
Im Bewachungsgewerbe sind die Regeln für den Umgang mit Waffen besonders streng. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der Bewachungsverordnung (BewachV), die die Details zum § 34a der Gewerbeordnung (GewO) regelt.
Sobald Sie im Dienst eine Schusswaffe (Schusswaffe) einsetzen, greift eine strikte Meldepflicht. Wichtig ist hierbei die Definition von „Waffengebrauch“: Es zählt nicht erst der abgegebene Schuss als Gebrauch. Bereits das Ziehen der Waffe und das Drohen gegenüber einer Person, um einen Angriff abzuwehren, gilt rechtlich als Waffengebrauch. Gemäß der BewachV muss jeder Waffengebrauch unverzüglich der zuständigen Behörde (meist das Ordnungsamt oder die Polizei) gemeldet werden. Dies dient der staatlichen Kontrolle, damit geprüft werden kann, ob die Drohung mit der Waffe rechtmäßig war, zum Beispiel durch Notwehr (§ 32 StGB / § 227 BGB) oder Notstand (§ 34 StGB / § 228 BGB).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antworten: B, D
Im Gewerberecht, insbesondere nach der Gewerbeordnung (GewO) und speziell im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO, ist es extrem wichtig, zwischen dem Chef (Gewerbetreibender) und dem Personal (Angestellte) zu unterscheiden. Ein Gewerbetreibender ist die Person oder das Unternehmen (z. B. eine GmbH), die das Gewerbe selbstständig, dauerhaft, mit Gewinnerzielungsabsicht und nach außen erkennbar betreibt. Das entscheidende Merkmal ist hierbei die Selbstständigkeit: Der Gewerbetreibende handelt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er ist derjenige, der die Erlaubnis nach § 34a GewO beantragen muss und der rechtlich für das Unternehmen verantwortlich ist.
Deshalb sind die Antworten B und D richtig:
- Antwort B (Der Unternehmer / Inhaber): Der Inhaber der Sicherheitsfirma ist der Gewerbetreibende. Er hat das Unternehmen gegründet und trägt die rechtliche sowie wirtschaftliche Verantwortung.
- Antwort D (Derjenige, der das Gewerbe auf eigene Rechnung betreibt): Dies ist die juristisch genaue Definition der Selbstständigkeit im Gewerberecht. Wer die Gewinne einstreicht und das finanzielle Risiko trägt (auf eigene Rechnung handelt), ist der Gewerbetreibende.
Richtige Antwort: B
In der Bewachungsbranche unterscheidet der Gesetzgeber gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) sehr genau zwischen Tätigkeiten, für die eine einfache Unterrichtung ausreicht, und solchen, die eine abgelegte Sachkundeprüfung zwingend voraussetzen.
Bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen (wie z. B. einem riesigen Musikfestival oder Fußballspielen) gilt eine besondere Regelung: Das Gesetz schreibt die Sachkundeprüfung hier nur für Personen in leitender Funktion (z. B. den Einsatzleiter oder Objektleiter) vor. Die einfachen Ordner oder Sicherheitsmitarbeiter, die unter der Anweisung dieser Leitung stehen, benötigen gesetzlich lediglich die Unterrichtung nach § 34a GewO.
Warum ist das so?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei Großveranstaltungen die strategische Verantwortung und die rechtliche Einschätzung schwieriger Situationen bei der Einsatzleitung liegen. Diese Personen müssen über vertiefte Kenntnisse verfügen, um die Sicherheit der Massen zu gewährleisten.
Richtige Antwort: D
Um zu verstehen, was ein Gewerbe ist, müssen wir uns die Definition aus dem Gewerberecht (insbesondere abgeleitet aus der Gewerbeordnung, GewO) ansehen. Grundsätzlich gilt in Deutschland nach § 1 GewO die Gewerbefreiheit. Ein Gewerbe liegt rechtlich dann vor, wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind. Das wichtigste Merkmal ist die Gewinnerzielungsabsicht, also das Ziel, Geld zu verdienen. Die Gemeinnützigkeit (ein ideeller Zweck, wie bei einem gemeinnützigen Verein) ist das genaue Gegenteil davon. Wer aus reiner Nächstenliebe oder für einen guten Zweck ohne Gewinnabsicht handelt, betreibt kein Gewerbe. Daher ist Antwort D die richtige Lösung für die Frage, was NICHT zu den Merkmalen gehört.
Warum die anderen Antworten falsch sind (da sie tatsächliche Merkmale eines Gewerbes sind und die Frage nach dem Ausschlusskriterium sucht):
- Antwort A (Selbstständigkeit): Dies ist ein zwingendes Merkmal. Ein Gewerbetreibender handelt auf eigene Rechnung und Gefahr, im Gegensatz zu einem Angestellten (z. B. einem angestellten Wachmann).
- Antwort B (Gewinnerzielungsabsicht):
Richtige Antwort: C
Nach den strengen Vorgaben des Gewerberechts, insbesondere § 11b GewO (Bewacherregister) und § 34a GewO, ist es absolut verboten, als Sicherheitskraft zu arbeiten, bevor eine offizielle Freigabe der zuständigen Behörde vorliegt. Das Bestehen der Sachkundeprüfung ist zwar eine wichtige Grundvoraussetzung, reicht aber allein nicht aus. Der Arbeitgeber muss den neuen Mitarbeiter zwingend vor dem ersten Arbeitseinsatz im digitalen Bewacherregister (BWR) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anmelden. Daraufhin prüft die Behörde die persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung) durch Abfragen bei der Polizei und dem Verfassungsschutz. Erst wenn das Register die offizielle Freigabe erteilt und eine Bewacher-ID vergeben wurde, darf die Arbeit aufgenommen werden. Daher ist Antwort C die einzig richtige Lösung. Ein Einsatz ohne diese Freigabe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit extrem hohen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro für den Arbeitgeber und auch für den Arbeitnehmer geahndet werden kann.
Die anderen Antworten sind aus folgenden rechtlichen Gründen falsch:
Antwort A
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
- Antwort D: Die Pflicht zum sichtbaren Tragen gilt für alle Sicherheitsmitarbeiter im Dienst, unabhängig davon, ob sie eine Waffe führen oder nicht. Bei Waffenträgern gibt es lediglich zusätzliche Meldepflichten.
- Antwort E: Die BewachV ist öffentliches Recht. Der Kunde (Auftraggeber) kann keine Anweisungen geben, die gegen geltendes Recht verstoßen. Er kann dich also nicht von der gesetzlichen Ausweispflicht entbinden.
- Antwort F: Die Pflicht gilt rund um die Uhr, sobald man sich im Dienst befindet, nicht nur nachts.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Ordnungsamt führt regelmäßig Kontrollen durch. Wenn der Ausweis nicht sichtbar getragen wird, droht sowohl dem Mitarbeiter als auch dem Gewerbetreibenden (dem Chef) ein empfindliches Bußgeld.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A ("Richtig, Gewerbe gilt bundesweit."): Das ist falsch. Zwar gilt die Gewerbefreiheit bundesweit, aber die örtlichen Behörden müssen aus Kontroll- und Steuergründen zwingend wissen, welche Betriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässig sind.
- Antwort C ("Nur wenn er den Namen ändert."): Das ist unvollständig und daher falsch. Eine Namensänderung ist zwar ein Grund für eine Ummeldung, ein Umzug aber ebenso.
- Antwort D ("Nur bei GmbHs."): Das ist falsch. Die Anzeigepflicht nach § 14 GewO gilt für alle Rechtsformen, egal ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder AG.
- Antworten E ("Egal.") und F ("Nur wenn er Lust hat."): Diese Aussagen sind falsch, da die Anzeigepflicht eine zwingende gesetzliche Vorgabe ist. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld bestraft werden kann.
- Antwort A: Die Gewinnerzielung allein reicht nicht aus. Auch wenn Sie 50 Euro bekommen, macht eine einmalige Aktion Sie noch nicht zum Gewerbetreibenden.
- Antwort B: Es war zwar eine Bewachung (Schutz fremden Eigentums), aber eben kein Bewachungsgewerbe. Der Begriff „Gewerbe“ setzt die Absicht voraus, die Tätigkeit zu wiederholen.
- Antwort D: Ob dies Schwarzarbeit ist, ist eine steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Frage. Es ändert aber nichts an der gewerberechtlichen Definition nach § 34a GewO. Für ein Gewerbe fehlt hier schlicht die Fortsetzungsabsicht.
- Antwort E: Die Höhe des Geldes ist irrelevant für die Definition eines Gewerbes. Ob 5 Euro oder 500 Euro – ohne Dauerhaftigkeit bleibt es eine einmalige Leistung.
- Antwort F: § 34a GewO gilt eben nicht immer. Er greift nur, wenn die Bewachung gewerbsmäßig ausgeübt wird. Private Hilfe unter Nachbarn fällt nicht unter die strengen Auflagen der Gewerbeordnung.
- Antwort A, C und F: Diese Antworten sind falsch, weil sie die Meldepflicht an Bedingungen knüpfen (nur beim Schießen, nur bei Verletzten oder Toten), die das Gesetz so nicht vorsieht. Die Gefahr, die von einer Schusswaffe ausgeht, ist so groß, dass der Gesetzgeber jede Form der Anwendung kontrollieren möchte.
- Antwort D: „Das bleibt unter uns“ ist im Sicherheitsgewerbe niemals eine Option bei meldepflichtigen Ereignissen. Ein Verschweigen wäre eine Ordnungswidrigkeit, die hohe Bußgelder für Sie und Ihren Arbeitgeber nach sich ziehen kann.
- Antwort E: Eine Frist von 3 Tagen ist viel zu lang. Das Gesetz verlangt eine Meldung ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich).
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A (Der angestellte Wachmann): Ein Angestellter ist nicht selbstständig. Er arbeitet auf Anweisung und auf Rechnung seines Arbeitgebers (des Gewerbetreibenden) und erhält dafür ein festes Gehalt. Er ist rechtlich gesehen "Bewachungspersonal", aber kein Gewerbetreibender.
- Antwort C (Der Betriebsleiter, wenn er nicht Inhaber ist): Ein Betriebsleiter oder Geschäftsführer, der nicht gleichzeitig Inhaber ist (z. B. ein angestellter Manager), leitet zwar das operative Geschäft, trägt aber nicht das unternehmerische Risiko auf eigene Rechnung. Er ist ein leitender Angestellter.
- Antwort E (Der Kunde): Der Kunde (Auftraggeber) kauft die Sicherheitsdienstleistung lediglich ein. Er betreibt das Gewerbe nicht selbst.
- Antwort F (Das Finanzamt): Das Finanzamt ist eine staatliche Behörde, die Steuern erhebt. Es hat mit der Ausübung des Sicherheitsgewerbes nichts zu tun.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Wichtiger Hinweis für die Praxis: Auch wenn das Gesetz nur für den Leiter die Sachkunde fordert, verlangen viele Versicherungen oder Veranstalter in ihren Verträgen oft von allen Mitarbeitern die Sachkundeprüfung. Für die Prüfung nach § 34a GewO zählt jedoch nur der gesetzliche Mindeststandard.
- Antwort C (Dauerhaftigkeit): Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein. Wer nur einmalig das Auto des Nachbarn wäscht, betreibt kein Gewerbe.
- Antwort E (Erlaubtes Tun): Im klassischen Gewerberecht muss die Tätigkeit grundsätzlich erlaubt und nicht gesetzlich verboten sein (wie z. B. Drogenhandel), um als anmeldepflichtiges Gewerbe im Sinne der GewO zu gelten.
- Antwort F (Nach außen erkennbar): Das Gewerbe muss für Dritte sichtbar sein, beispielsweise durch Werbung, ein Firmenschild oder das Anbieten von Dienstleistungen auf dem Markt.
Zusammenfassend: Ein Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO ist immer selbstständig, dauerhaft, auf Gewinn ausgerichtet, nach außen erkennbar und eine erlaubte Tätigkeit. Gemeinnützigkeit schließt ein Gewerbe aus.
Antwort B ist falsch, da eine nachträgliche Anmeldung strikt illegal ist; die Meldung und Freigabe müssen zwingend vor der ersten Sekunde des Einsatzes erfolgen.
Antwort D ist falsch, weil das Gesetz keine Ausnahmen oder Schonfristen für eine Probezeit kennt.
Antwort E ist falsch, da auch das Begleiten eines erfahrenen Kollegen als Arbeitsausübung im Bewachungsgewerbe gilt und ohne behördliche Freigabe verboten ist.
Antwort F ist falsch, weil gesetzliche Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) zwingend sind und niemals von den Wünschen oder Vorgaben eines Kunden abhängen.