Welche Daten speichert das Bewacherregister (BWR)?
Richtige Antworten: A, C
Einfache Erklärung
Das Bewacherregister (BWR) ist eine zentrale, digitale Datenbank, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 11b GewO (Gewerbeordnung) in Verbindung mit § 34a GewO. Der Zweck dieses Registers ist es, den Behörden (wie Polizei und Ordnungsämtern) jederzeit einen schnellen Überblick darüber zu geben, wer im Sicherheitsgewerbe arbeitet und ob diese Personen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Daher sind die Antworten A und C richtig:
- A (Namen und Daten der Wachpersonen): Das Register muss die Identität der Sicherheitsmitarbeiter eindeutig feststellen können. Daher werden persönliche Daten wie der vollständige Name, die Wohnanschrift und die individuelle Bewacher-ID gespeichert.
- C (Qualifikationen / Sachkunde): Um im Sicherheitsgewerbe arbeiten zu dürfen, muss man bestimmte Qualifikationen nachweisen (z. B. die Unterrichtung oder die bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO). Diese Nachweise werden im Register hinterlegt, damit Behörden bei einer Kontrolle sofort sehen können, ob die Person für ihre spezifische Tätigkeit (z. B. Türsteher oder Citystreife) ausreichend qualifiziert ist.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Der Staat darf nur Daten speichern, die für den gesetzlichen Zweck (hier: Überprüfung der Zuverlässigkeit und Qualifikation im Bewachungsgewerbe) zwingend erforderlich sind. Alles andere verstößt gegen den Datenschutz.
- B (Schuhgröße) und D (Lieblingsessen): Dies sind rein private Informationen, die absolut keine Rolle für die Eignung als Sicherheitskraft spielen.
- E (Politische Einstellung): Die Gesinnung einer Person wird nicht im Register gespeichert. Zwar wird bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung (durch Abfrage beim Verfassungsschutz) geprüft, ob jemand verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, im Bewacherregister wird jedoch nur das Endergebnis ("zuverlässig" oder "nicht zuverlässig") eingetragen, nicht aber die persönliche politische Meinung oder Parteizugehörigkeit.
- F (Kontostand): Die privaten Finanzen eines angestellten Sicherheitsmitarbeiters sind für das Bewacherregister irrelevant. (Lediglich bei dem Gewerbetreibenden, also dem Chef des Sicherheitsdienstes, wird im Rahmen der Gewerbeanmeldung geprüft, ob er in geordneten Vermögensverhältnissen lebt, aber auch hier wird kein tagesaktueller Kontostand im BWR gespeichert).
