Was gilt im Falle einer Datenschutzpanne (Data Breach)?
Richtige Antworten: A, C
Im Falle einer Datenschutzverletzung (Data Breach) regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehr genau, wie Unternehmen und Sicherheitsdienstleister reagieren müssen. Eine Datenschutzpanne liegt vor, wenn personenbezogene Daten verloren gehen, gestohlen werden oder unbefugte Dritte Zugriff darauf erhalten (z. B. Verlust eines Dienst-Tablets oder Diebstahl von Kundenlisten).
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind:
1. Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO): Sobald der Verantwortliche (z. B. der Sicherheitsunternehmer) von einer Verletzung erfährt, muss er diese unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden, der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Dies gilt immer dann, wenn die Panne voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.
2. Benachrichtigung der betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO): Wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte der Betroffenen zur Folge hat (z. B. bei Bankdaten oder Gesundheitsdaten), müssen auch die betroffenen Personen selbst informiert werden, damit sie sich schützen können (z. B. Passwörter ändern).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B (Presse): Es gibt keine gesetzliche Pflicht nach der DSGVO, sofort die Presse zu informieren. Die Kommunikation erfolgt primär mit Behörden und Betroffenen.
- Antwort D (Keine Meldepflicht): Dies ist falsch. Die DSGVO sieht bei Risiken zwingende Meldepflichten vor. Ein Verstoß kann gemäß Art. 83 DSGVO zu extrem hohen Bußgeldern führen.
- Antwort E (Löschung von Backups): Das Löschen von Sicherheitskopien (Backups) wäre kontraproduktiv und würde den Datenverlust nur verschlimmern. Ziel ist die Wiederherstellung der Datensicherheit.
- Antwort F (4 Wochen): Die Frist von 4 Wochen ist viel zu lang. Das Gesetz verlangt eine Meldung innerhalb von 72 Stunden.
Für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe gemäß § 34a GewO bedeutet dies in der Praxis: Jede Datenpanne muss sofort dem Vorgesetzten gemeldet werden, damit das Unternehmen die gesetzlichen Fristen einhalten kann.
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