Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
Fragenkatalog durchsuchen
Suche nach Stichwörtern, filtere nach Themenbereich oder Fragetyp und blättere dich seitenweise durch den 34a Fragenkatalog.
Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
Themenbereich
Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antwort: B
Im Datenschutzrecht gilt ein ganz entscheidender Grundsatz: Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten (dazu gehören auch Videoaufnahmen von Personen) grundsätzlich verboten ist, es sei denn, ein Gesetz oder eine ausdrückliche Einwilligung erlaubt sie.
Nach Art. 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es klare Prinzipien für den Umgang mit Daten:
1. Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO): Daten dürfen nur für einen festgelegten, eindeutigen und rechtmäßigen Zweck erhoben werden. In diesem Fall war der Zweck die Aufklärung eines Diebstahls und die Beweissicherung.
2. Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO): Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind.
Da das Verfahren abgeschlossen und der Täter identifiziert wurde, ist der Zweck der Speicherung vollständig erreicht. Es gibt keine rechtliche Grundlage mehr, die Daten weiter aufzubewahren. Daher müssen sie gemäß § 4 Abs. 3 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) unverzüglich gelöscht werden.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (10 Jahre archivieren): Dies verstößt massiv gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung. Eine so lange Aufbewahrung ist nur bei steuerrechtlichen Belegen (nach HGB/AO) vorgesehen, nicht aber für Videoüberwachungsdaten.
- Antwort C (YouTube): Das Hochladen von Aufnahmen fremder Personen ohne deren Einwilligung ist eine schwere Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Dies kann sogar strafbar sein.
- Antwort D (Andenken): Ein privates Interesse („Andenken“) stellt niemals eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten dar.
- Antwort E (Verkaufen): Der Handel mit personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage ist illegal und führt zu extrem hohen Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörden.
- Antwort F (Kollegen zeigen): Dies wäre eine Zweckentfremdung. Daten dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend benötigen (Need-to-know-Prinzip). Das bloße „Herumzeigen“ verletzt die Vertraulichkeit.
Richtige Antwort: C
In dieser Situation haben Sie absolut korrekt gehandelt. Der Datenschutz ist kein Freibrief für Straftäter, um sich der rechtlichen Verantwortung zu entziehen. Zwar handelt es sich bei den Personalien des Diebes um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 DSGVO, da diese Informationen eine natürliche Person identifizierbar machen, jedoch erlaubt das Gesetz die Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten auch ohne die Einwilligung des Betroffenen, wenn ein rechtfertigender Grund vorliegt.
Die wichtigste Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dieser besagt, dass die Verarbeitung rechtmäßig ist, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen (z. B. des Ladenbesitzers oder des Sicherheitsdienstes) erforderlich ist. Das Interesse an der Aufklärung einer Straftat und der Durchsetzung von Rechtsansprüchen (wie Schadenersatz oder Strafanzeige) wiegt hier schwerer als das Interesse des Diebes am Schutz seiner Daten. Zudem dient die Weitergabe der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die Polizei (
Richtige Antwort: B
In der Prüfung zum Sachkundenachweis nach § 34a GewO ist es entscheidend, den Schutzbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genau zu kennen. Die DSGVO schützt ausschließlich natürliche Personen (Menschen).
Gemäß Art. 1 Abs. 1 DSGVO dient diese Verordnung dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. In Art. 4 Nr. 1 DSGVO wird klargestellt, dass sich „personenbezogene Daten“ nur auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen.
Ein Unternehmen (z. B. eine GmbH oder AG) ist eine juristische Person. Die DSGVO findet auf die rein geschäftlichen Daten oder Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens keine Anwendung. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist in anderen Gesetzen geregelt, wie zum Beispiel im Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) oder im Wettbewerbsrecht (UWG).
Richtige Antwort: B
In dieser Situation verstößt die Anweisung des Chefs gegen einen der wichtigsten Grundpfeiler des Datenschutzrechts: den Grundsatz der Datenminimierung (auch Datensparsamkeit genannt). Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) müssen personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Das Motto lautet hier: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“
Wenn ein Vorgesetzter verlangt, „alle Daten zu sammeln, die man kriegen kann“, ohne dass ein konkreter, rechtlich legitimer Zweck für jedes einzelne Datum vorliegt, ist dies ein direkter Verstoß gegen die DSGVO. Im Sicherheitsgewerbe (gemäß § 34a GewO) kommt man oft mit sensiblen Daten in Kontakt (z. B. bei der Einlasskontrolle oder Videoüberwachung). Hier darf man nicht wahllos Informationen speichern.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antworten: B, C
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt in Art. 5 DSGVO die grundlegenden Prinzipien fest, nach denen personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen. Diese Prinzipien sind die „Spielregeln“ für jeden, der mit Daten arbeitet, insbesondere auch für Sicherheitsmitarbeiter im Bewachungsgewerbe (gemäß § 34a GewO).
Die richtigen Antworten sind:
Richtige Antworten: B, D
Im Datenschutzrecht der Europäischen Union, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), gelten strenge Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Das Ziel ist der Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch seiner Daten, basierend auf dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1 GG - Menschenwürde und Art. 2 Abs. 1 GG - Allgemeines Persönlichkeitsrecht).
Die zwei wichtigsten Prinzipien in dieser Frage sind:
1. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Art. 6 DSGVO): Dies ist der Grundpfeiler des Datenschutzes. Es bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis vor. Diese Erlaubnis kann durch eine gesetzliche Grundlage (z. B. zur Vertragserfüllung oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen) oder durch die freiwillige Einwilligung der betroffenen Person erfolgen.
2. Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO): Dieser Grundsatz besagt, dass nur so viele Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, wie für den jeweiligen Zweck unbedingt notwendig sind. Wenn ein Zweck auch mit weniger Daten erreicht werden kann, müssen die weniger umfangreichen Daten gewählt werden.
Richtige Antwort: B
In der Welt des Datenschutzes ist die Unterscheidung zwischen Menschen und Unternehmen von zentraler Bedeutung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde geschaffen, um die Grundrechte und Grundfreiheiten von Menschen zu schützen, insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (natürliche Person) beziehen. Eine natürliche Person ist im juristischen Sinne jeder Mensch von der Vollendung der Geburt bis zum Tod.
Die „Müller GmbH“ hingegen ist eine juristische Person (juristische Person). Juristische Personen sind rechtliche Gebilde (wie Firmen, Vereine oder Aktiengesellschaften), die zwar am Rechtsverkehr teilnehmen können, aber keine „Menschen“ sind. Da die DSGVO explizit nur den Schutz natürlicher Personen bezweckt, fallen reine Firmendaten (wie z. B. der Umsatz, die Anschrift des Firmensitzes oder die Bilanzsumme) nicht unter den Schutzbereich der DSGVO. Ein Auskunftsanspruch nach
Richtige Antwort: E
In der Rechtskunde ist es entscheidend, den Begriff der Rechtsfähigkeit korrekt einzuordnen. Gemäß § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt. Das bedeutet rechtlich gesehen: Sobald ein Kind vollständig aus dem Mutterleib ausgetreten ist und lebt, ist es eine natürliche Person und damit Träger von Rechten und Pflichten.
Warum ist das wichtig?
Ein neugeborenes Baby kann bereits Eigentümer eines Grundstücks sein oder ein Vermögen erben. Es hat also Rechte. Die Rechtsfähigkeit ist völlig unabhängig vom Alter, der geistigen Verfassung oder der Staatsangehörigkeit. Sie endet erst mit dem Tod des Menschen.
Abgrenzung zur Geschäftsfähigkeit:
Oft wird die Rechtsfähigkeit mit der Geschäftsfähigkeit
Richtige Antwort: B
Der entscheidende Unterschied zwischen dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Strafgesetzbuch (StGB) liegt in der Art der Rechtsbeziehung. Das BGB gehört zum Privatrecht. Hier stehen sich die Bürger auf Augenhöhe gegenüber. Man nennt dies das Prinzip der Gleichordnung. Wenn Sie beispielsweise einen Kaufvertrag abschließen oder eine Wohnung mieten, regelt das BGB, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihr Vertragspartner haben. Es geht im BGB primär um den Ausgleich von Interessen und den Ersatz von Schäden (z. B. Schadensersatz gemäß § 823 BGB).
Das StGB hingegen gehört zum Öffentlichen Recht (speziell zum Strafrecht). Hier besteht ein Verhältnis der Über- und Unterordnung: Der Staat tritt dem Bürger gegenüber. Wenn jemand eine Straftat begeht (z. B. Diebstahl oder Körperverletzung), greift der Staat ein, um die Tat zu sühnen und die Rechtsordnung zu schützen. Hier geht es nicht um einen Vertrag, sondern um
Richtige Antwort: C
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das Herzstück des deutschen Privatrechts. Um die Fülle an Regelungen übersichtlich zu gestalten, ist es in fünf verschiedene Bücher unterteilt. Die richtige Antwort auf die Frage ist Buch 3 (Sachenrecht).
Im Sachenrecht (Buch 3, §§ 854 bis 1296 BGB) geht es um die rechtlichen Beziehungen von Personen zu Sachen (körperlichen Gegenständen). Hier wird genau festgelegt, was der Unterschied zwischen Besitz (die tatsächliche Gewalt über eine Sache, § 854 BGB) und Eigentum (die rechtliche Herrschaft über eine Sache, § 903 BGB) ist. Für Sicherheitsmitarbeiter ist dieses Wissen essenziell, da viele Befugnisse (wie das Hausrecht oder die Selbsthilfe des Besitzers gemäß § 859 BGB) auf diesen Regelungen basieren.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Zusätzlich greift im Moment des Festhaltens die Jedermann-Festnahme gemäß § 127 Abs. 1 StPO. Wenn jemand auf frischer Tat betroffen ist und der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, darf er festgehalten werden. Die Übergabe an die herbeigerufene Polizei zur Identitätsfeststellung ist die logische und rechtlich vorgesehene Folge.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Eine Einwilligung (Einwilligung) ist nach der DSGVO nur eine von mehreren Möglichkeiten. Bei Straftaten wäre es absurd, auf die Erlaubnis des Täters zu warten.
- Antwort B: Der Datenschutz ist kein absolutes Recht (Art. 1 DSGVO). Er muss immer gegen andere Grundrechte, wie das Eigentumsrecht (Art. 14 GG), abgewogen werden.
- Antwort D: Die Weitergabe von Daten zur Strafverfolgung ist eine rechtliche Notwendigkeit und darf nicht von einer Gebühr abhängig gemacht werden.
- Antwort E: Ein richterlicher Beschluss (richterlicher Beschluss) ist für die bloße Identitätsfeststellung durch die Polizei nach einer Festnahme auf frischer Tat nicht erforderlich.
- Antwort F: Ob der Täter gestanden hat, ist für die Zulässigkeit der Datenweitergabe zur Rechtsverfolgung unerheblich; der Tatverdacht reicht aus.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Dies ist eine rein subjektive Meinung und keine juristische Begründung.
- Antwort C: Die DSGVO schützt eben nicht „alles“, sondern nur personenbezogene Daten natürlicher Personen. Sachdaten (z. B. der Preis einer Maschine) oder Unternehmensdaten sind nicht geschützt.
- Antwort D: Juristisch gesehen sind Firmen „juristische Personen“, keine Menschen (natürliche Personen). Sie haben keine Menschenwürde im Sinne des Art. 1 GG.
- Antwort E: Datenschutz gilt medienunabhängig. Auch Daten auf Papier (z. B. Besucherlisten an der Pforte) fallen unter die DSGVO, nicht nur Computerdaten.
- Antwort F: Der Schutzbereich eines Gesetzes ist fest definiert. Man kann den Schutz der DSGVO nicht für eine Firma „beantragen“.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Im Datenschutz gilt gerade nicht die allgemeine Handlungsfreiheit nach dem Motto „Alles ist erlaubt“. Es gilt das Gegenteil: Alles ist verboten, außer es ist erlaubt.
- Antwort C: „Datenmaximierung“ ist das exakte Gegenteil des gesetzlichen Gebots der Datenminimierung. Wer unnötig viele Daten sammelt, verstößt gegen die DSGVO.
- Antwort E: Datenhandel ist keineswegs immer erlaubt. Die Weitergabe von Daten an Dritte zu kommerziellen Zwecken unterliegt extrem strengen Auflagen und erfordert meist eine explizite Einwilligung.
- Antwort F: Der Datenschutz nach DSGVO schützt natürliche Personen (Menschen), keine juristischen Personen (Firmen). Firmengeheimnisse werden durch andere Gesetze (z. B. GeschGehG) geschützt, nicht durch den Datenschutz.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Ja, DSGVO gilt für alle): Das ist rechtlich falsch. Die DSGVO gilt zwar für fast alle Verarbeitungen, aber das Schutzobjekt muss immer eine natürliche Person sein. Unternehmen als solche sind nicht geschützt.
- Antwort C (Ja, Firmenrecht): Es mag zwar handelsrechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche auf Auskunft geben (z. B. aus dem BGB oder HGB), aber die Frage bezog sich spezifisch auf die DSGVO. Nach der DSGVO gibt es hier keinen Anspruch.
- Antwort D (Ja, immer): In der Rechtswissenschaft gibt es fast nie ein „immer“. Hier ist es besonders falsch, da die gesetzliche Grundlage (DSGVO) fehlt.
- Antwort E (Vielleicht): Diese Antwort ist zu unpräzise. Das Gesetz ist hier eindeutig: Juristische Personen sind nicht vom persönlichen Anwendungsbereich der DSGVO umfasst.
- Antwort F (Nur bei AGs): Eine Aktiengesellschaft (AG) ist ebenso wie eine GmbH eine juristische Person. Für sie gilt im Datenschutzrecht dasselbe wie für die GmbH: Kein Schutz durch die DSGVO für reine Unternehmensdaten.
Analyse der falschen Antworten:
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Das StGB gilt für alle Menschen (natürliche Personen), nicht nur für Firmen. Tatsächlich können Firmen im strafrechtlichen Sinne gar nicht „eingesperrt“ werden, bestraft werden immer die handelnden Personen.
- Antwort C: Schadensersatz ist eine typische Regelung des BGB (z. B. §§ 249 ff. BGB). Das StGB regelt die Bestrafung von Tätern, nicht primär die Wiedergutmachung des zivilen Schadens.
- Antwort D: Das BGB ist eines der umfangreichsten Gesetzbücher Deutschlands und besteht aus über 2.300 Paragrafen.
- Antwort E: Es gibt einen fundamentalen Unterschied: Privatrecht (BGB) vs. Öffentliches Recht (StGB).
- Antwort F: Sowohl das BGB als auch das StGB sind Bundesgesetze, die für ganz Deutschland einheitlich gelten. Es gibt hier keinen Unterschied zwischen Bundes- und Landesrecht.