Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
Themenbereich
Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antwort: B
Die richtige Aussage ist B): Sie dürfen die Geldbörse nicht behalten. Im Fundrecht des BGB gilt nicht „Finderlohn statt Eigentum“, sondern eine klare Anzeigepflicht und Herausgabepflicht. Wer eine verlorene Sache findet, muss den Fund anzeigen und die Sache dem Eigentümer oder der zuständigen Stelle (z.B. Fundbüro/Polizei) übergeben. Rechtliche Grundlage ist das Fundrecht in den §§ 965 ff. BGB.
Der zentrale Punkt ist: Ein Finder wird nicht automatisch Eigentümer. Erst nach den gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen kann ein Eigentumserwerb des Finders in Betracht kommen. Direktes Einstecken von 500 Euro ist deshalb unzulässig und kann strafrechtlich als Unterschlagung (§ 246 StGB) relevant werden. Für die Sachkundeprüfung bedeutet das: Bei Fundsachen immer zuerst an Anzeige, Verwahrung und Abgabe denken, nicht an „behalten“.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
A) ist falsch, weil Unkenntnis des Eigentümers nicht zum Behalten berechtigt. Gerade dann greift die Anzeigepflicht besonders deutlich.
C) ist falsch, weil „wer findet, darf behalten“ kein geltender Rechtsgrundsatz ist.
D) ist als Prüfungsantwort falsch/unvollständig, weil die Pflichten nicht nur auf eine pauschale 10-Euro-Formel reduziert werden dürfen. Entscheidend ist das System des Fundrechts (§§ 965 ff. BGB) und die Pflicht zur ordnungsgemäßen Anzeige/Abgabe.
E) ist falsch, weil der Finder nicht „automatisch die Hälfte“ behalten darf. Ein möglicher Finderlohn ist etwas anderes als Eigentumserwerb.
F) ist ebenfalls falsch, weil eigenmächtiges Spenden keine rechtliche Erfüllung der Fundpflichten darstellt.
Prüfungstipp: Bei Fundsachen immer fragen: Wem gehört die Sache? Welche Pflicht habe ich als Finder? Die korrekte Reihenfolge ist melden, sichern, abgeben. Deshalb ist B) die richtige Wahl.
Richtige Antwort: C
In Deutschland ist die Haftung für Schäden, die durch Tiere verursacht werden, in § 833 BGB (Haftung des Tierhalters) geregelt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Tiere unberechenbar sind (sogenannte Tiergefahr). Daher haftet der Halter grundsätzlich für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Es gibt jedoch eine entscheidende Unterscheidung zwischen zwei Arten von Tieren:
1. Luxustiere (§ 833 Satz 1 BGB): Das sind Tiere, die zum privaten Vergnügen gehalten werden (z. B. der Familienhund oder die Hauskatze). Hier gilt die Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Der Halter haftet immer, egal ob er aufgepasst hat oder nicht. Allein die Tatsache, dass er ein Tier hält, reicht aus.
2. Nutztiere (§ 833 Satz 2 BGB): Das sind Tiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dienen (z. B. ein Wachhund in einem Sicherheitsunternehmen, ein Blindenhund oder Kühe eines Landwirts). Hier gilt eine mildere Haftung, die Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr
Richtige Antworten: C, D
Wenn Sie eine verlorene Sache finden, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 965 ff. genau, wie Sie sich verhalten müssen und welche Belohnung Ihnen zusteht. Der sogenannte Finderlohn ist in § 971 BGB gesetzlich verankert.
Die Berechnung des Finderlohns erfolgt nach einem klaren Stufenmodell:
1. Bis zu einem Wert von 500 €: Der Finder hat Anspruch auf 5 % des Wertes (Antwort C).
2. Vom Mehrwert (über 500 €): Für den Teil des Wertes, der die Grenze von 500 € übersteigt, kommen zusätzlich 3 % hinzu (Antwort D).
3. Sonderfall Tiere: Hier beträgt der Finderlohn einheitlich 3 % des Wertes.
Beispiel zur Verdeutlichung:
Richtige Antwort: B
In dieser Situation handelt es sich um Besitzwehr gemäß § 859 Abs. 1 BGB.
Der entscheidende Punkt ist der Zeitpunkt der Handlung: Der Dieb greift nach der Tasche, hat sie aber noch nicht vollständig entwendet bzw. der Besitzverlust ist noch im Gange. Wenn Sie sich gegen eine laufende verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) – also eine Störung oder Entziehung des Besitzes ohne Ihren Willen – mit Gewalt wehren, nennt man das Besitzwehr. Der Schlag auf die Hand ist hier das Mittel, um den Angriff sofort zu beenden und den Besitz zu erhalten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: B
Um zu verstehen, warum das unbefugte Aufladen eines E-Bikes kein Diebstahl ist, müssen wir uns die juristische Definition einer „Sache“ ansehen.
Gemäß § 90 BGB sind Sachen im Sinne des Gesetzes nur körperliche Gegenstände. Ein Gegenstand ist körperlich, wenn er fest, flüssig oder gasförmig ist und einen Raum einnimmt (man kann ihn anfassen oder in ein Gefäß füllen). Elektrische Energie (Strom) hat jedoch keine Körperlichkeit. Sie fließt, hat aber keine Masse und ist kein Gegenstand.
Der Straftatbestand des Diebstahls nach § 242 StGB setzt zwingend voraus, dass eine „fremde bewegliche Sache“ weggenommen wird. Da Strom keine Sache im Sinne des § 90 BGB ist, kann er rechtlich gesehen nicht „gestohlen“ werden. Um diese Lücke im Gesetz zu schließen, gibt es einen eigenen Paragrafen im Strafgesetzbuch: § 248c StGB (Entziehung elektrischer Energie). Der Mitarbeiter macht sich also strafbar, aber eben nicht wegen Diebstahls.
Richtige Antworten: A, F
In der deutschen Rechtsordnung sind nicht alle Werte gleich viel wert. Es gibt eine klare Rangordnung der sogenannten Rechtsgüter. Ein Rechtsgut ist ein rechtlich geschütztes Interesse oder Gut eines Einzelnen oder der Allgemeinheit. Das Grundgesetz (GG) und das Strafgesetzbuch (StGB) geben hier die Richtung vor.
Die Rangordnung sieht im Wesentlichen so aus:
1. Das Leben (Leben): Es ist das höchste Gut und steht an der Spitze. Gemäß Art. 2 Abs. 2 GG ist es unantastbar. Es kann niemals gegen andere Güter oder gar gegen ein anderes Leben „aufgewogen“ werden.
2. Körperliche Unversehrtheit (Gesundheit): Direkt nach dem Leben folgt der Schutz des Körpers.
3. Freiheit (Bewegungsfreiheit): Das Recht, sich überall frei zu bewegen.
4. Eigentum und Vermögen: Materielle Werte stehen in der Hierarchie weiter unten.
Richtige Antwort: C
In diesem Fall handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Um das zu verstehen, müssen wir uns die verschiedenen Schuldformen im Zivilrecht ansehen, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind.
Gemäß § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Die Rechtsprechung unterscheidet dabei zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit:
1. Grobe Fahrlässigkeit (Antwort C): Dies liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde. Man sagt auch: „Das hätte jedem einleuchten müssen“ oder „Das darf einfach nicht passieren“. Einem Sicherheitsmitarbeiter muss absolut klar sein, dass ein Generalschlüssel ein hochsensibles Werkzeug ist. Ihn unbeaufsichtigt im Schloss stecken zu lassen, um bequem in die Mittagspause zu gehen, ist ein massiver Verstoß gegen die grundlegendsten Dienstpflichten. Da der Wachmann hier ganz offensichtlich die einfachsten Vorsichtsmaßnahmen ignoriert hat, ist dies als grob fahrlässig einzustufen.
Richtige Antwort: B
In dieser Situation geht es um die rechtliche Prüfung der Notwehr gemäß § 32 StGB (Strafgesetzbuch) und § 227 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ein entscheidendes Merkmal der Notwehrhandlung ist die Erforderlichkeit. Das bedeutet: Die gewählte Verteidigung muss einerseits geeignet sein, den Angriff sofort und endgültig zu beenden. Andererseits muss der Verteidiger unter mehreren gleich wirksamen Mitteln das mildeste Mittel wählen.
Im vorliegenden Fall wird explizit erwähnt, dass ein „einfaches Wegschubsen“ den Angriff ebenso sicher hätte beenden können wie das Pfefferspray. Da das Wegschubsen eine geringere Körperverletzung darstellt als der Einsatz von Reizgas (Pfefferspray führt oft zu langanhaltenden Schmerzen und Atemnot), ist das Pfefferspray in diesem speziellen Moment nicht mehr „erforderlich“. Wer ein härteres Mittel wählt, obwohl ein milderes Mittel den gleichen Erfolg garantiert hätte, überschreitet die Grenzen der Notwehr.
Richtige Antwort: C
Die richtige Antwort ist C): Das Handeln ist durch den defensiven Notstand nach § 228 BGB gerechtfertigt. In der Situation droht eine akute Gefahr durch den aggressiven Hund für ein spielendes Kind. Sie greifen in eine fremde Sache ein (die Vase), um die Gefahr sofort abzuwehren. Genau für solche Fälle erlaubt § 228 BGB eine Beschädigung oder Zerstörung einer Sache, wenn die Gefahr anders nicht rechtzeitig abwendbar ist und die Interessenabwägung zugunsten des Schutzes ausfällt.
Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit: Es steht hier der Schutz von Leben und Gesundheit eines Kindes gegen einen reinen Sachwert von 5.000 Euro. Juristisch ist klar: Leib und Leben wiegen deutlich schwerer als Eigentum an einer Vase. Deshalb ist die Maßnahme trotz Sachschaden grundsätzlich gerechtfertigt. Das bedeutet nicht, dass „alles erlaubt“ ist, sondern nur das, was zur Gefahrenabwehr erforderlich und angemessen ist.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
A) ist falsch, weil Sachbeschädigung nicht „immer“ strafbar ist. Es gibt Rechtfertigungsgründe wie Notwehr (§ 32 StGB) und Notstand (§ 34 StGB / § 228 BGB), die die Rechtswidrigkeit entfallen lassen.
Richtige Antwort: C
Das Hausrecht ist ein wesentliches Recht, das sich aus dem Eigentum (§ 903 BGB) und dem Besitz (§ 858 BGB) ableitet. Es erlaubt dem Inhaber, zu entscheiden, wer die Räumlichkeiten betreten darf und wer nicht. Ein Kaufhausdetektiv handelt hierbei als sogenannter Besitzdiener (§ 855 BGB) im Auftrag des Ladeninhabers und übt dessen Hausrecht aus.
Allerdings ist das Hausrecht nicht in jeder Situation grenzenlos. Man muss zwischen dem privaten Bereich (z. B. der eigenen Wohnung) und dem geschäftlichen Bereich, der für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist (z. B. Supermärkte, Kaufhäuser), unterscheiden. Sobald ein Geschäft seine Türen für jedermann öffnet, unterliegt das Hausrecht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG verbietet Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, der sexuellen Identität oder – wie in diesem Fall – des Alters.
Ein Hausverbot, das allein auf dem Alter basiert („zu alt“), ist willkürlich und stellt eine unzulässige Diskriminierung dar. Ein rechtmäßiges Hausverbot in einem Kaufhaus erfordert in der Regel einen sachlichen Grund, wie zum Beispiel eine begangene Straftat (Ladendiebstahl) oder eine Störung des Hausfriedens.
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum ist Antwort C richtig?
Ein Wachhund im Dienst gilt als Nutztier. Wenn der Sicherheitsdienst nachweisen kann, dass alle Sicherheitsvorkehrungen (Zäune, Warnschilder, Leinenführung) eingehalten wurden, entfällt die Haftung gemäß § 833 Satz 2 BGB.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Auch Einbrecher haben Rechte. Wenn ein Halter seine Sorgfaltspflicht verletzt (z. B. den Hund absichtlich auf jemanden hetzt, ohne dass Notwehr vorliegt), kann er haftbar gemacht werden. Es gibt keinen generellen Rechtsausschluss für Straftäter.
- Antwort B: Diese Aussage gilt nur für Luxustiere. Bei Nutztieren gibt es die Möglichkeit der Entlastung (Exkulpation).
- Antwort D: Eine pauschale 50%-Regelung existiert im Gesetz nicht. Es wird immer der Einzelfall geprüft.
- Antwort E: Die Tollwut spielt für die zivilrechtliche Haftung nach § 833 BGB keine Rolle. Es geht um den verursachten Schaden (Körperverletzung).
- Antwort F: Das Gesetz unterscheidet nach dem Zweck der Haltung (Nutzen vs. Luxus), nicht nach der Rasse des Tieres.
Sie finden eine Geldbörse mit 1.000 € Inhalt.
- Für die ersten 500 € erhalten Sie 5 % = 25 €.
- Für die restlichen 500 € erhalten Sie 3 % = 15 €.
- Ihr gesamter gesetzlicher Anspruch beträgt somit 40 €.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (10 %): Dieser Prozentsatz ist gesetzlich nicht vorgesehen und existiert im BGB nicht.
- Antwort B (Kein Anspruch): Das ist falsch, da § 971 BGB ausdrücklich einen privatrechtlichen Anspruch gegen den Verlierer begründet. Eine Ausnahme gilt nur bei Funden in öffentlichen Behörden oder Verkehrsmitteln (§ 978 BGB).
- Antwort E (20 %): Ein so hoher Prozentsatz ist im Gesetz für gewöhnliche Funde nicht verankert.
- Antwort F (Steuerfrei): Das BGB regelt nur den zivilrechtlichen Anspruch auf die Zahlung. Die steuerliche Behandlung ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt; Finderlohn kann ab einer gewissen Höhe steuerpflichtig sein.
Wichtiger Hinweis für Sicherheitskräfte:
Wenn Sie während Ihres Dienstes in den Geschäftsräumen Ihres Auftraggebers etwas finden, greift oft § 978 BGB (Funde in öffentlichen Behörden oder Verkehrsanstalten) oder spezielle Dienstanweisungen. In diesen Fällen besteht meist kein Anspruch auf Finderlohn, da der Fund als Teil Ihrer beruflichen Tätigkeit gewertet wird. Behalten Sie die Sache dennoch für sich, begehen Sie eine Unterschlagung gemäß § 246 StGB.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Die Geringfügigkeit (§ 248a StGB) spielt nur eine Rolle bei der Frage, ob die Tat von Amts wegen verfolgt wird oder ein Strafantrag nötig ist. Sie ändert aber nichts an der rechtlichen Einordnung der Tat (Diebstahl vs. Energieentziehung).
- Antwort C: Ein Schlüssel zum Gelände ändert nichts an der Eigenschaft des Stroms. Es könnte höchstens einen Hausfriedensbruch ausschließen, aber nicht die Einordnung des Stroms als Nicht-Sache beeinflussen.
- Antwort D: Eine herrenlose Sache gehört niemandem (z.B. wilde Tiere). Strom in einer Firmensteckdose gehört jedoch dem Unternehmen bzw. wird von diesem bezahlt; er ist also nicht herrenlos, aber eben keine „Sache“.
- Antwort E: „Mundraub“ ist ein veralteter Begriff, der früher den Diebstahl von Nahrungs- oder Genussmitteln in geringen Mengen beschrieb. Er existiert im heutigen Strafrecht nicht mehr und passt ohnehin nicht auf Strom.
- Antwort F: Ob ein E-Bike als Fahrzeug gilt, ist für die Definition von Strom als Sache völlig unerheblich.
5. Ehre: Der Schutz vor Beleidigungen.
Warum sind die Antworten A und F richtig?
Sowohl das Eigentum (A) als auch die körperliche Unversehrtheit (F) stehen in der Hierarchie unter dem Leben. Das bedeutet im Falle eines rechtfertigenden Notstands gemäß § 34 StGB, dass man beispielsweise eine Sachbeschädigung (Eigentumsverletzung) oder eine leichte Körperverletzung begehen darf, um ein Menschenleben zu retten. Das geschützte Interesse (Leben) überwiegt das beeinträchtigte Interesse (Eigentum/Gesundheit) wesentlich.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- B (Menschenwürde): Gemäß Art. 1 GG ist die Menschenwürde unantastbar. Sie ist die Wurzel aller Grundrechte und steht auf einer Ebene mit dem Leben oder bildet dessen Grundlage. Sie ist keinesfalls „weniger wert“.
- C (Nichts steht unter dem Leben): Diese Aussage ist falsch, da fast alle anderen Rechtsgüter (Eigentum, Ehre, Freiheit) dem Leben untergeordnet sind.
- D (Seelenheil) und E (Öffentliche Meinung): Diese Begriffe sind keine anerkannten juristischen Rechtsgüter im Sinne des BGB oder StGB. Das Recht schützt messbare und definierbare Güter, keine religiösen Empfindungen oder die allgemeine Meinung der Bevölkerung.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Rechtliche Folgen:
Nach § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) haftet derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt. Bei grober Fahrlässigkeit im Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer zudem kaum Chancen auf eine Haftungsbeschränkung und muss oft für den gesamten Schaden (z. B. Austausch der kompletten Schließanlage) aufkommen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: „Sicher ist sicher“ ist kein juristischer Maßstab. Das Gesetz verlangt eine Abwägung der Mittel (Erforderlichkeit).
- Antwort C: Im Notwehrrecht gilt der Grundsatz: „Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.“ Man muss also grundsätzlich nicht weglaufen, sondern darf sich verteidigen. Die Unverhältnismäßigkeit liegt hier nicht im Bleiben, sondern in der Wahl des zu starken Mittels.
- Antwort D: Auch ein Angreifer behält seine Grundrechte. Die Notwehr ist kein Freibrief für Rache oder übermäßige Gewalt.
- Antwort E: Kein Einsatzmittel ist „in jeder Situation“ erlaubt. Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit im Einzelfall an.
- Antwort F: Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Techniken wie Boxen; jedes geeignete Mittel kann Notwehr sein, sofern es das mildeste wirksame Mittel ist.
B) ist falsch, weil der hohe Preis der Vase nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit führt. Entscheidend ist die Abwägung zwischen gefährdetem Rechtsgut und beschädigter Sache.
D) ist falsch, weil es nicht darauf ankommt, ob die Vase dem Hundehalter gehörte. Maßgeblich ist die konkrete Gefahrenlage und die Voraussetzungen des § 228 BGB.
E) ist falsch, weil niemand verpflichtet ist, sich selbst als erstes in höchste Gefahr zu bringen, wenn eine mildere und wirksame Gefahrenabwehr möglich ist.
F) ist in dieser Form falsch bzw. ungenau, weil die Kernbegründung hier nicht Notwehr gegen einen menschlichen Angreifer ist, sondern defensiver Notstand mit Eingriff in eine Sache.
Prüfungstipp: Bei solchen Fällen immer prüfen: 1) gegenwärtige Gefahr, 2) geeignete und erforderliche Abwehrhandlung, 3) Interessenabwägung. Wenn diese Punkte erfüllt sind, ist die Handlung regelmäßig gerechtfertigt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Das Hausrecht gilt im öffentlichen Geschäftsverkehr eben nicht „absolut“, sondern wird durch Grundrechte und das AGG eingeschränkt.
- Antwort B: Diese Aussage ist eine diskriminierende Verallgemeinerung und juristisch völlig haltlos.
- Antwort D: Die Unzulässigkeit einer Diskriminierung besteht objektiv ab dem Moment der Handlung. Ob der Kunde sich beschwert, ändert nichts an der Rechtswidrigkeit des Verbots.
- Antwort E: Auch eine zeitliche Befristung heilt den Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nicht. Eine Diskriminierung für einen Tag bleibt eine Diskriminierung.
- Antwort F: Ein Hausverbot kann vom Berechtigten (oder seinem Besitzdiener) sofort ausgesprochen werden; ein Richter ist dafür nicht notwendig. Es muss jedoch rechtmäßig begründet sein.