Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
Themenbereich
Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: B, D
In der privaten Sicherheitsbranche ist es entscheidend zu verstehen, welche rechtliche Rolle man gegenüber dem bewachten Objekt einnimmt. Als Sicherheitsmitarbeiter bist du rechtlich gesehen ein Besitzdiener gemäß § 855 BGB. Das Gesetz definiert den Besitzdiener als jemanden, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft ausübt und dabei an dessen Weisungen gebunden ist.
Das bedeutet konkret:
1. Besitzdiener (§ 855 BGB): Du bist nicht selbst der Besitzer des Objekts, sondern der „verlängerte Arm“ des Besitzers (deines Auftraggebers). Du übst die Kontrolle vor Ort aus, stehst aber in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis (Arbeitsvertrag) und bist weisungsgebunden (Weisungsgebundenheit).
2. Ausübung des Hausrechts: Da der Auftraggeber (Besitzer) oft nicht selbst vor Ort sein kann, delegiert er sein Hausrecht an dich. Du handelst in seinem Namen und darfst entscheiden, wer das Objekt betreten darf und wer es verlassen muss.
3. Selbsthilferechte (§ 860 BGB): Obwohl du kein Besitzer bist, räumt dir das Gesetz in § 860 BGB die gleichen Rechte zur Besitzwehr (§ 859 BGB) ein, die auch dem Besitzer zustehen. Du darfst dich also gegen „verbotene Eigenmacht“ (z. B. Einbruch oder Sachbeschädigung) wehren.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: B
Der Verteidigungsnotstand (Defensiver Notstand) nach § 228 BGB ist ein wichtiger Rechtfertigungsgrund im Privatrecht. Er erlaubt es einer Person, eine fremde Sache zu beschädigen oder zu zerstören, wenn von genau dieser Sache eine Gefahr ausgeht.
Die Voraussetzungen im Detail:
1. Gefahr durch eine Sache oder ein Tier: Die Bedrohung muss direkt von einem Gegenstand oder einem Tier ausgehen (Tiere werden rechtlich gemäß § 90a BGB wie Sachen behandelt). Ein klassisches Beispiel ist ein Hund, der jemanden beißen will, oder ein morscher Ast, der auf ein Auto zu stürzen droht.
2. Drohende Gefahr: Im Gegensatz zur Notwehr muss die Gefahr nicht unbedingt „gegenwärtig“ sein; es reicht aus, wenn sie objektiv droht.
3. Erforderlichkeit: Die Beschädigung der Sache muss notwendig sein, um die Gefahr abzuwenden.
Richtige Antworten: D, F
Der Begriff der verbotenen Eigenmacht ist im Sicherheitsgewerbe von zentraler Bedeutung, da er die rechtliche Voraussetzung dafür ist, dass ein Besitzer (oder dessen Erfüllungsgehilfe, wie z. B. eine Sicherheitskraft) Gewalt anwenden darf, um sich zu wehren. Gemäß § 858 BGB liegt verbotene Eigenmacht vor, wenn dem Besitzer ohne dessen Willen der Besitz entzogen wird oder er im Besitz gestört wird, sofern das Gesetz diese Handlung nicht ausdrücklich gestattet.
Es gibt zwei Hauptformen:
1. Besitzentziehung (§ 858 Abs. 1, 1. Alt. BGB): Jemand nimmt dem Besitzer die Sache komplett weg. Beispiel: Ein Dieb entwendet eine Ware aus einem Geschäft. Hier wird die tatsächliche Gewalt über die Sache vollständig aufgehoben.
2. Besitzstörung (§ 858 Abs. 1, 2. Alt. BGB): Der Besitzer behält die Sache zwar, wird aber in der Nutzung eingeschränkt. Beispiel: Jemand parkt unberechtigt eine Feuerwehrausfahrt zu oder besprüht eine Hauswand mit Graffiti.
Richtige Antworten: A, E
Die Notwehr gemäß § 227 BGB ist eines der wichtigsten Rechtfertigungsprinzipien im Sicherheitsgewerbe. Sie besagt, dass eine Handlung, die durch Notwehr geboten ist, nicht widerrechtlich ist. Das bedeutet, wer sich wehrt, muss keinen Schadensersatz leisten und macht sich nicht strafbar (analog zu § 32 StGB).
Damit eine Notwehrlage vorliegt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
1. Angriff: Es muss eine Bedrohung eines rechtlich geschützten Interesses (Individualgut) vorliegen. Ein Angriff kann nur von einem Menschen ausgehen.
2. Gegenwärtig: Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern. Rache (wenn der Täter schon flieht) ist keine Notwehr.
3. Rechtswidrig: Der Angreifer darf kein Recht zu seinem Handeln haben. Gegen eine rechtmäßige Festnahme durch die Polizei darf man sich also nicht mit Notwehr wehren.
Richtige Antworten: B, C
In dieser Situation geht es um den Schutz des Besitzes und die rechtlichen Folgen von Eingriffen in fremdes Eigentum. Obwohl der Täter den Laden noch nicht verlassen hat, hat er bereits eine rechtlich relevante Handlung begangen.
1. Verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB):
Der Besitz (Besitz = die tatsächliche Gewalt über eine Sache, § 854 BGB) wird dem Ladeninhaber entzogen, sobald der Täter die Ware in seine private Tasche steckt. In der Rechtswissenschaft spricht man hier von einer sogenannten Gewahrsamsenklave. Das bedeutet: Innerhalb des Herrschaftsbereichs des Ladeninhabers (dem Geschäft) schafft der Täter einen eigenen kleinen Bereich (seine Tasche), auf den der Ladeninhaber keinen Zugriff mehr hat, ohne die Privatsphäre des Täters zu verletzen. Damit ist der Tatbestand des Besitzentzugs durch verbotene Eigenmacht gemäß § 858 BGB bereits im Laden erfüllt.
2. Unerlaubte Handlung (§ 823 BGB):
Richtige Antworten: A, C
Die Allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB ist ein wichtiges Recht im Sicherheitsgewerbe, um zivilrechtliche Ansprüche (z. B. eine offene Rechnung oder Schadensersatz) zu sichern, wenn der Staat nicht schnell genug helfen kann. Damit dieses Recht rechtmäßig ausgeübt werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.
Die korrekten Voraussetzungen laut Gesetz sind:
1. Ein zivilrechtlicher Anspruch (Antwort A): Es muss eine Forderung aus dem Privatrecht bestehen. Ein klassisches Beispiel ist der sogenannte „Zechpreller“, der im Restaurant nicht bezahlt. Hier hat der Wirt einen Anspruch auf den Kaufpreis (§ 433 BGB). Es muss also keine Straftat vorliegen, sondern lediglich eine Forderung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
2. Obrigkeitliche Hilfe ist nicht rechtzeitig erreichbar (Antwort C): Das bedeutet, dass die Polizei oder andere staatliche Organe nicht schnell genug vor Ort sein können, um den Anspruch zu sichern. Wenn man den Schuldner einfach gehen ließe, bestünde die Gefahr, dass man sein Geld nie wieder sieht, weil die Identität der Person unbekannt ist.
Richtige Antworten: A, E
Das Hausrecht ist die rechtliche Befugnis, darüber zu entscheiden, wer ein befriedetes Besitztum (z. B. eine Wohnung, ein Geschäft, ein umzäuntes Gelände oder ein Büro) betreten darf und wer sich darin aufhalten darf.
Rechtliche Grundlagen:
Das Hausrecht leitet sich primär aus dem Eigentum (§ 903 BGB) und dem Besitz (§ 858 BGB) ab. Zudem ist es durch das Grundgesetz geschützt (Art. 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung). Wer gegen den Willen des Hausrechtsinhabers eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht, begeht eine Straftat: den Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
Wer ist der Inhaber?
Inhaber des Hausrechts ist der unmittelbare Besitzer. Das ist die Person, die die tatsächliche Gewalt
Richtige Antworten: A, C
In der Rechtskunde des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum von fundamentaler Bedeutung, da diese Begriffe im Alltag oft fälschlicherweise synonym verwendet werden.
1. Eigentum (§ 903 BGB): Das Eigentum beschreibt die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Wenn Sie Eigentümer sind, gehört Ihnen die Sache rechtlich gesehen. Laut § 903 BGB können Sie mit der Sache nach Belieben verfahren (sie verkaufen, verschenken oder sogar zerstören) und andere von jeder Einwirkung ausschließen, sofern nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.
2. Besitz (§ 854 BGB): Der Besitz beschreibt lediglich die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Besitzer ist derjenige, der die Sache gerade körperlich innehat oder Zugriff darauf hat. Im Fall der Frage hat der Besucher den Regenschirm in der Hand – er übt also die tatsächliche Gewalt aus und ist somit der
Richtige Antworten: A, C
Wenn jemand vorsätzlich eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, hat dies im deutschen Rechtssystem immer zwei wesentliche Konsequenzen, die rechtlich voneinander getrennt sind: das Strafrecht und das Zivilrecht.
1. Strafrechtliche Verfolgung (§ 303 StGB): Wer eine fremde Sache rechtswidrig beschädigt oder zerstört, begeht eine Straftat gemäß § 303 StGB (Sachbeschädigung). Dies führt zu einer Strafe durch den Staat (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe). Hierbei geht es um die Bestrafung der Tat im öffentlichen Interesse.
2. Zivilrechtliche Schadensersatzpflicht (§ 823 BGB): Unabhängig von der Strafe hat der Eigentümer der Sache einen Anspruch darauf, dass der Schaden ersetzt wird. Gemäß § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) muss der Verursacher den finanziellen Schaden wiedergutmachen (Reparaturkosten oder Wertersatz). Hierbei geht es um den Ausgleich des privaten Schadens.
Wichtige Begriffe im Kontext:
Richtige Antwort: B
In dieser Situation geht es darum, einen zivilrechtlichen Anspruch (die Bezahlung der Rechnung) abzusichern. Wenn ein Gast im Restaurant gegessen hat, entsteht ein privatrechtlicher Anspruch des Gastwirts gegen den Gast auf Zahlung des Kaufpreises bzw. der Dienstleistung. Wenn der Gast nun gehen will, ohne zu zahlen und ohne seine Identität preiszugeben, greift die Allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB.
Die Voraussetzungen für die Selbsthilfe nach § 229 BGB sind:
1. Ein privatrechtlicher Anspruch: Es besteht eine Forderung (hier die unbezahlte Rechnung).
2. Obrigkeitliche Hilfe ist nicht rechtzeitig erreichbar: Die Polizei ist nicht sofort vor Ort, um die Personalien festzustellen.
3. Gefahr der Vereitelung: Ohne sofortiges Handeln besteht die Gefahr, dass der Schuldner entkommt und der Anspruch später nicht mehr durchgesetzt werden kann (Fluchtverdacht).
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
4. Güterabwägung: Der Schaden an der Sache darf nicht außer Verhältnis zur drohenden Gefahr stehen. Das bedeutet, man darf keine extrem wertvolle Sache zerstören, um ein geringfügiges Gut zu retten (z. B. keine Luxusvilla abreißen, um einen entlaufenen Hamster zu fangen). Dennoch ist das Gesetz hier sehr großzügig: Man darf eine Sache, die „stört“ oder gefährlich ist, im Zweifel eher opfern als bei anderen Notstandsregelungen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Wenn ein Eigentümer seine Sache von einem Dieb zurückfordert, handelt er rechtmäßig, um seinen ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das ist keine verbotene Eigenmacht, sondern die Ausübung eines Rechts.
- Antwort B: Ein Gerichtsvollzieher handelt im staatlichen Auftrag. Da diese Pfändung gesetzlich gestattet ist, fehlt es an der „Widerrechtlichkeit“. Es ist also keine verbotene Eigenmacht.
- Antwort C: Mietrückstände sind eine rein vertragliche Angelegenheit. Solange der Mieter die Wohnung noch bewohnt, ist das Nichtzahlen der Miete keine direkte Störung der tatsächlichen Gewalt über die Mietsache im Sinne des § 858 BGB.
- Antwort E: Wenn die Polizei eine Sache rechtmäßig beschlagnahmt (z. B. nach der StPO), geschieht dies auf Grundlage gesetzlicher Befugnisse. Damit ist die Handlung nicht widerrechtlich und stellt keine verbotene Eigenmacht dar.
Zusammenfassend: Nur wenn ein Eingriff ohne den Willen des Besitzers und ohne gesetzliche Erlaubnis erfolgt, spricht man von verbotener Eigenmacht. Dies ist der „Startschuss“ für die Selbsthilferechte des Besitzers nach § 859 BGB (Besitzwehr und Besitzkehr).
Warum sind die Antworten so verteilt?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Als Sicherheitsmitarbeiter handelst du hier oft als Besitzdiener (§ 855 BGB) für den Ladeninhaber und darfst die Besitzrechte des Eigentümers schützen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Wichtige Grenze (§ 230 BGB): Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist. Bei einer Festnahme zur Identitätsfeststellung muss die Person sofort freigelassen werden, sobald sie ihren Ausweis zeigt oder die Polizei eintrifft.
Durchsetzung:
Wird ein Hausverbot ausgesprochen und die Person geht nicht, darf der Sicherheitsmitarbeiter im Rahmen der Besitzwehr (§ 859 BGB) angemessenen (verhältnismäßigen) Zwang anwenden, um das Hausrecht durchzusetzen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Für Sicherheitsmitarbeiter ist diese Unterscheidung wichtig, da sie oft die Rechte des Besitzers (z. B. das Hausrecht) im Auftrag des Kunden durchsetzen.
- Eine Sache im Sinne des Gesetzes sind gemäß § 90 BGB nur körperliche Gegenstände.
- Tiere sind zwar keine Sachen (§ 90a BGB), werden aber rechtlich wie Sachen behandelt, sodass auch hier bei einer Verletzung Sachbeschädigung und Schadensersatz greifen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- B (Beförderung): Eine Straftat führt niemals zu einer beruflichen Beförderung, sondern eher zu einer Kündigung oder Abmahnung.
- D (Steuerrückzahlung): Das Steuerrecht hat nichts mit der Beschädigung von privatem Eigentum zu tun.
- E (Belobigung): Eine Sachbeschädigung ist ein rechtswidriges Verhalten und wird nicht gelobt.
- F (Urlaubsanspruch): Der gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt von einer Sachbeschädigung unberührt, er erhöht sich dadurch jedoch keinesfalls.
Unter diesen Bedingungen erlaubt das Gesetz, den Verpflichteten (den Gast) festzunehmen oder eine Sache wegzunehmen. Wichtig ist dabei die Grenze der Selbsthilfe nach § 230 BGB: Die Maßnahme darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist. Das bedeutet: Sobald der Gast seinen Ausweis zeigt oder die Rechnung bezahlt, muss er sofort freigelassen werden. Die Festnahme dient hier nur der Identitätsfeststellung.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Notwehr (§ 32 StGB / § 227 BGB): Notwehr setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf ein Rechtsgut voraus. Das Nichtbezahlen einer Rechnung ist kein „Angriff“ im Sinne der Notwehr, sondern eine Nichterfüllung einer vertraglichen Pflicht.
- Besitzwehr (§ 859 BGB): Diese dient dazu, sich gegen verbotene Eigenmacht zu wehren (z. B. wenn jemand versucht, einem die Tasche wegzunehmen). Da das Essen bereits verzehrt wurde, geht es hier nicht mehr um den Schutz des Besitzes an einer Sache, sondern um eine Geldforderung.
- Vorläufige Festnahme (§ 127 StPO): Dieses Recht aus der Strafprozessordnung setzt voraus, dass jemand auf frischer Tat bei einer Straftat betroffen wird. Nicht jedes Nichtbezahlen ist automatisch ein Betrug (Zechprellerei). Wenn der Gast z. B. nur sein Portemonnaie vergessen hat, fehlt der Vorsatz für eine Straftat. § 229 BGB ist hier die sicherere Rechtsgrundlage, da sie auch ohne Straftatbestand bei rein zivilen Schulden funktioniert.
- Hausrecht: Das Hausrecht erlaubt es dem Besitzer, Personen den Zutritt zu verweigern oder sie des Hauses zu verweisen. Es gibt jedoch kein generelles Recht zur Festnahme zwecks Geldeintreibung her.
- Nothilfe: Nothilfe ist Notwehr zugunsten eines Dritten. Da schon keine Notwehrlage vorliegt, ist auch keine Nothilfe möglich.