Ein Nachbar errichtet eine 3 Meter hohe Mauer direkt vor dem Fenster des anderen, ausschließlich um ihm das Licht zu nehmen. Er selbst hat keinerlei Nutzen davon. Wie ist das rechtlich zu bewerten?
Richtige Antwort: D
In diesem Fall greift das sogenannte Schikaneverbot gemäß § 226 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser Paragraph besagt: „Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.“
Obwohl der Nachbar grundsätzlich das Recht hat, auf seinem eigenen Grundstück zu bauen (Eigentumsrecht), wird dieses Recht hier missbraucht. Die entscheidenden Faktoren in der Aufgabenstellung sind, dass der Bau „ausschließlich“ erfolgt, um dem anderen das Licht zu nehmen, und der Erbauer „keinerlei Nutzen“ davon hat. Sobald eine Handlung nur aus Boshaftigkeit erfolgt und keinen eigenen sachlichen Grund hat, verbietet das Gesetz diese Rechtsausübung. Dies ist eine wichtige Schranke im Zivilrecht, die auf dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) basiert.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Erlaubt): Falsch, da das Eigentumsrecht nicht schrankenlos ist. Niemand darf seine Rechte missbrauchen, um anderen vorsätzlich zu schaden.
- Antwort B (Notwehr): Falsch. Notwehr gemäß § 227 BGB setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff voraus. Dass ein Nachbar Licht in seinem Fenster hat, ist kein Angriff.
- Antwort C (Verbotene Eigenmacht): Falsch. Verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB bezieht sich auf die Störung oder Entziehung des Besitzes ohne Willen des Besitzers (z. B. Wegnehmen einer Sache). Hier geht es jedoch um die unzulässige Nutzung des eigenen Grundstücks.
- Antwort E (Baurechtlich/Privatrechtlich): Falsch. Zwar gibt es baurechtliche Vorschriften (Abstandsflächen), aber das Privatrecht (BGB) verbietet solche Schikanen explizit in § 226 BGB. Es ist also auch privatrechtlich nicht okay.
- Antwort F (Notstand): Falsch. Ein Notstand (§ 228 BGB oder § 904 BGB) würde voraussetzen, dass eine drohende Gefahr von einer Sache ausgeht oder durch die Handlung abgewendet werden soll. Das ist hier nicht der Fall.
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