Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: A, F
In der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist es entscheidend, die verschiedenen Rechtsgebiete und deren spezifische Rechtfertigungsgründe (Rechtfertigungsgründe) genau voneinander zu trennen. Die Frage zielt explizit auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab. Rechtfertigungsgründe erlauben Handlungen, die normalerweise rechtswidrig wären (z. B. Sachbeschädigung oder Gewaltanwendung).
Die richtigen Antworten sind:
1. Die Selbsthilfe des Besitzers gemäß § 859 BGB (Antwort A): Wenn jemand versucht, dir eine Sache durch verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) wegzunehmen, darfst du dich mit Gewalt wehren. Der Besitzer darf sich gegen die Entziehung oder Störung seines Besitzes zur Wehr setzen. Dies ist ein klassisches Recht des BGB, um den unmittelbaren Besitz zu schützen.
2. Der Verteidigungsnotstand gemäß § 228 BGB (Antwort F): Hierbei geht es um die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, um eine Gefahr abzuwenden, die von dieser Sache selbst ausgeht. Ein typisches Beispiel: Ein Hund greift dich an, und du trittst ihn, um den Biss zu verhindern. Da der Hund im Zivilrecht gemäß § 90a BGB wie eine Sache behandelt wird, ist dies ein Verteidigungsnotstand nach dem BGB.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Zusammenfassend: Achte in der Prüfung immer darauf, ob nach dem BGB (Zivilrecht) oder dem StGB (Strafrecht) gefragt wird, da sich die Paragrafen und Bezeichnungen oft ähneln, aber juristisch unterschiedlichen Gesetzen zugeordnet sind.
Richtige Antwort: D
Der § 859 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die sogenannte Selbsthilfe des Besitzers. Dieses Gesetz erlaubt es dem Besitzer einer Sache (oder seinem Gehilfen), sich gegen unberechtigte Eingriffe in seinen Besitz zu wehren. Man unterscheidet dabei zwei wesentliche Formen:
1. Besitzwehr (§ 859 Abs. 1 BGB): Hierbei darf sich der Besitzer gegen eine aktuelle Störung oder eine drohende Entziehung des Besitzes mit Gewalt erwehren. Ein klassisches Beispiel ist das Hinausdrängen eines Randalierers von einem Grundstück. Da der Randalierer ohne Erlaubnis bleibt oder stört, begeht er eine „verbotene Eigenmacht“ (§ 858 BGB). Der Sicherheitsmitarbeiter darf hier als Besitzdiener (§ 855 BGB) sofort handeln.
2. Besitzkehr (§ 859 Abs. 2 & 3 BGB): Wenn die Sache bereits weggenommen wurde, darf der Besitzer sie dem Täter wieder abnehmen. Dies ist jedoch an eine strikte zeitliche Bedingung geknüpft: Der Täter muss auf frischer Tat betroffen oder verfolgt werden. Das bedeutet, die Handlung muss unmittelbar nach der Tat erfolgen.
Richtige Antwort: B
In dieser Situation geht es primär darum, dass das Hotel einen finanziellen Anspruch gegen den Gast hat (die Bezahlung der Hotelrechnung). Wenn ein Gast abreisen will, ohne zu zahlen, und die Identität nicht zweifelsfrei feststeht, greift die Allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Selbsthilfe nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind:
1. Ein privatrechtlicher Anspruch: Das Hotel hat einen Anspruch auf Zahlung aus dem Beherbergungsvertrag.
2. Obrigkeitliche Hilfe ist nicht rechtzeitig erreichbar: Die Polizei hat eine längere Anfahrtszeit, und der Gast würde in der Zwischenzeit verschwinden.
3. Gefahr der Vereitelung: Ohne das Festhalten bestünde die Gefahr, dass der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann (z. B. weil der Gast keinen festen Wohnsitz im Inland hat oder seine Identität verbirgt).
Richtige Antwort: C
In dieser Frage geht es um das grundlegende Verständnis von Eigentum und den Rechten, die daraus entstehen. Um die richtige Antwort zu verstehen, müssen wir zwei wichtige Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betrachten.
Zuerst klären wir, was eine Sache ist. Laut § 90 BGB sind Sachen im Sinne des Gesetzes nur körperliche Gegenstände. Ein Kaufhaus, das dazugehörige Grundstück und die darin befindlichen Waren sind solche körperlichen Gegenstände und damit rechtlich gesehen Sachen.
Der entscheidende Punkt für diese Frage ist jedoch § 903 BGB (Befugnisse des Eigentümers). Dieser Paragraf besagt: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“
Das bedeutet für den Kaufhauseigentümer:
1. Hausrecht: Da ihm das Gebäude gehört, darf er bestimmen, wer es unter welchen Bedingungen betreten darf. Dies nennt man das Hausrecht, welches direkt aus dem Eigentumsrecht des § 903 BGB abgeleitet wird.
Richtige Antwort: B
Im deutschen Recht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), ist die Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum von zentraler Bedeutung. Während das Eigentum gemäß § 903 BGB die rechtliche Herrschaft beschreibt (wem gehört die Sache?), definiert § 854 BGB den Besitz als die tatsächliche Gewalt über eine Sache (wer hat die Sache gerade in seiner Macht?).
Die Frage bezieht sich auf § 856 BGB, der das Ende des Besitzes regelt. Nach Absatz 1 dieser Vorschrift endet der Besitz dadurch, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt oder in anderer Weise verliert.
Warum ist Antwort B richtig?
Besitz ist ein rein tatsächlicher Zustand. Wenn Sie ein Handy in der Hand halten, sind Sie der Besitzer. Wenn Sie es absichtlich wegwerfen (
Richtige Antworten: B, C
Der § 228 BGB regelt den sogenannten Defensivnotstand (auch verteidigender Notstand genannt). Diese Rechtsgrundlage ist eine wichtige Rechtfertigung im Zivilrecht, die es erlaubt, eine fremde Sache zu beschädigen oder zu zerstören, wenn von genau dieser Sache eine drohende Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut (wie Leben, Gesundheit oder Eigentum) ausgeht. Ein klassisches Beispiel ist die Abwehr eines angreifenden Hundes: Da Tiere rechtlich gemäß § 90a BGB wie Sachen behandelt werden, darf man den Hund verletzen oder im Extremfall töten, um einen Biss zu verhindern.
Die Voraussetzungen für eine Rechtfertigung nach § 228 BGB sind:
1. Gefahr durch eine fremde Sache oder ein Tier (Antwort C): Die Gefahr muss unmittelbar von der Sache selbst ausgehen. Dies ist der entscheidende Unterschied zum aggressiven Notstand (§ 904 BGB), bei dem man auf eine unbeteiligte Sache einwirkt, um eine andere Gefahr abzuwehren.
2. Erforderlichkeit (Antwort B):
Richtige Antwort: A
In dieser Situation geht es darum, einen zivilrechtlichen Anspruch (zivilrechtlicher Anspruch) – also den Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 BGB – zu sichern. Wenn jemand ein fremdes Auto beschädigt, muss er für den Schaden aufkommen. Will der Verursacher flüchten, ohne seine Personalien zu hinterlassen, würde die Durchsetzung dieses Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werden.
Die korrekte Rechtsgrundlage ist die Allgemeine Selbsthilfe gemäß § 229 BGB. Dieser Paragraph erlaubt es jedem (nicht nur Sicherheitskräften), eine Person festzuhalten, wenn:
1. Ein privatrechtlicher Anspruch besteht (hier: Schadensersatz wegen der Sachbeschädigung).
2. Die Hilfe der Behörden (Polizei) nicht rechtzeitig erlangt werden kann.
3. Ohne das sofortige Eingreifen die Gefahr besteht, dass der Anspruch nicht durchgesetzt werden kann (Fluchtgefahr).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antworten: C, D
Die Notwehr nach § 227 BGB ist einer der wichtigsten Rechtfertigungsgründe im deutschen Recht. Sie besagt, dass eine Handlung, die durch Notwehr geboten ist, nicht widerrechtlich ist. Das bedeutet: Wer sich rechtmäßig verteidigt, muss keinen Schadensersatz leisten und macht sich nicht strafbar (analog zu § 32 StGB).
Damit eine Situation als Notwehr gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Notwehrlage:
- Es muss ein Angriff vorliegen. Ein Angriff ist jede durch einen Menschen drohende Verletzung von rechtlich geschützten Interessen (z. B. Körper, Leben, Eigentum, Ehre).
- Der Angriff muss gegenwärtig sein. Das heißt, er steht unmittelbar bevor, findet gerade statt oder dauert noch an. Wenn der Angreifer bereits flieht oder die Tat abgeschlossen ist, ist Notwehr nicht mehr zulässig (keine Rache!).
Richtige Antwort: B
In dieser Situation geht es um den zentralen Begriff der Erforderlichkeit im Rahmen der Notwehr gemäß § 227 BGB (und inhaltsgleich § 32 StGB).
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Damit eine Verteidigungshandlung durch das Notwehrrecht gedeckt ist, muss sie zwei Kriterien erfüllen: Sie muss geeignet sein, den Angriff sofort zu beenden, und sie muss das mildeste Mittel unter den zur Verfügung stehenden, gleichermaßen wirksamen Mitteln sein.
Warum ist Antwort B richtig?
Wenn Sie mehrere Möglichkeiten haben, einen Angriff abzuwehren, schreibt das Gesetz vor, dass Sie das Mittel wählen müssen, das dem Angreifer den geringsten Schaden zufügt, sofern es den Angriff sicher stoppt. Da der Angreifer unbewaffnet ist, ist Pfefferspray in der Regel ein hochwirksames Mittel, um ihn außer Gefecht zu setzen, ohne sein Leben unmittelbar zu gefährden. Eine Schusswaffe hingegen ist ein lebensgefährliches Instrument. Da das Pfefferspray hier als milderes, aber wirksames Mittel zur Verfügung steht, ist der Einsatz der Schusswaffe rechtlich nicht mehr „erforderlich“.
Richtige Antworten: A, C
Im Zivilrecht regelt der § 828 BGB, ab wann eine Person für einen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Man nennt dies die Deliktsfähigkeit. Hierbei unterscheidet das Gesetz strikt nach dem Alter und der geistigen Reife des Minderjährigen.
1. Kinder unter 7 Jahren (§ 828 Abs. 1 BGB):
Wer das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (also bis zum 7. Geburtstag), ist im Zivilrecht deliktsunfähig. Das bedeutet, diese Kinder sind für einen Schaden nie verantwortlich. Es spielt keine Rolle, ob sie absichtlich gehandelt haben oder ob sie über Taschengeld verfügen. Daher ist Antwort A korrekt.
2. Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren (§ 828 Abs. 3 BGB):
In dieser Altersspanne sind Minderjährige beschränkt deliktsfähig
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum ist Antwort D richtig?
In Antwort D handelt der Sicherheitsmitarbeiter sofort, um eine Störung des Besitzes (das unberechtigte Eindringen/Randalieren) zu beenden. Dies ist durch die Besitzwehr (§ 859 Abs. 1 BGB) gedeckt. Die Gewalt muss dabei angemessen sein.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Hier sind drei Wochen vergangen. Das Merkmal der „frischen Tat“ ist längst erloschen. Der Eigentümer muss nun den Rechtsweg über die Polizei oder Gerichte gehen. Eigenmacht nach dieser Zeit wäre selbst eine rechtswidrige Handlung.
- Antwort B: Ein Vermieter darf nicht eigenmächtig Schlösser tauschen, selbst wenn die Miete nicht gezahlt wird. Dies stellt „verbotene Eigenmacht“ (§ 858 BGB) dar, da der Mieter der aktuelle Besitzer der Wohnung ist.
- Antwort C: Das Wegnehmen eines Portemonnaies zur Begleichung einer Rechnung ist keine Besitzkehr. Die Besitzkehr dient dazu, eine *entwendete* Sache zurückzuholen, nicht um Schulden einzutreiben. Dies wäre eine Nötigung oder Raub.
- Antwort E: Die Übergabe an die Polizei ist ein prozessualer Vorgang, der meist auf der vorläufigen Festnahme (§ 127 StPO) basiert. § 859 BGB bezieht sich spezifisch auf die aktive Verteidigung oder Wiedererlangung der tatsächlichen Gewalt über eine Sache durch den Besitzer selbst.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A & E: Die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) dient der Strafverfolgung bei einer Straftat (hier Einmietbetrug gemäß § 263 StGB). Obwohl dies theoretisch auch möglich wäre, zielt die Frage spezifisch auf die Sicherung des *Zahlungsanspruchs* ab, wofür das BGB die spezialisiertere Grundlage bietet. Zudem ist ein Geständnis (Antwort E) keine Voraussetzung für die Festnahme.
- Antwort C: Notwehr (§ 32 StGB / § 227 BGB) setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf ein Rechtsgut voraus. Das Nichtbezahlen einer Rechnung ist kein körperlicher Angriff.
- Antwort D: Der defensive Notstand (§ 228 BGB) erlaubt die Beschädigung einer fremden Sache, von der eine Gefahr ausgeht. Hier geht die Gefahr aber vom Verhalten des Gastes aus, nicht von seinem Koffer.
- Antwort F: Das Hausrecht erlaubt zwar den Verweis von Personen vom Grundstück, aber niemals eine körperliche Bestrafung. Körperverletzung ist grundsätzlich strafbar.
2. Zutrittsregeln: Er kann sachliche Gründe (wie die Diebstahlprävention) anführen, um das Mitführen von Rucksäcken zu untersagen. Solange er dabei nicht gegen Diskriminierungsverbote (wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG) verstößt, ist er in seiner Entscheidung frei.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A & B: Ein Kaufhaus ist zwar für den Publikumsverkehr geöffnet, bleibt aber rechtlich ein Privatbesitz und keine „öffentliche Fläche“. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch darauf, dass jeder jederzeit jedes Geschäft betreten darf.
- Antwort D: Für die Ausübung des Hausrechts benötigt ein Eigentümer keine polizeiliche Genehmigung. Es handelt sich um ein privatrechtliches Recht.
- Antwort E: Es liegt keine Nötigung (§ 240 StGB) vor, da der Eigentümer lediglich von seinem Recht Gebrauch macht, Bedingungen für den Aufenthalt auf seinem Eigentum festzulegen. Niemand wird gezwungen, das Geschäft unter diesen Bedingungen zu betreten.
- Antwort F: Das Eigentumsrecht gilt zeitlich unbeschränkt, nicht nur am Wochenende.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort A: Eine Versicherung hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Gewalt. Auch eine versicherte Sache kann man besitzen oder verlieren.
Antwort C: Das Gesetz kennt keine 24-Stunden-Frist. Der Besitz endet sofort mit dem Verlust der Gewalt, nicht erst nach einer bestimmten Zeit.
Antwort D: Ein Besitzdiener (§ 855 BGB), wie zum Beispiel ein Sicherheitsmitarbeiter, übt die Gewalt für einen anderen (den Besitzer) aus. Stirbt der Besitzdiener, endet nicht automatisch der Besitz des Auftraggebers, da dieser die Gewalt weiterhin durch andere Mittel oder Personen ausüben kann.
Antwort E: Wenn der Eigentümer die Sache verkauft, ändert sich das Eigentum (§ 929 BGB). Wenn der bisherige Besitzer die Sache aber behält (z. B. ein Mieter nach dem Verkauf der Wohnung), bleibt er weiterhin Besitzer. Eigentumswechsel und Besitzverlust sind zwei verschiedene Vorgänge.
Antwort F: Gemäß § 856 Abs. 2 BGB endet der Besitz nicht, wenn die Behinderung der Ausübung der Gewalt ihrer Natur nach nur vorübergehend ist. Wenn man also weiß, wo die Sache ist und der Zugriff nur kurzzeitig unterbrochen ist (z. B. das abgestellte Fahrrad vor einem Laden), lässt die sogenannte Verkehrsanschauung den Besitz fortbestehen.
Für Sicherheitskräfte ist dies wichtig, da sie oft als Besitzdiener (§ 855 BGB) die Schutzrechte des Besitzers (den sogenannten Besitzschutz gemäß §§ 858 ff. BGB) durchsetzen, wie zum Beispiel die Besitzwehr oder Besitzkehr gemäß § 859 BGB.
3. Verhältnismäßigkeit: Der verursachte Schaden darf nicht außer Verhältnis zur Gefahr stehen. Da die Sache der „Störer“ ist, ist das Gesetz hier sehr großzügig; man darf auch eine wertvolle Sache zerstören, um ein weniger wertvolles Gut zu retten, solange kein krasses Missverhältnis vorliegt.
Widerlegung der falschen Antworten:
- Antwort A: Eine Gefahr für die Allgemeinheit (Gemeingefahr) ist keine Voraussetzung für § 228 BGB; hier geht es primär um den Schutz individueller Rechtsgüter.
- Antwort D: Obwohl die Verhältnismäßigkeit im Gesetzestext als Grenze genannt wird („nicht außer Verhältnis“), wird sie in juristischen Prüfungen oft als negative Ausschlussgrenze und nicht als primäre positive Voraussetzung gewertet. Da die offizielle Lösung B und C vorgibt, wird D hier als nicht zwingend zur Definition der Erlaubnis gehörend betrachtet.
- Antwort E: Der Notstand ist ein „Jedermannsrecht“. Es bedarf keiner polizeilichen Anordnung, um von diesem Recht Gebrauch zu machen.
- Antwort F: Ein Angriff durch einen Menschen ist der klassische Fall für die Notwehr gemäß § 227 BGB (oder § 32 StGB). Der Sachnotstand nach § 228 BGB bezieht sich ausschließlich auf Gefahren, die von Sachen oder Tieren ausgehen.
- Der Angriff muss rechtswidrig sein. Der Angreifer darf also kein Recht zu seinem Handeln haben. Gegen eine rechtmäßige Festnahme durch die Polizei darf man sich beispielsweise nicht mit Notwehr wehren.
2. Die Notwehrhandlung:
- Die Verteidigung muss erforderlich sein. Das bedeutet, man muss das mildeste Mittel wählen, das den Angriff sicher und sofort beendet.
- Eine Besonderheit der Notwehr ist, dass man grundsätzlich nicht flüchten muss. Es gilt der Grundsatz: „Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.“
- Nothilfe: Notwehr ist auch zulässig, um einen Angriff von einer anderen Person abzuwenden. Man hilft in diesem Fall dem Opfer.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Zu A: Bei der Notwehr findet im Gegensatz zum Notstand (§ 34 StGB oder § 228 BGB) grundsätzlich keine Güterabwägung statt. Man darf also auch wertvolle Rechtsgüter (wie das Leben) verteidigen, um geringere Güter (wie Eigentum) zu schützen, solange kein krasses Missverhältnis vorliegt (z. B. darf man keinen Kirschendieb erschießen).
- Zu B: Es besteht keine Fluchtpflicht. Man darf sich verteidigen, auch wenn man weglaufen könnte.
- Zu E: Ein Angriff im Sinne der Notwehr muss immer von einem Menschen ausgehen. Angriffe durch Tiere fallen unter den Notstand (§ 228 BGB oder § 904 BGB), es sei denn, ein Mensch hetzt das Tier absichtlich auf jemanden.
- Zu F: Das Recht auf Notwehr ist ein Jedermannsrecht. Es ist nicht an eine staatliche Prüfung oder eine Ausbildung im Sicherheitsgewerbe gebunden.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Schusswaffe): Der Einsatz einer Schusswaffe gegen einen unbewaffneten Angreifer verstößt gegen das Gebot des mildesten Mittels, wenn weniger gefährliche Mittel (wie Pfefferspray) vorhanden sind. Dies könnte als Notwehrexzess gewertet werden.
- Antwort C (Weglaufen): Im Notwehrrecht gilt der Grundsatz: „Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.“ Sie sind rechtlich nicht verpflichtet zu fliehen, aber die Frage zielt darauf ab, welches Verteidigungsmittel *erforderlich* ist, wenn Sie sich wehren.
- Antwort D & E (Diskutieren/Hilfe rufen): Diese Maßnahmen sind bei einem bereits stattfindenden körperlichen Angriff oft nicht „geeignet“, den Angriff sofort und sicher zu beenden.
- Antwort F (Warnschuss): Ein Warnschuss ist zwar eine Androhung, aber wenn Sie bereits ein milderes, direkt wirksames Mittel wie Pfefferspray haben, ist dieses vorzuziehen, um die Situation sicher zu klären.
Warum sind die anderen Antworten falsch?