Welche Selbsthilferechte darf ein Besitzdiener (§ 855 BGB) ausüben?
Richtige Antworten: B, C
In der Sicherheitsbranche ist der Begriff des Besitzdieners gemäß § 855 BGB von zentraler Bedeutung. Als Sicherheitsmitarbeiter bist du in der Regel kein „Besitzer“ der Objekte, die du bewachst, sondern ein Besitzdiener. Das bedeutet, du übst die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen (den Besitzer/Auftraggeber) aus und stehst zu diesem in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis (Arbeitsverhältnis) sowie unter dessen Weisung.
Obwohl du rechtlich gesehen nicht der Besitzer bist, räumt dir das Gesetz in § 860 BGB das Recht ein, die Selbsthilferechte des Besitzers auszuüben. Dies ist notwendig, damit du deinen Dienstauftrag – den Schutz von Eigentum und Werten – effektiv erfüllen kannst.
Die korrekten Antworten sind B und C:
1. Besitzwehr (§ 859 Abs. 1 BGB): Hierbei handelt es sich um das Recht, sich gegen eine „verbotene Eigenmacht“ (z. B. einen Diebstahlsversuch oder ein unberechtigtes Eindringen) mit Gewalt zu wehren, während die Störung stattfindet. Du verteidigst den Besitz aktiv.
2. Besitzkehr (§ 859 Abs. 2 und 3 BGB): Dies ist das Recht, dem Täter eine Sache unmittelbar nach der Entziehung wieder abzunehmen. Bei beweglichen Sachen (z. B. einem gestohlenen Laptop) darfst du den Täter verfolgen und ihm die Sache wieder abnehmen (§ 859 Abs. 2 BGB). Bei Grundstücken darfst du den Täter sofort nach der Entsetzung wieder hinauswerfen (§ 859 Abs. 3 BGB).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da § 860 BGB dem Besitzdiener ausdrücklich die Ausübung der Rechte aus § 859 BGB gestattet.
- Antwort D und E (Verkauf oder Vermietung) sind Rechte, die nur dem Eigentümer (§ 903 BGB) oder einer dazu bevollmächtigten Person zustehen. Ein Besitzdiener hat lediglich Schutzfunktionen, keine Verwertungsrechte.
- Antwort F (Zerstörung zur Strafe) ist rechtlich niemals gedeckt. Mutwillige Zerstörung erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und ist keine Form der rechtmäßigen Selbsthilfe.
Fortschritt speichern und gezielt weiterüben?
In der Lernplattform weiterlernen