Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
Themenbereich
Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: B, C
Die Besitzkehr gemäß § 859 Abs. 2 BGB ist ein wichtiges Selbsthilferecht für Sicherheitsmitarbeiter. Sie erlaubt es dem Besitzer (oder seinem Erfüllungsgehilfen, dem Besitzdiener nach § 855 BGB), eine Sache mit Gewalt zurückzuholen, wenn sie ihm durch verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) entzogen wurde.
Damit die Besitzkehr rechtmäßig ist, müssen zwei Hauptvoraussetzungen erfüllt sein:
1. Bewegliche Sache: Es muss sich um einen Gegenstand handeln, der weggenommen wurde (z. B. Ladendiebstahl einer Flasche).
2. Frische Tat: Der Täter muss entweder am Tatort direkt erwischt (betroffen) oder unmittelbar danach verfolgt werden. Eine Verfolgung ist nur dann „frisch“, wenn sie zeitlich und räumlich eng an die Tat gekoppelt ist (z. B. Hinterherrennen aus dem Laden bis auf den Parkplatz).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antworten: B, D
Ein Besitzdiener ist nach § 855 BGB eine Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen (den Besitzherrn) in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft ausübt und dabei an dessen Weisungen gebunden ist. Ein typisches Beispiel ist ein Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz oder ein Angestellter im Laden.
Die richtigen Antworten sind B und D:
- Antwort B: Gemäß § 855 BGB übt der Besitzdiener die tatsächliche Gewalt für den Besitzherrn aus. Er ist sozusagen der „verlängerte Arm“ des Besitzers, ohne selbst rechtlicher Besitzer zu sein. Er handelt rein weisungsgebunden.
- Antwort D: Obwohl der Besitzdiener kein eigener Besitzer ist, räumt ihm § 860 BGB das Recht ein, die Selbsthilferechte des Besitzers aus § 859 BGB (Besitzwehr und Besitzkehr) auszuüben. Er darf also verbotene Eigenmacht mit Gewalt abwehren oder eine entwendete Sache sofort wieder abnehmen.
Richtige Antworten: A, C
Das Hausrecht ist die rechtliche Befugnis, darüber zu entscheiden, wer eine Wohnung, ein Grundstück oder Geschäftsräume betreten darf und wer sich darin aufhalten darf. Es basiert auf dem Eigentum (§ 903 BGB) und dem Besitz (§ 858 BGB) sowie dem verfassungsrechtlichen Schutz der Privatsphäre nach Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung).
Zu den richtigen Antworten:
Richtige Antwort: D
In diesem Fall greift das sogenannte Schikaneverbot gemäß § 226 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser Paragraph besagt: „Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.“
Obwohl der Nachbar grundsätzlich das Recht hat, auf seinem eigenen Grundstück zu bauen (Eigentumsrecht), wird dieses Recht hier missbraucht. Die entscheidenden Faktoren in der Aufgabenstellung sind, dass der Bau „ausschließlich“ erfolgt, um dem anderen das Licht zu nehmen, und der Erbauer „keinerlei Nutzen“ davon hat. Sobald eine Handlung nur aus Boshaftigkeit erfolgt und keinen eigenen sachlichen Grund hat, verbietet das Gesetz diese Rechtsausübung. Dies ist eine wichtige Schranke im Zivilrecht, die auf dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) basiert.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Erlaubt): Falsch, da das Eigentumsrecht nicht schrankenlos ist. Niemand darf seine Rechte missbrauchen, um anderen vorsätzlich zu schaden.
- Antwort B (Notwehr):
Richtige Antwort: B
In der Sicherheitsbranche ist der Begriff des Besitzdieners von zentraler Bedeutung, da er Ihre rechtliche Stellung gegenüber Dritten definiert. Laut § 855 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist jemand ein Besitzdiener, wenn er die tatsächliche Gewalt über eine Sache (oder ein Objekt wie eine Diskothek oder ein Werksgelände) für einen anderen in dessen Erwerbsgeschäft oder Haushalt ausübt.
Der entscheidende Faktor hierbei ist die Weisungsgebundenheit. Das bedeutet, Sie handeln nicht nach eigenem Ermessen, sondern im Rahmen eines sozialen Abhängigkeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag). Sie sind rechtlich gesehen der „verlängerte Arm“ des Besitzers (z. B. des Clubbetreibers). Obwohl Sie vor Ort die Kontrolle ausüben, bleibt rechtlich gesehen nur der Auftraggeber der Besitzer.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Uniform):
Richtige Antworten: C, D
Im deutschen Recht ist die Haftung für Tiere in den §§ 833 und 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Grundsätzlich gilt: Wer ein Tier hält, ist für die Schäden verantwortlich, die dieses Tier verursacht. Dabei unterscheidet das Gesetz jedoch strikt zwischen zwei Kategorien von Tieren, was für diesen Fall entscheidend ist:
1. Das Luxustier (§ 833 Satz 1 BGB): Hierbei handelt es sich um Tiere, die aus privatem Vergnügen gehalten werden (z. B. der Familienhund). Hier gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, der Halter haftet immer, egal ob er aufgepasst hat oder nicht. Allein die Tatsache, dass er die Gefahr (das Tier) in den Verkehr gebracht hat, reicht aus.
2. Das Nutztier (§ 833 Satz 2 BGB): Ein Tier gilt als Nutztier, wenn es dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dient. Ein gewerblich eingesetzter Wachhund ist ein klassisches Nutztier. Hier gilt die Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr
Richtige Antworten: C, E
Wenn Sie eine Sache finden, die jemand verloren hat, ist diese Sache rechtlich gesehen „besitzlos“, aber nicht „herrenlos“. Das bedeutet, der Eigentümer hat zwar momentan keine tatsächliche Gewalt über die Sache, aber er möchte sein Eigentum behalten. Wer eine solche Fundsache (ab einem Wert von 10 €) einfach behält, ohne dies zu melden, begeht eine Unterschlagung gemäß § 246 StGB. Dies ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen gibt es zivilrechtliche Konsequenzen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat ein Finder bestimmte Pflichten (§§ 965 ff. BGB):
1. Anzeigepflicht: Der Fund muss unverzüglich dem Verlierer, dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde (z. B. Fundbüro oder Polizei) gemeldet werden.
2. Ablieferungspflicht: Auf Verlangen der Behörde muss die Sache abgegeben werden.
Richtige Antwort: C
In dieser Frage geht es um die präzise Unterscheidung zwischen zwei wichtigen Formen der Selbsthilfe im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Antwort C ist korrekt, da sie die rechtlichen Zwecke dieser Paragrafen genau trennt.
1. Besitzwehr (§ 859 Abs. 1 BGB): Diese dient der Abwehr von verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB). Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn jemand dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn darin stört. Als Sicherheitsmitarbeiter bist du in der Regel Besitzdiener (§ 855 BGB) und darfst gemäß § 860 BGB die Besitzwehr für den Eigentümer oder Hauptbesitzer ausüben. Beispiel: Du drängst jemanden körperlich zurück, der unbefugt ein befriedetes Besitztum betreten will.
2. Allgemeine Selbsthilfe (§ 229 BGB): Diese dient der Sicherung privatrechtlicher (zivilrechtlicher) Ansprüche. Wenn ein Anspruch (z. B. eine offene Rechnung oder ein Schadensersatzanspruch) gefährdet ist und staatliche Hilfe (Polizei) nicht rechtzeitig gerufen werden kann, erlaubt dieser Paragraf unter strengen Voraussetzungen die Wegnahme einer Sache oder sogar die vorläufige Festnahme einer Person zur Identitätsfeststellung. Beispiel: Ein Gast im Restaurant will die Zeche nicht zahlen und flüchten (Zechprellerei).
Richtige Antwort: B
Im Zivilrecht ist der Begriff des „Anspruchs“ von zentraler Bedeutung und in § 194 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gesetzlich definiert. Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen. Das bedeutet, dass eine Person (der Gläubiger) von einer anderen Person (dem Schuldner) eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Verhalten fordern kann. Ein „Tun“ kann beispielsweise die Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 Abs. 2 BGB oder die Lieferung einer Ware gemäß § 433 Abs. 1 BGB sein. Ein „Unterlassen“ bedeutet, dass jemand eine bestimmte Handlung nicht vornehmen darf, wie zum Beispiel das Unterlassen von Ruhestörungen.
Die anderen Antwortmöglichkeiten sind aus folgenden Gründen nicht korrekt:
Antwort A ist falsch, da eine behördliche Anordnung zum Öffentlichen Recht gehört. Hier besteht ein Überordnungs-Unterordnungs-Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Ein zivilrechtlicher Anspruch besteht jedoch zwischen gleichgestellten Personen (z. B. Käufer und Verkäufer).
Richtige Antwort: C
In der Sicherheitsbranche musst du genau unterscheiden, ob eine Situation dem Strafrecht oder dem Zivilrecht zuzuordnen ist, da dies bestimmt, welches „Jedermannsrecht“ du anwenden darfst.
1. Der Graffiti-Sprayer (§ 127 Abs. 1 StPO):
Das Besprühen fremden Eigentums ist eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB und somit eine Straftat. Wenn du jemanden „auf frischer Tat“ ertappst und die Person flüchten will oder ihre Identität nicht sofort feststellbar ist, erlaubt dir die Strafprozessordnung (StPO) im Paragrafen § 127 Abs. 1, diese Person vorläufig festzunehmen. Dieses Recht hat jeder Bürger (daher Jedermannsrecht), um die Strafverfolgung durch den Staat sicherzustellen.
2. Der Zechpreller (§ 229 BGB):
Wenn ein Gast seine Rechnung nicht bezahlt, entsteht dem Wirt ein finanzieller Schaden. Hier geht es primär um einen
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A: Dies ist falsch, da der Besitzdiener laut § 855 BGB gerade kein Besitzer ist. Der rechtliche Besitz verbleibt allein beim Besitzherrn (z. B. dem Arbeitgeber). Der Besitzdiener hat nur die tatsächliche Sachherrschaft.
- Antwort C: Die Stellung als Besitzdiener beinhaltet keine Befugnis zum Verkauf von Sachen. Hierzu wäre eine separate Vollmacht oder die Eigentümerstellung erforderlich. Der Besitzdiener darf die Sache nur für den Herrn innehaben.
- Antwort E: Diese Aussage ist falsch. Ein Besitzdiener haftet sehr wohl für sein Handeln, insbesondere wenn er rechtswidrig und schuldhaft Schäden verursacht (z. B. nach § 823 BGB bei übermäßiger Gewaltanwendung oder Sachbeschädigung).
- Antwort F: Das Tragen einer Uniform ist eine vertragliche Pflicht oder eine Vorschrift aus der Unfallverhütung (z. B. DGUV V23), ist aber kein gesetzliches Merkmal des Besitzdieners im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Auch eine Reinigungskraft ohne Uniform kann Besitzdiener sein.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Ein Verstoß gegen ein ausgesprochenes Hausverbot stellt rechtlich einen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB dar, was eine Straftat ist.
- Antwort C (Verbotene Eigenmacht): Falsch. Verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB bezieht sich auf die Störung oder Entziehung des Besitzes ohne Willen des Besitzers (z. B. Wegnehmen einer Sache). Hier geht es jedoch um die unzulässige Nutzung des eigenen Grundstücks.
- Antwort E (Baurechtlich/Privatrechtlich): Falsch. Zwar gibt es baurechtliche Vorschriften (Abstandsflächen), aber das Privatrecht (BGB) verbietet solche Schikanen explizit in § 226 BGB. Es ist also auch privatrechtlich nicht okay.
- Antwort F (Notstand): Falsch. Ein Notstand (§ 228 BGB oder § 904 BGB) würde voraussetzen, dass eine drohende Gefahr von einer Sache ausgeht oder durch die Handlung abgewendet werden soll. Das ist hier nicht der Fall.
- Antwort C (Körperliche Stärke): Das Recht orientiert sich an Gesetzen und Verträgen, nicht an physischer Überlegenheit. Die Ausübung von Rechten ist an die rechtliche Befugnis gebunden, nicht an Muskelkraft.
- Antwort D (Chef sein): Als Doorman sind Sie gerade nicht der Chef (Eigentümer oder Hauptbesitzer), sondern führen dessen Anweisungen aus. Würden Sie als Chef handeln, wären Sie selbst der Besitzer.
- Antwort E (Eigentümer): Der Eigentümer ist derjenige, dem die Sache rechtlich gehört (§ 903 BGB). Als Angestellter einer Sicherheitsfirma sind Sie in der Regel weder Eigentümer noch Besitzer, sondern eben Besitzdiener.
- Antwort F (Bezahlung): Die Bezahlung ist zwar Merkmal eines Arbeitsverhältnisses, aber die rechtliche Definition des Besitzdieners in § 855 BGB knüpft explizit an die Weisungsgebundenheit und die Ausübung der Gewalt für einen anderen an, nicht primär an den Geldfluss.
Durch Ihren Status als Besitzdiener dürfen Sie jedoch die Selbsthilferechte des Besitzers gemäß § 859 BGB (Besitzwehr) ausüben, um beispielsweise unberechtigte Personen am Betreten zu hindern oder Diebe zu stoppen.
Warum sind C und D richtig?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A ist falsch: Ein rechtmäßiger Eigentumserwerb nach 6 Monaten (§ 973 BGB) setzt voraus, dass der Fund ordnungsgemäß angezeigt wurde. Wer den Fund verheimlicht, kann niemals rechtmäßiger Eigentümer werden.
- B ist falsch: „Finden“ allein ist kein automatischer Eigentumserwerb. Das Gesetz knüpft den Erwerb an strenge Bedingungen (Meldung und Zeitablauf).
- D ist falsch: Das Gesetz sieht bei Straftaten wie Unterschlagung echte Sanktionen vor, keine bloßen moralischen Ermahnungen.
- F ist falsch: Der gesetzliche Finderlohn (§ 971 BGB) beträgt 5 % (bis 500 € Wert) bzw. 3 % (über 500 €). Wer seine Anzeigepflicht verletzt, verliert zudem jeglichen Anspruch auf Finderlohn.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Die Besitzwehr richtet sich gegen die Störung des Besitzes (verbotene Eigenmacht), nicht zwingend gegen eine Straftat im juristischen Sinne. Zudem erlaubt § 229 BGB Zwang nur zur Sicherung eines Anspruchs, nicht willkürlich.
- Antwort B: § 229 BGB bezieht sich auf zivilrechtliche Ansprüche, nicht primär auf Straftaten (dafür gibt es das Strafrecht/StPO). § 859 BGB gilt für den Besitzer (wer die tatsächliche Gewalt hat), nicht nur für den Eigentümer.
- Antwort D: Das Festnahmerecht nach § 127 StPO stammt aus der Strafprozessordnung und dient der Strafverfolgung bei frischer Tat. Es ist ein eigenständiges Jedermannsrecht und keine Unterform der BGB-Selbsthilfe.
- Antwort E: Selbsthilfe ist eben nicht grundsätzlich verboten, sondern unter den Voraussetzungen der §§ 229, 859 BGB ausdrücklich erlaubt, um das Recht des Einzelnen zu schützen, wenn der Staat nicht schnell genug helfen kann.
- Antwort F: Hier werden die Begriffe vertauscht. Die Festnahme zur Identitätsfeststellung bei Fluchtgefahr ist in § 229 BGB geregelt, während § 859 BGB primär die Abwehr von Störungen oder die Wiedererlangung von Sachen (Besitzkehr) betrifft.
Antwort C ist falsch. Die Befugnis zur vorläufigen Festnahme ist ein Recht aus der Strafprozessordnung (§ 127 Abs. 1 StPO), um die Strafverfolgung zu sichern. Es handelt sich um eine hoheitliche Befugnis und keinen privatrechtlichen Anspruch auf ein Tun oder Unterlassen.
Antwort D ist zu kurz gegriffen. Zwar ist die Geldforderung aus einem Kaufvertrag ein klassischer Anspruch, aber der Begriff umfasst viel mehr, wie zum Beispiel die Herausgabe einer Sache, Auskunftserteilung oder eben das Unterlassen. Er ist nicht ausschließlich auf Geld beschränkt.
Antwort E ist falsch. Das Recht, eine Straftat anzuzeigen, ist ein staatsbürgerliches Recht im Rahmen des Strafrechts, aber kein zivilrechtlicher Anspruch gegen eine andere Person im Sinne des § 194 BGB.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Ist falsch, da § 127 StPO eine Straftat voraussetzt. Ein zivilrechtlicher Anspruch allein (ohne Nachweis einer Betrugsabsicht) rechtfertigt diesen Paragrafen nicht immer direkt; hier ist § 229 BGB die präzisere Grundlage für den zivilen Teil.
- Antwort B: Ist falsch, da beim Sprayer eine handfeste Straftat vorliegt, für die das Strafprozessrecht (§ 127 StPO) die spezialisiertere und stärkere Eingriffsbefugnis bietet.
- Antwort D: Besitzkehr (§ 859 BGB) dient dazu, sich eine entwendete Sache sofort wieder zurückzuholen (z. B. dem Dieb die Tasche entreißen). Der Sprayer hat aber nichts weggenommen, sondern etwas beschädigt. Notwehr (§ 32 StGB / § 227 BGB) passt beim Zechpreller nicht, da das Weglaufen ohne zu bezahlen kein „gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff“ auf ein Rechtsgut im Sinne der Notwehr ist, sondern eine Verletzung von Schuldverhältnissen.
- Antwort E: Sicherheitsmitarbeiter haben niemals hoheitliche Rechte (Polizeirecht), sondern nur Jedermannsrechte und übertragenes Hausrecht.
- Antwort F: Hier wurden die Rechtsgrundlagen schlicht vertauscht.