Ihr Chef sagt: 'Sammle alle Daten über die Kunden, die du kriegen kannst.' Welches DSGVO-Prinzip verletzt er?
Richtige Antwort: B
In dieser Situation verstößt die Anweisung des Chefs gegen einen der wichtigsten Grundpfeiler des Datenschutzrechts: den Grundsatz der Datenminimierung (auch Datensparsamkeit genannt). Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) müssen personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Das Motto lautet hier: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“
Wenn ein Vorgesetzter verlangt, „alle Daten zu sammeln, die man kriegen kann“, ohne dass ein konkreter, rechtlich legitimer Zweck für jedes einzelne Datum vorliegt, ist dies ein direkter Verstoß gegen die DSGVO. Im Sicherheitsgewerbe (gemäß § 34a GewO) kommt man oft mit sensiblen Daten in Kontakt (z. B. bei der Einlasskontrolle oder Videoüberwachung). Hier darf man nicht wahllos Informationen speichern.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A (Richtigkeit): Dieser Grundsatz (Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO) besagt, dass Daten sachlich richtig und aktuell sein müssen. Hier geht es aber nicht um die Qualität der Daten, sondern um die schiere Menge.
- C & D (Integrität und Vertraulichkeit): Diese Begriffe (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO) beziehen sich auf die Sicherheit der Daten (Schutz vor Hackern oder unbefugtem Zugriff). Die bloße Erhebung zu vieler Daten ist zunächst ein Problem der Minimierung, nicht der Sicherheitstechnik.
- E (Transparenz): Transparenz (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO) bedeutet, dass der Betroffene wissen muss, wer was mit seinen Daten macht. Auch wenn das Sammeln von „allem“ oft intransparent ist, ist der primäre Verstoß hier die Masse der Daten (Minimierung).
- F (Verfügbarkeit): Dies ist ein Schutzziel der Informationssicherheit, bedeutet also, dass Daten bereitstehen müssen, wenn sie gebraucht werden. Es ist kein eigenständiger Grundsatz in der Liste des Art. 5 DSGVO, der hier verletzt würde.
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