Ein Bekannter fragt Sie, ob er für gelegentliches 'Babysitten' bei den Nachbarn eine Erlaubnis nach § 34a GewO braucht. Was antworten Sie?
Richtige Antwort: B
Die richtige Antwort ist B: "Nein, das ist kein Bewachungsgewerbe."
Um zu verstehen, warum das so ist, müssen wir uns die genaue Definition im Gewerberecht ansehen. Nach § 34a Abs. 1 GewO liegt ein Bewachungsgewerbe nur dann vor, wenn jemand gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen schützen will. Dabei muss die aktive Obhut, also der Schutz vor Gefahren, der absolute Hauptzweck der Tätigkeit sein.
Beim "Babysitten" steht jedoch nicht die Bewachung im Sinne eines Sicherheitsdienstes im Vordergrund, sondern die Betreuung und Fürsorge des Kindes. Der Schutz des Lebens ist hierbei nur eine selbstverständliche Nebenpflicht der Betreuung. Zudem fehlt bei einem "gelegentlichen" Aufpassen meistens die Gewerbsmäßigkeit (also die auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht). Da es sich also rechtlich um eine Betreuungstätigkeit und nicht um eine Bewachungstätigkeit handelt, greift der § 34a GewO hier überhaupt nicht.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A ("Ja, immer.") ist falsch, da Babysitten grundsätzlich nicht unter das Bewachungsgewerbe fällt.
- Antwort C ("Nur nachts.") ist falsch, weil die Uhrzeit für die rechtliche Einordnung nach § 34a GewO völlig irrelevant ist.
- Antwort D ("Wenn er Geld kriegt, ja.") ist falsch. Zwar ist die Bezahlung ein Indiz für eine Gewinnerzielungsabsicht (ein Teil der Gewerbsmäßigkeit), aber die Tätigkeit selbst bleibt eine Betreuung und wird dadurch nicht automatisch zu einer Bewachung.
- Antwort E ("Ja, Sachkunde ist Pflicht.") ist falsch. Der Sachkundenachweis ist nur für bestimmte Tätigkeiten im echten Bewachungsgewerbe gesetzlich vorgeschrieben, nicht für Kinderbetreuung.
- Antwort F ("Kommt auf das Kind an.") ist falsch, da das Verhalten oder die Art des Kindes die rechtliche Definition der Tätigkeit nicht von einer Betreuung in eine gewerbliche Sicherheitsdienstleistung verwandelt.
Fortschritt speichern und gezielt weiterüben?
In der Lernplattform weiterlernen