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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rechtsrahmen und ZuständigkeitenDie Abgrenzung der Aufgaben privater Sicherheitsdienste von Polizei und Behörden sowie deren jeweilige Befugnisse.5 Prüfungsfragen · 16 Lektionen · Basis-Zugang gratis

Prüfungsrelevante Einstiege

Wichtige Lektionen in diesem Modul

Diese Einstiege greifen Themen auf, nach denen aktuell besonders häufig gesucht wird.

Alle Lektionen in diesem Modul

  1. 01Was ist öffentliche Sicherheit und Ordnung?
  2. 02Aufbau eines Staates
  3. 03Geschriebenes und ungeschriebenes Recht
  4. 04Privatrecht vs. Öffentliches Recht
  5. 05Koordinations- und Subordinationsprinzip
  6. 06Hoheitliche Rechte erklärt
  7. 07Gewalt- und Strafmonopol des Staates
  8. 08Rechtliche Stellung privater Sicherheitsdienste
  9. 09Public-Private-Partnership (PPP)
  10. 10Jedermannsrechte und Selbsthilferechte - Überblick
  11. 11Das Grundgesetz - Grundrechte verstehen
  12. 12Wichtige Grundrechtsartikel (Art. 1-5)
  13. 13Wichtige Grundrechtsartikel (Art. 8-14)
  14. 14Verfassungsgrundsätze Art. 20 GG
  15. 15Gewaltenteilung in Deutschland
  16. 16Zusammenfassung Modul 2 (Recht der öff. Sicherheit)

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Beispielfragen aus der Prüfung

So sehen prüfungsnahe Übungsfragen zu diesem Thema aus. Die richtigen Antworten sind grün markiert.

Beispielfrage 1

Was sind Schutzgüter der Öffentlichen Sicherheit?

  • A)Die Unversehrtheit der Rechtsordnung, also die Einhaltung aller Gesetze.
  • B)Die Einhaltung der guten Sitten und ungeschriebenen Regeln.
  • C)Der Schutz von Individualrechtsgütern wie Leben, Gesundheit und Eigentum.
  • D)Der persönliche Modegeschmack einzelner Personen.
  • E)Der Schutz religiöser Gefühle unabhängig von gesetzlichen Regelungen.
  • F)Das Wetter und dessen Veränderungen.
iErklärung

Die Öffentliche Sicherheit ist ein zentraler Begriff im Polizei- und Ordnungsrecht. Sie umfasst drei Hauptschutzgüter:

  1. Die Unversehrtheit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze eingehalten werden müssen. Jeder Gesetzesverstoß ist eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
  2. Die Individualrechtsgüter: Dazu zählen Rechte wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum jedes Einzelnen.
  3. Der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates: Hierzu gehören staatliche Einrichtungen und die Verfassung.

Richtige Antworten:

  • A: Die Unversehrtheit der Rechtsordnung ist ein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit.
  • C: Der Schutz von Individualrechtsgütern wie Leben, Gesundheit und Eigentum gehört ebenfalls dazu.

Falsche Antworten:

  • B: Die guten Sitten gehören zur Öffentlichen Ordnung, nicht zur Öffentlichen Sicherheit.
  • D: Der Modegeschmack ist kein rechtlich geschütztes Gut.
  • E: Religiöse Gefühle sind nicht als solche ein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit, sondern werden durch spezielle Gesetze oder die Religionsfreiheit geschützt.
  • F: Das Wetter ist kein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit.

Beispielfrage 2

Welche zwei Schutzgüter gehören zur Öffentlichen Sicherheit?

  • A)Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (Gesetze).
  • B)Moralische Vorstellungen.
  • C)Bestand des Staates und seiner Einrichtungen.
  • D)Gute Sitten.
  • E)Anstand.
  • F)Etikette.
iErklärung

Im Recht der Gefahrenabwehr wird streng zwischen der "Öffentlichen Sicherheit" und der "Öffentlichen Ordnung" unterschieden. Für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist es extrem wichtig, diese beiden Begriffe exakt trennen zu können.

Die Öffentliche Sicherheit ist der wichtigere und greifbarere Begriff. Sie umfasst drei große Schutzgüter:

  1. Die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze (wie das Strafgesetzbuch - StGB, das Bürgerliche Gesetzbuch - BGB oder das Grundgesetz - GG) eingehalten werden. Jeder Gesetzesverstoß (z.B. eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB) ist automatisch eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
  2. Den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen: Hierzu gehört der Schutz der staatlichen Ordnung, der Behörden und der Verfassung.
  3. Die Rechtsgüter des Einzelnen: Dazu zählen Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum der Bürger.

Daher sind die Antworten A (Unverletzlichkeit der Rechtsordnung) und C (Bestand des Staates und seiner Einrichtungen) absolut richtig. Sie sind zentrale Säulen der Öffentlichen Sicherheit.

Warum sind die anderen Antworten falsch? Die Antworten B (Moralische Vorstellungen), D (Gute Sitten), E (Anstand) und F (Etikette) sind falsch, weil sie zur Öffentlichen Ordnung gehören, nicht zur Öffentlichen Sicherheit. Die Öffentliche Ordnung umfasst alle ungeschriebenen Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es handelt sich um Verhaltensweisen, die nicht zwingend in einem Gesetz stehen, deren Einhaltung aber nach den herrschenden moralischen und ethischen Ansichten für ein friedliches Miteinander erwartet wird (z.B. lautes Rülpsen im Restaurant oder Vordrängeln in einer Schlange). Da heute fast alle wichtigen Regeln in Gesetzen niedergeschrieben sind, verliert der Begriff der Öffentlichen Ordnung zunehmend an Bedeutung.

Wichtig für private Sicherheitskräfte: Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind ausschließlich die staatliche Polizei und die Ordnungsbehörden zuständig. Private Sicherheitsdienste haben hier keine besonderen Befugnisse, sondern handeln nur auf Basis der sogenannten Jedermannsrechte (z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) oder im Rahmen der übertragenen Hausrechte ihrer Auftraggeber.

Beispielfrage 3

Welche zwei Grundsätze gelten im Strafrecht (Rechtsstaatsprinzip)?

  • A)Keine Strafe ohne Gesetz (§ 1 StGB).
  • B)Strafe nach Gefühl.
  • C)Analogieverbot zu Lasten des Täters (kein Gewohnheitsrecht).
  • D)Auge um Auge.
  • E)Der Stärkere hat Recht.
  • F)Richterliche Willkür.
iErklärung

Im deutschen Strafrecht gilt das strenge Rechtsstaatsprinzip, welches den Bürger vor staatlicher Willkür schützt. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Unterscheidung zwischen geschriebenem und ungeschriebenem Recht. Im Strafrecht darf ausschließlich geschriebenes Recht (Gesetze) angewendet werden, um jemanden zu bestrafen.

Warum die Antworten A und C richtig sind:

  • A (Keine Strafe ohne Gesetz - § 1 StGB): Dieser Grundsatz (auch verankert in Art. 103 Abs. 2 GG) besagt, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Es reicht nicht aus, dass eine Handlung unmoralisch ist; sie muss ausdrücklich in einem geschriebenen Gesetz (wie dem StGB) als strafbar definiert sein.
  • C (Analogieverbot zu Lasten des Täters / kein Gewohnheitsrecht): Das bedeutet, dass ein Richter keine Gesetzeslücken schließen darf, indem er ähnliche Gesetze auf einen Fall anwendet, wenn dies dem Angeklagten schadet (Analogieverbot). Ebenso darf im Strafrecht kein ungeschriebenes "Gewohnheitsrecht" angewendet werden, um eine Strafe zu begründen oder zu verschärfen. Es zählt nur der exakte Wortlaut des geschriebenen Gesetzes.

Warum die anderen Antworten falsch sind:

  • B (Strafe nach Gefühl): Dies widerspricht dem Prinzip der Rechtssicherheit. Strafen müssen objektiv auf Basis des geschriebenen Strafgesetzbuches (StGB) verhängt werden, nicht nach den Emotionen eines Richters.
  • D (Auge um Auge): Dieses antike Vergeltungsprinzip (Talion) hat im modernen deutschen Rechtssystem keinen Platz. Das Grundgesetz (GG) und das staatliche Gewaltmonopol verbieten Rachejustiz.
  • E (Der Stärkere hat Recht): Dies beschreibt das sogenannte Faustrecht. In einem Rechtsstaat (Art. 20 GG) gilt jedoch die Stärke des Rechts, nicht das Recht des Stärkeren. Das Gesetz schützt alle Bürger gleichermaßen.
  • F (Richterliche Willkür): Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Ein Richter darf nicht willkürlich entscheiden, sondern muss sich strikt an die geschriebenen Gesetze halten.

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