Public-Private-Partnership (PPP)
Lektion 14: Public-Private-Partnership (PPP)
Lernziele: Du lernst, was eine Public-Private-Partnership ist und wann ausnahmsweise hoheitliche Aufgaben übertragen werden können (Beliehene).
Kerninhalt
Eine Public-Private-Partnership (PPP) oder "Öffentlich-Private Partnerschaft" (ÖPP) ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand (Staat) und privatrechtlichen Unternehmen.
Formen der Zusammenarbeit
-
Reine Dienstleistung (häufigste Form)
- Der Staat beauftragt eine Firma, z.B. als Pfortendienst im Rathaus oder zur Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft.
- Wichtig: Die Sicherheitsfirma bleibt privat. Sie hat keine hoheitlichen Rechte, auch wenn sie für den Staat arbeitet. Das Hausrecht wird vom Staat an die Firma übertragen.
-
Die Beleihung (Verwaltungshelfer)
- In sehr seltenen Fällen überträgt der Staat bestimmte hoheitliche Aufgaben an Private.
- Diese Privaten nennt man dann "Beliehene".
- Beispiele:
- Der Luftsicherheitsassistent am Flughafen (kontrolliert Passagiere im staatlichen Auftrag).
- Der Schornsteinfeger (in Teilen).
- Der TÜV-Prüfer.
- In diesem Moment handelte der Private hoheitlich.
Wichtig: Merk dir: Ein "normaler" 34a-Sicherheitsmitarbeiter (Objektschutz, Veranstaltung) ist kein Beliehener. Er hat KEINE hoheitlichen Rechte. Die PPP ist zwar ein modernes Modell, ändert aber nichts an deinem Status als Privatperson, solange du nicht speziell beliehen wirst (was eine spezielle Ausbildung erfordert, z.B. Luftsicherheitsassistent).
Die City-Streife
Ein oft genanntes Beispiel: Eine Stadt engagiert einen privaten Sicherheitsdienst, um im Park Streife zu gehen ("City-Streife").
- Darf dieser Sicherheitsdienst Platzverweise erteilen wie die Polizei? Nein.
- Er darf nur Jedermannsrechte nutzen oder Leute auf die Hausordnung des Parks hinweisen (Hausrecht).
Begriffserklärungen
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| Beliehener | Eine Privatperson, der per Gesetz hoheitliche Befugnisse übertragen wurden. |
| Verwaltungshelfer | Jemand, der die Behörde nur unterstützt, aber selbst keine Entscheidungen trifft (z.B. der Abschleppdienst, der im Auftrag der Polizei ein Auto holt). |
Praxisbeispiel
Situation: Du arbeitest als Security in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (Auftraggeber: Landesregierung).
Frage: Bist du jetzt Polizist (Hoheitsträger)? Antwort: Nein. Du arbeitest zwar für den Staat, aber du bist Angestellter einer privaten GmbH. Deine Rechte sind Hausrecht und Notwehr. Wenn es hart auf hart kommt (Straftaten), musst du die echte Polizei rufen.
Zusammenfassung
- ✅ PPP ist die Zusammenarbeit von Staat und Privatwirtschaft.
- ✅ Meistens bleibt der Sicherheitsdienst dabei rein privatrechtlich.
- ✅ Nur als "Beliehener" (z.B. Flugsicherheit) hat man hoheitliche Befugnisse – das ist aber nicht der Standardfall für § 34a.
Prüfungsfragen zu diesem Thema
Teste dein Wissen – richtige Antworten sind grün markiert.
Prüfungsfrage 1
Was sind Schutzgüter der Öffentlichen Sicherheit?
- A)Die Unversehrtheit der Rechtsordnung, also die Einhaltung aller Gesetze.
- B)Die Einhaltung der guten Sitten und ungeschriebenen Regeln.
- C)Der Schutz von Individualrechtsgütern wie Leben, Gesundheit und Eigentum.
- D)Der persönliche Modegeschmack einzelner Personen.
- E)Der Schutz religiöser Gefühle unabhängig von gesetzlichen Regelungen.
- F)Das Wetter und dessen Veränderungen.
Die Öffentliche Sicherheit ist ein zentraler Begriff im Polizei- und Ordnungsrecht. Sie umfasst drei Hauptschutzgüter:
- Die Unversehrtheit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze eingehalten werden müssen. Jeder Gesetzesverstoß ist eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
- Die Individualrechtsgüter: Dazu zählen Rechte wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum jedes Einzelnen.
- Der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates: Hierzu gehören staatliche Einrichtungen und die Verfassung.
Richtige Antworten:
- A: Die Unversehrtheit der Rechtsordnung ist ein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit.
- C: Der Schutz von Individualrechtsgütern wie Leben, Gesundheit und Eigentum gehört ebenfalls dazu.
Falsche Antworten:
- B: Die guten Sitten gehören zur Öffentlichen Ordnung, nicht zur Öffentlichen Sicherheit.
- D: Der Modegeschmack ist kein rechtlich geschütztes Gut.
- E: Religiöse Gefühle sind nicht als solche ein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit, sondern werden durch spezielle Gesetze oder die Religionsfreiheit geschützt.
- F: Das Wetter ist kein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit.
Prüfungsfrage 2
Welche zwei Schutzgüter gehören zur Öffentlichen Sicherheit?
- A)Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (Gesetze).
- B)Moralische Vorstellungen.
- C)Bestand des Staates und seiner Einrichtungen.
- D)Gute Sitten.
- E)Anstand.
- F)Etikette.
Im Recht der Gefahrenabwehr wird streng zwischen der "Öffentlichen Sicherheit" und der "Öffentlichen Ordnung" unterschieden. Für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist es extrem wichtig, diese beiden Begriffe exakt trennen zu können.
Die Öffentliche Sicherheit ist der wichtigere und greifbarere Begriff. Sie umfasst drei große Schutzgüter:
- Die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze (wie das Strafgesetzbuch - StGB, das Bürgerliche Gesetzbuch - BGB oder das Grundgesetz - GG) eingehalten werden. Jeder Gesetzesverstoß (z.B. eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB) ist automatisch eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
- Den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen: Hierzu gehört der Schutz der staatlichen Ordnung, der Behörden und der Verfassung.
- Die Rechtsgüter des Einzelnen: Dazu zählen Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum der Bürger.
Daher sind die Antworten A (Unverletzlichkeit der Rechtsordnung) und C (Bestand des Staates und seiner Einrichtungen) absolut richtig. Sie sind zentrale Säulen der Öffentlichen Sicherheit.
Warum sind die anderen Antworten falsch? Die Antworten B (Moralische Vorstellungen), D (Gute Sitten), E (Anstand) und F (Etikette) sind falsch, weil sie zur Öffentlichen Ordnung gehören, nicht zur Öffentlichen Sicherheit. Die Öffentliche Ordnung umfasst alle ungeschriebenen Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es handelt sich um Verhaltensweisen, die nicht zwingend in einem Gesetz stehen, deren Einhaltung aber nach den herrschenden moralischen und ethischen Ansichten für ein friedliches Miteinander erwartet wird (z.B. lautes Rülpsen im Restaurant oder Vordrängeln in einer Schlange). Da heute fast alle wichtigen Regeln in Gesetzen niedergeschrieben sind, verliert der Begriff der Öffentlichen Ordnung zunehmend an Bedeutung.
Wichtig für private Sicherheitskräfte: Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind ausschließlich die staatliche Polizei und die Ordnungsbehörden zuständig. Private Sicherheitsdienste haben hier keine besonderen Befugnisse, sondern handeln nur auf Basis der sogenannten Jedermannsrechte (z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) oder im Rahmen der übertragenen Hausrechte ihrer Auftraggeber.
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