Was ist öffentliche Sicherheit und Ordnung?
Lektion 6: Was ist öffentliche Sicherheit und Ordnung?
Lernziele: Du verstehst die beiden Grundbegriffe "Öffentliche Sicherheit" und "Öffentliche Ordnung" und kannst sie voneinander unterscheiden.
Kerninhalt
Wenn wir vom "Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sprechen, meinen wir zwei verschiedene Dinge. Für die Prüfung ist es wichtig, den Unterschied zu kennen.
1. Öffentliche Sicherheit
Das ist der wichtigere Begriff. Er umfasst den Schutz von:
- Rechtsgütern des Einzelnen: Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum.
- Rechtsgütern der Allgemeinheit: Die Verfassung, das Funktionieren des Staates.
- Der Rechtsordnung: Alle Gesetze und Verordnungen.
Wichtig: Wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt (z.B. Diebstahl), ist das immer eine Störung der Öffentlichen Sicherheit.
2. Öffentliche Ordnung
Dieser Begriff ist etwas "schwammiger". Er meint:
- Die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten in der Öffentlichkeit.
- Dinge, die nicht unbedingt im Gesetz stehen, aber für ein friedliches Zusammenleben wichtig sind (Sitte, Anstand).
- Die Bedeutung der "Öffentlichen Ordnung" nimmt immer mehr ab, da heute fast alles gesetzlich geregelt ist (und damit zur "Öffentlichen Sicherheit" gehört).
Wer ist zuständig?
Für die Einhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind Polizei und Ordnungsbehörden zuständig, nicht private Sicherheitsdienste (dazu mehr in Lektion 13).
Begriffserklärungen
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| Rechtsgut | Etwas, das rechtlich geschützt ist (z.B. mein Leben, mein Auto, meine Ehre). |
| Rechtsordnung | Die Gesamtheit aller gültigen Gesetze in einem Staat. |
Praxisbeispiel
Situation:
- Jemand schlägt eine Fensterscheibe ein.
- Jemand rülpst laut im Restaurant.
Erklärung:
- Das Einschlagen der Scheibe ist Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Es verstößt gegen ein Gesetz. Damit ist die Öffentliche Sicherheit gestört.
- Lautes Rülpsen ist meistens nicht verboten, aber es gilt als unanständig. Es verstößt gegen die Öffentliche Ordnung (die "guten Sitten"), aber selten gegen ein Gesetz.
Zusammenfassung
- ✅ Öffentliche Sicherheit: Schutz von Gesetzen, Staat und Rechtsgütern (Leben, Eigentum).
- ✅ Öffentliche Ordnung: Ungeschriebene Regeln, Sitten und Moralvorstellungen.
- ✅ Verstöße gegen Gesetze sind immer Verstöße gegen die Öffentliche Sicherheit.
Prüfungsfragen zu diesem Thema
Teste dein Wissen – richtige Antworten sind grün markiert.
Prüfungsfrage 1
Was sind Schutzgüter der Öffentlichen Sicherheit?
- A)Die Unversehrtheit der Rechtsordnung, also die Einhaltung aller Gesetze.
- B)Die Einhaltung der guten Sitten und ungeschriebenen Regeln.
- C)Der Schutz von Individualrechtsgütern wie Leben, Gesundheit und Eigentum.
- D)Der persönliche Modegeschmack einzelner Personen.
- E)Der Schutz religiöser Gefühle unabhängig von gesetzlichen Regelungen.
- F)Das Wetter und dessen Veränderungen.
Die Öffentliche Sicherheit ist ein zentraler Begriff im Polizei- und Ordnungsrecht. Sie umfasst drei Hauptschutzgüter:
- Die Unversehrtheit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze eingehalten werden müssen. Jeder Gesetzesverstoß ist eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
- Die Individualrechtsgüter: Dazu zählen Rechte wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum jedes Einzelnen.
- Der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates: Hierzu gehören staatliche Einrichtungen und die Verfassung.
Richtige Antworten:
- A: Die Unversehrtheit der Rechtsordnung ist ein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit.
- C: Der Schutz von Individualrechtsgütern wie Leben, Gesundheit und Eigentum gehört ebenfalls dazu.
Falsche Antworten:
- B: Die guten Sitten gehören zur Öffentlichen Ordnung, nicht zur Öffentlichen Sicherheit.
- D: Der Modegeschmack ist kein rechtlich geschütztes Gut.
- E: Religiöse Gefühle sind nicht als solche ein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit, sondern werden durch spezielle Gesetze oder die Religionsfreiheit geschützt.
- F: Das Wetter ist kein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit.
Prüfungsfrage 2
Welche zwei Schutzgüter gehören zur Öffentlichen Sicherheit?
- A)Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (Gesetze).
- B)Moralische Vorstellungen.
- C)Bestand des Staates und seiner Einrichtungen.
- D)Gute Sitten.
- E)Anstand.
- F)Etikette.
Im Recht der Gefahrenabwehr wird streng zwischen der "Öffentlichen Sicherheit" und der "Öffentlichen Ordnung" unterschieden. Für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist es extrem wichtig, diese beiden Begriffe exakt trennen zu können.
Die Öffentliche Sicherheit ist der wichtigere und greifbarere Begriff. Sie umfasst drei große Schutzgüter:
- Die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze (wie das Strafgesetzbuch - StGB, das Bürgerliche Gesetzbuch - BGB oder das Grundgesetz - GG) eingehalten werden. Jeder Gesetzesverstoß (z.B. eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB) ist automatisch eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
- Den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen: Hierzu gehört der Schutz der staatlichen Ordnung, der Behörden und der Verfassung.
- Die Rechtsgüter des Einzelnen: Dazu zählen Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum der Bürger.
Daher sind die Antworten A (Unverletzlichkeit der Rechtsordnung) und C (Bestand des Staates und seiner Einrichtungen) absolut richtig. Sie sind zentrale Säulen der Öffentlichen Sicherheit.
Warum sind die anderen Antworten falsch? Die Antworten B (Moralische Vorstellungen), D (Gute Sitten), E (Anstand) und F (Etikette) sind falsch, weil sie zur Öffentlichen Ordnung gehören, nicht zur Öffentlichen Sicherheit. Die Öffentliche Ordnung umfasst alle ungeschriebenen Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es handelt sich um Verhaltensweisen, die nicht zwingend in einem Gesetz stehen, deren Einhaltung aber nach den herrschenden moralischen und ethischen Ansichten für ein friedliches Miteinander erwartet wird (z.B. lautes Rülpsen im Restaurant oder Vordrängeln in einer Schlange). Da heute fast alle wichtigen Regeln in Gesetzen niedergeschrieben sind, verliert der Begriff der Öffentlichen Ordnung zunehmend an Bedeutung.
Wichtig für private Sicherheitskräfte: Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind ausschließlich die staatliche Polizei und die Ordnungsbehörden zuständig. Private Sicherheitsdienste haben hier keine besonderen Befugnisse, sondern handeln nur auf Basis der sogenannten Jedermannsrechte (z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) oder im Rahmen der übertragenen Hausrechte ihrer Auftraggeber.
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