Datenschutz-Einstellungen

Notwendige Cookies sichern die Grundfunktionen. Optionale PostHog-Analyse hilft uns, Website und Lern-App zu verbessern. Deine Auswahl gilt für beide Angebote. Mehr zum Datenschutz

Koordinations- und Subordinationsprinzip

Diese Lektion zur §34a Sachkundeprüfung vermittelt die Grundlagen des Koordinations- und Subordinationsprinzips im Modul Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Du lernst hier den entscheidenden Unterschied zwischen dem Gleichordnungsverhältnis im Privatrecht und dem Über-Unterordnungsverhältnis im öffentlichen Recht kennen.

Lektion 10: Koordinations- und Subordinationsprinzip

Lernziele: Nach dieser Lektion kennst du die zwei komplizierten Fachbegriffe für das "Oben-Unten" und "Gleich-Gleich" Verhältnis im Recht.

Kerninhalt

In der letzten Lektion haben wir den Unterschied zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht gelernt. In der Prüfung und in der Fachsprache werden dafür oft zwei lateinische Begriffe verwendet. Diese musst du zuordnen können.

1. Subordinationsprinzip (Unterordnung)

  • Wo? Im Öffentlichen Recht.
  • Bedeutung: Der Staat steht über dem Bürger. Der Bürger ist dem Staat untergeordnet (subordiniert).
  • Eselsbrücke: "Sub" wie "Subway" (unter der Erde) oder "Submarine" (Unterseeboot). -> Unten.

2. Koordinationsprinzip (Gleichordnung)

  • Wo? Im Privatrecht.
  • Bedeutung: Die Parteien stehen nebeneinander auf gleicher Augenhöhe. Sie müssen sich koordinieren (einigen).
  • Eselsbrücke: "Ko" wie "Kooperation" (Zusammenarbeit). -> Gleich.

Tipp:

  • Polizei befiehlt Bürger = Subordination (Öffentliches Recht).
  • Sicherheitsdienst redet mit Gast = Koordination (Privatrecht).

Warum ist das wichtig?

Weil daraus folgt, welche Rechte du hast.

  • Im Subordinationsverhältnis darf der "Obere" (Polizei) Zwang anwenden, ohne zu fragen (z.B. Platzverweis).
  • Im Koordinationsverhältnis (Du) darfst du grundsätzlich keinen Zwang anwenden, außer in Notfällen (Notwehr). Du brauchst sonst immer die Zustimmung des anderen (Vertrag).

Begriffserklärungen

BegriffErklärung
SubordinationUnterordnung. Kennzeichen des Öffentlichen Rechts.
KoordinationGleichordnung. Kennzeichen des Privatrechts.
VerwaltungsaktEine hoheitliche Maßnahme einer Behörde (z.B. ein Bußgeldbescheid). Funktioniert nur im Subordinationsverhältnis.

Praxisbeispiel

Situation:

  1. Ein Polizist fordert dich auf, den Platz zu verlassen.
  2. Ein Türsteher fordert dich auf, den Club zu verlassen.

Analyse:

  1. Polizei: Subordination. Wenn du nicht gehst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat (Widerstand). Der Polizist setzt seinen Willen durch.
  2. Türsteher: Koordination. Er kündigt den Besuchervertrag (Hausrecht). Wenn du nicht gehst, begehst du Hausfriedensbruch. Aber der Türsteher darf dich nicht einfach "befehligen" wie ein Soldat, er nutzt sein ziviles Hausrecht.

Zusammenfassung

  • Öffentliches Recht = Subordinationsprinzip (Staat über Bürger).
  • Privatrecht = Koordinationsprinzip (Bürger gleich Bürger).
  • ✅ Als Sicherheitskraft arbeitest du fast immer im Koordinationsbereich.

Prüfungsfragen zu diesem Thema

Teste dein Wissen – richtige Antworten sind grün markiert.

Prüfungsfrage 1

Was sind Schutzgüter der Öffentlichen Sicherheit?

  • A)Die Unversehrtheit der Rechtsordnung, also die Einhaltung aller Gesetze.
  • B)Die Einhaltung der guten Sitten und ungeschriebenen Regeln.
  • C)Der Schutz von Individualrechtsgütern wie Leben, Gesundheit und Eigentum.
  • D)Der persönliche Modegeschmack einzelner Personen.
  • E)Der Schutz religiöser Gefühle unabhängig von gesetzlichen Regelungen.
  • F)Das Wetter und dessen Veränderungen.
iErklärung

Die Öffentliche Sicherheit ist ein zentraler Begriff im Polizei- und Ordnungsrecht. Sie umfasst drei Hauptschutzgüter:

  1. Die Unversehrtheit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze eingehalten werden müssen. Jeder Gesetzesverstoß ist eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
  2. Die Individualrechtsgüter: Dazu zählen Rechte wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum jedes Einzelnen.
  3. Der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates: Hierzu gehören staatliche Einrichtungen und die Verfassung.

Richtige Antworten:

  • A: Die Unversehrtheit der Rechtsordnung ist ein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit.
  • C: Der Schutz von Individualrechtsgütern wie Leben, Gesundheit und Eigentum gehört ebenfalls dazu.

Falsche Antworten:

  • B: Die guten Sitten gehören zur Öffentlichen Ordnung, nicht zur Öffentlichen Sicherheit.
  • D: Der Modegeschmack ist kein rechtlich geschütztes Gut.
  • E: Religiöse Gefühle sind nicht als solche ein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit, sondern werden durch spezielle Gesetze oder die Religionsfreiheit geschützt.
  • F: Das Wetter ist kein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit.

Prüfungsfrage 2

Welche zwei Schutzgüter gehören zur Öffentlichen Sicherheit?

  • A)Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (Gesetze).
  • B)Moralische Vorstellungen.
  • C)Bestand des Staates und seiner Einrichtungen.
  • D)Gute Sitten.
  • E)Anstand.
  • F)Etikette.
iErklärung

Im Recht der Gefahrenabwehr wird streng zwischen der "Öffentlichen Sicherheit" und der "Öffentlichen Ordnung" unterschieden. Für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist es extrem wichtig, diese beiden Begriffe exakt trennen zu können.

Die Öffentliche Sicherheit ist der wichtigere und greifbarere Begriff. Sie umfasst drei große Schutzgüter:

  1. Die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung: Das bedeutet, dass alle geschriebenen Gesetze (wie das Strafgesetzbuch - StGB, das Bürgerliche Gesetzbuch - BGB oder das Grundgesetz - GG) eingehalten werden. Jeder Gesetzesverstoß (z.B. eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB) ist automatisch eine Störung der öffentlichen Sicherheit.
  2. Den Bestand des Staates und seiner Einrichtungen: Hierzu gehört der Schutz der staatlichen Ordnung, der Behörden und der Verfassung.
  3. Die Rechtsgüter des Einzelnen: Dazu zählen Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum der Bürger.

Daher sind die Antworten A (Unverletzlichkeit der Rechtsordnung) und C (Bestand des Staates und seiner Einrichtungen) absolut richtig. Sie sind zentrale Säulen der Öffentlichen Sicherheit.

Warum sind die anderen Antworten falsch? Die Antworten B (Moralische Vorstellungen), D (Gute Sitten), E (Anstand) und F (Etikette) sind falsch, weil sie zur Öffentlichen Ordnung gehören, nicht zur Öffentlichen Sicherheit. Die Öffentliche Ordnung umfasst alle ungeschriebenen Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es handelt sich um Verhaltensweisen, die nicht zwingend in einem Gesetz stehen, deren Einhaltung aber nach den herrschenden moralischen und ethischen Ansichten für ein friedliches Miteinander erwartet wird (z.B. lautes Rülpsen im Restaurant oder Vordrängeln in einer Schlange). Da heute fast alle wichtigen Regeln in Gesetzen niedergeschrieben sind, verliert der Begriff der Öffentlichen Ordnung zunehmend an Bedeutung.

Wichtig für private Sicherheitskräfte: Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind ausschließlich die staatliche Polizei und die Ordnungsbehörden zuständig. Private Sicherheitsdienste haben hier keine besonderen Befugnisse, sondern handeln nur auf Basis der sogenannten Jedermannsrechte (z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) oder im Rahmen der übertragenen Hausrechte ihrer Auftraggeber.

Diese Lektion in der App durcharbeiten

Mit interaktiven Fragen, Fortschrittsanzeige und Prüfungssimulation. Basis-Zugang gratis.

Jetzt in der App lernen

Weitere Lektionen in Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bereit, die §34a-Prüfung zu bestehen?

Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.

Jetzt starten
Keine Registrierung erforderlich
Basis-Zugang gratis – keine Kreditkarte nötig
Sofort starten — kein Download nötig