Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: C, E
Private Sicherheitskräfte haben im Dienst grundsätzlich keine besonderen polizeilichen oder staatlichen Befugnisse. In Deutschland gilt das staatliche Gewaltmonopol (verankert im Grundgesetz, GG), was bedeutet, dass nur der Staat (z. B. Polizei, Ordnungsamt) hoheitliche Macht ausüben darf. Sicherheitsmitarbeiter handeln stattdessen auf Basis von Rechten, die jedem Bürger zustehen, sowie auf Basis von privaten Rechten, die ihnen vom Auftraggeber übertragen wurden.
Warum die Antworten C und E richtig sind:
Antwort C ist korrekt, weil private Sicherheitskräfte sich auf die sogenannten "Jedermannsrechte" berufen können. Dazu gehören die Notwehr (§ 32 StGB / § 227 BGB) und die Nothilfe, um gegenwärtige rechtswidrige Angriffe von sich oder anderen abzuwehren.
Antwort E ist ebenfalls richtig. Der Auftraggeber (z. B. ein Supermarktbesitzer oder Veranstalter) hat private Rechte, wie das Hausrecht oder Selbsthilferechte (z. B. § 859 BGB, § 229 BGB). Diese Rechte kann er vertraglich an den Sicherheitsdienst übertragen, damit dieser sie für ihn ausübt und durchsetzt.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort A ist falsch, weil das Anhalten und Verwarnen von Verkehrsteilnehmern bei Ordnungswidrigkeiten eine rein hoheitliche Aufgabe ist. Dies obliegt ausschließlich der Polizei oder den Ordnungsbehörden, nicht privaten Sicherheitsdiensten.
Antwort B ist falsch, da die formelle Beschlagnahme von Gegenständen zur Beweissicherung nach der Strafprozessordnung (StPO) ein hoheitlicher Eingriff ist. Ein privater Sicherheitsmitarbeiter darf einem Dieb zwar unter bestimmten Voraussetzungen das Diebesgut abnehmen (Besitzkehr/Selbsthilfe nach § 859 BGB), aber er darf keine juristische "Beschlagnahme" im Sinne der StPO durchführen.
Antwort D ist falsch wegen des Wortes "Ausschließlich". Die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO ist zwar ein wichtiges Jedermannsrecht, aber eben nicht das einzige. Sicherheitskräfte nutzen auch Notwehr (§ 32 StGB) oder den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB).
Antwort F ist falsch, weil private Sicherheitsdienste niemals hoheitliche Vollzugsaufgaben ausüben dürfen. Personenkontrollen im öffentlichen Raum (z. B. auf der Straße) sind der Polizei vorbehalten. Sicherheitskräfte dürfen Kontrollen nur auf befriedetem Besitztum (Privatgelände) und auf Basis des Hausrechts durchführen.
Richtige Antwort: B
Der Tatbestand der Amtsanmaßung ist im Strafgesetzbuch unter § 132 StGB geregelt. Er verbietet es Privatpersonen, sich wie staatliche Amtsträger (Hoheitsträger) zu verhalten und Handlungen durchzuführen, die ausschließlich dem Staat und seinen Behörden (wie der Polizei oder dem Zoll) vorbehalten sind. Da private Sicherheitskräfte keine hoheitlichen Rechte besitzen, sondern lediglich über Jedermannsrechte und private Rechte (wie das Hausrecht) verfügen, ist dieses Thema für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO extrem wichtig.
Warum Antwort B richtig ist:
Antwort B gibt exakt die gesetzliche Definition des § 132 StGB wieder. Eine Amtsanmaßung liegt vor, wenn jemand unbefugt ein öffentliches Amt ausübt oder eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. Ein klassisches Beispiel aus der Sicherheitspraxis: Ein Türsteher erteilt einer Person einen "Platzverweis" für eine öffentliche Straße oder regelt den Verkehr auf einer öffentlichen Kreuzung. Beides sind hoheitliche Aufgaben, die nur die Polizei oder das Ordnungsamt durchführen dürfen.
Richtige Antworten: B, E
Um ein friedliches Zusammenleben zu garantieren und das "Recht des Stärkeren" zu verhindern, hat der moderne Staat zwei grundlegende Monopole inne: das Gewaltmonopol und das Strafmonopol. Diese Prinzipien sind für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe (§ 34a GewO) extrem wichtig, da sie die Grenzen des eigenen Handelns aufzeigen.
Warum die Antworten B und E richtig sind:
Richtige Antworten: A, E
Die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes (Art. 1 GG) ist das höchste und wichtigste Gut unserer Verfassung. Der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bedeutet, dass der Staat den Menschen niemals zum bloßen Objekt staatlichen Handelns machen darf. Dieses Recht ist absolut und gilt ausnahmslos.
Warum die Antworten A und E richtig sind:
Antwort A ist richtig: Staatliche Foltermaßnahmen verletzen die Menschenwürde zwingend. Selbst in extremen Notsituationen, wie der sogenannten "Rettungsfolter" (z.B. um den Aufenthaltsort eines Entführungsopfers zu erfahren), darf der Staat nicht foltern. Ein Menschenleben oder die Würde eines Menschen darf niemals gegen ein anderes Leben abgewogen werden. Der Mensch darf nicht als bloßes Mittel zum Zweck benutzt werden.
Antwort E ist richtig: Die Menschenwürde ist absolut und unter keinen Umständen einschränkbar. Sie unterliegt der sogenannten Ewigkeitsgarantie (Ewigkeitsklausel) nach Art. 79 Abs. 3 GG. Das bedeutet, dass selbst eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat den Artikel 1 GG niemals abschaffen oder in seinem Wesensgehalt antasten darf.
Richtige Antwort: D
Als Sicherheitsmitarbeiter bist du rechtlich gesehen eine Privatperson und handelst auf der Grundlage des Privatrechts. Du hast keine polizeilichen Sonderrechte. Die richtige Antwort ist daher D: Deine Befugnisse stammen ausschließlich aus zwei klaren Quellen. Erstens aus den sogenannten Jedermannsrechten. Das sind Rechte, die jedem Bürger in Deutschland zustehen, wie zum Beispiel die Notwehr (§ 32 StGB), der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) oder die vorläufige Festnahme auf frischer Tat (§ 127 Abs. 1 StPO). Zweitens handelst du aus übertragenen Rechten deines Auftraggebers. Der Kunde überträgt dir vertraglich sein Hausrecht sowie seine Rechte als Besitzer, wodurch du als sogenannter Besitzdiener (§ 855 BGB) die Besitzwehr und Besitzkehr (§ 860 BGB) ausüben darfst.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort A (Aus dem Grundgesetz) ist falsch, weil das Grundgesetz (GG) in erster Linie die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat regelt und keine direkten Eingriffsrechte für private Sicherheitsdienste gegenüber anderen Bürgern liefert.
Richtige Antwort: C
Das Grundgesetz (GG) ist das wichtigste Beispiel für geschriebenes Recht in Deutschland, wie in der Lektion gelernt. In diesem geschriebenen Gesetz sind die Grundrechte verankert. Die Aussage des Kollegen ist falsch, denn das Grundgesetz unterscheidet klar zwischen sogenannten "Bürgerrechten" (die nur für Deutsche gelten, z. B. die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG) und "Menschenrechten" (die für alle Menschen gelten, z. B. die unantastbare Menschenwürde nach Art. 1 GG oder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG). Menschenrechte gelten für jeden Menschen, der sich in Deutschland aufhält, völlig unabhängig von seiner Nationalität. Sie dienen in erster Linie als sogenannte Abwehrrechte gegen ungerechtfertigte Eingriffe des Staates in die Freiheit des Einzelnen. Daher ist Antwort C die einzig richtige Lösung.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A (Er hat Recht) ist falsch, da das geschriebene Recht des Grundgesetzes (GG) Menschenrechte (wie in Art. 1 GG) explizit allen Menschen zuspricht, nicht nur den deutschen Staatsbürgern.
- Antwort B (Sie gelten nur für EU-Bürger) ist falsch, da die Nationalität oder EU-Zugehörigkeit bei universellen Menschenrechten im geschriebenen Recht absolut keine Rolle spielt.
Richtige Antwort: D
Private Sicherheitsmitarbeiter haben im Dienst grundsätzlich keine polizeilichen oder hoheitlichen Befugnisse (Sonderrechte des Staates). Sie dürfen nur das tun, was jedem anderen Bürger auch erlaubt ist (die sogenannten Jedermannsrechte) oder was ihnen der Auftraggeber über das Hausrecht übertragen hat. Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum sind ausschließlich die Polizei und die Ordnungsbehörden zuständig.
Warum Antwort D richtig ist:
Die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) ist ein klassisches Jedermannsrecht. Wenn eine Person auf frischer Tat bei einer Straftat (z. B. Diebstahl) ertappt wird und fluchtverdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann, darf jeder Bürger – und damit auch der private Sicherheitsmitarbeiter – diese Person festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Richtige Antwort: D
Als Mitarbeiter im privaten Sicherheitsdienst bist du rechtlich gesehen ein ganz normaler Bürger (Privatperson). Du handelst im Auftrag eines privaten Kunden auf der Grundlage des Privatrechts und nicht im Auftrag des Staates. Daher hast du absolut keine polizeilichen oder staatlichen Sonderrechte. Deine Befugnisse leiten sich ausschließlich aus den sogenannten Jedermannsrechten (wie der vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO oder der Notwehr nach § 32 StGB) sowie den vom Auftraggeber übertragenen Rechten (wie dem Hausrecht nach § 903 BGB oder den Besitzdienerrechten nach § 860 BGB) ab.
Warum ist die Antwort D korrekt?
Die Aussage "Es gibt keine Sonderrechte für private Sicherheitsdienste" ist die einzig richtige Antwort. Private Sicherheitskräfte haben keine hoheitlichen Eingriffsrechte. Sie dürfen niemanden gegen seinen Willen durchsuchen, keine Ausweise hoheitlich verlangen und haben im Straßenverkehr keine Vorrechte. Sie stehen auf derselben rechtlichen Stufe wie jeder andere Bürger auch (Prinzip der Gleichordnung).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: F
Ein sogenannter "Beliehener" ist im deutschen Verwaltungsrecht eine Privatperson oder ein privates Unternehmen, dem durch ein Gesetz ausdrücklich hoheitliche Befugnisse (also staatliche Rechte) übertragen wurden. Grundsätzlich liegt das Gewaltmonopol beim Staat (Art. 20 Abs. 2 GG), weshalb nur staatliche Beamte wie die Polizei hoheitlich handeln dürfen. In Ausnahmefällen kann der Staat diese Rechte jedoch an Private "verleihen". Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Luftsicherheitsassistent am Flughafen (nach § 5 LuftSiG), der im staatlichen Auftrag Passagiere durchsucht, oder der TÜV-Prüfer.
Für dich als angehende Sicherheitskraft ist es extrem wichtig zu wissen: Ein normaler Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a GewO ist niemals ein Beliehener! Selbst wenn du im Rahmen einer Public-Private-Partnership (PPP) für den Staat arbeitest, zum Beispiel bei der Bewachung einer staatlichen Flüchtlingsunterkunft oder als City-Streife im öffentlichen Park, handelst du rein privatrechtlich. Du hast keine polizeilichen Befugnisse, sondern darfst nur die sogenannten Jedermannsrechte (wie Notwehr nach § 227 BGB oder die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) sowie das vom Auftraggeber übertragene Hausrecht (§§ 858, 903 BGB) anwenden.
Richtige Antworten: B, F
Um diese Frage richtig zu beantworten, müssen wir verstehen, welche Rolle die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) spielt. Die Staatsanwaltschaft gehört zur Exekutive (ausführende Gewalt), genauer gesagt zu den Strafverfolgungsbehörden. Sie ist nicht Teil der Judikative (Rechtsprechung), auch wenn sie eng mit den Gerichten zusammenarbeitet.
Warum die Antworten B und F richtig sind:
- Antwort B ist richtig: Die Staatsanwaltschaft wird oft als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" bezeichnet. Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) leitet sie die Ermittlungen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Sie sammelt Beweise (oft mit Hilfe der Polizei) und entscheidet am Ende, ob genügend Beweise für eine Anklageerhebung vorliegen oder ob das Verfahren eingestellt wird.
- Antwort F ist richtig: Auch nach einem Gerichtsprozess hat die Staatsanwaltschaft eine wichtige Aufgabe. Sobald ein Richter ein rechtskräftiges Urteil gesprochen hat, fungiert die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Sie kümmert sich um die Strafvollstreckung, verschickt also beispielsweise die Ladung zum Haftantritt oder treibt Geldstrafen ein.
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Antwort B ist falsch: Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Wenn eine Privatperson eine andere beleidigt, greift das Strafrecht (z.B. § 185 StGB - Beleidigung) und das Zivilrecht (BGB) auf Basis der sogenannten mittelbaren Drittwirkung. Man kann aber nicht direkt eine Verfassungsbeschwerde gegen den Nachbarn wegen Verletzung des Art. 1 GG einlegen, da hier kein staatliches Handeln vorliegt.
Antwort C ist falsch: Die Menschenwürde ist ein klassisches Menschenrecht (auch "Jedermann-Recht" genannt). Sie gilt für jeden Menschen auf der Welt, unabhängig von seiner Herkunft, Nationalität oder seinem Aufenthaltsstatus. Sie ist kein reines Bürgerrecht, das nur für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG gilt.
Antwort D ist falsch: Die Menschenwürde ist angeboren und unverlierbar. Sie endet nicht durch kriminelles Verhalten oder eine rechtskräftige Verurteilung. Auch ein Straftäter, der eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, behält seine volle Menschenwürde und muss im Gefängnis menschenwürdig behandelt werden.
Antwort F ist falsch: Im Gegensatz zu anderen Grundrechten (wie z.B. der Versammlungsfreiheit oder dem Briefgeheimnis) hat Art. 1 GG keinen sogenannten Gesetzesvorbehalt. Das bedeutet, die Menschenwürde kann durch kein Gesetz der Welt eingeschränkt werden – auch nicht durch ein Bundesgesetz zur Abwehr von Gefahren für die innere Sicherheit.
Antwort C (Aus speziellen Security-Gesetzen) ist falsch, weil es kein spezielles Gesetz gibt, das uns polizeiähnliche Sonderrechte verleiht. Zwar gibt es § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und die Bewachungsverordnung (BewachV), diese regeln aber nur die gewerberechtlichen Voraussetzungen, um in der Branche arbeiten zu dürfen. Sie geben uns keine besonderen Eingriffsrechte gegenüber anderen Bürgern.
Antwort E (Es gibt keine klaren Rechtsquellen) ist falsch, da unsere Rechte sehr klar und eindeutig in den allgemeinen Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) definiert sind.
Antwort F (Aus hoheitlichen Befugnissen) ist falsch, weil hoheitliche Rechte (Eingriffsrechte des Staates) nur Behörden wie der Polizei oder dem Zoll zustehen. Würdest du dir als privater Sicherheitsmitarbeiter solche Rechte anmaßen, würdest du dich der Amtsanmaßung (§ 132 StGB) strafbar machen.
- Antwort D (Sie gelten nur für Steuerzahler) ist falsch, da diese Rechte jedem Menschen von Natur aus zustehen und nicht an finanzielle Bedingungen, Einkommen oder steuerliche Pflichten geknüpft sind.
- Antwort E (Sie gelten nur bei Tageslicht) ist unsinnig und falsch, da geschriebenes Recht wie das Grundgesetz uneingeschränkt und rund um die Uhr gilt.
- Antwort F (Sie gelten nur für Männer) ist falsch, da das Grundgesetz in Art. 3 GG die strikte Gleichberechtigung von Männern und Frauen vorschreibt und Menschenrechte unabhängig vom Geschlecht gelten.
Warum die Antwort F richtig und die anderen falsch sind:
- Antwort F ist richtig: Sie nennt exakt die juristische Definition. Ein Beliehener ist eine Privatperson, die ausnahmsweise mit hoheitlichen (staatlichen) Befugnissen ausgestattet wurde.
- Antwort A ist falsch: Ein Kunde des Sicherheitsdienstes ist lediglich der zivilrechtliche Auftraggeber. Er überträgt dem Sicherheitsdienst in der Regel das Hausrecht, hat aber selbst keine hoheitlichen Befugnisse, die er weitergeben könnte.
- Antwort B ist falsch: Der Begriff des Beliehenen ist im deutschen Verwaltungsrecht sehr klar und eindeutig definiert.
- Antwort C ist falsch: Ein normaler Wachmann nach § 34a GewO hat eben gerade keine hoheitlichen Rechte. Er darf niemanden hoheitlich durchsuchen oder amtliche Platzverweise erteilen, sondern stützt sich nur auf Jedermannsrechte und das Hausrecht.
- Antwort D ist falsch: Ein Objektleiter ist lediglich eine hierarchische Position innerhalb eines privaten Sicherheitsunternehmens (Führungskraft). Dies ändert nichts an seinem privatrechtlichen Status.
- Antwort E ist falsch: Beliehene gibt es in der Praxis durchaus, wie die Beispiele des Schornsteinfegers, des TÜV-Prüfers oder des Luftsicherheitsassistenten am Flughafen zeigen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A ist falsch: Der Erlass von Haftbefehlen ist ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte (Art. 104 GG). Daher gilt hier der sogenannte Richtervorbehalt. Nur ein Richter (Judikative) darf einen Haftbefehl erlassen, nicht die Staatsanwaltschaft oder die Polizei.
- Antwort C ist falsch: Das Erlassen von Gesetzen, wie den Polizeigesetzen der Länder, ist die Kernaufgabe der Legislative (gesetzgebende Gewalt). Das machen die Landtage (Parlamente), nicht die Staatsanwaltschaft.
- Antwort D ist falsch: Das Fällen eines Urteils ist die ausschließliche Aufgabe der Gerichte und Richter (Judikative). Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer zwar eine bestimmte Strafe, das finale Urteil spricht aber der Richter.
- Antwort E ist falsch: Die Staatsanwaltschaft vertritt die Anklage im Namen des Staates. Die Verteidigung des Angeklagten übernimmt ein Rechtsanwalt (Verteidiger oder Pflichtverteidiger).