Was ist Tailgating bei Zutrittskontrolle?
Richtige Antwort: B
Einfache Erklärung
Zutrittskontrollsysteme (ZKS) sind ein zentraler Bestandteil der modernen Sicherheitstechnik und dienen dazu, den Zugang zu Gebäuden oder sensiblen Bereichen zeitlich und räumlich zu steuern. In der Sicherheitsbranche, insbesondere im Rahmen der Tätigkeit nach § 34a Gewerbeordnung (GewO), ist das Verständnis dieser Systeme essenziell. Der Begriff „Tailgating“ (auf Deutsch oft als „Türfallen“ oder „Hinterherschlüpfen“ bezeichnet) beschreibt eine spezifische Sicherheitslücke: Eine unbefugte Person nutzt den Moment, in dem eine berechtigte Person eine Tür oder Schranke öffnet, um unmittelbar hinter dieser Person einzutreten, ohne selbst eine Identitätsprüfung zu durchlaufen.
Rechtlich gesehen berührt dies mehrere Aspekte. Der Objektschutz basiert auf dem Hausrecht des Eigentümers (§ 903 BGB), welches dieser auf den Sicherheitsdienst überträgt. Wer durch Tailgating unbefugt in ein befriedetes Besitztum eindringt, begeht einen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB. Die Aufgabe der Sicherheitskraft ist es, dies zu verhindern.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da Tailgating keine Funktion einer Kamera ist, obwohl Kameras (Videoüberwachungsanlagen) dazu genutzt werden können, Tailgating-Ereignisse im Nachhinein zu identifizieren oder mittels intelligenter Analysesoftware in Echtzeit zu melden.
- Antwort C ist falsch, da das Vergessen der Karte lediglich ein organisatorisches Problem darstellt, das zu einem Identifikationsverlust führt, aber nicht den Akt des unbefugten Folgens beschreibt.
- Antwort D und E sind falsch, da der Begriff in der Sicherheitstechnik und in Normen (wie der DIN EN 60839 für elektronische Zutrittskontrollsysteme) sehr wohl klar definiert ist.
- Antwort F ist falsch, da der Verlust einer PIN (Wissen) ein Sicherheitsrisiko darstellt, aber nichts mit dem physischen Vorgang des Hinterherschlüpfens zu tun hat.
Um Tailgating technisch zu verhindern, werden oft Vereinzelungsanlagen wie Drehkreuze, Karusselltüren oder Schleusen eingesetzt. Zudem spielt die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) eine Rolle, bei der zwei Merkmale (z. B. Besitz einer Karte und Wissen einer PIN) kombiniert werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Als Sicherheitsmitarbeiter müssen Sie besonders aufmerksam sein, wenn Personen versuchen, durch „Gefälligkeitsöffnen“ oder eben Tailgating die Kontrollen zu umgehen. Die Protokollierung der Zutritte muss dabei stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen, da personenbezogene Daten verarbeitet werden.
