Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: A, B
In der Sicherheitstechnik, die ein wesentlicher Bestandteil der Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) ist, unterscheidet man verschiedene Überwachungsformen bei Einbruchmeldeanlagen (EMA). Die Außenhautüberwachung (auch Perimeterschutz am Gebäude genannt) hat das Ziel, das Eindringen eines Täters bereits im Keim zu ersticken, indem alle physischen Öffnungen der Gebäudehülle überwacht werden.
Zu dieser Gebäudehülle gehören laut den Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH (z. B. VdS 2311) und der DIN EN 50131 alle Stellen, durch die eine Person in das Objekt gelangen könnte. Dies umfasst Fenster, Außentüren, Tore, Kellerlichtschächte sowie Dachluken und Oberlichter. Technisch wird dies meist durch Magnetkontakte (Öffnungsüberwachung) und Glasbruchmelder (Durchbruchüberwachung) realisiert. Der große Vorteil dieser Methode ist die frühzeitige Alarmauslösung: Der Alarm wird aktiviert, noch bevor der Täter wertvolle Güter im Inneren erreichen kann. Zudem ermöglicht sie die sogenannte „Interne Scharfschaltung“. Das bedeutet, dass sich Personen (z. B. Bewohner oder Sicherheitsmitarbeiter) im Gebäude frei bewegen können, während die Außenhaut gesichert ist.
Ein zentraler Begriff ist hierbei die „Zwangsläufigkeit“. Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 23) und technischen Normen muss sichergestellt sein, dass eine EMA nur dann scharfgeschaltet werden kann, wenn alle überwachten Zugänge (Fenster/Türen) ordnungsgemäß verschlossen sind. Dies verhindert Fehlalarme durch vergessenes Offenstehenlassen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort C (PC-Monitore) und D (Schreibtischschubladen) gehören nicht zur Gebäudehülle. Hierbei handelt es sich um Inventar, das höchstens im Rahmen einer speziellen Objektsicherung relevant wäre, aber niemals Teil der Außenhautüberwachung ist.
- Antwort E (Innentüren) ist falsch, da Innentüren zur sogenannten Raumüberwachung (auch Fallenüberwachung genannt) zählen. Diese schlägt erst Alarm, wenn der Täter bereits im Gebäude ist.
- Antwort F (Der Tresor) ist ein klassisches Beispiel für die Schwerpunktüberwachung (Objektüberwachung). Hier wird ein spezifischer Gegenstand gegen Wegnahme oder Aufbruch gesichert, nicht jedoch die Gebäudehülle an sich.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Außenhautüberwachung die erste elektronische Barriere darstellt und somit den mechanischen Widerstand (z. B. nach DIN 18104) ergänzt, um Zeit für Interventionskräfte zu gewinnen.
Richtige Antwort: C
In der privaten Sicherheitsbranche ist die Kommunikation das Rückgrat jeder erfolgreichen Operation. Gemäß der DGUV Vorschrift 23 (Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste) sowie im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV), ist die Einsatzfähigkeit der Ausrüstung zwingend sicherzustellen. Bevor ein Sicherheitsmitarbeiter seinen Dienst antritt, muss er prüfen, ob seine Arbeitsmittel – insbesondere das Funkgerät – einwandfrei funktionieren. Die korrekte Antwort C ist hierbei die einzig logische und fachlich richtige Maßnahme: Die Durchführung einer sogenannten Sprechprobe (Sende- und Empfangsfunktion). Hierbei wird kurz ein Kollege oder die Leitstelle angefunkt, um zu bestätigen, dass man klar verstanden wird und selbst Nachrichten empfangen kann. Dies stellt sicher, dass im Ernstfall, etwa bei einer Gefahrenmeldung oder einem Notruf zur Eigensicherung, die Technik nicht versagt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort A (Seriennummer/Kaufbeleg) ist eine rein administrative Aufgabe der Buchhaltung oder Inventur und hat nichts mit der unmittelbaren Einsatzbereitschaft im Dienst zu tun.
Richtige Antwort: A
In der Sicherheitstechnik ist der Begriff des Widerstandszeitwertes von zentraler Bedeutung. Er beschreibt die Zeitspanne, die ein mechanisches Hindernis einem Angreifer entgegensetzt, bevor dieser es mit bestimmten Werkzeugen überwinden kann. Ein einfacher Maschendrahtzaun stellt im Rahmen des Perimeterschutzes (der äußeren Schale des Zwiebelschalenprinzips) zunächst nur eine psychologische Barriere und eine geringe physische Hürde dar. Um diesen Schutzwert effektiv zu erhöhen, muss die mechanische Beschaffenheit so verändert werden, dass das Überwinden deutlich erschwert wird. Die Installation eines zertifizierten Übersteigschutzes, wie etwa abgewinkelte Ausleger mit S-Draht (Natodraht), ist hier die korrekte Maßnahme. Diese bauliche Ergänzung zwingt den Täter zu einem höheren Zeitaufwand und dem Einsatz spezieller Werkzeuge, was das Entdeckungsrisiko massiv steigert.
Rechtlich gesehen basiert die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe auf § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV). Der Sicherheitsmitarbeiter hat die Aufgabe, Eigentum zu schützen, was im BGB unter den Schutz des Besitzes (§ 858 BGB ff. - Verbotene Eigenmacht) fällt. Bei der Errichtung von Hindernissen wie S-Draht muss jedoch stets die Verkehrssicherungspflicht beachtet werden, um eine Gefährdung unbeteiligter Dritter auszuschließen.
Richtige Antworten: A, C
In der Sicherheitstechnik und im Objektschutz ist die ordnungsgemäße Funktion von Fluchtwegen (Fluchtwege) und Notausgängen (Notausgänge) von entscheidender Bedeutung für den Personenschutz. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich primär in der Arbeitsstättenregel ASR A2.3 sowie in den europäischen Normen DIN EN 1125 und DIN EN 179. Die DIN EN 1125 regelt dabei speziell „Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange“. Diese kommen überall dort zum Einsatz, wo öffentlicher Publikumsverkehr herrscht und Personen im Notfall die Fluchtwegsituation nicht kennen (z. B. in Einkaufszentren, Kinos oder Schulen).
Die Antwortmöglichkeiten A und C sind korrekt, da sie die Kernanforderungen dieser Normen widerspiegeln:
1. Einhandbedienung und Fluchtrichtung (A): Im Falle einer Panik (Panikfall) muss eine Tür durch einen einzigen Handgriff in Fluchtrichtung (nach außen) zu öffnen sein. Dies muss ohne jegliche Vorkenntnisse möglich sein, da Menschen unter Stress oft instinktiv gegen Hindernisse drücken. Eine horizontale Stange, die über die Türbreite verläuft, stellt sicher, dass die Tür auch dann entriegelt, wenn mehrere Personen gleichzeitig dagegen drängen.
Richtige Antworten: A, C
Die Videoüberwachung (CCTV - Closed Circuit Television) ist ein wesentliches Instrument im modernen Sicherheitsgewerbe gemäß § 34a GewO. In dieser Frage geht es darum, die primären operativen Vorteile dieser Technik zu identifizieren. Die korrekten Antworten sind A (Beweissicherung / Dokumentation) und C (Abschreckung / Prävention).
1. Beweissicherung und Dokumentation (A): Einer der größten Vorteile der Videoüberwachung ist die objektive Aufzeichnung von Ereignissen. Im Falle einer Straftat, wie z. B. Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Diebstahl (§ 242 StGB), liefern die Aufnahmen entscheidende Hinweise zur Identifizierung von Tätern und zur Rekonstruktion des Tathergangs. Dies ist besonders wichtig für die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) gemäß der Strafprozessordnung (StPO). Ohne Videobeweise steht oft Aussage gegen Aussage.
2. Abschreckung / Prävention (C): Die bloße Präsenz von Kameras wirkt auf viele potenzielle Täter abschreckend. Dies wird als Generalprävention bezeichnet. Wenn ein Täter weiß, dass er gefilmt wird und die Gefahr der Entdeckung hoch ist, unterlässt er die Tat oft komplett. Hierbei spielt die Kennzeichnungspflicht nach § 4 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und der DSGVO eine Rolle: Hinweisschilder müssen auf die Überwachung aufmerksam machen, was den Abschreckungseffekt zusätzlich verstärkt.
Richtige Antworten: A, C
In der professionellen Sicherheitswirtschaft ist die sogenannte Meldekette das Rückgrat jeder effektiven Alarmverfolgung. Sie beschreibt den lückenlosen Weg eines Alarmsignals von der Auslösung am geschützten Objekt bis hin zur Reaktion vor Ort. Gemäß der Gewerbeordnung (§ 34a GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV) müssen Sicherheitsdienstleister sicherstellen, dass ihre Abläufe den anerkannten Regeln der Technik und den Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere der DGUV Vorschrift 23) entsprechen.
Die Antwortmöglichkeit A ist korrekt, da der erste technische Schritt nach der Detektion (Erkennung eines Ereignisses durch Sensoren) die Übertragung des Signals ist. Hierbei kommt eine geprüfte Übertragungseinrichtung (ÜE) zum Einsatz, die das Signal an eine zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) sendet. Ohne diese technische Verbindung gäbe es keine professionelle Überwachung. Die NSL fungiert dabei als Gehirn der Operation, oft zertifiziert nach VdS 3138 oder der europäischen Norm DIN EN 50518.
Die Antwortmöglichkeit C ist ebenfalls korrekt, da sie den operativen Teil der Meldekette beschreibt. Sobald der Alarm in der NSL eingeht und verifiziert wurde (Ausschluss eines Fehlalarms), muss die Interventionskraft (IK) alarmiert werden. Dies geschieht auf Basis eines vorher mit dem Kunden vereinbarten Interventionsplans. Dieser Plan legt genau fest, wer wann zu informieren ist und welche Maßnahmen (z. B. Außenkontrolle, Hinzuziehen der Polizei) zu treffen sind. Die Interventionskraft muss dabei die Vorgaben der DGUV Vorschrift 23 beachten, insbesondere den Aspekt der Eigensicherung. Gemäß § 7 DGUV V23 darf sich eine Sicherheitskraft bei Gefahr nicht allein in ein Objekt begeben, wenn mit Tätern zu rechnen ist.
Richtige Antwort: B
In der Sicherheitsbranche, insbesondere im mobilen Revierdienst (Streifenfahrt), ist die Kommunikation das wichtigste Werkzeug für die Sicherheit des Personals und den Erfolg des Auftrags. Die Frage zielt darauf ab, warum Funkgeräte gegenüber fest installierten Telefonanschlüssen bevorzugt werden. Der entscheidende Vorteil liegt in der Kombination aus Mobilität und Eigensicherung. Gemäß der DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C7), welche die Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste festlegt, muss ein Sicherheitsmitarbeiter jederzeit in der Lage sein, Hilfe herbeizurufen. Dies ist bei einem leitungsgebundenen Telefon (Festnetz) nicht möglich, da man sich dafür an einem festen Ort befinden müsste. Im Revierdienst bewegt sich der Mitarbeiter jedoch ständig zwischen verschiedenen Objekten oder innerhalb eines weitläufigen Geländes.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort A ist nicht korrekt, da der Betrieb von Funkgeräten keineswegs kostenlos ist. Für die Nutzung bestimmter Frequenzen müssen Gebühren an die Bundesnetzagentur entrichtet werden, und die Anschaffung sowie Wartung der Infrastruktur (Relaisstationen etc.) ist kostspielig.
Richtige Antwort: D
In der privaten Sicherheitsbranche ist eine zuverlässige Kommunikation das Rückgrat jeder operativen Tätigkeit. Gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV) sind Sicherheitsdienstleister verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und professionell auszuführen. Dies setzt eine funktionierende Technik voraus. Der Übergang von Analogfunk zu digitalem Betriebsfunk (DMR - Digital Mobile Radio oder TETRA - Terrestrial Trunked Radio) bietet hierbei entscheidende Vorteile, die weit über die bloße Sprachübertragung hinausgehen.
Der wichtigste Punkt, der in Antwort D genannt wird, ist die deutlich verbesserte Sprachqualität (Sprachqualität). Während beim herkömmlichen Analogfunk das Signal mit zunehmender Entfernung immer verrauschter und unverständlicher wird, bleibt die digitale Sprachübertragung bis zur Reichweitengrenze glasklar. Erst wenn das Signal zu schwach wird, bricht es abrupt ab (der sogenannte Cliff-Effekt). Ein weiterer massiver Vorteil ist die Möglichkeit der Datenübertragung (Datenübertragung). Hierzu zählt insbesondere die GPS-Ortung. Aus Sicht der Unfallverhütungsvorschriften, speziell der DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste), ist dies ein enormer Sicherheitsgewinn. Bei der Alleinarbeit oder bei gefährlichen Interventionen kann die Leitstelle im Notfall den genauen Standort des Mitarbeiters bestimmen, was lebensrettend sein kann.
Richtige Antwort: E
Der vorbeugende Brandschutz ist ein essenzieller Bestandteil der Sicherheit in jedem Betrieb und ein wichtiges Thema für die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO). Grundsätzlich unterscheidet man im Brandschutz zwischen zwei Hauptbereichen: dem vorbeugenden Brandschutz (Prävention) und dem abwehrenden Brandschutz (Reaktion). Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die bereits im Vorfeld getroffen werden, um die Entstehung eines Brandes zu verhindern, seine Ausbreitung zu begrenzen und die Rettung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Er unterteilt sich in drei Säulen: 1. Baulicher Brandschutz (z. B. Brandwände, Fluchtwege), 2. Anlagentechnischer Brandschutz (z. B. Brandmeldeanlagen, Sprinkler) und 3. Organisatorischer Brandschutz. Die Antwort E ist korrekt, da die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern eine klassische Maßnahme des organisatorischen Brandschutzes darstellt. Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen zu belehren. Zudem konkretisiert die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten), dass eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein muss, um Entstehungsbrände selbstständig bekämpfen zu können. Warum sind die anderen Antworten falsch? Die Antworten A und B beziehen sich auf den abwehrenden Brandschutz. Sobald es brennt und die Feuerwehr eingreift oder Menschen gerettet werden müssen, befinden wir uns in der Phase der Gefahrenabwehr, nicht mehr in der Vorbeugung. Die Antwort C (Ermittlung der Brandursache) ist eine Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) gemäß der Strafprozessordnung (StPO) zur Aufklärung von Straftaten wie Brandstiftung (§ 306 StGB). Die Antworten D und F betreffen die Phase nach dem Brand (Nachsorge oder Schadensbegrenzung), die ebenfalls nicht zur Vorbeugung zählt. Ein Sicherheitsmitarbeiter muss im Rahmen seiner Kontrollgänge stets darauf achten, dass Brandschutzeinrichtungen nicht verstellt sind und Fluchtwege frei bleiben, was ebenfalls zum organisatorischen Brandschutz gehört.
Richtige Antwort: B
Im Rahmen der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist das Thema Brandschutz ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitstechnik und der allgemeinen Sicherheitsvorschriften. Die korrekte Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern dient primär dem Eigenschutz und der Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Information 205-001 (vormals BGI 560).
Die Antwort B ist korrekt, da bei Glutbränden (festen Stoffen wie Holz oder Papier) das Löschmittel gezielt und stoßweise auf den Brandherd aufgebracht werden sollte. Dies hat den Hintergrund, dass man durch das stoßweise Abgeben des Löschmittels den Löscherfolg ständig kontrollieren kann und kein Löschmittel verschwendet. Ein Entstehungsbrand (ein Brand in seiner frühen Phase) kann oft mit einem tragbaren Feuerlöscher gelöscht werden, sofern die Taktik stimmt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, weil man Brände grundsätzlich von unten nach oben und von vorne nach hinten löscht. Würde man von oben nach unten löschen, würde man lediglich die Flammen oben kurzzeitig niederdrücken, während die Basis des Feuers weiter brennt und die Thermik das Feuer weiter anheizt.
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Antwort B (Schwimmfähigkeit) ist für den normalen Sicherheitsdienst irrelevant, es sei denn, man arbeitet in spezialisierten maritimen Bereichen; als Standard-Funktionskontrolle ist dies jedoch völlig ungeeignet.
Antwort D (chemische Zusammensetzung des Akkus) ist eine wissenschaftliche Fragestellung. Für den Sicherheitsmitarbeiter ist lediglich wichtig, dass der Akku geladen ist und die Schicht durchhält, nicht aus welchen chemischen Elementen er besteht.
Antwort E (Zulassungsurkunde der Bundesnetzagentur) ist zwar rechtlich für den Betreiber wichtig, muss aber nicht täglich vor Dienstbeginn vom einzelnen Mitarbeiter geprüft werden, da dies eine einmalige behördliche Voraussetzung für den Betrieb der Funkanlage ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Technik dient der Unterstützung des Menschen im Sinne des Zwiebelschalenprinzips. Wenn die elektronische Sicherheitsebene (Kommunikation) ausfällt, bricht die Reaktionskette zusammen. Ohne funktionierendes Funkgerät kann keine Verstärkung gerufen und kein Alarm verifiziert werden, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Daher ist die Sprechprobe die wichtigste Handlung bei der Übernahme der Ausrüstung.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort B (Vorfeldbeleuchtung) dient der Detektion und Abschreckung, erhöht aber nicht den physischen Widerstand des Zauns selbst. Ein Täter kann bei Licht genauso schnell über einen Zaun klettern wie im Dunkeln, er wird nur eher gesehen.
Antwort C (Instandhaltung) ist zwar wichtig für den Werterhalt und die Funktionsfähigkeit gemäß DGUV Vorschrift 23, sie stellt aber lediglich den ursprünglichen Zustand wieder her, anstatt den Widerstandswert über das Ausgangsniveau hinaus zu heben.
Antwort D (Hinweisschilder/DSGVO) ist eine rein rechtliche und organisatorische Maßnahme. Schilder halten niemanden physisch auf.
Antwort E (Vergrößerung der Maschenweite) ist kontraproduktiv, da größere Maschen das Überklettern (als Tritte) oder das Durchschneiden sogar erleichtern können.
Antwort F (Aufschaltung auf eine NSL) betrifft die Alarmierungskette und die Intervention (Reaktion), nicht jedoch die mechanische Widerstandsfähigkeit der Barriere vor Ort. Merke: Mechanik verzögert, Elektronik meldet, der Mensch reagiert.
2. Hilfsmittelfreiheit (C): Ein Fluchtweg darf niemals durch Schlüssel, Codekarten oder andere Hilfsmittel blockiert sein. Gemäß § 4 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) müssen Fluchtwege jederzeit frei benutzbar sein. Das Grundgesetz schützt in Art. 2 Abs. 2 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – dieser Personenschutz steht rechtlich immer über dem Objektschutz (Eigentumsschutz nach Art. 14 GG).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B: Elektromechanische Sperrelemente (wie E-Öffner oder Magnete) sind oft Teil eines Zutrittskontrollsystems, aber sie sind keine *zwingende Anforderung* für den Panikverschluss selbst. Im Gegenteil: Wenn sie verbaut sind, müssen sie bei Stromausfall oder Alarmierung sofort freigeben (Fail-Safe-Prinzip), um die mechanische Öffnung nicht zu behindern.
- Antwort D: Ein Panikverschluss ist eine mechanische Vorrichtung. Er funktioniert unabhängig von einer Brandmeldeanlage (BMA). Zwar können sie gekoppelt sein, aber die Norm schreibt diese Kopplung nicht als zwingende Voraussetzung für den Verschluss vor.
- Antwort E: Es gibt zwar Brandschutzanforderungen für Türen (z. B. DIN 4102), aber die pauschale Forderung nach einem Schmelzpunkt von über 1.200 Grad Celsius für die Beschläge ist in der DIN EN 1125 nicht als Standardwert für Panikverschlüsse definiert.
- Antwort F: Es gibt keine Vorschrift, die die Signalfarbe Rot (RAL 3001) für den Beschlag zwingend vorschreibt. Wichtig ist die Sichtbarkeit und die korrekte Kennzeichnung nach DIN EN ISO 7010 (grünes Rettungszeichen-Schild).
Für Sicherheitsmitarbeiter im Revierdienst oder Objektschutz ist es eine wesentliche Aufgabe (§ 13 StGB Garantenstellung), bei Kontrollgängen sicherzustellen, dass diese Verschlüsse nicht durch Ketten, Vorhängeschlösser oder Verkeilungen blockiert sind. Eine Missachtung dieser Regeln kann im Schadensfall zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung führen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B (Aktives Festnehmen): Eine Kamera kann niemanden festnehmen. Die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO muss immer durch eine Person (Sicherheitskraft oder Passant) erfolgen. Die Kamera ist lediglich ein Hilfsmittel zur Beobachtung.
- Antwort D (Physische Barriere): Eine Kamera ist kein Zaun, keine Mauer und kein Schloss. Sie verhindert das Eindringen nicht mechanisch. Ein Täter kann trotz Kamera ein Objekt betreten; er wird dabei lediglich gefilmt.
- Antwort E (Kostenlos): Videoüberwachung ist mit erheblichen Kosten für Anschaffung (Kameras, Rekorder, Monitore), Installation, Wartung und Strom verbunden.
- Antwort F (Ersetzt die Polizei): Die Videoüberwachung ist ein privates oder betriebliches Hilfsmittel. Die Polizei hat hoheitliche Aufgaben und Befugnisse, die niemals durch Technik ersetzt werden können. Zudem muss bei schweren Straftaten immer die Polizei hinzugezogen werden.
Rechtlich ist zudem zu beachten, dass die Videoüberwachung immer eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfordert. Das Interesse des Betreibers (Schutz von Eigentum) muss gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen (Art. 1 & 2 Grundgesetz - GG) abgewogen werden. Eine Tonaufzeichnung ist dabei fast immer unzulässig, da sie den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung verletzen würde.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort B ist rechtlich unsinnig: Das Registergericht führt das Handelsregister (§ 8 HGB) und hat keinerlei Funktion bei der Bearbeitung von Alarmen oder Störungen.
Antwort D ist falsch, da der Postweg viel zu langsam für eine Intervention ist, die meist innerhalb von 15 bis 20 Minuten erfolgen muss. Zudem ist die Ordnungsbehörde nicht die primäre Anlaufstelle für akute Alarme.
Antwort E und F verstoßen gegen grundlegende Sicherheitsprinzipien und Datenschutzrichtlinien. Die Einbindung der Presse oder sozialer Netzwerke während eines laufenden Einsatzes würde die Ermittlungen gefährden, Täter warnen und die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Professionelle Alarmverfolgung basiert auf Diskretion und der Zusammenarbeit mit Behörden wie der Polizei (gemäß StPO bei Straftaten) und nicht auf öffentlicher Kommunikation.
Antwort C ist fachlich falsch, da analoger Betriebsfunk technisch bedingt gerade nicht abhörsicher ist. Jeder mit einem einfachen Funkscanner kann diese Gespräche mithören, weshalb heute verstärkt auf digitalen, verschlüsselten Funk gesetzt wird.
Antwort D behauptet ein gesetzliches Verbot von Mobiltelefonen gemäß § 34a GewO. Dies ist eine Fehlinterpretation. Die Gewerbeordnung (§ 34a GewO) und die Bewachungsverordnung (BewachV) regeln die Zulassung und die Pflichten des Gewerbetreibenden, enthalten aber kein spezifisches Verbot für Handys. Mobiltelefone sind jedoch oft ungeeignet für die Eigensicherung, da sie im Notfall zu langsam zu bedienen sind (Wählen einer Nummer vs. Drücken der PTT-Taste am Funkgerät).
Antwort E ist technisch unsinnig, da Funkwellen Mauern durchdringen können, während Telefonleitungen physisch verlegt sein müssen und somit die Mobilität einschränken.
Antwort F ist falsch, da Standard-Funkgeräte primär für die Sprachübertragung (Voice) konzipiert sind und nicht für die Übertragung von hochauflösenden Videosignalen an eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Funkgerät ermöglicht die ständige Erreichbarkeit und ist ein unverzichtbares Instrument der Eigensicherung nach DGUV Vorschrift 23, da es im Falle eines Angriffs oder eines Unfalls eine sofortige Alarmierung ohne Zeitverzug ermöglicht.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort A (billiger) ist in der Regel nicht korrekt, da die Anschaffung digitaler Endgeräte und der Aufbau der Infrastruktur (Repeater, Basisstationen) oft teurer sind als veraltete Analogtechnik. Antwort B (Akkus halten kürzer) ist faktisch meist falsch, da Digitalfunk durch effiziente Sendezyklen oft stromsparender ist; zudem wäre eine kürzere Laufzeit kein „Vorteil“. Antwort C (Sichtkontakt) ist technisch unzutreffend, da Funkwellen im UHF/VHF-Bereich auch Hindernisse durchdringen und nicht auf eine optische Sichtverbindung angewiesen sind. Antwort E (Radio hören) ist für den professionellen Dienstbetrieb irrelevant und stellt keinen sachlichen Vorteil für die Sicherheit dar. Antwort F (abhörsicherer als ein Telefon) ist irreführend; zwar ist Digitalfunk durch Verschlüsselung deutlich sicherer gegen Abhören als Analogfunk, aber der Vergleich mit einem modernen, ebenfalls verschlüsselten Telefon ist nicht das primäre Argument für den Umstieg innerhalb der Betriebsfunkstruktur. Die Kombination aus Sprachqualität und GPS-Funktionalität (Antwort D) ist das schlagende Argument für die Professionalisierung nach § 34a GewO.
- Antwort C ist falsch, da die DGUV vorschreibt, dass mehrere Feuerlöscher gleichzeitig und nicht nacheinander eingesetzt werden sollten. Durch den gleichzeitigen Einsatz wird eine massivere Löschmittelwolke erzeugt, die das Feuer schneller erstickt oder abkühlt. Ein nacheinander erfolgender Einsatz führt oft dazu, dass das Feuer in den Pausen zwischen den Löschern wieder aufflammt.
- Antwort D ist falsch, weil bei Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) ein zu hoher Druck direkt in das Zentrum dazu führen kann, dass die brennende Flüssigkeit aus dem Behälter spritzt und so zur Brandausbreitung führt (Spritzbrandgefahr). Hier sollte der Löschstrahl fächerförmig über die Oberfläche geführt werden.
- Antwort E ist falsch, da bei elektrischen Anlagen Mindestabstände einzuhalten sind (gemäß Aufdruck auf dem Feuerlöscher, meist 1 Meter bei Niederspannung bis 1000V), um einen elektrischen Schlag durch das Löschmittel oder die Ionisierung der Luft zu verhindern.
- Antwort F ist falsch, da man immer mit der Windrichtung (also den Wind im Rücken) löschen muss. Wer gegen die Windrichtung löscht, steht direkt in der Rauchgaswolke und gefährdet sich durch Inhalation von Giftstoffen und Hitze selbst.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Brandschutztaktik darauf abzielt, mit den begrenzten Ressourcen eines tragbaren Löschers den maximalen Effekt zu erzielen, ohne den Sicherheitsmitarbeiter zu gefährden. Dies korrespondiert auch mit dem Zwiebelschalenprinzip der Sicherheitstechnik: Die organisatorische Sicherheit (Schulung im Brandschutz) greift hier in die technische Sicherheit (Feuerlöscher) ein, um Schäden zu minimieren.