Bei einer Begehung eines Objektes bemerken Sie auf einem Betriebsmittel ein kreisförmiges Sicherheitszeichen mit weißem Hintergrund, rotem Rand und einem diagonalen roten Balken, der eine brennende Zigarette überdeckt. Welcher Kategorie von Sicherheitszeichen gemäß ASR A1.3 ist dieses Piktogramm zuzuordnen?
Richtige Antwort: D
Einfache Erklärung
In der Sicherheitsbranche ist die Kenntnis der Sicherheitskennzeichnung nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.3) und der DGUV Vorschrift 1 essenziell. Die im Sachverhalt beschriebene Kennzeichnung – ein kreisförmiges Zeichen mit weißem Hintergrund, rotem Rand und einem diagonalen roten Balken – ist das klassische Erscheinungsbild eines Verbotszeichens (Verbotszeichen). Gemäß der ASR A1.3 dienen diese Zeichen dazu, ein Verhalten zu untersagen, durch das eine Gefahr entstehen könnte. In diesem speziellen Fall handelt es sich um das Piktogramm P002 „Rauchen verboten“.
Rechtlich gesehen ist die Einhaltung dieser Kennzeichnungen nicht optional. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Sicherheitskennzeichnung ist ein Teil dieser Maßnahmen. Als Sicherheitsmitarbeiter gemäß § 34a GewO (Gewerbeordnung) übernehmen Sie eine Garantenstellung für die Sicherheit im Objekt. Das bedeutet, Sie müssen im Rahmen Ihrer Kontrollgänge prüfen, ob diese Schilder vorhanden, gut sichtbar und unbeschädigt sind. Sollten Sie Personen feststellen, die gegen ein solches Verbot verstoßen, müssen Sie im Rahmen Ihrer Jedermannsrechte oder der Ihnen vom Auftraggeber übertragenen Hausrechtsbefugnisse (§ 903 BGB, § 858 BGB - Verbotene Eigenmacht) intervenieren, um Schäden (z. B. Brände) zu verhindern.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A: Warnzeichen (Warnzeichen) sind stets dreieckig, haben einen gelben Hintergrund und einen schwarzen Rand (z. B. Warnung vor elektrischer Spannung). Sie verbieten nichts, sondern weisen auf eine Gefahr hin.
- B: Gebotszeichen (Gebotszeichen) sind zwar ebenfalls kreisförmig, haben aber einen blauen Hintergrund mit weißen Piktogrammen. Sie schreiben ein bestimmtes Verhalten vor (z. B. „Gehörschutz tragen“).
- C: Rettungszeichen (Rettungszeichen) sind quadratisch oder rechteckig und grün mit weißen Symbolen. Sie zeigen Fluchtwege oder Erste-Hilfe-Einrichtungen an.
- E: Zusatzzeichen (Zusatzzeichen) sind meist rechteckig und enthalten ergänzenden Text oder Symbole zu einem Hauptzeichen, stehen aber selten allein für eine Verbotskategorie.
- F: Brandschutzzeichen (Brandschutzzeichen) sind quadratisch und rot mit weißen Symbolen (z. B. Feuerlöscher). Obwohl sie die Farbe Rot nutzen, fehlt ihnen die Kreisform und der diagonale Balken, der für ein Verbot charakteristisch ist.
Die korrekte Zuordnung ist lebenswichtig, da eine Verwechslung im Ernstfall zu schweren Unfällen oder rechtlichen Konsequenzen führen kann. Wenn Sie beispielsweise ein Verbotszeichen ignorieren und dadurch ein Brand entsteht, könnten strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung (§ 306d StGB) oder zivilrechtliche Haftungsansprüche (§ 823 BGB) auf Sie zukommen.
