Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
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Jetzt startenRichtige Antwort: B
In der privaten Sicherheitsbranche sind Nachtschichten und unregelmäßige Arbeitszeiten an der Tagesordnung. Wenn ein Mitarbeiter nach vielen Jahren, wie hier im Beispiel nach 20 Jahren Nachtdienst, an chronischen Schlafstörungen leidet, stellt sich die Frage der rechtlichen Anerkennung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Grundsätzlich regelt das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) die Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII sind Berufskrankheiten (BK) solche Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als solche bezeichnet. Diese Liste findet sich in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV).
Warum ist Antwort B richtig? Eine Erkrankung kann nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie entweder explizit in dieser Liste (BK-Liste) aufgeführt ist oder wenn sie nach § 9 Abs. 2 SGB VII als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ eingestuft wird. Letzteres ist möglich, wenn nach neuen medizinischen Erkenntnissen eine bestimmte Personengruppe durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist, die die Krankheit verursachen. Da chronische Schlafstörungen durch Nachtarbeit aktuell nicht als eigenständige Ziffer in der BK-Liste stehen, bleibt nur der schwere Weg über den Nachweis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nach § 9 Abs. 2 SGB VII.
Lassen Sie uns die falschen Antworten analysieren:
Antwort A ist falsch, da es im deutschen Sozialrecht keine „Automatik“ für die Anerkennung nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren gibt. Jede Erkrankung muss individuell geprüft werden.
Antwort C ist falsch, weil die Bestätigung eines Facharztes allein nicht ausreicht. Die rechtliche Einordnung obliegt dem Versicherungsträger (z. B. der VBG) auf Basis der gesetzlichen Vorgaben des SGB VII und der BKV.
Antwort D ist falsch, da psychische oder psychosomatische Erkrankungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind; sie sind lediglich schwer nachzuweisen und selten in der Liste enthalten, gehören aber nicht pauschal zum „allgemeinen Lebensrisiko“.
Antwort E ist falsch, da ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zwar arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben kann, dies aber keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit ist.
Antwort F beschreibt fälschlicherweise die Definition eines Arbeitsunfalls nach § 8 SGB VII („zeitlich begrenzt, plötzliches Ereignis“). Eine Berufskrankheit entsteht hingegen gerade nicht durch ein plötzliches Ereignis, sondern durch langfristige, schädigende Einwirkungen während der versicherten Tätigkeit.
Richtige Antwort: E
Im Bereich der privaten Sicherheit ist die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) von zentraler Bedeutung, da Sicherheitsmitarbeiter oft in gefahrengeneigten Bereichen arbeiten. Die wichtigste Rechtsgrundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention). Diese Vorschrift regelt nicht nur die Pflichten des Unternehmers (Arbeitgebers), sondern nimmt auch dich als Arbeitnehmer (in der UVV als „Versicherter“ bezeichnet) in die Pflicht. Gemäß § 15 DGUV Vorschrift 1 hast du eine klare Unterstützungspflicht. Das bedeutet: Wenn du während deines Dienstes einen Mangel entdeckst – zum Beispiel eine defekte Notbeleuchtung, ein beschädigtes Absperrgitter oder einen abgelaufenen Feuerlöscher –, bist du rechtlich verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich zu melden. Die Meldung erfolgt in der Regel an den direkten Vorgesetzten oder den Arbeitgeber.
Warum ist das so wichtig? Der Arbeitgeber trägt zwar nach § 3 DGUV Vorschrift 1 die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz und muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, aber er kann nicht überall gleichzeitig sein. Du bist das „Auge vor Ort“. Wenn du einen Mangel ignorierst, gefährdest du nicht nur dich selbst, sondern auch Kollegen und Dritte (z. B. Besucher einer Veranstaltung).
Richtige Antworten: B, D
In der Sicherheitsbranche ist die Wahl der Ausrüstung nicht dem persönlichen Geschmack überlassen, sondern unterliegt strengen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regeln. Diese Frage zielt auf zwei wesentliche Rechtsquellen ab: Die DGUV Vorschrift 23 (Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste) und das Waffengesetz (WaffG).
Antwort B ist korrekt, da gemäß § 18 Abs. 1 DGUV Vorschrift 23 das Mitführen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen im Dienst ausdrücklich untersagt ist. Der Grund hierfür ist der Arbeitsschutz: Diese Waffen bieten eine trügerische Sicherheit, können Situationen unnötig eskalieren lassen und führen oft dazu, dass das Gegenüber (oder die Polizei) glaubt, es handele sich um eine echte Schusswaffe, was lebensgefährliche Reaktionen provozieren kann. Zudem ist die Wirksamkeit zur Abwehr von Angriffen oft unzureichend.
Antwort D ist ebenfalls korrekt, da es sich bei Stahlruten, Totschlägern und Schlagringen um
Richtige Antwort: B
In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) eine der fünf Säulen des Sozialversicherungssystems. Ihre rechtliche Grundlage findet sich primär im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 1 SGB VII). Die Hauptaufgabe der Unfallversicherung besteht darin, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten (Prävention), die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten nach einem Unfall wiederherzustellen (Rehabilitation) und Geldleistungen an die Versicherten oder deren Hinterbliebene zu erbringen (Entschädigung).
Für Unternehmen des privaten Bewachungsgewerbes ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) der gesetzlich zuständige Träger. Dies ist eine essenzielle Information für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Die VBG erlässt auch die für das Sicherheitsgewerbe so wichtigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV), insbesondere die DGUV Vorschrift 23 (früher BGV C7), welche spezifische Sicherheitsregeln für Wach- und Sicherungsdienste festlegt. Gemäß § 2 SGB VII sind alle Arbeitnehmer kraft Gesetzes versichert, sobald sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Ein besonderes Merkmal ist, dass die Beiträge zur Unfallversicherung zu 100 % vom Arbeitgeber getragen werden; der Arbeitnehmer zahlt hierfür nichts.
Richtige Antwort: C
Im Sicherheitsgewerbe ist Zuverlässigkeit und volle Konzentrationsfähigkeit die absolute Grundvoraussetzung für die Ausübung des Dienstes. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind hierbei nicht bloße Empfehlungen, sondern verbindliches Recht für jeden Versicherten und Unternehmer. Gemäß § 15 der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) dürfen sich Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Speziell für das Bewachungsgewerbe konkretisiert die DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste) in § 15, dass Versicherte während der Dienstzeit keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen und den Dienst gar nicht erst antreten dürfen, wenn sie unter der Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen. In der Praxis bedeutet dies eine strikte 0,0-Promille-Grenze.
Wenn Sie feststellen, dass ein Kollege offensichtlich alkoholisiert ist, greift zudem die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. dessen Beauftragten (z. B. Schichtleiter oder Sie als verantwortlicher Kollege im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung). Gemäß
Richtige Antwort: B
In der deutschen Sozialversicherung gibt es eine Besonderheit bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Während die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden (paritätische Finanzierung), ist dies bei der Unfallversicherung anders geregelt. Gemäß § 150 Abs. 1 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) ist allein der Unternehmer der Beitragsschuldner. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Berufsgenossenschaft (VBG im Bewachungsgewerbe) zu 100 % aus eigener Tasche bezahlen muss. Ein Abzug vom Bruttolohn des Sicherheitsmitarbeiters ist rechtlich unzulässig und stellt einen Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften dar.
Warum ist das so? Dahinter steckt das Prinzip der sogenannten Haftungsablösung (§§ 104 ff. SGB VII). Da der Arbeitgeber die gesamten Beiträge allein zahlt, wird er im Gegenzug von der zivilrechtlichen Haftung freigestellt. Wenn Sie also während der Arbeit einen Unfall erleiden, können Sie Ihren Chef nicht auf Schmerzensgeld verklagen (außer bei vorsätzlichem Handeln), da die Berufsgenossenschaft für die Heilbehandlung und Entschädigung aufkommt. Dies dient dem Betriebsfrieden und der finanziellen Absicherung beider Seiten.
Richtige Antwort: B
Im Bereich des Wach- und Sicherungsgewerbes ist die DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C3) die entscheidende Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Sie dient dem Schutz der Versicherten (also der Sicherheitsmitarbeiter) vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In Bezug auf Bewaffnung ist die Regelung eindeutig: Das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (umgangssprachlich oft als Gaswaffen bezeichnet) ist für Sicherheitsmitarbeiter im Dienst grundsätzlich unzulässig.
Warum ist das so? Der Hauptgrund liegt in der sogenannten Eskalationsgefahr. Diese Waffen sehen echten, scharfen Schusswaffen oft täuschend ähnlich (Anscheinswaffen). Wenn ein Sicherheitsmitarbeiter in einer Konfliktsituation eine solche Waffe zieht, kann ein Gegenüber (z. B. ein Einbrecher oder Angreifer) glauben, es handele sich um eine echte Feuerwaffe. Reagiert dieser daraufhin mit einer echten Waffe, gerät der Sicherheitsmitarbeiter in Lebensgefahr, ohne sich mit seiner Schreckschusswaffe effektiv verteidigen zu können. Die Berufsgenossenschaft (BG) möchte dieses Risiko ausschließen.
Richtige Antwort: F
In der privaten Sicherheitswirtschaft ist die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) von zentraler Bedeutung. Die DGUV Vorschrift 1 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) stellt hierbei das grundlegende Regelwerk dar, das die Pflichten des Unternehmers (Arbeitgebers) und der Versicherten (Arbeitnehmer) im Bereich des Arbeitsschutzes definiert. Gemäß § 24 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe die erforderlichen Mittel sowie das erforderliche Personal (Ersthelfer) zur Verfügung stehen. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung, die direkt aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers resultiert, welche auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gemäß § 618 und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert ist.
Konkret bedeutet dies für den Unternehmer:
1. Bereitstellung von Sachmitteln: Er muss Verbandkästen in ausreichender Menge und Qualität bereitstellen. Diese müssen der
Richtige Antworten: B, E
Im Sicherheitsgewerbe ist die Alleinarbeit (Arbeiten außerhalb von Sicht- und Rufweite zu anderen Personen) an der Tagesordnung. Da dies ein erhöhtes Risiko darstellt, wenn ein Unfall oder ein medizinischer Notfall eintritt, legt die gesetzliche Unfallversicherung in der DGUV Vorschrift 1 (§ 8) und der DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste) strenge Regeln fest. Der Unternehmer (Arbeitgeber) trägt die Verantwortung für die Sicherheit und muss sicherstellen, dass im Notfall unverzüglich Hilfe geleistet werden kann.
Die Antwortmöglichkeiten B und E sind korrekt, da sie anerkannte Methoden zur Überwachung der Rettungskette darstellen:
1. Personen-Notsignal-Anlagen (PNA): Dies sind technische Geräte, die entweder manuell (willensabhängig, z. B. durch Drücken eines SOS-Knopfes) oder automatisch (willensunabhängig, z. B. durch einen Lagesensor bei Bewusstlosigkeit, auch 'Totmannschalter' genannt) einen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (z. B. eine Notruf- und Serviceleitstelle, NSL) senden. Dies ist in der DGUV Regel 112-139 detailliert geregelt.
Richtige Antworten: A, B
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind für jeden Sicherheitsmitarbeiter das tägliche Handwerkszeug, um gesund und sicher durch die Schicht zu kommen. Im Zentrum dieser Frage steht die DGUV Vorschrift 23 (früher BGV C7), die speziell für Wach- und Sicherungsdienste gilt. Gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 23 ist der Unternehmer (Arbeitgeber) verpflichtet, für die jeweiligen Bewachungstätigkeiten eine schriftliche Dienstanweisung zu erlassen. Diese Dienstanweisung ist kein allgemeines Dokument über das Unternehmen, sondern ein sicherheitsrelevantes Regelwerk für den konkreten Einsatz.
Warum sind die Antworten A und B richtig?
1. Maßnahmen zur Eigensicherung (Antwort A): Der Wachdienst ist mit spezifischen Gefahren verbunden (z.B. Übergriffe, Alleinarbeit, Dunkelheit). Die Dienstanweisung muss festlegen, wie sich der Mitarbeiter schützt. Das umfasst beispielsweise die Nutzung von Funkgeräten, das Verhalten bei Streifengängen oder die Festlegung von Meldezeiten. Dies korrespondiert mit der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Schauen wir uns an, warum die anderen Antwortmöglichkeiten falsch sind:
- Antwort A (Ignorieren): Das ist grob fahrlässig. Wenn später ein Unfall passiert, der durch den Mangel verursacht wurde, könntest du haftbar gemacht werden, und dein Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft könnte gefährdet sein.
- Antwort B (Keine Pflicht): Das ist juristisch falsch. Die Pflicht ergibt sich direkt aus der DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsvertrag (Treuepflicht).
- Antwort C (Kollegen fragen): Es ist zwar gut, sich auszutauschen, aber die rechtliche Pflicht besteht in der Meldung an die verantwortliche Stelle (Vorgesetzte), damit der Mangel behoben werden kann.
- Antwort D (Selbst reparieren): Das kann sogar gefährlich sein! Ohne entsprechende Fachkenntnis (z. B. bei Elektroanlagen) darfst du keine Reparaturen durchführen. Deine Aufgabe ist die Meldung, nicht die Instandsetzung, es sei denn, es gehört explizit zu deinem Aufgabenbereich und du bist dafür qualifiziert.
- Antwort F (Sache des Chefs): Zwar muss der Chef den Mangel beheben lassen, aber er muss erst einmal davon erfahren. Die „Augen-zu-Mentalität“ widerspricht dem Grundgedanken der Prävention.
Zusätzlich zu dieser Meldepflicht musst du auch die bereitgestellte Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie Sicherheitsschuhe oder Warnwesten, bestimmungsgemäß benutzen. Werden Mängel an der PSA festgestellt, gilt auch hier: Sofort melden und Ersatz fordern. Denke daran, dass du mindestens einmal jährlich eine Unterweisung (§ 4 DGUV V1) erhalten musst, in der dir genau erklärt wird, wie du dich bei Gefahren und Mängeln zu verhalten hast. Ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern gibt es zudem Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII), die dich in diesen Fragen unterstützen können.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Taschenlampen): Eine normale Taschenlampe ist ein wichtiges Hilfsmittel für die Eigensicherung und Objektkontrolle. Solange sie keine zusätzliche Hiebwaffenfunktion (wie z.B. integrierte Schlagstöcke) hat, ist sie erlaubt und oft sogar notwendig.
- Antwort C (Handfesseln): Handfesseln sind im Sicherheitsdienst zulässig. Sie dienen der Fixierung von Personen, die vorläufig festgenommen wurden (gemäß § 127 Abs. 1 StPO) oder zur Abwehr von Gefahren im Rahmen der Notwehr (§ 227 BGB / § 32 StGB), sofern dies verhältnismäßig ist.
- Antwort E (Tierabwehrsprays): Diese sind erlaubt, sofern sie deutlich als solche gekennzeichnet sind. Sie fallen dann nicht unter das Waffengesetz, da sie zur Abwehr von Tieren bestimmt sind. Im Gegensatz zu Reizstoffsprays gegen Menschen (die als Waffen gelten) sind sie im Dienst unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit führbar.
- Antwort F (Funkgeräte): Handsprechfunkgeräte sind essenziell für die Kommunikation und die Eigensicherung gemäß § 11 DGUV Vorschrift 23. Sie sind nicht nur erlaubt, sondern in vielen Situationen (z.B. Alleinarbeit) sogar vorgeschrieben.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Verstöße gegen die DGUV Vorschrift 23 können zum Verlust des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft und zu Bußgeldern führen. Verstöße gegen das Waffengesetz sind Straftaten, die die Zuverlässigkeit gemäß § 34a GewO kosten und somit das Ende der beruflichen Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe bedeuten.
Ein juristisch bedeutender Aspekt ist das sogenannte Haftungsprivileg des Unternehmers nach § 104 SGB VII. Passiert ein Arbeitsunfall durch einfache Fahrlässigkeit des Arbeitgebers, kann der Arbeitnehmer diesen nicht auf Schmerzensgeld verklagen (Ablösung der Unternehmerhaftung). Stattdessen tritt die Berufsgenossenschaft mit ihren Leistungen ein. Dies sichert den sozialen Frieden im Betrieb.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Krankenkasse): Die Krankenkassen (SGB V) sind zwar Einzugsstellen für Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, aber sie sind nicht die Träger der Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist ein eigenständiger Zweig.
- Antwort C (DGUV): Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist lediglich der Spitzenverband, in dem sich die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zusammengeschlossen haben. Sie ist kein direkter Versicherungsträger für einzelne Betriebe.
- Antwort D (BG Verkehr): Diese Berufsgenossenschaft ist für Transport, Post-Logistik und Luftfahrt zuständig. Obwohl Sicherheitsmitarbeiter oft im Bereich Transport (z.B. Geld- und Werttransport) arbeiten, bleibt die VBG die primär zuständige BG für das Bewachungsgewerbe als Ganzes.
- Antwort E (Rentenversicherung): Die Rentenversicherung (SGB VI) ist für die Altersvorsorge und Erwerbsminderungsrenten zuständig, nicht für die Absicherung von Arbeitsunfällen.
- Antwort F (BAFA): Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat administrative Aufgaben (z.B. das Bewacherregister), fungiert aber niemals als Versicherungsträger.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften nicht zur Disposition der Mitarbeiter steht. Eine schriftliche Verzichtserklärung ist rechtlich wirkungslos, da der Schutz des Lebens und der Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz) sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften zwingendes Recht sind.
- Antwort B ist falsch, da die UVV nicht nur den Konsum *während* der Arbeitszeit verbieten, sondern auch den Zustand der Berauschung *bei Dienstantritt*. Wer alkoholisiert erscheint, ist bereits bei Schichtbeginn ungeeignet.
- Antwort D ist falsch, da eine erzwungene Blutentnahme einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) darstellt. Dies ist eine hoheitliche Maßnahme, die in der Regel nur durch die Polizei oder auf richterliche Anordnung durchgeführt werden darf. Ein Schichtleiter hat hierzu keine Befugnis.
- Antwort E ist falsch, da eine willkürliche Wartezeit von zwei Stunden keine Garantie für die Nüchternheit bietet. Der Abbau von Alkohol erfolgt individuell und langsam. Ohne fachkundige Feststellung der Dienstfähigkeit bleibt das Risiko bestehen.
- Antwort F ist falsch, da Sicherheitsmitarbeiter im Regelfall keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen (sie arbeiten auf Basis von Jedermannsrechten und dem Hausrecht gemäß BGB), und die Polizei nicht für die innerbetriebliche Durchsetzung von Unfallverhütungsvorschriften zuständig ist, solange keine Straftat (z. B. Trunkenheitsfahrt) vorliegt.
Betrachten wir die falschen Antwortmöglichkeiten:
- Antwort A ist falsch, da das Solidaritätsprinzip der hälftigen Aufteilung hier nicht gilt. Dies ist eine Verwechslung mit der Kranken- oder Rentenversicherung.
- Antwort C ist falsch, da der Arbeitnehmer niemals die alleinige Last trägt; dies würde dem Schutzgedanken des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 GG) widersprechen.
- Antwort D ist zwar fachlich korrekt in dem Sinne, dass die Gefahrenklasse die Höhe des Beitrags bestimmt, aber sie ändert nichts daran, dass der Unternehmer diesen Betrag allein zahlen muss.
- Antwort E ist falsch, da die Unfallversicherung gerade nicht wie die Rentenversicherung behandelt wird. Es erfolgt kein Abzug vom steuerpflichtigen Bruttoentgelt des Arbeitnehmers.
- Antwort F ist falsch, da sozialversicherungsrechtliche Pflichten zwingendes Recht sind. Eine einzelvertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer an den Kosten beteiligt, wäre gemäß § 32 SGB I nichtig, da sie zum Nachteil des Sozialversicherten von den gesetzlichen Regelungen abweicht.
Rechtliche Einordnung und Analyse der Antworten:
1. Warum ist Antwort B richtig? Gemäß der DGUV Vorschrift 23 ist das Führen dieser Waffen verboten, da sie keinen wirksamen Schutz bieten, aber das Risiko eines Schusswechsels massiv erhöhen. Dies ist eine verbindliche Arbeitsschutzregel, die über privatrechtlichen Vereinbarungen steht.
2. Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A & E: Weder der Auftraggeber noch der Unternehmer (Arbeitgeber) dürfen Anweisungen geben, die gegen geltende Unfallverhütungsvorschriften verstoßen. Die UVV sind autonomes Recht der Berufsgenossenschaften und für beide Seiten bindend. Ein Verstoß kann nach § 209 SGB VII mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
- Antwort C: Auch zur Hundeabwehr sind diese Waffen im Dienst nicht zulässig. Hierfür gibt es sicherere Alternativen (z. B. Tierabwehrsprays, die unter das Waffengesetz fallen, aber anders bewertet werden).
- Antwort D: Das verdeckte Tragen ändert nichts an der Unzulässigkeit und der potenziellen Verwechslungsgefahr im Moment des Hervorholens.
- Antwort F: Der "Kleine Waffenschein" ist eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz (WaffG) für den privaten Bereich. Im Arbeitsverhältnis gelten jedoch zusätzlich die strengeren Regeln des Arbeitsschutzes und der Berufsgenossenschaft. Eine private Erlaubnis setzt die berufsgenossenschaftlichen Verbote niemals außer Kraft.
Zusätzlich hat der Arbeitgeber gemäß § 618 BGB (Fürsorgepflicht) und § 3 DGUV Vorschrift 1 die Pflicht, Gefährdungen zu beurteilen und zu minimieren. Das Zulassen von Schreckschusswaffen würde dieser Pflicht widersprechen. Mitarbeiter, die gegen diese Vorschrift verstoßen, riskieren nicht nur ihren Versicherungsschutz bei einem Unfall, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung, da sie gegen ihre Mitwirkungspflichten aus § 15 DGUV Vorschrift 1 verstoßen.
2. Bereitstellung von Personal: Der Unternehmer muss Ersthelfer ausbilden lassen. In Betrieben mit bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer anwesend sein. Bei mehr als 20 Versicherten müssen in Verwaltungsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben (wie dem Sicherheitsdienst) 10 % der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein (§ 26 DGUV V1).
3. Dokumentation: Jede Erste-Hilfe-Leistung muss dokumentiert werden, beispielsweise in einem Verbandbuch. Dies ist wichtig für den Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft, falls Spätfolgen eines Unfalls auftreten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Die Ausgabe von Medikamenten (z. B. Schmerzmittel) ist keine Aufgabe der Ersten Hilfe. Dies ist Ärzten vorbehalten. Ein Ersthelfer oder Arbeitgeber riskiert bei der Abgabe von Medikamenten zivilrechtliche Haftungsansprüche, falls der Mitarbeiter allergisch reagiert.
- Antwort B: Ein Unternehmer kann niemals garantieren, dass *niemals* ein Unfall passiert. Er ist lediglich verpflichtet, alle nach dem Stand der Technik und den Vorschriften zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um das Risiko zu minimieren.
- Antwort C: Gemäß § 2 Abs. 3 ArbSchG darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen auferlegen. Die Ausrüstung muss vom Betrieb gestellt werden.
- Antwort D: Ein Betriebsarzt ist zwar nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) vorgeschrieben, muss aber nicht in jedem kleinen Betrieb physisch fest angestellt und dauerhaft vor Ort sein. Die Erste Hilfe wird primär durch Ersthelfer sichergestellt.
- Antwort E: Unterweisungen müssen gemäß § 4 DGUV V1 vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Eine wöchentliche Unterweisung ist gesetzlich nicht gefordert und in der Praxis kaum umsetzbar.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Unternehmer die organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen muss, damit im Notfall sofort und fachgerecht gehandelt werden kann. Dies schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern sichert den Unternehmer auch rechtlich gegenüber der Berufsgenossenschaft ab.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Arbeitsschutzrecht ist öffentliches Recht. Ein Arbeitnehmer kann nicht rechtswirksam auf seine Sicherheit verzichten. Eine solche Verzichtserklärung wäre gemäß § 134 BGB (Gesetzliches Verbot) nichtig und entbindet den Chef nicht von seiner Haftung.
- Antwort C: Eine Schusswaffe gemäß § 18 BewachV dient dem Objektschutz oder der Selbstverteidigung gegen Angriffe, ist aber kein Instrument zur Überwachung des Gesundheitszustandes oder zur Einleitung einer Rettungskette bei Unfällen.
- Antwort D: Ein Diensthund ist ein Hilfsmittel zur Bewachung, kann aber keinen qualifizierten Notruf absetzen oder technische Überwachungssysteme rechtlich ersetzen.
- Antwort F: Die Unterweisung (§ 4 DGUV V1) ist zwar Pflicht, reicht aber als alleinige Maßnahme bei gefährlicher Alleinarbeit nicht aus, da sie im Moment des Unfalls keine Hilfe herbeiruft. Ohne Überwachung wäre die Rettungskette unterbrochen, was einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers darstellt.
2. Verfahren zur Meldung von Mängeln (Antwort B): Sicherheit kann nur funktionieren, wenn Gefahrenquellen beseitigt werden. Wenn Sie als Sicherheitskraft feststellen, dass ein Zaun durchbrochen, eine Notbeleuchtung defekt oder ein Schutzhund erkrankt ist, müssen Sie wissen, *wem* und *wie* Sie dies melden. Dies ist in § 15 und § 16 der DGUV Vorschrift 1 sowie spezifisch in der DGUV V23 verankert. Ohne ein klares Meldeverfahren können Mängel nicht behoben werden, was das Haftungsrisiko für den Unternehmer erhöht.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Dienstanweisung nach DGUV V23 dient dem Schutz von Leib und Leben. Sie ist die Konkretisierung der staatlichen Arbeitsschutzgesetze und der autonomen Satzungen der Berufsgenossenschaften für den Sicherheitsalltag. Werden diese Anweisungen missachtet, drohen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung), sondern im Schadensfall auch der Verlust des Versicherungsschutzes oder Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.