Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
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Jetzt startenRichtige Antwort: B
In der Welt der Sicherheitstechnik ist die mechanische Absicherung das Fundament jedes Schutzkonzeptes. Gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist es die zentrale Aufgabe des Sicherheitspersonals, Leben und Eigentum durch Bewachung zu schützen. Ein wesentlicher Bestandteil hiervon ist die Kontrolle des Zutritts durch strukturierte Schließanlagen. Die im Szenario beschriebene Situation – ein Schlüssel für alle Türen, während Mitarbeiter nur begrenzten Zugang zu ihren eigenen Büros haben – weist eindeutig auf eine hierarchisch strukturierte Schließanlage hin.
Eine Zentralschlossanlage oder eine General-Hauptschlüsselanlage (GHS-Anlage) ist genau für solche Anforderungen konzipiert. Bei einer GHS-Anlage gibt es eine klare Rangordnung: Der General-Hauptschlüssel (GHS) schließt sämtliche Zylinder der gesamten Anlage. Darunter können Hauptschlüssel (HS) oder Gruppenschlüssel (GS) existieren, die nur bestimmte Bereiche (z. B. eine Etage oder eine Abteilung) öffnen. Der Einzelschlüssel (ES) hingegen ist für den Endnutzer gedacht und schließt nur dessen spezifisches Büro. Dies dient der organisatorischen Sicherheit und dem Komfort, da das Sicherheitspersonal im Notfall (z. B. Brand oder Wasserschaden) schnellen Zugriff auf alle Räume benötigt.
Warum sind die anderen Optionen falsch?
- A (Gleichschließende Anlage): Hier haben alle Schlösser die gleiche Codierung. Das bedeutet, jeder Schlüssel passt in jedes Schloss. Es gibt keine Hierarchie. Das wäre in einem Bürogebäude fatal, da jeder Mitarbeiter in jedes andere Büro gelangen könnte.
- C (Einzelschließung): Dies ist die einfachste Form. Ein Schlüssel passt zu genau einem Schloss (wie oft bei einer privaten Wohnungstür). Es gibt keine übergeordneten Schlüssel, was für einen Sicherheitsdienst unpraktikabel wäre, da er einen riesigen Schlüsselbund tragen müsste.
- D (Elektronisches Schloss): Dies beschreibt lediglich die Technik des Schlosses (z. B. RFID, Biometrie oder Zahlencode), aber nicht die logische Struktur der Schließberechtigungen. Auch ein mechanisches System kann diese Hierarchie abbilden.
- E (Panikschloss): Ein Panikschloss ist eine Funktionsart für Fluchttüren gemäß DIN EN 179 oder DIN EN 1125. Es ermöglicht das Öffnen einer verschlossenen Tür von innen ohne Schlüssel, um die Flucht zu ermöglichen. Es regelt keine Zutrittshierarchien.
- F (Sicherheitsschloss): Dies ist ein allgemeiner Qualitätsbegriff für Schlösser mit erhöhtem Einbruchschutz (z. B. Bohrschutz), sagt aber nichts über die Systemstruktur aus.
In der Praxis müssen Sicherheitsmitarbeiter besonders sorgsam mit GHS-Schlüsseln umgehen. Der Verlust eines solchen Schlüssels kann gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu massiven Schadensersatzforderungen führen, da oft die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Zudem spielen Widerstandsklassen (RC - Resistance Class) nach DIN EN 1627 eine Rolle, um den physischen Widerstand gegen Einbruchwerkzeuge zu definieren. Eine gute Schließanlage kombiniert organisatorische Hierarchie mit mechanischer Robustheit.
Richtige Antwort: C
Im Bereich der privaten Sicherheit ist die Alarmverfolgung (Interventionsdienst) ein zentrales Element der Objektsicherung. Wenn eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) einen Alarm auslöst, muss sichergestellt werden, dass innerhalb einer definierten Zeitspanne qualifiziertes Personal vor Ort eintrifft, um die Ursache zu prüfen und Folgemaßnahmen einzuleiten. Die Richtlinie VdS 2172 („Interventionskräfte für Wach- und Sicherheitsunternehmen“) ist hierbei das maßgebliche Regelwerk der Versicherungswirtschaft. Gemäß dieser Richtlinie gilt für den urbanen Raum (Stadtgebiete) ein maximaler Richtwert von 20 Minuten für die Interventionszeit. Diese Zeitrechnung beginnt in dem Moment, in dem der Alarm durch die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) verifiziert wurde, und endet mit dem Eintreffen der Interventionskraft am Objekt.
Warum ist Antwort C (20 Minuten) korrekt? Dieser Wert stellt einen Kompromiss zwischen der notwendigen Schnelligkeit zur Schadensbegrenzung und der realistischen Umsetzbarkeit im städtischen Verkehr dar. Rechtlich gesehen basiert die Tätigkeit auf der Gewerbeordnung (§ 34a GewO), welche die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Personals fordert. Zudem greifen unfallverhütungsvorschriften wie die DGUV Vorschrift 23, die vorschreibt, dass Interventionskräfte bei Gefahr nicht allein vorgehen dürfen (Eigensicherung).
Richtige Antwort: B
In der Sicherheitstechnik und im Bewachungsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist der technische Ablauf eines Alarms streng genormt. Wenn eine Brandmeldeanlage (BMA) ein Ereignis wie Rauch, Hitze oder Flammen erkennt, nennt man diesen ersten Schritt „Detektion“. Damit jedoch tatsächlich Hilfe eintrifft, muss dieser technische Impuls zwingend an eine hilfeleistende Stelle weitergeleitet werden. Dies geschieht durch die „Übertragung der Meldung“ (Antwort B). Technisch erfolgt dies über eine Übertragungseinrichtung (ÜE), die das Signal meist über das Telefonnetz oder Funk an eine Alarmempfangsstelle (AES) oder eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) gemäß DIN EN 50518 übermittelt. In vielen Fällen, insbesondere bei Objekten mit hohem Risiko, ist die BMA direkt mit der Feuerwehr-Peripherie verbunden, sodass der Alarm ohne Zeitverzug bei der Leitstelle der Feuerwehr aufläuft.
Ohne diese Übertragung bliebe der Alarm lediglich ein lokaler Alarm (z. B. eine Sirene am Gebäude). Wenn niemand vor Ort ist, der diesen Alarm hört und die 112 wählt, würde keine Hilfe kommen. Daher ist die technische Übertragung das entscheidende Bindeglied in der Alarmkette. Die anderen Antwortmöglichkeiten sind aus fachlicher und rechtlicher Sicht falsch: Ein Anruf beim Hausmeister (A) ist kein standardisierter Notfallprozess und würde wertvolle Minuten kosten, was gegen die Schadensminderungspflicht verstößt. Wenn die Anlage abschaltet (C), wird der Schutzzweck komplett negiert. „Nichts“ (D) zu tun, würde bei einem Brand zur Zerstörung des Objekts führen und könnte für den Sicherheitsmitarbeiter strafrechtliche Konsequenzen wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) oder Verletzung der Garantenstellung aus dem Bewachungsvertrag (§ 13 StGB i.V.m. BGB) haben. Ein Stromausfall (E) ist eine technische Störung, die durch die Notstromversorgung der BMA für mindestens 72 Stunden abgefangen werden muss, aber keine Hilfe herbeiruft. Das Öffnen der Fenster (F) kann zwar durch eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) erfolgen, dient aber der Entrauchung und nicht der Alarmierung von Rettungskräften.
Richtige Antwort: C
In der Sicherheitstechnik und im Rahmen der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Gewerbeordnung) ist das Verständnis von Brandmeldeanlagen (BMA) und deren Peripherie essenziell. Wenn eine Brandmeldeanlage einen Alarm an die Feuerwehr auslöst, muss diese im Ernstfall schnell und ohne unnötige Zerstörung in das Gebäude gelangen können. Hierfür dient das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD). Es handelt sich dabei um einen kleinen, massiven Tresor, der fest in die Außenwand des Objekts eingebaut ist.
Die Funktionsweise ist streng nach DIN 14675 und den VdS-Richtlinien genormt: Sobald die Brandmeldezentrale (BMZ) einen Brand registriert und den Alarm an die Leitstelle weiterleitet, wird die äußere Klappe des FSD elektromechanisch entriegelt. Die Feuerwehr besitzt einen Generalschlüssel, mit dem sie dann die innere Tür des Depots öffnen kann, um an den Objektschlüssel zu gelangen. Dieser Objektschlüssel ermöglicht den Zugang zu allen relevanten Räumen.
Warum sind die anderen Antwortmöglichkeiten falsch?
Die Antworten A (Fußmatte), B (Briefkasten) und F (Blumenkübel) sind im professionellen Sicherheitsgewerbe völlig indiskutabel. Solche Verstecke sind unsicher, nicht genormt und würden im Ernstfall wertvolle Minuten kosten, was gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht verstößt.
Richtige Antworten: B, D
In der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), die im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) umfassend geregelt ist, gibt es eine fundamentale rechtliche Unterscheidung zwischen der „Mitgliedschaft“ und dem „Versicherungsschutz“. Diese Unterscheidung ist für die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO von zentraler Bedeutung.
Gemäß § 150 Abs. 1 SGB VII sind die Unternehmer (Arbeitgeber) kraft Gesetzes Mitglieder der Berufsgenossenschaften (BG). Ein Unternehmer ist im juristischen Sinne jede Person oder Organisation, für deren Rechnung ein Unternehmen betrieben wird. Da die Berufsgenossenschaften die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Privatwirtschaft sind, sind die jeweiligen Unternehmen der entsprechenden Branchen (hier: das Bewachungsgewerbe) die gesetzlichen Mitglieder. Für Sicherheitsmitarbeiter ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Daher sind die Antworten B und D korrekt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Dies ist die häufigste Falle in der Prüfung. Die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer sind zwar gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII „versicherte Personen“, aber sie sind keine „Mitglieder“. Die Mitgliedschaft ist an die Unternehmereigenschaft geknüpft. Der Arbeitnehmer genießt den Schutz, ohne selbst Mitglied zu sein.
Richtige Antworten: C, E
In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) eine der fünf Säulen des Sozialversicherungssystems. Im Gegensatz zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gibt es hier eine entscheidende Besonderheit bei der Finanzierung: Die Beiträge werden ausschließlich von den Arbeitgebern (Unternehmern) getragen. Dies ist in § 150 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) eindeutig geregelt. Dort heißt es: „Die Mittel für die Versicherung der Beschäftigten [...] werden durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht.“
Warum ist das so? Dies liegt am sogenannten „Haftungsprivileg“ oder der „Ablösung der Unternehmerhaftung“. Da der Arbeitgeber die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (BG) alleine zahlt, wird er im Gegenzug von der zivilrechtlichen Haftung gegenüber seinen Mitarbeitern befreit. Wenn Sie also im Dienst einen Arbeitsunfall erleiden, können Sie Ihren Chef nicht auf Schmerzensgeld verklagen (außer bei vorsätzlichem Handeln), da die Berufsgenossenschaft für die Heilbehandlung, Rehabilitation und eventuelle Rentenzahlungen aufkommt. Für das Bewachungsgewerbe ist speziell die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig.
Richtige Antwort: B
In der privaten Sicherheitsbranche ist das Wissen über die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) essenziell, da Unfälle im Dienst oder auf dem Weg dorthin weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Grundsätzlich gilt: Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit ereignet. Der Gesetzgeber schreibt im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) vor, dass die Berufsgenossenschaft (BG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Schäden aufkommt, die während der versicherten Tätigkeit oder auf dem Arbeitsweg entstehen.
Normalerweise führt jede private Unterbrechung oder jeder Umweg (ein sogenannter Abweg) dazu, dass der Versicherungsschutz sofort erlischt. Wenn Sie also zum Einkaufen fahren oder einen Freund besuchen, sind Sie in dieser Zeit nicht über die Berufsgenossenschaft versichert. Es gibt jedoch gesetzlich definierte Ausnahmen, die den Versicherungsschutz aufrechterhalten, selbst wenn man vom direkten Weg abweicht. Eine der wichtigsten Ausnahmen ist in § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII geregelt. Hiernach bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn der Versicherte vom unmittelbaren Weg abweicht, um sein Kind, das mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebt, wegen seiner beruflichen Tätigkeit in die Obhut einer anderen Person (z. B. Tagesmutter, Großeltern) oder in eine Einrichtung (z. B. Kindergarten, Schule) zu bringen oder von dort abzuholen.
Richtige Antwort: C
In der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VII) sind nicht nur Unfälle während der eigentlichen Arbeit (Arbeitsunfälle), sondern auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause (Wegeunfälle) versichert. Der Versicherungsschutz beginnt dabei grundsätzlich mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohnhauses. Ein entscheidender Faktor für den Erhalt dieses Schutzes ist jedoch die Fahrtüchtigkeit des Versicherten. Wenn ein Arbeitnehmer unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln wie Alkohol oder Drogen steht, stellt sich die Frage nach der sogenannten „wesentlichen Ursache“.
Die Berufsgenossenschaft (BG) prüft im Falle eines Unfalls sehr genau, ob der Rauschmittelkonsum die alleinige wesentliche Ursache für das Ereignis war. Ist dies der Fall, entfällt der Versicherungsschutz komplett. Das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung keine Heilbehandlung, kein Verletztengeld und keine Rentenleistungen übernimmt. Der Grund hierfür ist, dass das Risiko durch den Alkoholkonsum der privaten Lebenssphäre (eigenwirtschaftlicher Bereich) zugerechnet wird und nicht mehr im rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.
Richtige Antwort: D
Die DGUV Vorschrift 1, betitelt als "Grundsätze der Prävention", wird in der Fachwelt und in der Ausbildung für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO oft als das "Grundgesetz" der Unfallverhütung bezeichnet. Warum ist das so? Ganz einfach: Sie bildet das fundamentale Regelwerk, auf dem alle anderen spezifischen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) aufbauen. Während andere Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste) spezielle Gefahren im Sicherheitsdienst behandeln, legt die Vorschrift 1 die allgemeinen Spielregeln fest, die für jeden Betrieb in Deutschland gelten. Sie konkretisiert die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Die zentralen Pflichten des Arbeitgebers:
Nach § 3 der DGUV Vorschrift 1 ist der Unternehmer verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Ein Kerninstrument ist hierbei die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss systematisch prüfen, welche Gefahren an einem Arbeitsplatz (z.B. im Objektschutz oder im Revierdienst) bestehen und wie diese minimiert werden können. Zudem ist er gemäß § 4 verpflichtet, die Versicherten (Mitarbeiter) über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bereitstellung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz oder Warnwesten nötig sind, muss der Chef diese kostenlos zur Verfügung stellen und deren Nutzung überwachen.
Richtige Antwort: B
Im Rahmen der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO ist das Verständnis der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) von zentraler Bedeutung. Die wichtigste Vorschrift hierbei ist die DGUV Vorschrift 1, die als "Grundsätze der Prävention" bekannt ist. Diese Vorschrift konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Die konkrete Frage befasst sich mit der Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Gemäß § 22 SGB VII und der darauf basierenden § 20 der DGUV Vorschrift 1 ist jeder Unternehmer verpflichtet, ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Beschäftigten (also ab 21 Mitarbeitern) mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Da Ihre Sicherheitsfirma in diesem Szenario 25 Mitarbeiter hat, liegt die Zahl über dem Schwellenwert von 20, weshalb die Bestellung rechtlich zwingend erforderlich ist.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist jedoch keine Führungskraft mit Weisungsbefugnis. Er ist vielmehr ein erfahrener Mitarbeiter, der den Arbeitgeber, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte bei der Durchführung des Arbeitsschutzes unterstützt. Er arbeitet ehrenamtlich in diesem Bereich und trägt keine rechtliche Verantwortung für Unfälle – diese verbleibt beim Unternehmer (§ 3 DGUV V1). Seine Aufgabe ist es, auf Mängel hinzuweisen, Kollegen zum sicheren Verhalten zu motivieren und bei der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 DGUV V1) beratend mitzuwirken.
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Die anderen Antwortmöglichkeiten sind aus folgenden Gründen falsch:
- Antwort A (5 Minuten) und B (10 Minuten): Diese Zeiten sind zwar oft vertraglich zwischen Kunde und Sicherheitsdienst als „Service Level Agreement“ (SLA) auf Basis des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vereinbart, sie sind jedoch kein allgemeiner Branchenrichtwert nach VdS, da sie aufgrund der Verkehrslage in Großstädten nicht flächendeckend garantiert werden können.
- Antwort D (45 Minuten), E (60 Minuten) und F (90 Minuten): Diese Zeitspannen sind für den urbanen Raum viel zu lang. Innerhalb einer Stunde könnten Täter das Objekt längst verlassen und erheblichen Schaden angerichtet haben. Solche langen Zeiten finden sich höchstens in sehr entlegenen, ländlichen Gebieten, entsprechen aber nicht dem Standard für urbane Zentren.
Zusätzlich muss die Interventionskraft ihre Befugnisse kennen: Sie besitzt keine hoheitlichen Rechte, sondern agiert auf Basis der Jedermannsrechte, wie der vorläufigen Festnahme gemäß § 127 Abs. 1 StPO (wenn ein Täter auf frischer Tat betroffen wird) oder der Notwehr gemäß § 32 StGB. Die Einhaltung der Interventionszeit ist zudem haftungsrelevant; wird sie schuldhaft überschritten, kann das Sicherheitsunternehmen für entstandene Schäden schadenersatzpflichtig werden.
Rechtlich gesehen ist der ordnungsgemäße Betrieb dieser Anlagen Teil der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, die oft auf Sicherheitsdienstleister übertragen wird. Werden Alarme aufgrund technischer Mängel oder menschlichen Versagens nicht weitergeleitet, entstehen massive Haftungsrisiken nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere aus § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) und § 280 BGB (Pflichtverletzung aus dem Vertrag). Der Interventionsdienst muss zudem die vertraglich vereinbarten Interventionszeiten einhalten, was nur möglich ist, wenn die Meldung sofort und automatisiert übertragen wird.
Antwort D (Nachbar) ist ebenfalls falsch, da die Feuerwehr bei einem Brandereignis nicht darauf angewiesen sein darf, dass eine Privatperson anwesend oder erreichbar ist.
Antwort E (Tür aufbrechen) ist rechtlich problematisch. Zwar darf die Feuerwehr im Rahmen der Güterabwägung und des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) Türen gewaltsam öffnen, um Menschenleben zu retten oder bedeutende Sachwerte zu schützen, jedoch ist dies immer die „Ultima Ratio“ (das letzte Mittel). Eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB soll durch das Vorhandensein eines FSD gerade vermieden werden.
Als Sicherheitsmitarbeiter müssen Sie wissen, dass das FSD ein kritischer Punkt der Gebäudesicherheit ist. Eine Manipulation oder ein unbefugtes Öffnen kann strafrechtliche Konsequenzen haben und die Zuverlässigkeit im Sinne des § 34a GewO infrage stellen. Zudem ist das FSD oft durch einen Sabotagekontakt geschützt, der sofort Alarm auslöst, wenn jemand versucht, es gewaltsam zu öffnen. Nur die Feuerwehr und autorisierte Fachfirmen haben Zugriff auf das Innere des Depots.
- Antwort C: Die staatlichen Behörden für Arbeitsschutz (z. B. Gewerbeaufsichtsämter) sind Aufsichtsorgane des Staates. Sie überwachen die Einhaltung von Gesetzen, sind aber keine Mitglieder der Versicherungsträger.
- Antwort E: Berufsgenossenschaften sind speziell für die gewerbliche Wirtschaft (Privatwirtschaft) da. Für staatliche Institutionen und den öffentlichen Dienst gibt es eigene Träger, wie zum Beispiel die Unfallkassen der Länder oder des Bundes.
- Antwort F: Eine private Unfallversicherung ist eine freiwillige, privatrechtliche Absicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen ist eine Pflichtversicherung, die automatisch („kraft Gesetzes“) besteht, sobald eine Beschäftigung aufgenommen wird.
Ein wesentlicher Grund für diese Konstruktion ist die sogenannte „Ablösung der Unternehmerhaftung“ (Haftungsprivileg). Da der Unternehmer allein die Beiträge zur BG zahlt (§ 150 SGB VII), wird er von der Haftung gegenüber seinen Mitarbeitern bei Arbeitsunfällen freigestellt. Das bedeutet: Wenn Sie sich im Dienst verletzen, zahlt die BG Ihre Heilbehandlung, Rehabilitation und ggf. eine Rente. Sie können Ihren Chef jedoch nicht auf Schmerzensgeld verklagen (außer bei Vorsatz), da die BG als Versicherung eintritt. Dies sichert den sozialen Frieden im Betrieb und garantiert dem Arbeitnehmer schnelle Hilfe ohne langwierige Gerichtsprozesse über die Schuldfrage.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da der Arbeitnehmer (Versicherte) keinen Cent zur Unfallversicherung beisteuert. Ein Abzug vom Bruttolohn findet hier nicht statt (§ 28e SGB IV bezieht sich auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, klammert die Unfallversicherung aber in der Beitragstragung durch den Arbeitnehmer aus).
- Antwort B ist falsch, da die GUV keine steuerfinanzierte Leistung aus dem Bundeshaushalt ist, sondern eine reine Versicherung der Wirtschaft für die Wirtschaft.
- Antwort D ist falsch, da die Krankenkassen zwar als Einzugsstelle für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenbeiträge fungieren, die Beiträge zur Unfallversicherung jedoch in der Regel direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft (wie die VBG) gezahlt werden.
- Antwort F ist falsch, da die „Versichertengemeinschaft“ (die Arbeitnehmer) eben nicht zur Kasse gebeten wird. Die Solidargemeinschaft besteht hier auf der Ebene der Unternehmer.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Der Versicherungsschutz entsteht kraft Gesetzes (§ 2 SGB VII) automatisch mit Aufnahme der Tätigkeit, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber bereits Beiträge gezahlt hat. Die Pflicht zur Beitragszahlung liegt jedoch allein beim Unternehmer (§ 150 SGB VII).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, weil sie die gesetzliche Ausnahme für die Kinderbetreuung ignoriert. Zwar ist der unmittelbare Weg der Standard, aber das Gesetz erweitert diesen Schutz ausdrücklich für Eltern.
- Antwort C ist falsch, da der gesetzliche Unfallversicherungsschutz kraft Gesetzes besteht. Eine vorherige schriftliche Anzeige oder Genehmigung durch den Arbeitgeber ist für die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes nach dem SGB VII nicht erforderlich.
- Antwort D ist falsch, weil das Abholen des Kindes zwar eine private (eigenwirtschaftliche) Angelegenheit ist, der Gesetzgeber diese jedoch aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter den Schutz der Versicherung gestellt hat.
- Antwort E ist falsch, da der Versicherungsschutz selbstverständlich für beide Wege gilt: den Hinweg zur Arbeit und den Rückweg nach Hause.
- Antwort F ist falsch, da die Berufsgenossenschaft im Falle eines versicherten Ereignisses die vollen Leistungen (Heilbehandlung, Rehabilitation, ggf. Rente) erbringt. Eine „anteilige Entschädigung“ aufgrund der Weglänge sieht das Gesetz hier nicht vor.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Sicherheitsmitarbeiter in diesem Fall vollumfänglich versichert ist, da der Umweg zur Kita gesetzlich privilegiert ist. Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer, die familiäre Verpflichtungen mit ihrem Beruf vereinbaren müssen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da der Versicherungsschutz keineswegs „in vollem Umfang“ bestehen bleibt, wenn grobes Fehlverhalten wie Trunkenheit vorliegt. Das Gesetz schützt die versicherte Tätigkeit, nicht das private Risiko durch Rausch.
- Antwort B ist falsch, weil das Sozialrecht hier keine pauschale 50-prozentige Kürzung vorsieht. Es geht um die Kausalität: War der Alkohol die wesentliche Ursache, entfällt der Schutz ganz.
- Antwort D ist falsch, da der gesetzliche Versicherungsschutz auf dem SGB VII basiert und nicht davon abhängt, was individuell im Arbeitsvertrag steht. Ein Alkoholverbot im Vertrag ist zwar arbeitsrechtlich wichtig (Abmahnung/Kündigung), ändert aber nichts an den gesetzlichen Regeln der Unfallversicherung.
- Antwort E ist falsch, da die Berufsgenossenschaft bei fehlendem Versicherungsschutz gar nicht erst in Vorleistung tritt. Ein Regress ist ein Instrument in anderen Versicherungsbereichen, hier wird der Unfall schlicht nicht als Arbeitsunfall anerkannt.
- Antwort F ist falsch, da die private Haftpflichtversicherung nur Schäden abdeckt, die man Dritten zufügt. Sie ersetzt niemals die umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für die eigene Person (z. B. medizinische Rehabilitation).
Die Pflichten der Versicherten (Arbeitnehmer):
Sicherheit ist keine Einbahnstraße. Gemäß § 15 DGUV V1 haben auch die Mitarbeiter Pflichten. Sie müssen die Maßnahmen des Arbeitgebers unterstützen, Anweisungen befolgen und die bereitgestellte PSA auch tatsächlich benutzen. Werden Mängel an Sicherheitseinrichtungen (z.B. ein defektes Funkgerät, ein abgelaufener Feuerlöscher oder eine defekte Taschenlampe) festgestellt, müssen diese sofort gemeldet werden. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung haben, sondern im Falle eines Unfalls auch den Versicherungsschutz gefährden oder zu Regressansprüchen führen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Es gibt kein solches Gesetz): Das ist falsch, da die DGUV Vorschrift 1 genau diese Rolle einnimmt und rechtlich bindend ist.
- Antwort B (Die GewO): Die Gewerbeordnung (§ 34a GewO) regelt zwar die Zulassung zum Bewachungsgewerbe, ist aber kein spezifisches Regelwerk für den Arbeitsschutz oder die Unfallverhütung.
- Antwort C (Die BewachV): Die Bewachungsverordnung konkretisiert die Anforderungen an das Bewachungspersonal (z.B. Ausweispflicht, Dienstkleidung), enthält aber keine allgemeinen Präventionsgrundsätze für Unfälle.
- Antwort E (Die DGUV Vorschrift 23): Diese ist zwar extrem wichtig für Sicherheitskräfte, aber sie ist eine *Spezialvorschrift* für Wach- und Sicherungsdienste. Sie baut auf der DGUV Vorschrift 1 auf, ist aber nicht das allgemeine Fundament.
- Antwort F (Das StGB): Das Strafgesetzbuch regelt Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl). Es dient der Bestrafung von Unrecht, nicht der präventiven Unfallverhütung im Betrieb.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die DGUV Vorschrift 1 die Basis für ein sicheres Arbeitsleben schafft. Sie regelt auch, dass ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter (§ 20 DGUV V1) bestellt werden muss, der den Arbeitgeber ehrenamtlich unterstützt, jedoch keine Weisungsbefugnis hat.
Warum sind die anderen Antwortmöglichkeiten falsch?
- Antwort A (erst ab 50) ist faktisch falsch, da die gesetzliche Grenze bei 21 liegt.
- Antwort C ("Sicher ist sicher") ist eine umgangssprachliche Floskel und keine juristische Begründung.
- Antwort D (Nur bei Chemie) ist falsch, da die DGUV Vorschrift 1 für alle Branchen gilt, unabhängig von der Art der Gefährdung, sobald die Mitarbeiterzahl erreicht ist.
- Antwort E (Freiwillig) ist nicht korrekt, da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, deren Missachtung Bußgelder nach sich ziehen kann.
- Antwort F (Nein) widerspricht direkt der gesetzlichen Regelung.
Zusätzlich muss der Arbeitgeber gemäß § 3 DGUV V1 eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich mündlich unterweisen. Er muss zudem die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhe oder Warnwesten kostenlos zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter wiederum sind nach § 15 DGUV V1 verpflichtet, diese PSA zu tragen und festgestellte Mängel sofort zu melden. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Verlust des Versicherungsschutzes oder zu Regressansprüchen der Berufsgenossenschaft führen.