Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
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Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: B, D
In der Sicherheitsbranche ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C3) das zentrale Regelwerk für den Schutz der Beschäftigten im Wach- und Sicherungsdienst. Gemäß § 17 dieser Vorschrift ist der Unternehmer (Arbeitgeber) verpflichtet, für jedes Bewachungsobjekt eine spezifische Dienstanweisung zu erstellen. Diese Anweisung ist kein allgemeiner Leitfaden, sondern ein verbindliches Dokument, das auf die individuellen Gefahren und Gegebenheiten des jeweiligen Einsatzortes zugeschnitten ist.
Warum sind die Antworten B und D korrekt?
Antwort B bezieht sich auf das Verhalten bei Überfällen sowie bei sonstigen besonderen Vorkommnissen. Dies ist ein Kernbestandteil der UVV, da Sicherheitsmitarbeiter einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Gewaltstraftaten zu werden. Die Dienstanweisung muss klare Handlungsanweisungen geben, um das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen (z. B. Deeskalation, Alarmierungsketten, kein unnötiges Risiko eingehen).
Antwort D betrifft die Verpflichtung, festgestellte Mängel und Gefahren unverzüglich der zuständigen Stelle zu melden. Dies korrespondiert mit der allgemeinen Mitwirkungspflicht der Versicherten aus § 15 der DGUV Vorschrift 1. Nur wenn Mängel (z. B. defekte Zäune, mangelhafte Beleuchtung, defekte Funkgeräte) unverzüglich gemeldet werden, kann der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen und die Gefahren beseitigen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort A (private Handynutzung) und Antwort E (Urlaubs- und Schichtplanung) sind rein organisatorische oder arbeitsrechtliche Regelungen. Sie haben keinen direkten Bezug zur Arbeitssicherheit im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Solche Details gehören in den Arbeitsvertrag oder allgemeine Betriebsvereinbarungen, nicht in die sicherheitsrelevante objektspezifische Dienstanweisung.
Antwort C ist juristisch gefährlich und falsch. Die DGUV Vorschrift 23 kann keine Gesetze wie die Straßenverkehrsordnung (StVO) außer Kraft setzen. Sonderrechte (§ 35 StVO) und Wegerechte (§ 38 StVO) sind an extrem enge Voraussetzungen geknüpft und gelten primär für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Eine „generelle Erlaubnis“ zur Geschwindigkeitsüberschreitung für private Sicherheitsdienste wäre rechtswidrig.
Antwort F verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Rechtsordnung. Körperlicher Zwang darf nur als letztes Mittel im Rahmen der Notwehr (§ 32 StGB), des Notstands (§ 34 StGB, § 228 BGB, § 904 BGB) oder der Selbsthilfe (§ 229 BGB, § 859 BGB) angewendet werden. Eine pauschale Anweisung, bei jedem Eindringen sofort körperliche Gewalt anzuwenden, würde den Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen und ist daher niemals Bestandteil einer rechtmäßigen Dienstanweisung nach § 34a GewO.
Richtige Antwort: D
In der privaten Sicherheitsbranche ist die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nicht nur eine Formsache, sondern eine lebenswichtige Pflicht. Die DGUV Vorschrift 1 stellt dabei das grundlegende Regelwerk dar, das den Arbeitsschutz in Deutschland konkretisiert. Gemäß § 24 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 ist der Unternehmer (Arbeitgeber) rechtlich dazu verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit bei einem Arbeitsunfall sofort Erste Hilfe geleistet werden kann. Dies umfasst drei wesentliche Säulen: Erstens die Einrichtungen (z. B. Sanitätsräume in großen Betrieben), zweitens die Sachmittel (wie Verbandkästen nach DIN-Normen) und drittens das Personal (ausgebildete Ersthelfer).
Warum ist die Antwort D die einzig richtige? Weil sie den Gesetzestext fast wortwörtlich wiedergibt. Der Unternehmer trägt die Organisationsverantwortung. Er muss sicherstellen, dass im Notfall nicht erst nach einem Pflaster gesucht werden muss, sondern alles bereitsteht. Die Grundlage für diese Maßnahmen ist immer die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 DGUV Vorschrift 1. Hierbei ermittelt der Chef, welche spezifischen Gefahren an Ihrem Einsatzort (z. B. einer Baustelle oder einem Flüchtlingsheim) bestehen und wie viele Ersthelfer sowie Verbandkästen daher nötig sind.
Richtige Antwort: A
Die DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C7) ist die wichtigste Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Sie stellt verbindliches Recht für alle Versicherten der Berufsgenossenschaft dar. In Bezug auf den Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln ist die Regelung unmissverständlich und streng.
Gemäß § 7 der DGUV Vorschrift 23 dürfen sich Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. In der Praxis der Sicherheitsbranche wird dies als striktes 0,0-Promille-Verbot ausgelegt. Dies liegt an der besonderen Verantwortung im Sicherheitsdienst: Wer bewaffnet ist, Geld- und Werttransporte durchführt oder für den Brandschutz verantwortlich ist, muss zu 100 % reaktionsfähig sein.
Zusätzlich regelt § 6 der DGUV Vorschrift 23 die Eignung (Eignung). Der Unternehmer darf nur Personal einsetzen, das körperlich und geistig für die jeweilige Aufgabe geeignet ist. Ein Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss ist grundsätzlich ungeeignet. Die Nüchternheit muss bereits bei Dienstantritt gegeben sein, was bedeutet, dass auch in einem angemessenen Zeitraum vor der Schicht kein Alkohol konsumiert werden darf (Restalkohol-Problematik).
Richtige Antworten: C, D
Die DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C3) ist die spezifische Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste. Sie ist für jeden Sicherheitsmitarbeiter im Rahmen der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO von zentraler Bedeutung. In dieser Vorschrift wird detailliert geregelt, wie die Ausrüstung beschaffen sein muss und wie der Mitarbeiter damit umzugehen hat.
Die korrekten Antworten sind C und D. Gemäß § 15 der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) sowie den spezifischen Bestimmungen der DGUV Vorschrift 23 sind Versicherte verpflichtet, die bereitgestellte Ausrüstung, insbesondere die Persönliche Schutzausrüstung (PSA), bestimmungsgemäß zu benutzen (Antwort C). Das bedeutet, dass ein Schutzhelm auch tatsächlich auf dem Kopf getragen werden muss und nicht nur im Auto liegen darf. Zudem besagt die Meldepflicht, dass Mängel an der Ausrüstung oder an Sicherheitseinrichtungen dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden sind (Antwort D). Dies dient der Abwendung von Gefahren für sich selbst und andere Kollegen. „Unverzüglich“ bedeutet im juristischen Sinne nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: B
Im Sicherheitsgewerbe ist die Unfallverhütung kein bloßer Vorschlag, sondern eine strikte gesetzliche Notwendigkeit. Die Grundlage hierfür bildet unter anderem die DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C3), die speziell auf die Bedürfnisse und Gefahren im Wach- und Sicherungsdienst zugeschnitten ist. Gemäß dieser Vorschrift sowie der allgemeinen DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) ist der Unternehmer (Arbeitgeber) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 DGUV V1 durchzuführen. Basierend auf dieser Beurteilung muss er die geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) auswählen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen.
Die korrekte Antwort B beschreibt die Mindestanforderungen an das Schuhwerk: Es muss den Fuß fest umschließen, eine rutschhemmende Sohle haben und einen sicheren Halt bieten. Dies ist deshalb so wichtig, weil Sicherheitsmitarbeiter oft auf unterschiedlichen Untergründen (nasser Asphalt, glatte Fliesen, Baustellengelände) unterwegs sind und im Ernstfall (z. B. bei einer Verfolgung oder Flucht) nicht ausrutschen oder umknicken dürfen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: E
Die DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C7) ist die wichtigste Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für das Wach- und Sicherungsgewerbe. Sie dient dem Schutz der Versicherten (Mitarbeiter) vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In dieser speziellen Vorschrift ist unter anderem geregelt, wie sich Mitarbeiter verhalten müssen, die auf eine Sehhilfe (Brille) angewiesen sind. Die korrekte Antwort E besagt, dass diese Personen ihre Sehhilfe gegen Herabfallen oder Verlust sichern müssen, beispielsweise durch ein Brillenband oder Sportbügel.
Der juristische Hintergrund ist die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit. Wenn ein Sicherheitsmitarbeiter in einer kritischen Situation – etwa bei einer körperlichen Auseinandersetzung (§ 32 StGB Notwehr) oder einer Verfolgung eines Täters – seine Brille verliert, ist er unmittelbar in seiner Wahrnehmung eingeschränkt. Dies stellt eine erhebliche Eigen- und Fremdgefährdung dar. Ohne Sehhilfe kann der Mitarbeiter Gefahren nicht mehr rechtzeitig erkennen, Fluchtwege nicht finden oder Einsatzmittel nicht sicher bedienen. Die DGUV Vorschrift 23 nimmt hier den Versicherten direkt in die Pflicht, seine Ausrüstung so zu sichern, dass die Funktionsfähigkeit jederzeit gewährleistet bleibt.
Richtige Antworten: C, D
Im Sicherheitsgewerbe sind Diensthunde keine Haustiere, sondern gelten rechtlich als Hilfsmittel der Bewachung, die besondere Gefahren bergen. Daher gibt es spezifische Unfallverhütungsvorschriften (UVV), insbesondere die DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste). Diese Vorschrift konkretisiert die allgemeinen Pflichten aus der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) für den Umgang mit Hunden.
Die korrekten Antworten sind C und D.
Zu Antwort C (Entweichen verhindern): Gemäß der DGUV V23 müssen Zwingeranlagen so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes unmöglich ist. Dies dient nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit vor möglichen Beißvorfällen, sondern auch dem Schutz des Tieres selbst. Ein entlaufener Diensthund stellt eine erhebliche Haftungsgefahr für den Unternehmer dar (Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB). Die bauliche Sicherheit muss also gewährleisten, dass Türen sicher schließen und Zäune hoch genug sowie stabil sind.
Richtige Antwort: E
In der Sicherheitsbranche sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nicht nur bloße Empfehlungen, sondern rechtlich bindende Vorschriften der Berufsgenossenschaften, die den Status von autonomem Recht haben. Während die DGUV Vorschrift 1 die allgemeinen Grundsätze der Prävention regelt, befasst sich die DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C3) speziell mit den besonderen Gefahren bei Geld- und Wertdiensten. Gemäß dieser Vorschrift müssen Geldtransportfahrzeuge so beschaffen sein, dass sie den Mitarbeitern einen maximalen Schutz vor Überfällen bieten. Eine der zentralen Sicherheitsvorkehrungen ist dabei die Verriegelung der Türen. Die Vorschrift besagt eindeutig, dass die Türen während des Transports von innen so verriegelt sein müssen, dass ein unbefugtes Öffnen von außen unmöglich ist. Dies dient dem Schutz der Besatzung vor dem sogenannten „Carjacking“ oder dem schnellen Zugriff durch Täter an Ampeln oder bei verkehrsbedingten Stopps.
Warum sind die anderen Antwortmöglichkeiten falsch?
- Antwort A ist falsch, da das Aussteigen des Beifahrers zur Verkehrsregelung ein enormes Sicherheitsrisiko darstellt. Die Besatzung soll das geschützte Fahrzeug so selten wie möglich verlassen, um keine Angriffsfläche zu bieten.
Richtige Antwort: B
In der Sicherheitsbranche ist die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften nicht nur eine Empfehlung, sondern eine strikte gesetzliche Pflicht. Die wichtigste Grundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 23 (früher BGV C7), die speziell für Wach- und Sicherungsdienste gilt. Gemäß § 6 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 23 muss der Unternehmer (Arbeitgeber) die Versicherten (Mitarbeiter) über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefahren und die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Beginn der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, unterweisen.
Das bedeutet konkret: Ein Dienstantritt ohne vorherige Unterweisung ist absolut unzulässig. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften wollen damit sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter weiß, wie er sich in Gefahrensituationen zu verhalten hat, bevor er diesen überhaupt ausgesetzt wird. Zusätzlich zur allgemeinen Unterweisung fordert § 10 der DGUV Vorschrift 23 eine objektspezifische Einweisung. Hierbei müssen dem Mitarbeiter die besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einsatzortes (z. B. Fluchtwege, Brandmeldeanlagen, gefährliche Bereiche wie Hochspannung oder Absturzkanten) erklärt werden.
Richtige Antworten: B, D
In der Sicherheitsbranche sind die Anforderungen an das Personal besonders hoch, da Sicherheitsmitarbeiter oft in Situationen geraten, die ein hohes Maß an Verantwortung und Belastbarkeit erfordern. Die DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C3) ist die spezielle Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste. Sie konkretisiert die allgemeinen Pflichten aus der DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) speziell für unser Gewerbe. Gemäß § 7 der DGUV Vorschrift 23 darf ein Unternehmer nur Personen für Wach- und Sicherungstätigkeiten einsetzen, die für die jeweilige Aufgabe geeignet sind.
Die korrekten Antworten B und D beziehen sich direkt auf diesen Paragrafen. Die körperliche Eignung (B) bedeutet, dass der Mitarbeiter physisch in der Lage sein muss, seinen Dienst zu verrichten. Wer beispielsweise im Streifendienst auf weitläufigen Geländen eingesetzt wird, muss gut zu Fuß sein; wer im Objektschutz nachts arbeitet, muss die nötige Sehschärfe und Wachsamkeit besitzen. Die
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Lassen Sie uns die falschen Antworten analysieren, um Ihr Verständnis zu vertiefen:
Antwort A ist falsch, da es im deutschen Recht keine „verschuldensunabhängige Garantiehaftung“ für den völligen Ausschluss von Unfällen gibt. Unfälle können trotz bester Vorsorge passieren; der Unternehmer haftet jedoch für die Einhaltung der Präventionsregeln.
Antwort B ist unsinnig, da die Landespolizeibehörde für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig ist, nicht aber für die tägliche Überprüfung der Betriebssicherheit in privaten Unternehmen. Dies ist Aufgabe des Unternehmers und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Antwort C ist ein häufiger Irrtum: In Verbandkästen dürfen keine apothekenpflichtigen Arzneimittel (wie Schmerzmittel oder Salben) enthalten sein. Der Grund ist das Risiko von allergischen Reaktionen oder Unverträglichkeiten, für die der Ersthelfer nicht haftbar gemacht werden möchte. Es gehören nur Verbandstoffe und Hilfsmittel hinein.
Antwort E ist rechtlich falsch, da Sicherheitsbeauftragte erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Beschäftigten (§ 20 DGUV Vorschrift 1) bestellt werden müssen. Es ist nicht erforderlich, jeden Mitarbeiter dazu zu ernennen.
Antwort F ist ebenfalls falsch, da ein mobiles Endgerät zwar für die Alarmierung hilfreich ist, aber nicht unter die Definition der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der UVV fällt, die primär vor direkten Einwirkungen schützen soll (wie Helme oder Sicherheitsschuhe).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Unternehmer muss die Infrastruktur für die Rettung schaffen, während Sie als Versicherter gemäß § 15 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet sind, diese Mittel im Notfall auch sachgerecht zu nutzen und Mängel sofort zu melden.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B (Feiertage): Die Unfallverhütungsvorschriften gelten an 365 Tagen im Jahr. Es gibt keine Ausnahmen für Silvester, Weihnachten oder Geburtstage. Sicherheit kennt keinen Feierabend.
- Antwort C (0,5-Promille-Grenze): Die 0,5-Promille-Grenze aus dem Straßenverkehr (§ 24a StVG) gilt für private Autofahrten, aber niemals für den professionellen Sicherheitsdienst. Hier ist das Risiko viel zu hoch.
- Antwort D (Auftraggeber): Der Auftraggeber kann zwar zusätzliche Regeln aufstellen, aber er kann die gesetzlichen Mindestanforderungen der Berufsgenossenschaft niemals lockern. Die UVV steht über den Wünschen des Kunden.
- Antwort E & F: Alkohol ist eine Droge, die die Wahrnehmung und Reaktionszeit massiv beeinträchtigt. Eine Unterscheidung zwischen Bier und hartem Alkohol ist rechtlich irrelevant. Auch die subjektive Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit ist kein Maßstab; nur die objektive Nüchternheit zählt.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, Bußgelder nach sich ziehen und ist ein Grund für eine fristlose Kündigung gemäß dem Arbeitsrecht.
- Antwort A ist falsch, da eigenmächtige Veränderungen an der Ausrüstung (z.B. das Kürzen von Schutzwesten oder das Bohren von Löchern in den Helm zur Belüftung) die Schutzfunktion aufheben und die Zulassung des Geräts erlöschen lassen. Dies ist nach DGUV V1 streng untersagt.
- Antwort B ist falsch, da die Ausrüstung den geltenden Sicherheitsnormen (z.B. DIN-Normen oder CE-Kennzeichnung) entsprechen muss, aber nicht zwingend militärischen Standards. Militärische Ausrüstung ist oft für andere Zwecke konzipiert und im zivilen Sicherheitsgewerbe nicht immer zulässig oder notwendig.
- Antwort E ist falsch, da Reparaturen an sicherheitsrelevanter Ausrüstung nur von autorisiertem Fachpersonal oder dem Hersteller durchgeführt werden dürfen. Eine unsachgemäße Reparatur durch den Mitarbeiter selbst stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
- Antwort F ist falsch, da der Arbeitgeber (Unternehmer) gemäß § 3 DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet ist, die notwendige PSA kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Mitarbeiter darf nicht mit den Kosten für seine grundlegende Sicherheit belastet werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Arbeitgeber stellt die sichere Ausrüstung bereit, und der Arbeitnehmer ist für die korrekte Nutzung und die Meldung von Schäden verantwortlich. Verstöße gegen diese Pflichten können nicht nur zu schweren Unfällen führen, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung) oder den Verlust des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft (BG) nach sich ziehen.
- Antwort C ist nicht korrekt, da antistatisches Schuhwerk nur in speziellen Bereichen (z. B. in der Elektronikfertigung oder in explosionsgefährdeten Bereichen) vorgeschrieben ist, aber keine generelle Anforderung der DGUV V23 für alle Sicherheitsmitarbeiter darstellt.
- Antwort D ist zu spezifisch. Zwar sind S3-Stiefel auf Baustellen oft Pflicht, aber ein Pförtner im Bürogebäude benötigt diese schwere Ausrüstung in der Regel nicht. Die PSA muss immer zur spezifischen Gefährdung passen.
- Antwort E bezieht sich auf die Optik (Dienstkleidung). Die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) regeln die Sicherheit, nicht die Mode oder Farbe.
- Antwort F ist lebensgefährlich und rechtlich unzulässig. Sandalen bieten keinen Schutz vor mechanischen Einwirkungen und keinen ausreichenden Halt, was gegen § 15 DGUV V1 (Pflichten der Versicherten) und die spezifischen Regeln der DGUV V23 verstößt. Werden die Vorschriften missachtet, riskiert der Mitarbeiter bei einem Arbeitsunfall seinen Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft (BG) und der Arbeitgeber kann nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) in Regress genommen werden.
Warum sind die anderen Antwortmöglichkeiten falsch?
- Antwort A: Kontaktlinsen können zwar vorteilhaft sein, sind aber laut UVV nicht zwingend vorgeschrieben. Die Wahl zwischen Brille und Kontaktlinsen bleibt dem Mitarbeiter überlassen, solange die Brille gesichert ist.
- Antwort B: Eine Überbrille nach DIN EN 166 ist eine Arbeitsschutzbrille gegen mechanische Einwirkungen (z. B. Splitter). Im normalen Revierdienst ist dies nicht standardmäßig vorgeschrieben, es sei denn, es liegen spezifische Gefährdungen vor.
- Antwort C: Das Mitführen einer Ersatzbrille ist zwar im Sinne der Eigensicherung und Professionalität sehr empfehlenswert, jedoch verlangt die DGUV Vorschrift 23 explizit die Sicherung der aktuell getragenen Brille, um den plötzlichen Verlust der Orientierung zu verhindern.
- Antwort D: Gleitsichtbrillen sind nicht untersagt. Es obliegt dem Optiker und dem Träger, die Eignung für den Dienst sicherzustellen.
- Antwort F: Es gibt kein generelles Verbot für Brillenträger, im Alleingang zu arbeiten. Die UVV setzt lediglich voraus, dass die Sehhilfe gesichert ist, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung dieser Vorschrift nicht nur der eigenen Sicherheit dient, sondern auch arbeitsrechtliche und versicherungstechnische Relevanz hat. Verstöße gegen UVV-Vorgaben können im Falle eines Unfalls dazu führen, dass die Berufsgenossenschaft Regressansprüche prüft oder Bußgelder verhängt werden. Als Sicherheitskraft gemäß § 34a GewO ist man verpflichtet, diese Unfallverhütungsvorschriften genau zu kennen und anzuwenden.
Zu Antwort D (Nur unterwiesene Personen): Der Umgang mit Diensthunden erfordert Fachwissen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter über die spezifischen Gefahren ihres Arbeitsplatzes zu unterweisen. Da Diensthunde auf Kommando oder bei Bedrohung aggressiv reagieren können, dürfen nur Personen den Zwinger betreten, die im Umgang mit dem speziellen Tier geschult sind. Dies verhindert Unfälle durch Fehlinterpretationen des Hundeverhaltens.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Es gibt zwar Tierschutz-Hundeverordnungen, die Mindestmaße festlegen, aber die pauschale Forderung von 50 Quadratmetern ist in der DGUV V23 nicht verankert. Die Größe muss angemessen sein, aber 50 qm ist kein gesetzlicher Standardwert für jeden Zwinger.
- Antwort B: Eine Videoüberwachung kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 DGUV V1) sinnvoll sein, ist aber keine zwingende gesetzliche Vorschrift der UVV.
- Antwort E & F: Diese Antworten widersprechen dem Sicherheitsgedanken fundamental. Wenn Unbefugte oder jedermann Zugang zum Zwinger hätten, bestünde Lebensgefahr für Dritte und ein massiver Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten des Unternehmers nach § 34a GewO und den UVV. Ein freier Zugang würde zudem die Zuverlässigkeit des Bewachungsunternehmens infrage stellen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Arbeitgeber muss durch technische Maßnahmen (sicherer Zwinger) und organisatorische Maßnahmen (Unterweisung des Personals) sicherstellen, dass vom Diensthund keine Gefahr für Mitarbeiter oder Dritte ausgeht. Verstöße gegen diese UVV können Bußgelder nach sich ziehen oder im Falle eines Unfalls dazu führen, dass die Berufsgenossenschaft Regressansprüche gegen den Unternehmer geltend macht.
- Antwort B ist lebensgefährlich und falsch. Geöffnete Fenster würden es Tätern ermöglichen, Reizgas oder Waffen in das Innere zu bringen. Die DGUV V 23 fordert im Gegenteil oft eine Klimatisierung, damit die Fenster eben geschlossen bleiben können.
- Antwort C ist nicht pauschal korrekt. Die Anzahl der Mitarbeiter (Besatzung) richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 DGUV Vorschrift 1 und den spezifischen Anforderungen der DGUV V 23, ist aber nicht für jedes Fahrzeug zwingend auf drei Personen festgeschrieben.
- Antwort D ist falsch, da Schrittgeschwindigkeit den Transport unnötig in die Länge ziehen und das Fahrzeug zu einem leichteren Ziel für Angriffe machen würde.
- Antwort F ist eine rein optische Frage. Zwar gibt es Signalfarben für bestimmte Fahrzeuge, aber die DGUV Vorschrift 23 schreibt keine gelbe Lackierung vor; die Sicherheit wird durch technische Panzerung und organisatorische Abläufe gewährleistet, nicht durch die Farbe.
Rechtlich gesehen ist der Unternehmer (Arbeitgeber) nach § 34a GewO und der DGUV Vorschrift 1 dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie sichere Arbeitsmittel (das gepanzerte Fahrzeug) bereitzustellen. Als Arbeitnehmer (Versicherter) haben Sie nach § 15 DGUV Vorschrift 1 die Pflicht, diese Sicherheitseinrichtungen weisungskonform zu nutzen. Werden diese Vorschriften missachtet, kann dies im Falle eines Unfalls oder Überfalls dazu führen, dass die Berufsgenossenschaft Regressansprüche gegen den Unternehmer stellt oder Bußgelder verhängt werden.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, weil die Begleitung durch eine Fachkraft die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung nicht ersetzt. Die Unterweisung muss formal vorab erfolgen.
- Antwort C ist falsch, da es im Arbeitsschutz keine „Schonfrist“ von 14 Tagen gibt. Gefahren lauern ab der ersten Sekunde des Dienstes.
- Antwort D ist falsch, da die Unterweisungspflicht für alle Sicherheitsmitarbeiter gilt, unabhängig davon, ob sie eine Waffe tragen oder nicht. Bei Schusswaffen gelten lediglich zusätzliche, noch strengere Anforderungen (§ 18 DGUV V23).
- Antwort E ist falsch, da die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO lediglich die allgemeine rechtliche Qualifikation darstellt. Sie kann niemals die betriebs- und objektspezifische Unterweisung durch den Arbeitgeber ersetzen.
- Antwort F ist falsch, da eine Haftungsverschiebung die Rechtswidrigkeit des Dienstantritts nicht heilt. Zudem riskieren Arbeitgeber bei Missachtung Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft gemäß SGB VII.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da die DGUV V 23 kein generelles Mindestalter von 25 Jahren vorschreibt. Zwar gibt es für bewaffnete Dienste im Waffengesetz (§ 28 WaffG) oder für bestimmte Leitungsfunktionen Altersgrenzen, aber nicht als allgemeine Eignungsvoraussetzung der UVV.
- Antwort C ist falsch, da für das Bewachungsgewerbe kein akademischer Grad wie das Abitur gefordert wird. Die rechtliche Grundlage für den Zugang ist die Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nach § 34a GewO.
- Antwort E ist falsch, da Nahkampftechniken keine gesetzliche Anforderung der Unfallverhütungsvorschriften sind. Im Gegenteil: Deeskalation steht im Vordergrund.
- Antwort F ist falsch, da die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (BG) eine Pflicht des Unternehmers ist, nicht des einzelnen Arbeitnehmers als Eignungsmerkmal.
Der Unternehmer (Arbeitgeber) ist nach § 3 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, die Eignung seiner Mitarbeiter regelmäßig zu prüfen. Verstößt er dagegen und setzt ungeeignetes Personal ein, riskiert er bei Unfällen Bußgelder oder Regressansprüche der Berufsgenossenschaft.