Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
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Jetzt startenRichtige Antworten: A, C
Die DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C7) ist die spezifische Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für das Wach- und Sicherungsgewerbe. Sie konkretisiert die allgemeinen Arbeitsschutzpflichten aus der DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) speziell für die Gefahren im Sicherheitsdienst. Gemäß § 17 der DGUV Vorschrift 23 ist der Unternehmer (Arbeitgeber) verpflichtet, für jedes Objekt oder jeden Auftrag eine schriftliche Dienstanweisung zu erlassen. Diese Dienstanweisung ist kein bloßes Organisationsmittel, sondern ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes.
Die korrekten Antworten sind A und C, da sie direkt die Sicherheit und Gesundheit des Personals betreffen. Punkt A (Regelungen zum Verhalten bei Gefahren und Überfällen sowie zur Eigensicherung) ist essenziell, da Sicherheitsmitarbeiter einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Gewalt zu werden. Hier muss genau festgelegt sein, wie man sich deeskalierend verhält oder wann der Rückzug zur Eigensicherung Vorrang vor dem Sachschutz hat. Dies steht im Einklang mit der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Punkt C (Festlegung der Meldewege bei Mängeln) ist ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Wenn beispielsweise eine Außenbeleuchtung defekt ist oder ein Funkgerät nicht funktioniert, stellt dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Der Mitarbeiter muss wissen, wem er diesen Mangel sofort melden muss, damit die Gefahr beseitigt werden kann (§ 15 DGUV V1).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort B (Urlaubs- und Schichtplanung) gehört zum allgemeinen Arbeitsrecht und zur Personalverwaltung, hat aber nichts mit der Unfallverhütung zu tun. Antwort D (Auflistung von Fremdfirmenmitarbeitern) kann zwar für die Objektsicherheit relevant sein, ist aber kein zwingender Bestandteil einer UVV-Dienstanweisung nach § 17 DGUV V23. Antwort E (Vergütungshöhe) ist rein privatrechtlicher Natur und wird im Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge geregelt, nicht in einer Sicherheitsanweisung. Antwort F (Allgemeine Hausordnung) regelt das Verhalten von Dritten (Besuchern), während die Dienstanweisung nach UVV das Verhalten und den Schutz des Sicherheitspersonals selbst zum Gegenstand hat.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann schwerwiegende Folgen haben: Der Unternehmer riskiert Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft (BG) oder im Falle eines Unfalls Regressansprüche, falls keine ordnungsgemäße Unterweisung auf Basis der Dienstanweisung stattgefunden hat. Für dich als Sicherheitskraft bedeutet die Dienstanweisung Rechtssicherheit: Wenn du dich an die dort festgelegten Schutzmaßnahmen hältst, bist du über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei auch § 34a der Gewerbeordnung (GewO), der die Zuverlässigkeit und Sachkunde im Bewachungsgewerbe fordert, wozu auch die Kenntnis dieser Unfallverhütungsvorschriften gehört.
Richtige Antwort: B
Die DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C7) ist die spezifische Unfallverhütungsvorschrift für das Wach- und Sicherungsgewerbe. Sie stellt klare Regeln auf, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Das Führen einer Schusswaffe im Dienst ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben und unterliegt daher strengsten Auflagen. Gemäß § 18 der DGUV Vorschrift 23 darf eine Sicherheitskraft eine Schusswaffe nur dann führen, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Erstens muss der Unternehmer (Arbeitgeber) dies ausdrücklich für das jeweilige Objekt oder den spezifischen Auftrag angeordnet haben. Zweitens muss die erforderliche behördliche Erlaubnis vorliegen. Diese behördliche Erlaubnis ist in der Regel ein Waffenschein nach § 28 Waffengesetz (WaffG), der speziell für das Bewachungsgewerbe ausgestellt wurde.
Es reicht also nicht aus, privat eine Waffe besitzen zu dürfen oder eine Sachkundeprüfung abgelegt zu haben. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft wollen sicherstellen, dass Waffen nur dort eingesetzt werden, wo eine besondere Gefährdungslage dies rechtfertigt und der Unternehmer die volle Verantwortung übernimmt. Zudem schreibt die DGUV Vorschrift 23 vor, dass die Sicherheitskraft regelmäßig an Schießübungen teilnehmen muss (in der Regel mindestens viermal im Jahr), um die Handhabung sicher zu beherrschen. Werden diese Übungen versäumt, entfällt die Eignung, und der Unternehmer muss die Waffe einziehen.
Richtige Antworten: B, C
Die Eigensicherung ist das wichtigste Gebot für jede Sicherheitskraft im Dienst. Sie dient dazu, die eigene körperliche Unversehrtheit zu schützen, während man Aufgaben für den Auftraggeber wahrnimmt. Rechtlich ist dies eng mit den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verknüpft, insbesondere der DGUV Vorschrift 23 (früher BGV C23) für Wach- und Sicherungsdienste. Gemäß § 15 SGB VII haben Versicherte die Pflicht, nach ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit Sorge zu tragen.
Warum sind die Antworten B und C korrekt?
1. Sicherheitsabstand wahren (B): Ein angemessener Abstand (meist mindestens eine Armlänge plus ein Schritt) verschafft der Sicherheitskraft die nötige Reaktionszeit. Wenn ein Gegenüber plötzlich angreift, entscheidet dieser Raum darüber, ob man ausweichen oder abwehren kann. Dies ist ein taktisches Grundprinzip der Eigensicherung.
2. Umfeld und Hände des Gegenübers beobachten (C): Die Hände sind die größte Gefahrenquelle, da sie Waffen führen oder Schläge ausführen können. Wer die Hände nicht im Blick hat, erkennt eine Eskalation zu spät. Das Umfeld zu beobachten ist wichtig, um Fluchtwege zu kennen oder herannahende Komplizen des Gegenübers frühzeitig zu bemerken.
Richtige Antwort: B
Im Sicherheitsgewerbe ist absolute Nüchternheit nicht nur eine Frage der Professionalität, sondern eine strikte rechtliche Vorgabe. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste) besagt unmissverständlich, dass Versicherte sich durch den Konsum von berauschenden Mitteln (wie Alkohol oder Drogen) nicht in einen Zustand versetzen dürfen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Wer unmittelbar vor Dienstbeginn Alkohol konsumiert, begeht eine schwere Pflichtverletzung.
Die Konsequenzen sind vielfältig: Erstens verliert die Sicherheitskraft im Falle eines Arbeitsunfalls unter Alkoholeinfluss in der Regel ihren Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft gemäß dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Das bedeutet, dass Heilungskosten oder Rentenansprüche massiv gefährdet sind. Zweitens drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Da die Zuverlässigkeit und die Reaktionsfähigkeit im Sicherheitsdienst – insbesondere beim Führen von Schusswaffen – essenziell sind, kann ein solcher Verstoß eine verhaltensbedingte, oft sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Richtige Antwort: B
In der Sicherheitsbranche sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) das A und O für deine Sicherheit und die deiner Kollegen. Die wichtigste Vorschrift für uns ist die DGUV Vorschrift 23 (früher BGV C3), die sich speziell mit Wach- und Sicherungsdiensten befasst. In dieser Vorschrift ist in § 18 Abs. 5 unmissverständlich festgelegt: „Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen dürfen im Dienst nicht mitgeführt werden.“
Warum ist das so? Es geht hier primär um deine Eigensicherung. Eine Schreckschusswaffe sieht einer echten Schusswaffe oft täuschend ähnlich. Wenn du diese im Supermarkt ziehst, könnte ein potenzieller Täter glauben, du hättest eine scharfe Waffe. Wenn der Täter dann selbst eine echte Waffe hat, wird er möglicherweise schießen, um dir zuvorzukommen. Da deine Waffe aber nur Knallpatronen oder Gas verschießt, hast du keine Chance zur echten Verteidigung. Man spricht hier von einem enormen Eskalationsrisiko. Die Berufsgenossenschaft (BG) möchte verhindern, dass Sicherheitskräfte sich durch das Mitführen solcher „Scheinwaffen“ in Lebensgefahr bringen.
Richtige Antworten: A, B
In der Sicherheitsbranche ist Zuverlässigkeit und volle Konzentrationsfähigkeit die Grundvoraussetzung für den Dienst. Wenn ein Mitarbeiter erkennbar unter Alkoholeinfluss zum Dienst erscheint, greifen sofort die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), insbesondere die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention). Gemäß § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 darf der Unternehmer (oder der zuständige Vorgesetzte als dessen Vertreter) Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.
Die richtige Reaktion umfasst zwei wesentliche Schritte:
1. Arbeitsverbot und Verweis (Antwort A): Der Vorgesetzte muss die Arbeitsaufnahme sofort unterbinden. Dies ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine Pflicht zur Gefahrenabwehr. Der Mitarbeiter muss vom Gelände verwiesen werden, wobei der Vorgesetzte im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sicherstellen sollte, dass der Mitarbeiter sicher nach Hause kommt (z. B. durch Rufen eines Taxis), da er auch nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen sollte.
Richtige Antworten: A, C
Im Bereich der Geld- und Werttransporte (GWT) gelten besonders strenge Sicherheitsregeln, da diese Tätigkeit ein erhebliches Risiko für Leib und Leben der Beschäftigten darstellt. Die zentrale Rechtsgrundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 23 (Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste). Diese Vorschrift konkretisiert die allgemeinen Anforderungen der Gewerbeordnung (§ 34a GewO) und des Arbeitsschutzgesetzes speziell für das Sicherheitsgewerbe.
Gemäß der DGUV Vorschrift 23 müssen für Personal im Geld- und Werttransport zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Mindestalter 18 Jahre (Antwort A): Da der Umgang mit hohen Werten und potenziell gefährlichen Situationen (wie Raubüberfällen) eine hohe psychische Reife und volle Geschäftsfähigkeit voraussetzt, ist der Einsatz von Minderjährigen in diesem Bereich strikt untersagt. Dies dient dem Schutz der jungen Beschäftigten vor den extremen Belastungen dieser Sparte.
2. Besondere Eignung und Unterweisung (Antwort C):
Richtige Antwort: B
Im Bewachungsgewerbe ist der Umgang mit Waffen extrem streng reglementiert. Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Sicherheit am Arbeitsplatz sind hier die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), insbesondere die DGUV Vorschrift 23 (ehemals BGV C7) für Wach- und Sicherungsdienste. Gemäß § 18 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 23 dürfen Versicherte (Sicherheitsmitarbeiter) im Dienst nur Schusswaffen führen, wenn der Unternehmer (Arbeitgeber) dies ausdrücklich angeordnet hat. Entscheidend für diese Frage ist jedoch der Absatz 2 desselben Paragrafen: Dieser besagt unmissverständlich, dass die Versicherten nur solche Schusswaffen führen dürfen, die ihnen vom Unternehmer zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt worden sind.
Das bedeutet im Klartext: Private Waffen – egal ob es sich um scharfe Schusswaffen oder Schreckschusswaffen (Schreckschusswaffe) handelt – sind im Dienst absolut verboten. Der Grund hierfür liegt in der Kontrollpflicht des Arbeitgebers. Der Unternehmer ist nach § 15 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und den UVV dafür verantwortlich, dass nur technisch einwandfreie und geprüfte Ausrüstung verwendet wird. Bei einer privaten Waffe kann der Unternehmer weder den technischen Zustand noch die regelmäßige Wartung oder die Munitionsverträglichkeit garantieren. Zudem muss der Waffenträger gemäß § 22 DGUV Vorschrift 23 regelmäßig an Schießübungen teilnehmen, was bei Privatwaffen organisatorisch nicht im Rahmen der betrieblichen Haftung abgedeckt ist.
Richtige Antwort: B
In der Sicherheitsbranche ist der Schutz von Leben und Gesundheit das höchste Gut. Wenn Sie im Dienst (§ 34a GewO) auf einen verunfallten Kollegen treffen, der durch elektrischen Strom verletzt wurde, müssen Sie besonnen und nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) handeln. Die wichtigste Regel in der Ersten Hilfe und im Arbeitsschutz gemäß DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) lautet: Eigenschutz geht vor Fremdschutz!
Warum ist Antwort B die einzig richtige? Bei einem Stromunfall besteht die Gefahr, dass der Verunfallte noch Teil des Stromkreises ist. Würden Sie die Person sofort berühren (wie in Antwort A oder E vorgeschlagen), würde der elektrische Strom auch durch Ihren Körper fließen. Dies führt zur sogenannten Eigengefährdung und im schlimmsten Fall zu zwei Opfern statt einem. Daher muss als allererste Maßnahme die Stromlosigkeit (Sicherstellen, dass kein Strom mehr fließt) hergestellt werden. Dies geschieht durch das Betätigen des Not-Aus-Schalters, das Herausdrehen der Sicherung oder das Ziehen des Netzsteckers. Erst wenn sichergestellt ist, dass keine Spannung mehr anliegt, darf der Patient berührt werden.
Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) sowie in den allgemeinen Hilfeleistungspflichten. Da die Person laut Sachverhalt noch atmet, ist eine Herzdruckmassage (Antwort C) nicht nur unnötig, sondern kontraproduktiv, da diese nur bei Kreislaufstillstand angewendet wird. Ein Notruf (Antwort D) ist zwar zwingend erforderlich, darf aber niemals vor der Sicherung der Unfallstelle erfolgen, da jede Sekunde, in der der Strom fließt, die Schädigung des Körpers (z. B. Herzkammerflimmern oder schwere Verbrennungen) massiv verschlimmert.
Richtige Antworten: B, C
Der Transport von Geld und Werten gehört zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO. Um das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, hat die Berufsgenossenschaft die DGUV Vorschrift 25 (ehemals BGV C3) erlassen. Diese Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ist für alle Sicherheitsunternehmen rechtlich bindend. Der wichtigste Grundsatz beim Geldtransport ist der sogenannte „Zwei-Boten-Grundsatz“ (§ 25 DGUV V 25). Das bedeutet, dass ein Transport grundsätzlich mit mindestens zwei Personen besetzt sein muss, um Überfälle durch gegenseitige Absicherung zu erschweren.
Es gibt jedoch zwei strikt definierte Ausnahmen, in denen ein Ein-Mann-Transport zulässig ist:
1. Technische Sicherung (§ 24 Abs. 2 DGUV V 25): Wenn das Geld in einem speziellen Sicherheitsbehältnis transportiert wird, das bei einem Raubversuch den Inhalt unbrauchbar macht (z. B. durch Einfärbesysteme mit Tinte oder Verklebung). Wichtig ist hierbei, dass weder Unbefugte noch der Bote selbst während des Transports Zugriff auf das Geld haben dürfen. Da die Beute für den Räuber wertlos wird, sinkt der Anreiz für einen Überfall drastisch.
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da ein privater Waffenschein (z.B. für Jäger oder Sportschützen) nicht zum Führen einer Waffe im Dienst berechtigt. Zudem darf eine Sicherheitskraft niemals nach „eigenem Ermessen“ entscheiden, eine Waffe zur Eigensicherung mitzuführen; dies muss immer eine dienstliche Anordnung sein.
- Antwort C ist falsch, weil ein Vertrag zwischen Kunde und Sicherheitsfirma (Bewachungsvertrag) keine gesetzliche Erlaubnis ersetzt. Selbst wenn der Kunde es wünscht, darf die Waffe nur geführt werden, wenn der Unternehmer dies anordnet UND die Behörde (Polizei/Ordnungsamt) den Waffenschein erteilt hat.
- Antwort D ist falsch, da die Waffensachkunde nach § 7 WaffG lediglich eine Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Waffenscheins ist, aber für sich allein noch kein Recht zum Führen einer Waffe im Dienst begründet. Auch die Art des Tragens (verdeckt) ändert nichts an der Genehmigungspflicht.
- Antwort E ist falsch, da es keine pauschale Wertgrenze von 50.000 Euro gibt, die automatisch eine Bewaffnung erlaubt. Die Entscheidung hängt von der Gefährdungsbeurteilung und der behördlichen Genehmigung ab.
- Antwort F ist falsch, da eine Waffenbesitzkarte (WBK) lediglich zum Erwerb und Besitz einer Waffe berechtigt, nicht aber zum Führen (dem zugriffsbereiten Beisichführen) in der Öffentlichkeit oder im Dienst. Hierfür ist zwingend ein Waffenschein erforderlich.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Hände in den Taschen (A): Dies ist grob fahrlässig. Im Falle eines Angriffs sind die Hände blockiert, und die Reaktionszeit verlängert sich massiv. Zudem wirkt es unprofessionell und signalisiert Unaufmerksamkeit.
- Rücken zum Eingang drehen (D): Man verliert die Kontrolle über den Raum. Ein Angreifer könnte unbemerkt eintreten. Taktisch richtig ist es, sich so zu positionieren, dass man den Raum und die Zugänge im Blick hat (Prinzip der Wand im Rücken).
- Kopfhörer tragen (E): Die akustische Wahrnehmung ist für die Eigensicherung essenziell. Wer Kopfhörer trägt, hört keine herannahenden Personen oder Warnrufe. Dies verstößt gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO.
- Nachts schlafen (F): Schlafen im Dienst ist eine schwere Dienstpflichtverletzung. Es hebt jegliche Eigensicherung auf und macht die Sicherheitskraft völlig wehrlos. Zudem entfällt hierbei der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft (VBG) für Unfälle, die direkt durch das Schlafen verursacht werden, da dies nicht mehr zur versicherten Tätigkeit gehört.
Die Berufsgenossenschaft (VBG) legt in ihren Präventionsrichtlinien großen Wert darauf, dass Sicherheitsmitarbeiter durch taktisches Verhalten Unfälle und Verletzungen vermeiden. Wer diese Regeln missachtet, gefährdet nicht nur sein Leben, sondern riskiert auch arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Antwort A ist falsch, da die 0,5-Promille-Grenze aus dem Straßenverkehr (§ 24a StVG) im Dienst keine Anwendung findet; hier gilt oft eine Null-Toleranz-Grenze.
Antwort C ist falsch, da Alkoholgenuss vor dem Dienst die Dienstfähigkeit direkt beeinflusst und somit keine reine Privatsache mehr ist.
Antwort D ist falsch, da die IHK den Sachkundenachweis nach § 34a GewO nicht „einzieht“; stattdessen widerruft die zuständige Behörde (z. B. das Ordnungsamt) die behördliche Zuverlässigkeit, was einem Berufsverbot gleichkommt.
Antwort E ist falsch, da eine bloße Nachschulung bei einem solch gravierenden Sicherheitsrisiko rechtlich nicht ausreicht.
Antwort F ist falsch, da arbeitsrechtliche Folgen bei einem Verstoß gegen die DGUV V23 fast immer die logische Konsequenz sind und nicht durch ein Bußgeld ersetzt werden.
Der „Kleine Waffenschein“ nach dem Waffengesetz (WaffG) erlaubt dir zwar privat das Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit, aber im Rahmen deines Arbeitsverhältnisses gelten zusätzlich die Regeln der Berufsgenossenschaft und des Arbeitgebers. Die UVV ist hier bindend. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen. Zudem riskierst du deinen Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft, falls etwas passiert (Haftungsprivileg und Regressansprüche).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, weil eine Gefährdungsbeurteilung (§ 3 DGUV V1) niemals dazu dienen darf, geltendes Recht oder explizite Verbote der UVV außer Kraft zu setzen. Sie dient der Identifikation von Gefahren, nicht der Legitimierung verbotener Waffen.
- Antwort C ist falsch, da der Gewerbetreibende (Chef) gemäß § 34a GewO und der Bewachungsverordnung (BewachV) zwar Weisungen erteilen kann, diese dürfen aber nicht gegen die UVV verstoßen. Er ist nach § 2 DGUV Vorschrift 1 sogar verpflichtet, die UVV umzusetzen.
- Antwort D ist ein häufiger Irrtum. Der „Kleine Waffenschein“ ist eine behördliche Erlaubnis für den privaten Bereich. Im Dienstverhältnis stehen die UVV als autonomes Recht der Unfallversicherungsträger gleichrangig neben anderen Gesetzen und sind für Versicherte (Mitarbeiter) verpflichtend (§ 15 DGUV V1).
- Antwort E ist falsch, da das Verbot absolut gilt. Weder die Uhrzeit noch Alleinarbeit rechtfertigen einen Verstoß gegen § 18 Abs. 5 DGUV V 23. Gerade bei Alleinarbeit wäre das Eskalationsrisiko noch gefährlicher.
- Antwort F ist falsch, da das Hausrecht des Kunden (§ 903, § 1004 BGB) nicht über den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften steht. Der Kunde kann zwar Dinge verbieten, aber er kann nichts erlauben, was die Berufsgenossenschaft zum Schutz der Mitarbeiter untersagt hat.
Zusammenfassend: Privat darfst du die Waffe mit dem Kleinen Waffenschein vielleicht führen, aber sobald du deinen Dienst antrittst, muss das Gerät zu Hause bleiben. Deine Sicherheit im Dienst wird durch Deeskalation, Funkgeräte und gegebenenfalls durch zugelassene Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gewährleistet, aber niemals durch Schreckschusswaffen.
2. Dokumentation (Antwort B): Da ein solcher Vorfall arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung oder Kündigung) nach sich zieht und die Einhaltung der UVV gegenüber der Berufsgenossenschaft nachgewiesen werden muss, ist eine beweissichere Dokumentation unter Hinzuziehung von Zeugen unerlässlich. Ohne Zeugen steht im Streitfall Aussage gegen Aussage.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort C: Eine Weiterbeschäftigung mit „weniger gefährlichen Tätigkeiten“ ist unzulässig. Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung so grundlegend, dass im Sicherheitsdienst jede Tätigkeit zur Gefahr werden kann. Zudem verbietet die UVV die Beschäftigung generell, wenn eine Eigen- oder Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
- Antwort D: Eine zwangsweise Blutentnahme durch einen Sicherheitsbeauftragten wäre eine rechtswidrige Körperverletzung (§ 223 StGB) und ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Nur die Polizei darf unter strengen Voraussetzungen (meist bei Straftaten) eine Blutentnahme durch einen Arzt anordnen.
- Antwort E: Ein Verzicht auf Haftungsansprüche ist rechtlich unwirksam. Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind öffentliches Recht und können nicht durch private Vereinbarungen außer Kraft gesetzt werden. Der Arbeitgeber bleibt für die Sicherheit im Betrieb verantwortlich.
- Antwort F: Eine „Selbstanzeige“ bei der Berufsgenossenschaft zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes existiert in dieser Form nicht. Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Herbeiführen eines Unfalls durch Rauschmittel ohnehin weitgehend, und die UVV dient der Prävention, nicht der nachträglichen Heilung von Verstößen durch Meldungen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B (Abitur): Für das Bewachungsgewerbe ist kein bestimmter Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend ist die Qualifikation (z. B. Sachkundeprüfung nach § 34a GewO) und die Zuverlässigkeit.
- Antwort D (Führerschein Klasse A): Die Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern (Motorrädern). Geldtransporte werden jedoch in gepanzerten Fahrzeugen durchgeführt, für die mindestens die Klasse B (PKW) oder oft die Klasse C/C1 (LKW) erforderlich ist.
- Antwort E (Gewerkschaft): Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist eine private Entscheidung und keine rechtliche Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit im Sicherheitsdienst.
- Antwort F (Verheiratet): Der Familienstand hat keinerlei Relevanz für die fachliche oder rechtliche Eignung im Sicherheitsgewerbe.
Zusätzlich zu diesen personellen Anforderungen regelt die DGUV V23 in § 25, dass Geldtransporte grundsätzlich nach dem Botenprinzip (mindestens zwei Personen) durchzuführen sind, sofern keine speziellen technischen Sicherungen einen Ein-Mann-Transport (z. B. als Legendentransport in Zivil) rechtfertigen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, weil der „Kleine Waffenschein“ lediglich eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis zum Führen von PTB-Waffen im privaten Bereich darstellt. Er setzt die strengeren arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen der UVV nicht außer Kraft.
- Antwort C ist falsch, da der Bewachungsvertrag zwischen Auftraggeber und Unternehmer zwar die Bewaffnung fordern kann, dies aber nichts an der internen Pflicht ändert, dass die Ausrüstung vom Arbeitgeber gestellt werden muss.
- Antwort D ist falsch, da das PTB-Zulassungszeichen zwar die Legalität der Waffe an sich bestätigt, aber keine Erlaubnis für den betrieblichen Einsatz darstellt.
- Antwort E ist falsch, da das Notwehrrecht (§ 32 StGB) zwar die Tat rechtfertigt, aber nicht die Wahl der Mittel im Vorfeld entgegen geltender Sicherheitsvorschriften erlaubt. Man darf sich wehren, aber man darf nicht mit illegal mitgeführten Waffen zum Dienst erscheinen.
- Antwort F ist falsch, da die UVV als „autonomes Satzungsrecht“ der Berufsgenossenschaften unmittelbar für jeden Versicherten bindend ist. Es bedarf keiner zusätzlichen Dienstanweisung, um ein gesetzliches Verbot wirksam zu machen.
Zusammenfassend:
1. Unfallstelle sichern / Strom unterbrechen (Eigenschutz).
2. Notruf absetzen (112).
3. Erste Hilfe leisten (da die Person atmet: Stabile Seitenlage).
4. Den Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen.
Falsche Antworten im Detail:
- Antwort A ist lebensgefährlich für den Helfer.
- Antwort C ist medizinisch falsch, da Atmung vorhanden ist.
- Antwort D vernachlässigt die unmittelbare Gefahrenabwehr.
- Antwort E führt zum Stromschlag des Helfers.
- Antwort F ist eine nachgelagerte Maßnahme und rettet kein Leben bei akuter Lebensgefahr durch Stromfluss.
2. Der Legendentransport (§ 24 Abs. 1 DGUV V 25): Hierbei wird der Transport so durchgeführt, dass er für Außenstehende nicht als solcher erkennbar ist. Der Bote trägt Zivilkleidung statt Uniform und nutzt ein neutrales Fahrzeug ohne Firmenaufschrift oder Panzerung. Wenn niemand weiß, dass Geld transportiert wird, ist das Risiko eines gezielten Überfalls geringer.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Das Mitführen einer Schusswaffe (Waffengesetz/WaffG) dient der Eigensicherung, entbindet den Unternehmer aber niemals von der Pflicht, die personellen Vorgaben der UVV einzuhalten. Eine Waffe ersetzt keinen zweiten Boten.
- Antwort D: Funkverbindungen zur Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) und Videoüberwachung sind zwar oft vorgeschriebene Ausrüstungsmerkmale für Geldtransportfahrzeuge, sie rechtfertigen für sich allein jedoch keinen Ein-Mann-Transport.
- Antwort E: Die Nachtzeit ist kein Sicherheitsfaktor, der Personal einspart. Im Gegenteil: Die Dunkelheit kann das Risiko für Hinterhalte sogar erhöhen.
- Antwort F: Die Entfernung (50 Meter) spielt für die grundsätzliche Besetzung des Transports keine Rolle. Auch auf kurzen Wegen ist die Gefahr eines Überfalls („Blitzüberfall“) gegeben, weshalb die personellen oder technischen Schutzmaßnahmen bestehen bleiben müssen.