Ein Sicherheitsmitarbeiter begrüßt einen Besucher verbal freundlich, nimmt jedoch gleichzeitig eine drohende Körperhaltung ein (geballte Fäuste, fixierender Blick). Wie wird diese inkongruente Nachricht vom Empfänger in der Regel wahrgenommen?
Richtige Antwort: C
Einfache Erklärung
In der zwischenmenschlichen Kommunikation spielen verschiedene Kanäle eine entscheidende Rolle. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere der Mehrabian-Regel, setzt sich eine Nachricht aus drei Ebenen zusammen: der verbalen Ebene (der reine Textinhalt, ca. 7 %), der paraverbalen Ebene (Stimme, Tonfall, Betonung, ca. 38 %) und der nonverbalen Ebene (Körpersprache, Mimik, Gestik, ca. 55 %). Wenn diese Ebenen nicht übereinstimmen, sprechen wir von einer „inkongruenten Nachricht“. Im vorliegenden Fall sagt der Sicherheitsmitarbeiter zwar etwas Freundliches, aber sein Körper signalisiert durch geballte Fäuste und einen fixierenden Blick Aggression und Kampfbereitschaft.
Warum ist Antwort C richtig? Unser Gehirn ist biologisch darauf programmiert, in potenziellen Gefahrensituationen primär auf visuelle Signale zu achten. Wenn Worte und Körpersprache widersprüchlich sind, vertrauen Menschen instinktiv der Körpersprache, da diese schwerer zu kontrollieren ist und als „echter“ wahrgenommen wird. Die nonverbale Botschaft wirkt dominanter und glaubwürdiger. Für einen Sicherheitsmitarbeiter, der gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV) professionell auftreten muss, ist dieses Wissen essenziell. Ein solches Fehlverhalten kann eine Situation unnötig eskalieren lassen und widerspricht dem Deeskalationsgebot.
Rechtlich gesehen könnte eine drohende Körperhaltung sogar als Vorbereitung einer rechtswidrigen Tat oder als Nötigung (§ 240 StGB) wahrgenommen werden. Zudem beeinflusst das eigene Auftreten die Verhältnismäßigkeit: Wer durch aggressive Körpersprache provoziert, kann sich später bei einer körperlichen Auseinandersetzung unter Umständen nicht mehr uneingeschränkt auf Notwehr (§ 32 StGB) berufen, da er die Notwehrlage mitverschuldet hat.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, weil das gesprochene Wort im Bereich der psychologischen Wahrnehmung keinen Vorrang hat. Zwar sind Verträge rechtlich bindend, aber die instinktive Reaktion auf Bedrohung überwiegt.
- Antwort B ist falsch, da sich Signale nicht „neutralisieren“. Es entsteht eine kognitive Dissonanz, die zu Misstrauen führt, wobei die negative Komponente (die Fäuste) die Wahrnehmung dominiert.
- Antwort D ist falsch, da die Optik (Körpersprache) mit 55 % den größten Anteil an der Gesamtwirkung hat, nicht der Tonfall allein.
- Antwort E ist falsch, da keine „Blockade“ im Sinne eines totalen Informationsstopps eintritt. Der Empfänger nimmt die Nachricht sehr wohl wahr, interpretiert sie jedoch als Bedrohung oder Lüge.
- Antwort F ist falsch, da die DGUV Vorschrift 23 zwar das Tragen von Dienstkleidung vorschreibt, eine Uniform aber niemals aggressives Verhalten in freundliches Verhalten umdeuten kann. Eine Uniform kann die Wirkung einer drohenden Haltung sogar noch verstärken.
Ein professioneller Sicherheitsdienstleister muss stets auf Kongruenz achten. Das bedeutet, dass die innere Einstellung, das gesprochene Wort und die äußere Haltung übereinstimmen müssen, um deeskalierend zu wirken und das Vertrauen des Gegenübers zu gewinnen.
