Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: A, B
Das Waffengesetz (WaffG) ist ein zentrales Regelwerk für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Gemäß § 1 WaffG regelt es den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit. Der fundamentale Grundsatz des deutschen Waffenrechts lautet: „So wenig Waffen wie möglich ins Volk“. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber den privaten Waffenbesitz und das Führen von Waffen extrem streng kontrolliert und an hohe Hürden knüpft.
Wer ist von diesem Gesetz betroffen? Grundsätzlich gilt das Waffengesetz für jeden Bürger. Es macht keinen Unterschied, ob man eine Privatperson, ein Jäger oder ein Sportschütze ist – alle müssen sich an die strengen Vorgaben des WaffG halten. Besonders wichtig für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist die Erkenntnis, dass auch Sicherheitsmitarbeiter dem Waffengesetz vollumfänglich unterliegen. Sicherheitskräfte sind Privatpersonen und haben keine hoheitlichen Sonderrechte wie die Polizei oder die Bundeswehr. Wenn ein Sicherheitsmitarbeiter im Dienst eine Waffe tragen soll, benötigt er nicht nur die allgemeine Sachkunde für das Bewachungsgewerbe, sondern zwingend die spezifische waffengesetzliche Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG sowie einen behördlich ausgestellten Waffenschein.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort C ist falsch, weil Sicherheitsmitarbeiter eben nicht befreit sind. Nur bestimmte Behörden und deren Bedienstete, wie die Polizei, der Zoll oder die Bundeswehr, sind nach § 55 WaffG von den meisten Regelungen des Waffengesetzes ausgenommen, da sie staatliche Aufgaben (Hoheitsrechte) wahrnehmen.
Antwort D ist falsch, da das WaffG ein präventives Verwaltungsgesetz ist. Es dient der Gefahrenabwehr und richtet sich gerade an die rechtstreuen Bürger, um sicherzustellen, dass nur zuverlässige und geeignete Personen mit Waffen umgehen. Es ist kein reines Strafgesetz für Kriminelle.
Antworten E und F sind zu kurz gegriffen. Jäger und Sportschützen sind zwar Personengruppen, für die das WaffG detaillierte Regelungen bereithält, aber das Gesetz gilt universell für jeden, der mit Waffen in Berührung kommt, unabhängig von seinem Hobby oder Beruf.
Zusammenfassend: Das Waffengesetz ist ein „Jedermann-Gesetz“. Wer damit umgeht, muss die Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG), die persönliche Eignung (§ 6 WaffG) und die Sachkunde (§ 7 WaffG) nachweisen. Verstöße gegen das WaffG können schwere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten darstellen und führen fast immer zum sofortigen Verlust der Zuverlässigkeit im Sinne des Bewachungsrechts (§ 34a GewO).
Richtige Antwort: B
Der Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist in Deutschland kein Grundrecht, sondern ein staatlich streng reguliertes Privileg. Wer eine solche Waffe besitzen darf, muss nachweisen, dass er die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet. Ein zentraler Aspekt dabei ist die sichere Aufbewahrung gemäß § 36 Waffengesetz (WaffG). Um sicherzustellen, dass Waffenbesitzer ihre Waffen tatsächlich in den vorgeschriebenen zertifizierten Tresoren (z. B. Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1) lagern und diese nicht unbefugten Dritten zugänglich sind, hat der Gesetzgeber der zuständigen Behörde weitreichende Kontrollbefugnisse eingeräumt.
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG hat derjenige, der erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, der Behörde zur Prüfung der Aufbewahrungspflichten den Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Das Besondere hierbei ist, dass diese Kontrollen verdachtsunabhängig und unangekündigt stattfinden können. Das bedeutet, die Behörde muss keinen konkreten Hinweis auf einen Verstoß haben, um vor der Tür zu stehen.
Hierbei entsteht oft ein Konflikt mit dem Grundgesetz: Artikel 13 GG garantiert eigentlich die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses hohe Schutzgut darf normalerweise nur bei Gefahr im Verzug oder durch einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss gemäß der Strafprozessordnung (StPO) eingeschränkt werden. Im Waffenrecht jedoch wird dieses Grundrecht durch die spezialgesetzliche Regelung des § 36 WaffG eingeschränkt. Wer die Erlaubnis zum Waffenbesitz erhalten möchte, akzeptiert damit quasi eine „Duldungspflicht“ für diese speziellen Nachschauen. Es handelt sich dabei rechtlich nicht um eine „Durchsuchung“ (Suche nach Beweismitteln für eine Straftat), sondern um eine „Nachschau“ zur Gefahrenabwehr.
Richtige Antwort: E
In diesem Fall ist die Anweisung des Vorgesetzten absolut rechtswidrig und darf vom Sicherheitsmitarbeiter nicht befolgt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich primär im Waffengesetz (WaffG) sowie in den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV). Gemäß § 36 WaffG (Aufbewahrung von Waffen oder Munition) ist jeder Waffenbesitzer gesetzlich verpflichtet, Schusswaffen so zu verwahren, dass Unbefugte (z. B. Familienmitglieder, Mitbewohner oder Einbrecher) keinen Zugriff darauf haben. Das Gesetz schreibt hierfür zertifizierte Sicherheitsbehältnisse nach der Norm DIN/EN 1143-1 mit dem Widerstandsgrad 0 oder 1 vor. Eine „griffbereite“ Aufbewahrung in der Wohnung, etwa im Nachttisch oder in einem einfachen Küchenschrank, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Sicherheitsvorschriften dar.
Zusätzlich regelt die DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste), dass Dienstwaffen nach Dienstende grundsätzlich im Betrieb in den dafür vorgesehenen Tresoren zu verschließen sind. Die Mitnahme einer geladenen Waffe in den privaten Bereich ist nur in extremen, behördlich genehmigten Ausnahmefällen zulässig, was hier nicht vorliegt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antworten: A, C
Das deutsche Waffengesetz (WaffG) verfolgt ein übergeordnetes Ziel, das oft mit dem Satz „So wenig Waffen wie möglich ins Volk“ zusammengefasst wird. Dies dient primär der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In Deutschland ist der Besitz und das Führen von Waffen kein Grundrecht, sondern eine streng reglementierte Ausnahme.
Die erste korrekte Antwort (A) bezieht sich auf die Reduzierung der Waffen in der Bevölkerung. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass eine unkontrollierte Anzahl an Schusswaffen im Umlauf ist, da dies das Risiko für Straftaten und Unfälle massiv erhöhen würde. Gemäß § 1 WaffG wird der Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit geregelt.
Die zweite korrekte Antwort (C) befasst sich mit der Kontrolle der Personen, die legal eine Waffe besitzen dürfen. Hier kommen die Begriffe der Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG) ins Spiel. Die Behörden prüfen sehr genau, ob eine Person z. B. vorbestraft ist (Zuverlässigkeit) oder ob sie geistig und körperlich in der Lage ist, verantwortungsvoll mit einer Waffe umzugehen (Eignung). Nur wer zudem die erforderliche Sachkunde (§ 7 WaffG) und ein besonderes Bedürfnis (§ 8 WaffG) nachweist, kann eine Erlaubnis erhalten.
Richtige Antworten: B, C
Im Waffenrecht (WaffG) ist die Unterscheidung zwischen dem „Führen“ und dem „Transportieren“ einer Waffe von entscheidender Bedeutung für die Rechtssicherheit im Sicherheitsgewerbe. Gemäß Anlage 1 zum WaffG führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Das Führen einer Schusswaffe ist grundsätzlich erlaubnispflichtig und erfordert einen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG).
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme für den Transport, geregelt in § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG. Damit eine Waffe erlaubnisfrei von einem Ort zum anderen (z. B. zum Schießstand) befördert werden darf, müssen zwei Bedingungen zwingend gleichzeitig erfüllt sein:
1. Die Waffe muss nicht schussbereit sein (ungeladen, keine Munition in der Trommel oder im Magazin in der Waffe).
2. Die Waffe muss nicht zugriffsbereit sein.
„Nicht zugriffsbereit“ bedeutet laut Rechtsprechung und Verwaltungsvorschrift, dass man die Waffe nicht mit wenigen Handgriffen (weniger als 3 Handgriffe) in unter 3 Sekunden in Anschlag bringen kann. Dies wird rechtssicher nur durch ein
Richtige Antworten: A, C
In der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO ist das Verständnis des Waffenrechts (WaffG) von zentraler Bedeutung, da Sicherheitsmitarbeiter im Dienst mit Waffen und Munition in Kontakt kommen können. Eine Patrone (Munition) besteht im Wesentlichen aus vier Hauptbestandteilen, die zusammenwirken, um einen Schuss abzugeben. Die Frage zielt auf die zwei Bestandteile ab, die neben dem Pulver (Treibladung) und dem Zündhütchen vorhanden sind.
1. Die Hülse (Hülse): Sie ist der Körper der Patrone, meist aus Messing gefertigt. Sie hält alle anderen Komponenten zusammen und dichtet das Patronenlager beim Schuss nach hinten ab. Gemäß Anlage 1 zum Waffengesetz wird Munition als Gegenstände definiert, die zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt sind.
2. Das Geschoss (Geschoss): Dies ist der Teil der Patrone, der den Lauf verlässt und das Ziel trifft. Es wird durch den Gasdruck der Treibladung beschleunigt.
3. Die Treibladung (Pulver): Das Pulver verbrennt schlagartig und erzeugt den notwendigen Gasdruck.
Richtige Antwort: B
Im deutschen Waffenrecht (Waffengesetz - WaffG) ist genau geregelt, welche Gegenstände und welche Munitionsarten erlaubt, erlaubnispflichtig oder gänzlich verboten sind. Die Antwort B (Hohlspitz-Geschosse) ist korrekt, da diese Munitionsart gemäß der Anlage 2 zum WaffG (Waffenliste) für Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) im privaten Bereich und somit auch für den privaten Sicherheitsdienst streng verboten ist. Der Grund für dieses Verbot liegt in der Wirkungsweise des Geschosses: Ein Hohlspitz-Geschoss besitzt eine Vertiefung an der Spitze. Beim Aufprall auf ein weiches Ziel (wie einen menschlichen Körper) verformt sich das Projektil und breitet sich pilzförmig aus (das sogenannte „Aufpilzen“). Dies vergrößert den Querschnitt des Geschosses massiv, wodurch die gesamte Energie im Körper abgegeben wird. Dies führt zu schrecklichen, oft tödlichen Verletzungen und einer extremen Zerstörung von Gewebe. Im Gegensatz dazu sind Vollmantel-Rundkopfgeschosse (Antwort A) die Standardmunition; sie behalten ihre Form weitgehend bei und durchschlagen das Ziel eher, als darin zu expandieren. Teilmantel-Flachkopf (Antwort C), Bleigeschosse (Antwort D) und Kupfergeschosse (Antwort E) sind für bestimmte sportliche oder jagdliche Zwecke zulässig, sofern sie nicht die spezifischen verbotenen Merkmale der Hohlspitzmunition für Kurzwaffen aufweisen. Unterkaliber-Munition (Antwort F) bezieht sich auf Geschosse, die kleiner als der Laufdurchmesser sind (mit Treibspiegel), was hier nicht das primäre Verbotsthema ist. Für Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a GewO ist der Umgang mit Munition besonders sensibel. Der Besitz von Munition ohne die erforderliche Munitionserwerbsberechtigung (meist in der Waffenbesitzkarte - WBK - eingetragen) stellt eine Straftat dar. Zudem schreibt § 36 WaffG zwingend vor, dass Munition getrennt von der Waffe in einem verschlossenen Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung (mit Schwenkriegelschloss) aufzubewahren ist. Ein Verstoß gegen diese Sicherheitsvorschriften führt unweigerlich zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG, was das Ende der Tätigkeit im bewaffneten Sicherheitsdienst bedeutet. Interessanterweise ist Hohlspitzmunition für Langwaffen (Gewehre) bei der Jagd erlaubt und sogar vorgeschrieben, um das Wild schnell und schmerzfrei zu töten (Waidgerechtigkeit), doch für Kurzwaffen bleibt das Verbot im zivilen Sektor absolut.
Richtige Antworten: A, C
Um die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erfolgreich zu bestehen, ist ein präzises Verständnis des Waffengesetzes (WaffG) unerlässlich. Die Definition von Schusswaffen ist in Anlage 1 zum Waffengesetz (WaffG) genau festgelegt.
Gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 WaffG sind Schusswaffen Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Geschosse durch einen Lauf zu treiben, wobei die Antriebsenergie durch heiße Gase (Feuerwaffen) oder kalte Gase (z. B. Druckluftwaffen) erzeugt wird. Ein entscheidendes Merkmal ist hierbei der „Lauf“ (ein rohrförmiger Gegenstand). Dies erklärt, warum Antwort A korrekt ist.
Zusätzlich gibt es sogenannte „gleichgestellte Gegenstände“ nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 WaffG. Hierbei handelt es sich um Vorrichtungen, bei denen fest verbundene Projektile (z. B. Bolzen oder Pfeile) durch eine Auslösevorrichtung verschossen werden. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Armbrüste. Obwohl sie keinen Lauf im klassischen Sinne haben, werden sie rechtlich wie Schusswaffen behandelt, was Antwort C als korrekt bestätigt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: C
Das Kommunikationsmodell von Friedemann Schulz von Thun, auch bekannt als das „Vier-Seiten-Modell“ oder „Vier-Ohren-Modell“, ist ein zentraler Bestandteil im Sachgebiet „Umgang mit Menschen“ gemäß dem Rahmenstoffplan für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Jede Nachricht, die wir aussenden, enthält laut diesem Modell vier verschiedene Botschaften gleichzeitig: den Sachinhalt (Worüber ich informiere), die Selbstoffenbarung (Was ich von mir kundgebe), die Beziehung (Was ich von dir halte) und den Appell (Was ich von dir will).
In der vorliegenden Situation sagt der Vorgesetzte: „Der Dienstbericht muss bis 12:00 Uhr fertiggestellt sein!“
1. Auf der Appell-Seite (Antwort C) geht es darum, was der Sender beim Empfänger erreichen möchte. Der Vorgesetzte möchte hier nicht nur informieren, sondern eine Handlung auslösen: Der Mitarbeiter soll seine Aufgaben so priorisieren, dass der Bericht pünktlich fertig wird. Dies ist eine klare Handlungsaufforderung.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A
Richtige Antworten: A, C
Im Sicherheitsgewerbe nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV) ist die Kommunikation das wichtigste Werkzeug zur Deeskalation. Das Vier-Seiten-Modell (auch Nachrichtenviereck genannt) von Friedemann Schulz von Thun ist ein fundamentales Konzept im Rahmenstoffplan der IHK-Sachkundeprüfung. Es besagt, dass jede Nachricht vier Ebenen hat – sowohl auf der Seite des Senders als auch auf der Seite des Empfängers. Der Empfänger hört eine Nachricht mit sogenannten „vier Ohren“.
Die korrekten Antworten sind A und C. Das Sachohr (Sachinhaltsebene) filtert die reinen Fakten heraus: Was ist der Inhalt? Ist die Information wahr oder falsch? Im Sicherheitsdienst wäre das z. B. die sachliche Feststellung: „Der Zutritt ist nur mit Ausweis gestattet.“ Das Beziehungsohr (Beziehungsebene) hingegen analysiert, wie der Sender zum Empfänger steht. Hier achtet der Empfänger auf Nuancen: Wie redet er mit mir? Hält er mich für minderwertig oder respektiert er mich?
Die anderen Antwortmöglichkeiten sind falsch, da sie nicht Bestandteil des offiziellen Modells von Schulz von Thun sind:
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, weil Art. 13 GG im Rahmen des Waffengesetzes rechtmäßig eingeschränkt wird. Man kann die Kontrolle zwar physisch verweigern, muss dann aber mit dem sofortigen Entzug der Erlaubnis rechnen.
- Antwort C ist falsch, da für eine reine Aufbewahrungskontrolle (Nachschau) gerade kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig ist, solange es sich nicht um eine Strafverfolgungsmaßnahme handelt.
- Antwort D ist falsch, da die Waffenbehörde (oft das Ordnungsamt oder Landratsamt) die Kontrolle eigenständig durchführt. Die Polizei kann zur Amtshilfe gerufen werden, ist aber keine rechtliche Voraussetzung für die Gültigkeit der Kontrolle.
- Antwort E ist falsch, da das Gesetz ausdrücklich keine Ankündigungsfrist vorsieht. Eine angekündigte Kontrolle würde den Zweck der Überprüfung des tatsächlichen Alltagszustands vereiteln.
- Antwort F ist falsch, da die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und die Duldung der Kontrolle für jeden Erlaubnisinhaber gilt – egal ob privater Sportschütze, Jäger oder gewerblicher Sicherheitsdienst.
Wer den Zutritt ohne berechtigten Grund verweigert, verliert in der Regel seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG. Die Folge ist der Widerruf der Waffenbesitzkarte (WBK) und die Einziehung aller Waffen. Nur in absoluten Ausnahmefällen (z. B. schwere Krankheit eines Bewohners im Moment der Kontrolle) kann eine Verschiebung akzeptabel sein, was jedoch eng ausgelegt wird.
- Antwort A ist falsch, da die Sachkunde (§ 7 WaffG) lediglich die theoretische und praktische Befähigung zum Umgang mit Waffen nachweist, aber keine Erlaubnis darstellt, gegen Aufbewahrungsvorschriften zu verstoßen.
- Antwort C ist falsch, da der Status als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) im Rahmen des Bewachungsgewerbes nur das Führen der Waffe „im Dienst“ und „im Rahmen des Auftrags“ erlaubt. Das private Führen oder Verwahren außerhalb der Dienstzeit ist davon nicht gedeckt.
- Antwort D ist falsch, da ein „verschlossener Holzschrank“ niemals die gesetzlichen Anforderungen des § 36 WaffG erfüllt. Holzschränke bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Diebstahl oder unbefugte Entnahme.
- Antwort F ist falsch, da das Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) seine Grenzen dort findet, wo Anweisungen gegen geltendes Recht oder Sicherheitsvorschriften verstoßen. Eine rechtswidrige Weisung muss und darf nicht ausgeführt werden.
Ein Verstoß gegen diese Regeln führt unweigerlich zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG). Dies bedeutet den Entzug der Waffenbesitzkarte und des Dienstwaffenscheins, was in der Regel den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes im Sicherheitsgewerbe zur Folge hat. Zudem drohen empfindliche Bußgelder oder sogar Strafverfahren gemäß § 52 WaffG.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B (Waffen für jedermann) und Antwort E (Vereinfachung des Waffenerwerbs) widersprechen dem restriktiven Grundgedanken des Gesetzes. Das WaffG ist ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt; das heißt, grundsätzlich ist erst einmal alles verboten, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt wurde.
- Antwort D (Förderung der Waffenindustrie) ist kein Ziel des Waffengesetzes. Das Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung und nicht wirtschaftlichen Interessen.
- Antwort F (Abschaffung der Polizei) ist völlig abwegig. Im Gegenteil: § 55 WaffG stellt klar, dass staatliche Organe wie die Polizei, der Zoll oder die Bundeswehr (Hoheitsträger) weitgehend vom Waffengesetz befreit sind, damit sie ihren staatlichen Schutzauftrag erfüllen können.
Für dich als angehende Sicherheitskraft nach § 34a GewO ist wichtig: Du giltst im Sinne des Waffengesetzes als Privatperson. Deine Sachkundeprüfung nach der Gewerbeordnung ist keine Waffensachkunde nach § 7 WaffG. Wenn du im Dienst eine Waffe führen sollst, benötigst du einen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG) und musst die strengen Vorgaben der DGUV Vorschrift 23 beachten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Eine geladene Waffe wäre „schussbereit“. Dies stellt sofort ein „Führen“ dar, was ohne Waffenschein eine Straftat nach § 52 WaffG ist.
- Antwort D: Das Tragen einer Uniform (oft relevant im Rahmen der Bewachungsverordnung nach § 34a GewO) entbindet nicht von den waffenrechtlichen Transportvorschriften.
- Antwort E: Der Kofferraum gilt rechtlich nicht als verschlossenes Behältnis, da er oft vom Innenraum zugänglich ist oder nicht die spezifische Barrierefunktion eines Schlosses an einem Koffer erfüllt.
- Antwort F: Dies ist eine offensichtliche Scherzantwort ohne rechtliche Relevanz.
Zusammenfassend: Wer eine Waffe ungeladen, aber offen im Auto transportiert, „führt“ sie im rechtlichen Sinne. Ohne Waffenschein drohen hier empfindliche Strafen und der Verlust der Zuverlässigkeit.
4. Das Zündhütchen (Zündhütchen): Es enthält den Initialsprengstoff, der durch den Schlagbolzen der Waffe entzündet wird und dann das Pulver entflammt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Antworten B (Lauf), D (Abzug), E (Visier) und F (Griffstück) sind keine Bestandteile der Munition, sondern wesentliche oder ergänzende Teile einer Schusswaffe selbst. Der Lauf (B) ist das Rohr, durch das das Geschoss fliegt. Der Abzug (D) ist die Vorrichtung zum Auslösen des Schusses. Das Visier (E) dient dem Zielen, und das Griffstück (F) ist das Gehäuse, an dem die Waffe gehalten wird. Eine Verwechslung dieser Begriffe kann in der Prüfung zum Punktabzug führen, da das Gesetz strikt zwischen der Waffe und der Munition unterscheidet.
Rechtlich gesehen ist der Umgang mit Munition streng reglementiert. Wer Munition erwerben oder besitzen will, benötigt in der Regel eine Munitionserwerbsberechtigung (§ 10 Abs. 3 WaffG). Der unbefugte Besitz von Munition kann gemäß § 52 WaffG eine Straftat darstellen. Für Sicherheitskräfte ist zudem wichtig: Munition muss gemäß § 36 WaffG sicher und getrennt von der Waffe in entsprechenden Behältnissen (z. B. Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss) gelagert werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
- Antwort B beschreibt Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Schlagstöcke oder Bajonette). Diese sind zwar Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG, aber eben keine „Schusswaffen“.
- Antwort D bezieht sich auf Spielzeug. Gegenstände, deren Geschossenergie 0,5 Joule nicht überschreitet, fallen gemäß der Spielzeugrichtlinie nicht unter die strengen Regelungen des Waffengesetzes für Schusswaffen.
- Antwort E ist eine zu allgemeine Definition für tragbare Gegenstände, die andere Energieformen nutzen (z. B. Reizstoffsprühgeräte oder Elektroimpulsgeräte). Diese sind zwar Waffen, aber keine Schusswaffen.
- Antwort F beschreibt Gegenstände, die nur durch Muskelkraft ohne Speicherung von Energie betrieben werden (wie einfache Steinschleudern). Diese gelten im Sinne des WaffG meist gar nicht als Waffe, es sei denn, sie verfügen über eine Armstütze (was sie dann zu verbotenen Gegenständen machen würde).
Im Sicherheitsdienst ist diese Unterscheidung wichtig, da das Führen von echten Schusswaffen eine Erlaubnis nach § 28 WaffG (Waffenschein) voraussetzt, während für Schreckschusswaffen (SRS-Waffen mit PTB-Zeichen) der „Kleine Waffenschein“ erforderlich ist. Verstöße gegen diese Bestimmungen können nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach dem StGB haben, sondern führen auch zum Verlust der Zuverlässigkeit nach der Bewachungsverordnung (BewV).
- Antwort B bezieht sich auf die Selbstoffenbarung. Hier gibt der Sender etwas über seine eigene Verfassung oder seine Werte preis (z. B. dass er unter Druck steht). Dies ist eine Interpretation dessen, was im Inneren des Senders vorgeht.
- Antwort D und E betreffen die Beziehungsebene. Hier wird interpretiert, wie der Vorgesetzte zum Mitarbeiter steht (z. B. mangelndes Vertrauen oder Betonung der Hierarchie). Obwohl dies oft so wahrgenommen wird, ist es nicht der direkte Appell der Nachricht.
- Antwort F ist eine sachliche Schlussfolgerung über externe Systeme, die nicht direkt im Vier-Seiten-Modell als Nachrichtenebene vorgesehen ist.
Rechtlich gesehen ist diese Kommunikation im Rahmen des Weisungsrechts (§ 106 GewO) des Arbeitgebers zu betrachten. Der Sicherheitsmitarbeiter ist verpflichtet, den dienstlichen Anweisungen Folge zu leisten, sofern diese im Rahmen des Arbeitsvertrages und der gesetzlichen Bestimmungen (wie der Bewachungsverordnung - BewachV) liegen. Eine klare Kommunikation ist im Sicherheitsgewerbe essenziell, um Dienstpflichtverletzungen zu vermeiden und die Sicherheit im Objekt zu gewährleisten. Der Grundsatz „Der Empfänger bestimmt die Botschaft“ mahnt uns im Sicherheitsdienst zur Vorsicht: Wir müssen lernen, Nachrichten professionell auf dem „Sachoher“ oder dem „Appellohr“ zu hören, statt alles sofort auf der Beziehungsebene (Beziehungsohr) persönlich zu nehmen.
- B (Interpretationsohr): Zwar interpretieren wir Nachrichten, aber dies ist kein feststehender Begriff des Modells.
- D (Wahrnehmungsohr): Wahrnehmung ist der Prozess vor der Verarbeitung, aber kein spezifisches „Ohr“ im Nachrichtenviereck.
- E (Beurteilungsebene): Dies ist ein allgemeiner Begriff, gehört aber nicht zur Terminologie der vier Seiten.
- F (Reaktionsohr): Die Reaktion ist die Folge der Nachricht, nicht die Ebene, auf der sie empfangen wird.
Warum ist das für die Prüfung wichtig? Ein Sicherheitsmitarbeiter muss verstehen, dass der Empfänger bestimmt, was ankommt („Der Empfänger bestimmt die Botschaft“). Wenn ein Wachmann sachlich korrekt, aber im Tonfall aggressiv (Beziehungsebene) kommuniziert, kann dies zu Konflikten führen, die rechtliche Konsequenzen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) haben könnten, wie z. B. Beleidigung (§ 185 StGB) oder im schlimmsten Fall eine Eskalation zur Körperverletzung (§ 223 StGB). Die Kenntnis dieser Ebenen hilft, professionell zu bleiben und die Deeskalationspflicht aus der BewachV zu erfüllen.