Ein Opfer eines Raubüberfalls steht unter Schock. Es zittert und fragt immer wieder 'Warum ich?'. Was tun Sie?
Richtige Antwort: C
Einfache Erklärung
In der Sicherheitsbranche nach § 34a GewO (Gewerbeordnung) ist der professionelle Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen eine Kernkompetenz. Wenn Sie als Sicherheitsmitarbeiter zu einem Tatort kommen, an dem ein Raubüberfall stattgefunden hat, greifen sofort rechtliche und ethische Verpflichtungen. Gemäß § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) sind Sie gesetzlich verpflichtet, Hilfe zu leisten, die erforderlich und zumutbar ist. Ein Opfer, das zittert und repetitive Fragen stellt, befindet sich in einem akuten psychischen Schockzustand. Hier ist nicht nur körperliche Erste Hilfe gefragt, sondern vor allem psychologische Betreuung.
Die richtige Antwort ist C, weil das primäre Bedürfnis eines Opfers nach einer Gewalttat die Wiederherstellung des Sicherheitsgefühls ist. Sätze wie „Sie sind jetzt sicher“ oder „Ich bleibe bei Ihnen“ wirken deeskalierend und stabilisierend. Dies entspricht der SAFE-Regel: Sicher (S), Ansprechen (A), Fürsorge (F) und Experten (E).
Warum sind die anderen Optionen falsch?
Antwort A („Ist doch nicht so schlimm“) ist eine Bagatellisierung. Dies führt oft zur sogenannten „Sekundären Viktimisierung“. Das Opfer fühlt sich nicht ernst genommen, was das Trauma verschlimmern kann. In der Ausbildung zum Sicherheitsmitarbeiter lernen wir, dass Respekt und Empathie oberste Priorität haben.
Antwort B (Täterbeschreibung abfragen) ist zu diesem Zeitpunkt verfrüht. Ein Mensch im Schock kann keine klaren Fakten liefern. Die Befragung zur Sache ist primär Aufgabe der Polizei (§ 163 StPO), während Ihre Aufgabe zunächst die Gefahrenabwehr und Betreuung ist.
Antwort D (Alleinlassen) ist grob fahrlässig. Ein Schockopfer kann das Bewusstsein verlieren oder unvorhersehbar reagieren (Weglaufen in den Verkehr). Zudem widerspricht es der DGUV Vorschrift 23, die eine angemessene Eigensicherung und Hilfeleistung vorsieht.
Antwort E (Zigaretten/Alkohol) ist medizinisch gefährlich. Alkohol erweitert die Gefäße, was bei einem Schock (Blutdruckabfall) lebensgefährlich sein kann. Zudem könnten Beweismittel verfälscht werden.
Antwort F (Diskussion über Kriminalität) ist völlig unprofessionell und hilft dem Opfer in der akuten Notlage nicht.
Zusammenfassend: Als Ersthelfer vor Ort müssen Sie Ruhe ausstrahlen, das Opfer abschirmen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder der Polizei präsent bleiben. Dies ist nicht nur eine moralische Pflicht, sondern Teil Ihrer professionellen Rolle im Bewachungsgewerbe gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaft und des Gesetzgebers.
