Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
Themenbereich
Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
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Jetzt startenRichtige Antwort: C
In dieser Situation ist die entscheidende Frage: Woher kommt die Gefahr? Da der Hund Sie direkt angreift, geht die Gefahr von dem Tier selbst aus. Wenn Sie sich gegen eine Sache (oder ein Tier, das rechtlich oft wie eine Sache behandelt wird) wehren, von der die Gefahr ausgeht, greift der defensive Notstand gemäß § 228 BGB (auch Verteidigungsnotstand genannt).
Warum ist Antwort C richtig?
Nach § 228 BGB darf man eine fremde Sache beschädigen oder zerstören, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder anderen abzuwenden. Da der Hund hier die Quelle der Gefahr ist, ist die Abwehrhandlung (das Wegtreten) durch den defensiven Notstand gerechtfertigt. Wichtig ist dabei, dass der Schaden am Tier nicht außer Verhältnis zur Gefahr stehen darf.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (§ 32 StGB / § 227 BGB): Notwehr ist nur gegen Angriffe von Menschen möglich. Ein Tier kann rechtlich keinen „Angriff“ im Sinne der Notwehr verüben, es sei denn, ein Mensch hetzt das Tier absichtlich auf Sie (dann wäre das Tier das Werkzeug des Menschen).
- Antwort B (§ 904 BGB): Der aggressive Notstand liegt vor, wenn Sie eine Sache beschädigen, die nichts mit der Gefahr zu tun hat (eine unbeteiligte Sache). Beispiel: Ein Hund greift Sie an und Sie nehmen den Regenschirm eines Passanten, um sich zu wehren. Der Schirm wäre § 904 BGB, der Hund selbst bleibt § 228 BGB.
- Antwort D (§ 229 BGB): Die Selbsthilfe dient der Durchsetzung oder Sicherung privatrechtlicher Ansprüche (z. B. wenn ein Schuldner flüchten will), nicht der Gefahrenabwehr.
- Antwort E (§ 127 StPO): Die vorläufige Festnahme erlaubt es jedermann, eine Person festzuhalten, die auf frischer Tat ertappt wurde und flüchtig ist. Dies bezieht sich nur auf Menschen.
- Antwort F (§ 226 BGB): Das Schikaneverbot besagt, dass man ein Recht nicht nur deshalb ausüben darf, um einem anderen Schaden zuzufügen. Dies hat nichts mit der Abwehr eines Hundebisses zu tun.
Richtige Antworten: A, D
In der Rechtslehre des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) herrscht oft ein Missverständnis über den Satz „Eltern haften für ihre Kinder“. Tatsächlich haften Eltern rechtlich gesehen nicht automatisch für jeden Schaden, den ihr Kind verursacht. Die entscheidende Rechtsgrundlage hierfür ist der § 832 BGB (Haftung des Aufsichtspflichtigen).
Gemäß § 832 Abs. 1 BGB sind Personen, die kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet sind (wie Eltern über ihre minderjährigen Kinder), zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den das Kind einem Dritten widerrechtlich zufügt. Aber – und das ist der entscheidende Punkt für diese Frage – diese Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügt haben oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre.
Warum sind die Antworten A und D richtig?
1. Antwort A (Aufsichtspflicht genügt): Wenn Eltern nachweisen können, dass sie das Kind dem Alter und der Situation entsprechend angemessen beaufsichtigt haben, entfällt die Haftung nach § 832 Abs. 1 Satz 2 BGB. Ein 7-jähriges Kind muss beispielsweise nicht mehr jede Sekunde im Blick behalten werden, wenn es in einem bekannten, sicheren Umfeld spielt.
Richtige Antwort: B
Um zu bestimmen, ob eine Handlung als Notwehr gerechtfertigt ist, muss man zwischen der Notwehrlage (die Situation) und der Notwehrhandlung (die Reaktion) unterscheiden. Die Frage zielt explizit auf die Voraussetzungen der Notwehrlage gemäß § 227 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ab. Damit eine Notwehrlage überhaupt besteht, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Angriff (Angriff): Ein Angriff ist jede durch einen Menschen drohende Verletzung von rechtlich geschützten Interessen (wie Leben, Körper, Eigentum oder Ehre). Im Fall des Wachmanns ist der versuchte Faustschlag ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit.
2. Gegenwärtigkeit (Gegenwärtigkeit): Der Angriff muss unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern. Da der Gast „unvermittelt“ angreift, ist die Gegenwärtigkeit gegeben. Wäre der Gast bereits weggegangen, wäre ein späteres Schubsen keine Notwehr mehr, sondern verbotene Selbstjustiz oder Rache.
Richtige Antwort: B
Im deutschen Recht wird zwischen zwei Arten von Personen unterschieden: der natürlichen Person und der juristischen Person. Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine juristische Person des Privatrechts.
Das bedeutet, dass die GmbH rechtlich gesehen wie ein eigenständiger Mensch handeln kann. Sie kann Verträge abschließen (z. B. einen Arbeitsvertrag mit einem Sicherheitsmitarbeiter), Eigentum erwerben (z. B. ein Dienstfahrzeug kaufen) und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Ihre Rechtsfähigkeit erlangt die GmbH gemäß § 13 Abs. 1 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Da eine GmbH kein Mensch ist, handelt sie durch ihre Organe, in der Regel den oder die Geschäftsführer.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antworten: A, C
Im bürgerlichen Recht (Zivilrecht) ist die zentrale Vorschrift für Schadenersatz der § 823 BGB. Damit jemand für einen Schaden haftet, den er einem anderen zugefügt hat, muss er in der Regel schuldhaft gehandelt haben. Das Gesetz unterscheidet dabei zwei wesentliche Verschuldensformen, die in § 276 BGB näher definiert sind:
1. Vorsatz (Antwort A): Dies bedeutet das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Wer vorsätzlich handelt, weiß genau, was er tut, und möchte den Erfolg (den Schaden) herbeiführen oder nimmt ihn zumindest billigend in Kauf (sog. Eventualvorsatz). Wenn ein Sicherheitsmitarbeiter also absichtlich die Scheibe eines Autos einschlägt, handelt er vorsätzlich.
2. Fahrlässigkeit (Antwort C): Gemäß § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
Richtige Antwort: C
Wenn Sie eine verlorene Sache finden, die nicht herrenlos ist (also jemandem gehört, der sie nur verloren hat), regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) genau, wie Sie sich verhalten müssen und welche Rechte Sie haben.
Zunächst besteht gemäß § 965 BGB eine Anzeigepflicht. Da die Goldkette im Park gefunden wurde, müssen Sie den Fund dem Verlierer oder, falls dieser unbekannt ist, der zuständigen Behörde (z. B. dem Fundbüro oder der Polizei) melden. Behalten Sie die Sache einfach, ohne sie zu melden, machen Sie sich wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB strafbar.
Die entscheidende Regelung für diese Frage findet sich in § 973 BGB (Eigentumserwerb des Finders). Dort ist festgelegt, dass der Finder das Eigentum an der Sache erwirbt, wenn seit der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde sechs Monate vergangen sind und sich der rechtmäßige Eigentümer in dieser Zeit nicht gemeldet hat.
Richtige Antworten: B, E
Im deutschen Rechtssystem wird strikt zwischen Straftaten (Vergehen und Verbrechen) und Ordnungswidrigkeiten unterschieden. Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist gemäß § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Die Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit sind im Vergleich zum Strafrecht deutlich milder:
1. Geldbuße (Antwort B): Dies ist die Hauptfolge. Im Gegensatz zur „Geldstrafe“ im Strafrecht wird die Geldbuße nicht von einem Gericht, sondern von einer Verwaltungsbehörde (z. B. dem Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle) festgesetzt. Sie dient dazu, die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften zu erzwingen.
2. Einziehung von Gegenständen (Antwort E): Gemäß § 22 OWiG können Gegenstände, die durch eine Ordnungswidrigkeit hervorgebracht oder zu ihrer Begehung verwendet wurden, eingezogen werden. Dies ist eine sogenannte Nebenfolge. Ein Beispiel wäre die Einziehung eines verbotenen Gegenstandes im Rahmen der Bewachungsverordnung (BewachV).
Richtige Antwort: E
Im deutschen Strafrecht wird nach der Schwere einer Tat unterschieden. Die wichtigste Grundlage hierfür ist der § 12 des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser Paragraph teilt Straftaten in zwei Kategorien ein: Verbrechen und Vergehen.
1. Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB): Das sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Hier gibt es keine Möglichkeit, die Tat nur mit einer Geldstrafe zu sühnen. Beispiele sind Mord, Totschlag oder Raub.
2. Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB): Das sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe (also unter einem Jahr) oder mit einer Geldstrafe bedroht sind.
In dieser Aufgabe wird gefragt, welches Delikt KEIN Verbrechen ist.
Richtige Antwort: A
Im deutschen Strafrecht gibt es das Konzept der „goldenen Brücke“. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber einem Täter, der bereits mit der Ausführung einer Straftat begonnen hat, einen Anreiz bietet, die Tat doch noch abzubrechen. Geregelt ist dies in § 24 StGB (Rücktritt).
Damit ein Rücktritt zur Straffreiheit führt, muss eine ganz entscheidende Voraussetzung erfüllt sein: Die Freiwilligkeit.
1. Was ist ein Versuch? Gemäß § 22 StGB beginnt ein Versuch, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Er überschreitet also die Schwelle zum „Jetzt geht es los“. Ob ein Versuch überhaupt strafbar ist, regelt § 23 StGB: Verbrechen sind immer strafbar, Vergehen nur, wenn es das Gesetz ausdrücklich sagt (z. B. Diebstahl oder Körperverletzung).
2. Wann ist der Rücktritt freiwillig?
Richtige Antwort: C
Im deutschen Strafrecht wird strikt zwischen zwei Arten der Beteiligung an einer Straftat unterschieden: der Täterschaft und der Teilnahme. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die rechtliche Bewertung und oft auch für das Strafmaß.
1. Die Täterschaft (§ 25 StGB):
Der Täter ist die Zentralfigur des Geschehens. Er besitzt die sogenannte Tatherrschaft, das heißt, er hält das „Ob“ und „Wie“ der Tatbegehung in den Händen. Das Strafgesetzbuch (StGB) nennt hier drei Varianten:
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Themenbereich
Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
2. Antwort D (Schaden wäre auch so passiert): Dies ist der sogenannte Entlastungsbeweis der fehlenden Kausalität. Wenn der Schaden so plötzlich oder unter Umständen eingetreten ist, dass selbst eine direkt danebenstehende Aufsichtsperson ihn nicht hätte verhindern können, haften die Eltern ebenfalls nicht.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Zusätzlich ist zu beachten: Ein 7-jähriges Kind ist gemäß § 828 Abs. 3 BGB beschränkt deliktfähig. Das bedeutet, das Kind könnte theoretisch selbst haften, wenn es die nötige Einsichtsfähigkeit besaß. Die Frage bezog sich hier jedoch explizit auf die Haftung der Eltern.
3. Rechtswidrigkeit (Rechtswidrigkeit): Der Angreifer darf kein Recht zu seinem Handeln haben. Da ein Gast keinen rechtlichen Grund hat, einen Wachmann zu schlagen, handelt er rechtswidrig.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Wut und Verletzung): Wut ist ein Gefühl und keine rechtliche Voraussetzung. Eine Verletzung muss noch nicht eingetreten sein; Notwehr dient gerade dazu, eine Verletzung zu verhindern.
- Antwort C (Absicht und Schaden): Ein Schaden muss noch nicht entstanden sein. Auch die Absicht des Täters ist zweitrangig, solange objektiv ein Angriff stattfindet.
- Antwort D (Bewaffnung und Zeugen): Notwehr ist auch gegen unbewaffnete Angreifer zulässig. Zeugen sind für die Beweisführung wichtig, aber keine rechtliche Voraussetzung für das Bestehen des Notwehrrechts.
- Antwort E (Fluchtmöglichkeit und Verhältnismäßigkeit): Im Notwehrrecht gilt der Grundsatz: „Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.“ Man muss also nicht flüchten, wenn man sich verteidigen kann. Der Begriff „Verhältnismäßigkeit“ (Güterabwägung) wird im Notstand (§ 228, § 904 BGB) geprüft, bei der Notwehr geht es primär um die „Erforderlichkeit“.
- Antwort F (Hilferuf und Polizei): Man muss nicht erst um Hilfe rufen oder auf die Polizei warten, wenn der Angriff gegenwärtig ist und man sich sofort schützen muss.
Diese Regelungen finden sich fast wortgleich auch im Strafrecht unter § 32 StGB wieder. Wer in Notwehr handelt, handelt nicht widerrechtlich und ist dem Angreifer gegenüber nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
- Antwort A (Nein): Diese Aussage ist falsch, da das Gesetz Organisationen ausdrücklich als Personen anerkennt, damit diese am Wirtschaftsleben teilnehmen können.
- Antwort C (Natürliche Person): Gemäß § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person mit der Vollendung der Geburt. Nur Menschen sind natürliche Personen. Eine GmbH ist ein künstliches Gebilde.
- Antwort D (Nur eine Firma): Der Begriff „Firma“ bezeichnet rechtlich gesehen lediglich den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Die GmbH ist jedoch das Rechtssubjekt (die Person) hinter diesem Namen.
- Antwort E (Ein Computer): Dies ist faktisch falsch und hat keine rechtliche Grundlage.
- Antwort F (Ein Verein): Ein eingetragener Verein (e.V.) ist zwar ebenfalls eine juristische Person des Privatrechts (gemäß § 21 BGB), aber eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht und unterliegt anderen gesetzlichen Regelungen als ein Verein.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Zufall (B) und Pech (F): Diese Begriffe beschreiben Ereignisse, für die niemand etwas kann. Da kein menschliches Verschulden vorliegt, begründen sie keine Haftung nach § 823 BGB. Das Gesetz sagt: Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eintritt, es sei denn, ein anderer hat ihn verschuldet.
- Höhere Gewalt (D): Hierbei handelt es sich um ein von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis (z. B. ein Erdbeben oder eine schwere Sturmflut), das auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Auch hier fehlt das persönliche Verschulden.
- Unzurechnungsfähigkeit (E): Dies ist keine Verschuldensform, sondern ein Grund, der die Haftung ausschließt. Wer beispielsweise aufgrund einer schweren geistigen Störung oder im Zustand der Bewusstlosigkeit handelt (§ 827 BGB), kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, da er nicht einsichtsfähig ist. Es ist also das Gegenteil einer Haftungsbegründung.
- A (Sofort): Das wäre eine rechtswidrige Zueignung und somit eine Straftat (§ 246 StGB). Der Schutz des Eigentums ist im Grundgesetz (Art. 14 GG) und im BGB stark verankert.
- B (6 Wochen): Diese Frist existiert im Fundrecht des BGB nicht. Sie ist schlichtweg zu kurz, um dem Eigentümer eine faire Chance zur Suche zu geben.
- D (1 Jahr): Auch wenn ein Jahr in anderen Rechtsbereichen (z. B. Verjährungsfristen) vorkommt, sieht das BGB für den Eigentumserwerb an Fundsachen explizit nur sechs Monate vor.
- E (Niemals): Das Gesetz möchte einen Anreiz für ehrliche Finder schaffen. Würde man niemals Eigentümer werden können, gäbe es weniger Motivation, Funde ordnungsgemäß zu melden.
- F (10 Jahre): Die Frist von 10 Jahren bezieht sich auf die sogenannte Ersitzung (§ 937 BGB) bei beweglichen Sachen, wenn man diese bereits im guten Glauben besitzt, aber das Fundrecht hat hier mit der 6-Monats-Regel eine spezialgesetzliche, schnellere Regelung.
Da der Fund im Park (öffentlicher Raum) stattfand, haben Sie zudem einen Anspruch auf Finderlohn gemäß § 971 BGB (5 % bis 500 € Wert, darüber hinaus 3 %), falls der Eigentümer die Kette innerhalb der 6 Monate abholt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist es wichtig zu wissen: Beim Verbrechen ist bereits der Versuch immer strafbar (§ 12 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 StGB). Beim Vergehen ist der Versuch nur strafbar, wenn es das Gesetz ausdrücklich erwähnt (wie z. B. beim Diebstahl in § 242 Abs. 2 StGB).
3. Wann ist der Rücktritt unfreiwillig? Wenn äußere Umstände den Täter zur Aufgabe zwingen, ist der Rücktritt nicht freiwillig.
*Beispiel:* Ein Einbrecher setzt das Brecheisen an (§ 22 StGB, unmittelbares Ansetzen), hört dann aber eine Polizeisirene und flieht. Hier wollte er die Tat zwar beenden, konnte es aber wegen der Entdeckungsgefahr nicht mehr gefahrlos tun. Er bleibt wegen versuchten Einbruchs strafbar.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B: Ein Rücktritt führt eben nicht *immer* zur Straffreiheit. Werden Sie durch die Polizei gestört oder ist das Schloss zu schwer (Fehlschlag), können Sie nicht mehr strafbefreiend zurücktreten.
- Antwort C, E und F: Das Gesetz (§ 24 StGB) verlangt weder eine Meldung bei der Polizei, noch eine Geldzahlung oder eine schriftliche Erklärung. Es zählt allein das tatsächliche, freiwillige Aufgeben der Tatausführung oder das Verhindern der Vollendung.
- Antwort D: Diese Antwort ist falsch, da das Strafgesetzbuch die Möglichkeit der Straffreiheit durch Rücktritt ausdrücklich vorsieht, um den Opferschutz zu erhöhen (der Täter soll motiviert werden, die Tat nicht zu Ende zu führen).
2. Die Teilnahme:
Teilnehmer sind Personen, die eine fremde Tat unterstützen. Sie haben keine eigene Tatherrschaft. Es gibt zwei Formen:
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Für Sicherheitsmitarbeiter ist dies besonders wichtig: Wenn Sie jemanden aktiv dazu überreden, etwas zu stehlen, um ihn dann festzunehmen (Agent Provocateur), begehen Sie selbst eine strafbare Anstiftung (§ 26 StGB)!