Welche ZWEI Tatbestandsmerkmale müssen für eine strafbare Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) vorliegen?
Richtige Antworten: A, C
Im deutschen Strafrecht gibt es Situationen, in denen man sich allein dadurch strafbar macht, dass man nichts tut. Die wichtigste Vorschrift hierfür ist die Unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323c StGB. Dies ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt. Das bedeutet, dass die Pflicht zur Hilfeleistung für jeden Bürger gilt, unabhängig davon, ob er eine besondere Verantwortung (wie ein Feuerwehrmann oder ein Arzt) hat oder nicht.
Damit man nach § 323c StGB bestraft werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Unglücksfall, gemeine Gefahr oder Not: Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bedeutet (z. B. ein Verkehrsunfall oder ein Herzinfarkt).
2. Erforderlichkeit der Hilfe: Hilfe ist erforderlich, wenn aus der Sicht eines objektiven Beobachters ohne fremdes Eingreifen weitere Schäden drohen.
3. Zumutbarkeit der Hilfe: Man muss sich nicht selbst in Lebensgefahr bringen. Die Hilfeleistung muss dem Helfer nach seinen individuellen Fähigkeiten möglich und ohne erhebliche Eigengefährdung zuzumuten sein. Wer nicht schwimmen kann, muss niemanden aus einem reißenden Fluss ziehen, aber er muss zumindest den Notruf (112) wählen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B (Verwandtschaft): Eine Verwandtschaft ist für § 323c StGB nicht nötig. Die Pflicht trifft jeden (Jedermann-Delikt). Verwandtschaft spielt eher eine Rolle bei der Garantenstellung (§ 13 StGB), bei der es um unechte Unterlassungsdelikte geht.
- Antwort D (Arzt): Man muss kein Mediziner sein, um zu helfen. Erste Hilfe oder das Absetzen eines Notrufs wird von jedem Bürger erwartet.
- Antwort E (Nacht): Die Tageszeit spielt rechtlich keine Rolle für die Hilfspflicht.
- Antwort F (Schreien): Ein Opfer muss nicht schreien. Auch eine bewusstlose Person, die völlig still ist, befindet sich in einem Unglücksfall und benötigt Hilfe.
Zusammenfassend: Wenn Sie einen Unfall sehen, müssen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten helfen (erforderlich und zumutbar), sonst droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
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