Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
Themenbereich
Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: B, C
Das Recht zur vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) ist ein sogenanntes „Jedermann-Recht“. Das bedeutet, dass nicht nur die Polizei, sondern jeder Bürger (und somit auch Sicherheitsmitarbeiter) eine Person unter bestimmten Voraussetzungen festhalten darf, ohne dass sofort ein richterlicher Haftbefehl vorliegen muss.
Damit diese Festnahme rechtmäßig ist, müssen zwei Hauptvoraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt: Der Täter muss unmittelbar bei der Begehung einer Straftat (z. B. Diebstahl gemäß § 242 StGB oder Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB) bemerkt werden oder direkt danach die Flucht antreten, wobei der Verfolger „dranbleibt“ (Sichtkontakt oder klare Spur).
2. Festnahmegrund: Es muss entweder ein Fluchtverdacht bestehen (die Person will sich entziehen) oder die Identität der Person kann nicht sofort festgestellt werden (sie zeigt keinen Ausweis oder nennt falsche Namen).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Eine Ordnungswidrigkeit (z. B. Falschparken oder Ruhestörung) reicht für eine Festnahme nach § 127 StPO nicht aus. Es muss zwingend eine Straftat vorliegen.
- Antwort D: Die Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist Aufgabe der Polizei (Prävention). Das Festnahmerecht der StPO dient der Strafverfolgung (Repression), nicht der allgemeinen Gefahrenabwehr.
- Antwort E: Der Witz an § 127 Abs. 1 StPO ist gerade, dass man keinen schriftlichen Haftbefehl benötigt. Ein solcher wird nur für die dauerhafte Inhaftierung durch einen Richter benötigt.
- Antwort F: Das Recht besteht unabhängig davon, ob die Polizei gerufen werden kann. Die einzige Bedingung ist die frische Tat und der Festnahmegrund. Allerdings muss die Polizei nach der Festnahme unverzüglich gerufen werden.
Wichtig für die Praxis: Wer jemanden festnimmt, obwohl keine Straftat vorlag (bloßer Verdacht reicht nicht!), riskiert eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB). Zudem muss stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben; Gewalt darf nur im absolut notwendigen Maße angewendet werden.
Richtige Antwort: C
Das Prinzip der Ultima Ratio (lateinisch für „das letzte Mittel“) ist ein zentraler Grundsatz im deutschen Rechtssystem. Es besagt, dass das Strafrecht (Strafrecht) vom Staat nur dann eingesetzt werden darf, wenn alle anderen milderen Mittel nicht mehr ausreichen, um die Rechtsordnung zu schützen. In der Sicherheitspraxis bedeutet dies, dass bei geringfügigen Vorfällen – wie dem Diebstahl eines Kaugummis – zunächst zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden können.
Ein Hausverbot basiert auf dem zivilrechtlichen Hausrecht (gemäß § 903 BGB und § 1004 BGB). Es ist ein direktes und wirksames Mittel, um den Täter vom Grundstück fernzuhalten, ohne sofort den gesamten Staatsapparat (Polizei und Staatsanwaltschaft) einzuschalten. Das Strafrecht dient der Sühne und Strafe durch den Staat und ist die schärfste Waffe der Rechtsordnung. Gemäß dem Bestimmtheitsgrundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ (§ 1 StGB / Art. 103 GG
Richtige Antworten: B, C
Im deutschen Strafrecht unterscheidet man grundlegend zwischen Offizialdelikten und Antragsdelikten.
Ein Antragsdelikt ist eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann verfolgt wird, wenn das Opfer (der Verletzte) ausdrücklich einen Strafantrag gemäß § 77 StGB stellt. Das Gesetz geht hier davon aus, dass das öffentliche Interesse an der Verfolgung geringer ist als das Selbstbestimmungsrecht des Opfers.
Warum sind Hausfriedensbruch und Beleidigung richtig?
1. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Wenn jemand unbefugt in befriedetes Besitztum eindringt, ist dies ein klassisches Antragsdelikt. Der Staat greift hier nur ein, wenn der Hausrechtsinhaber dies durch einen Antrag fordert.
2. Beleidigung (§ 185 StGB):
Richtige Antworten: A, F
Im deutschen Strafrecht wird zwischen zwei Arten von Straftaten unterschieden, was für die Strafbarkeit des Versuchs entscheidend ist (§ 12 StGB):
1. Verbrechen: Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
2. Vergehen: Straftaten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.
Gemäß § 23 Abs. 1 StGB ist der Versuch eines Verbrechens immer strafbar. Der Versuch eines Vergehens ist hingegen nur dann strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt.
Warum sind A und F richtig?
Richtige Antwort: D
In dieser Situation ist es entscheidend, die rechtlichen Voraussetzungen der Notwehr gemäß § 32 StGB (Strafgesetzbuch) und § 227 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genau zu verstehen.
Damit man Notwehr üben darf, muss eine sogenannte Notwehrlage vorliegen. Diese erfordert einen gegenwärtigen und vor allem rechtswidrigen Angriff. Eine polizeiliche Maßnahme, wie eine Identitätsfeststellung (z. B. nach der StPO - Strafprozessordnung oder den Landespolizeigesetzen), ist jedoch im Regelfall eine rechtmäßige Diensthandlung. Da der Polizist im Rahmen seiner Befugnisse handelt, liegt kein „rechtswidriger Angriff“ vor. Selbst wenn Sie der Meinung sind, unschuldig zu sein, macht dies die Maßnahme an sich noch nicht rechtswidrig.
Wer sich in einer solchen Situation mit Gewalt wehrt, begeht selbst eine Straftat, nämlich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB
Richtige Antwort: C
In Deutschland ist die Trennung zwischen privaten Sicherheitsdiensten und staatlichen Vollzugsorganen (wie der Polizei) gesetzlich streng geregelt. Ein privater Sicherheitsmitarbeiter besitzt keine hoheitlichen Befugnisse. Wenn er sich eigenmächtig als Polizist ausgibt oder entsprechende Kennzeichnungen trägt, schützt das Gesetz das Vertrauen der Allgemeinheit in staatliche Symbole und Ämter.
Rechtliche Einordnung:
Das Anbringen eines Aufnähers mit der Aufschrift „Polizei“ erfüllt den Tatbestand des § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen). Dieser Paragraph stellt es unter Strafe, wenn jemand unbefugt inländische Amts- oder Dienstbezeichnungen führt oder Uniformen bzw. Abzeichen trägt, die mit denen eines Amtes verwechselt werden können. Da „Polizei“ eine geschützte Amtsbezeichnung ist, reicht bereits das Tragen des Aufnähers aus, um eine Strafbarkeit zu begründen.
Abgrenzung zur Amtsanmaßung (§ 132 StGB):
Richtige Antwort: C
In Deutschland unterscheidet das Strafgesetzbuch (StGB) sehr genau zwischen verschiedenen Arten des Diebstahls, je nachdem, wo eingebrochen wird und welche Umstände vorliegen.
1. Der Einbruch in ein Bürogebäude (§ 243 StGB): Wenn jemand nachts in ein reines Bürogebäude einsteigt, um zu stehlen, handelt es sich um einen besonders schweren Fall des Diebstahls gemäß § 243 StGB. Dies ist ein sogenanntes Regelbeispiel (Strafzumessungsregel). Das bedeutet, der einfache Diebstahl wird durch den Einbruch „aufgewertet“. Rechtlich bleibt es jedoch ein Vergehen, da die Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt.
2. Der Einbruch in ein Einfamilienhaus (§ 244 StGB): Das Eindringen in eine Privatwohnung (dazu zählt auch ein Einfamilienhaus) wiegt juristisch viel schwerer. Hier greift der Tatbestand des Wohnungseinbruchdiebstahls nach § 244 StGB. Da die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl der Menschen in ihrem Rückzugsort besonders geschützt werden sollen, wurde dieser Tatbestand zur
Richtige Antwort: C
In diesem Fall liegt ein versuchter schwerer Raub vor. Um das juristisch zu verstehen, müssen wir uns die Struktur der Straftat und die gesetzlichen Grundlagen im Strafgesetzbuch (StGB) ansehen.
1. Raub (§ 249 StGB): Ein Raub liegt vor, wenn jemand mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. Hier hat der Täter eine Drohung („Geld her!“) ausgesprochen.
2. Schwerer Raub (§ 250 StGB): Da der Täter eine Pistole (eine Waffe) verwendet hat, handelt es sich um eine Qualifikation, also eine Verschärfung des einfachen Raubs. Das Gesetz sieht hierfür eine Mindeststrafe von 5 Jahren vor.
3. Der Versuch (§§ 22, 23 StGB): Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt (§ 22 StGB). Da der Täter die Pistole bereits gezogen und die Forderung gestellt hat, ist das „unmittelbare Ansetzen“ gegeben.
Richtige Antwort: B
In diesem Fall geht es um die juristische Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist das entscheidende Kriterium das äußere Erscheinungsbild der Tat: Findet eine Wegnahme (der Täter nimmt es sich) oder eine Herausgabe (das Opfer gibt es dem Täter) statt?
1. Räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB): Da der Tankstellenangestellte das Geld aktiv aushändigt (Herausgabe), liegt eine räuberische Erpressung vor. Der Täter nutzt hierbei Raubmittel (Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben), um das Opfer zu einer Handlung (Geldübergabe) zu nötigen, die das Vermögen schädigt.
2. Raub (§ 249 StGB): Ein Raub läge vor, wenn der Täter selbst in die Kasse gegriffen hätte, ohne dass das Opfer mitwirkt. Da der BGH auf das äußere Bild des „Gebens“ achtet, ist Antwort B hier korrekt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: C
In diesem Fall handelt es sich um Schwere Brandstiftung gemäß § 306a StGB. Das Gesetz unterscheidet sehr genau, welches Objekt angezündet wird und ob dabei Menschen gefährdet werden könnten.
Warum ist es Schwere Brandstiftung?
Sobald ein Gebäude angezündet wird, das der Wohnung von Menschen dient (wie ein Wohnhaus, eine Wohnung oder ein Hotel), greift § 306a StGB. Dabei ist es unerheblich, ob der Täter jemanden töten wollte oder nicht. Das Gesetz schützt hier das menschliche Leben vor der abstrakten Gefahr eines Brandes in der Nacht. Da die Mindeststrafe hierfür ein Jahr Freiheitsentzug beträgt, ist diese Tat ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB) und ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass der Staat die Tat von Amts wegen verfolgt.
Abgrenzung zu den anderen Antworten:
Themenbereich
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Themenbereich
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Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A: Es gibt keine rechtliche Pflicht, bei jeder Bagatelle sofort die Polizei zu rufen. Der Sicherheitsdienst hat einen Ermessensspielraum.
- B: Auch wenn die Polizei viel zu tun hat, ist dies keine juristische Begründung für das Prinzip der Ultima Ratio.
- D: Dies ist eine rein spekulative Aussage. Die Polizei ist grundsätzlich verpflichtet, Straftaten zu verfolgen (Legalitätsprinzip), aber das ändert nichts am Wesen der Ultima Ratio.
- E & F: Diese Antworten sind unsachlich und rechtlich völlig irrelevant. Sie haben keinen Bezug zu den Lernzielen der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Antworten Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Raub (§ 249 StGB) und Brandstiftung (§ 306 StGB) sind sogenannte Offizialdelikte. Bei diesen schweren Straftaten hat der Staat ein massives Eigeninteresse an der Aufklärung und Bestrafung, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Staatsanwaltschaft muss hier „von Amts wegen“ ermitteln, sobald sie Kenntnis von der Tat erlangt – völlig egal, ob das Opfer oder die Angehörigen einen Antrag stellen oder nicht.
Ein wichtiger Hinweis für die Praxis im Sicherheitsdienst: Auch der einfache Diebstahl (§ 242 StGB) ist eigentlich ein Offizialdelikt. Er wird jedoch zum Antragsdelikt, wenn es sich um geringwertige Sachen (Grenze ca. 25–50 Euro) handelt (§ 248a StGB), es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung.
Warum sind die anderen Antworten im Sinne der Fragestellung falsch?
Ein Versuch beginnt laut § 22 StGB dann, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Das bedeutet, er überschreitet die Schwelle zum „Jetzt geht es los“ und gefährdet das Rechtsgut bereits direkt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A & B: Notwehr ist kein Freibrief. Ohne rechtswidrigen Angriff gibt es kein Notwehrrecht. Die bloße Behauptung der Unschuld hebt die Rechtmäßigkeit einer Kontrolle nicht auf.
- Antwort C: Diese Antwort ist juristisch zu extrem. In ganz seltenen Ausnahmefällen (extremer Amtsmissbrauch, Lebensgefahr durch rechtswidrige Polizeigewalt) könnte Notwehr theoretisch möglich sein. Daher ist „nie, egal was sie tut“ falsch.
- Antwort E: Auch passive Gewalt (wie das Festkrallen oder Sitzblockaden) kann als Widerstand gewertet werden und ist bei einer rechtmäßigen Maßnahme nicht durch Notwehr gedeckt.
- Antwort F: Der Staatsanwalt bewertet die Tat zwar später, aber die Frage zielt darauf ab, ob Sie im Moment der Handlung dazu berechtigt sind.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Es gibt einen massiven Unterschied in der rechtlichen Einordnung (Vergehen vs. Verbrechen) und im Strafmaß.
- Antwort B: Das Gesetz sieht den Schutz des privaten Wohnraums als wichtiger an als den Schutz von Gewerberäumen; daher ist der Wohnungseinbruch schlimmer.
- Antwort D: Einbruch und Diebstahl sind Straftaten (StGB), keine bloßen Ordnungswidrigkeiten (OWiG), die nur mit Bußgeldern geahndet würden.
- Antwort E: Ein Büroeinbruch ist niemals straffrei, sondern wird nach § 243 StGB hart bestraft.
- Antwort F: Straftaten sind niemals „Privatsache“. Es handelt sich um Offizialdelikte, die vom Staat (Staatsanwaltschaft) verfolgt werden müssen.
4. Strafbarkeit des Versuchs: Gemäß § 12 Abs. 1 StGB ist jede Tat, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, ein Verbrechen. Raub und schwerer Raub sind Verbrechen. Laut § 23 Abs. 1 StGB ist der Versuch bei Verbrechen immer strafbar.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Raub): Wie erklärt, fehlt es hier am „Nehmen“ (Wegnahme) durch den Täter. Der Angestellte „gibt“ das Geld.
- Antwort C (Diebstahl mit Waffen, § 244 StGB): Ein Diebstahl setzt eine Wegnahme ohne Nötigungsmittel voraus. Hier wird jedoch eine Waffe zur Drohung eingesetzt, was die Tat zu einem schwereren Delikt (Verbrechen) macht.
- Antwort D (Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB): Dieser Paragraph greift nur, wenn der Täter bereits etwas gestohlen hat und danach auf frischer Tat Gewalt anwendet, um im Besitz der Beute zu bleiben. Hier wird die Gewalt aber angewendet, um überhaupt erst an das Geld zu kommen.
- Antwort E & F (Nötigung § 240 / Bedrohung § 241 StGB): Diese Tatbestände sind zwar im Geschehen enthalten, treten aber hinter der räuberischen Erpressung zurück (Subsidiarität), da die räuberische Erpressung ein spezielleres und schwereres Delikt ist, das auch den Vermögensschaden umfasst.