Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
Themenbereich
Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: A, C
Das Essen einer Weintraube im Supermarkt erfüllt rechtlich alle Voraussetzungen eines Diebstahls gemäß § 242 StGB (Strafgesetzbuch). Auch wenn es sich um eine geringwertige Sache handelt, bleibt es eine Straftat.
Die rechtliche Begründung setzt sich aus mehreren Elementen zusammen:
1. Fremde bewegliche Sache: Die Weintraube gehört rechtlich dem Supermarktinhaber. Sie ist für den Kunden „fremd“, solange er sie nicht bezahlt hat.
2. Wegnahme: Unter Wegnahme versteht man den Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Indem Sie die Traube vom Stiel abreißen und in den Mund stecken, entziehen Sie sie der Herrschaftsgewalt des Ladenbesitzers. Der Ladenbesitzer kann nun nicht mehr darüber verfügen (sie z. B. nicht mehr verkaufen).
3. Zueignungsabsicht: Wer die Traube isst, handelt mit Zueignungsabsicht. Das bedeutet, man will die Sache (oder deren Wert) dem eigenen Vermögen einverleiben und den rechtmäßigen Eigentümer dauerhaft davon ausschließen. Da die Traube durch das Essen vernichtet wird, ist die Enteignung des Besitzers endgültig.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: C
Im deutschen Strafrecht wird nach der Schwere einer Tat unterschieden. Gemäß § 12 StGB (Strafgesetzbuch) gibt es zwei Arten von Straftaten: Verbrechen und Vergehen.
1. Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB): Das sind Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Hier gibt es keine Möglichkeit, nur eine Geldstrafe zu verhängen. Ein Versuch ist hier immer strafbar.
2. Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB): Das sind Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe (z. B. 6 Monate) oder mit einer Geldstrafe bedroht sind. Die meisten Delikte im Sicherheitsalltag sind Vergehen.
Warum ist Antwort C richtig?
Die Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
Richtige Antwort: D
Der Diebstahl gemäß § 242 StGB ist eines der zentralen Delikte im Strafrecht, insbesondere für Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz oder im Einzelhandel. Um die Frage korrekt zu beantworten, muss man die rechtliche Einordnung und die Merkmale des Diebstahls verstehen.
1. Die rechtliche Einordnung (Vergehen vs. Verbrechen):
Gemäß § 12 StGB werden Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt. Ein Verbrechen ist eine Tat, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Ein Vergehen ist eine Tat, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist. Da der Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist (das Mindestmaß ist also eine Geldstrafe), handelt es sich um ein Vergehen.
2. Die Strafbarkeit des Versuchs:
Richtige Antworten: A, E
Im deutschen Strafrecht wird zwischen zwei Arten von Straftaten unterschieden: Verbrechen und Vergehen. Diese Einteilung ist in § 12 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt und ist entscheidend für die rechtlichen Folgen und die Zuständigkeit der Gerichte.
1. Was ist ein Vergehen? (§ 12 Abs. 2 StGB)
Ein Vergehen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bedroht ist. Das bedeutet: Wenn das Gesetz für eine Tat (wie z. B. den Hausfriedensbruch nach § 123 StGB oder einfachen Diebstahl nach § 242 StGB) eine Strafe vorsieht, die auch unter einem Jahr liegen kann oder nur eine Geldstrafe ist, handelt es sich um ein Vergehen. Im Gegensatz dazu sind Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB) Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden (z. B. Raub oder Totschlag).
Richtige Antwort: E
Die Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB (Strafgesetzbuch) ist ein klassisches Eigentumsdelikt. Damit dieser Tatbestand erfüllt ist, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
1. Fremde Sache: Das Objekt muss im Eigentum einer anderen Person stehen. Man kann sein eigenes Eigentum im strafrechtlichen Sinne nicht beschädigen.
2. Beschädigen oder Zerstören: Eine Beschädigung liegt vor, wenn die Substanz nicht unerheblich verletzt wird (z. B. Kratzer, Dellen) oder die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit gemindert wird (z. B. Luft aus Reifen lassen). Zerstörung bedeutet die vollständige Vernichtung der Sache.
3. Vorsatz: Der Täter muss die Tat mit Wissen und Wollen begehen. Fahrlässigkeit (Versehen) ist bei der Sachbeschädigung im Strafrecht nicht strafbar.
4. Rechtswidrigkeit: Die Tat darf nicht durch Rechtfertigungsgründe (wie Notstand oder Einwilligung) gedeckt sein.
Richtige Antwort: E
Das Recht zur vorläufigen Festnahme gemäß § 127 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) ist ein sogenanntes Jedermannsrecht. Das bedeutet, dass nicht nur die Polizei, sondern jeder Bürger – und damit auch Sie als Sicherheitsmitarbeiter – eine Person festnehmen darf, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Voraussetzungen sind:
1. Frische Tat: Die Person muss unmittelbar bei einer Straftat (z. B. Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB) beobachtet oder verfolgt werden.
2. Festnahmegrund: Die Person muss fluchtverdächtig sein (sie will weglaufen) oder ihre Identität kann nicht sofort festgestellt werden (sie zeigt keinen Ausweis).
Warum ist Antwort E richtig?
Der Zweck des § 127 StPO ist die Sicherung des Strafverfahrens. Sie dürfen die Person so lange festhalten, bis die Polizei eintrifft, um die Personalien aufzunehmen. Sobald die Identität geklärt ist oder die Polizei übernimmt, endet Ihre Befugnis.
Richtige Antwort: A
In dieser Aufgabe geht es um den Begriff des Unglücksfalls im Rahmen der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB. Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachwerte mit sich bringt.
Warum ist Antwort A richtig?
Ein schwerer Sturz, bei dem sich eine Person am Kopf verletzt und liegen bleibt, ist ein klassischer Unglücksfall. Es besteht die unmittelbare Gefahr von Folgeschäden oder sogar Lebensgefahr. Dass der Mann alkoholisiert ist, spielt für die Hilfspflicht keine Rolle. Auch wenn jemand seine Notlage selbst verschuldet hat (z. B. durch Trunkenheit), ist man nach § 323c StGB verpflichtet, Hilfe zu leisten, sofern dies erforderlich und zumutbar ist.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B (Geldbeutel verloren):
Richtige Antwort: B
Im deutschen Strafrecht gilt ein ganz wesentlicher Grundsatz, der in § 15 StGB (Strafgesetzbuch) festgeschrieben ist: Grundsätzlich ist nur vorsätzliches Handeln strafbar. Vorsatz bedeutet, dass der Täter die Tat mit Wissen und Wollen begeht.
Fahrlässigkeit hingegen bedeutet, dass jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (er ist also unvorsichtig oder nachlässig), ohne die Tat direkt zu wollen. Damit eine solche Unvorsichtigkeit bestraft werden kann, muss dies im Gesetz bei dem jeweiligen Paragrafen ausdrücklich dabei stehen.
Ein klassisches Beispiel ist die Körperverletzung:
1. Wer jemanden absichtlich schlägt, begeht eine vorsätzliche Körperverletzung gemäß § 223 StGB.
2. Wer jemanden aus Versehen (z. B. durch Unachtsamkeit beim Tragen einer Leiter) verletzt, begeht eine fahrlässige Körperverletzung gemäß
Richtige Antworten: B, C
In einem Strafprozess spielt der Zeuge eine zentrale Rolle für die Wahrheitsfindung. Wenn Sie ordnungsgemäß zu einer Hauptverhandlung geladen werden, entstehen daraus rechtliche Verpflichtungen, die im Gesetz klar geregelt sind.
Warum sind die Antworten B und C richtig?
1. Erscheinungspflicht (§ 48 Abs. 1 StPO): Ein Zeuge ist gesetzlich verpflichtet, zu dem im Ladungsschreiben genannten Termin persönlich vor Gericht zu erscheinen. Wer ohne triftigen Grund (z. B. schwere Krankheit mit ärztlichem Attest) fernbleibt, muss mit Konsequenzen wie einem Ordnungsgeld oder der zwangsweisen Vorführung durch die Polizei rechnen.
2. Wahrheitspflicht (§ 57 StPO): Vor Gericht muss ein Zeuge die Wahrheit sagen. Er wird vor der Vernehmung über die Bedeutung seiner Aussage und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Eine Falschaussage kann schwere strafrechtliche Folgen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) haben.
Richtige Antworten: D, F
Im deutschen Strafrecht wird nach der Schwere der Tat unterschieden. Die wichtigste Rechtsgrundlage hierfür ist § 12 StGB (Strafgesetzbuch). Dieser Paragraph teilt Straftaten in zwei Kategorien ein: Verbrechen und Vergehen.
1. Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB): Das sind schwere Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Hier gibt es keine Möglichkeit, nur eine Geldstrafe zu verhängen.
2. Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB): Das sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe (unter einem Jahr) oder mit Geldstrafe bedroht sind. Die meisten Delikte, mit denen man im Sicherheitsdienst zu tun hat, sind Vergehen.
Warum sind Sachbeschädigung und Hehlerei richtig?
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Wichtiger Hinweis für die Prüfung: Achten Sie nicht auf die Höchststrafe, sondern immer auf das Mindestmaß. Steht im Gesetz „nicht unter einem Jahr“, ist es ein Verbrechen. Steht dort „oder Geldstrafe“, ist es ein Vergehen.
Normalerweise ist bei Vergehen der Versuch nur strafbar, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt (§ 23 Abs. 1 StGB). Beim Diebstahl ist dies der Fall: In § 242 Abs. 2 StGB steht explizit: „Der Versuch ist strafbar.“ Das bedeutet, wer z. B. im Supermarkt versucht, eine Ware unter seiner Jacke zu verstecken, macht sich bereits strafbar, auch wenn er den Laden noch nicht verlassen hat.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
2. Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 15 StGB)
Ein wichtiger Grundsatz im Strafrecht ist, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar ist. Fahrlässigkeit (also das versehentliche oder unachtsame Handeln) ist bei einem Vergehen nur dann strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Ein Beispiel: Eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB) ist ein Vergehen. Da das Gesetz keine fahrlässige Sachbeschädigung kennt, ist man nicht strafbar, wenn man aus Versehen etwas kaputt macht. Bei der Körperverletzung (§ 223 StGB) hingegen gibt es mit § 229 StGB eine extra Vorschrift für die fahrlässige Tat.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum ist Antwort E richtig?
Das vorsätzliche Abreißen eines Außenspiegels an einem fremden Fahrzeug erfüllt alle Kriterien: Es ist eine fremde Sache, die Substanz wird zerstört/beschädigt, und es geschieht mit Absicht (vorsätzlich).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Zusätzlich ist zu beachten, dass die Sachbeschädigung grundsätzlich ein Antragsdelikt ist (§ 303c StGB). Das bedeutet, die Polizei verfolgt die Tat meist nur, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt, es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort C (Betrunkener schläft friedlich): Solange die Person lediglich schläft und keine Anzeichen für eine Alkoholvergiftung, Unterkühlung oder Verletzung vorliegen, besteht keine akute Gefahr. Ein „friedliches Ausschlafen“ ist kein Unglücksfall.
- Antwort D (Obdachloser bittet um Geld): Soziale Bedürftigkeit ist ein Dauerzustand und kein „plötzlich eintretendes Ereignis“. Hier greifen andere Sozialsysteme, aber nicht die strafrechtliche Hilfspflicht bei Unglücksfällen.
- Antwort E (Autopanne): Eine Panne allein ist kein Unglücksfall, solange keine Gefahr für den Verkehr oder Personen besteht. Da der Fahrer bereits auf den Abschleppdienst wartet, ist die Situation unter Kontrolle und keine Hilfeleistung durch Passanten im Sinne des Strafrechts geboten.
Rechtlicher Hintergrund:
Während die Notwehr (§ 32 StGB / § 227 BGB) ein Recht zur Verteidigung gegen Angriffe gibt, verpflichtet § 323c StGB jeden Bürger zur Solidarität in Notsituationen. Wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not nicht hilft, obwohl dies erforderlich und ihm nach den Umständen zuzumuten ist (insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr), macht sich strafbar. Im Sicherheitsgewerbe ist diese Pflicht besonders wichtig, da von Sicherheitsmitarbeitern oft eine höhere Professionalität bei der Ersten Hilfe erwartet wird.
Bei vielen anderen Delikten, wie zum Beispiel der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder dem Diebstahl (§ 242 StGB), gibt es im Gesetz keine Entsprechung für Fahrlässigkeit. Wenn Sie also aus Versehen die Vase eines Nachbarn umstoßen, ist das zwar ein Fall für das Zivilrecht (Schadensersatz nach § 823 BGB), aber Sie machen sich nicht strafbar, weil das StGB keine „fahrlässige Sachbeschädigung“ kennt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A: Fahrlässigkeit kann sehr wohl strafbar sein, sofern das Gesetz es vorsieht (siehe § 229 StGB).
- C: Das Gegenteil ist der Fall. Vorsatz ist der Regelfall, Fahrlässigkeit die gesetzlich benannte Ausnahme.
- D: Fahrlässigkeit spielt im Zivilrecht (BGB) eine große Rolle beim Schadensersatz, existiert aber eben auch im Strafrecht (StGB) bei bestimmten Delikten.
- E: Ob eine Tat ein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr, § 12 Abs. 1 StGB) oder ein Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB) ist, hat nichts mit der automatischen Strafbarkeit von Fahrlässigkeit zu tun. Auch bei Verbrechen muss die Fahrlässigkeit explizit im Gesetz stehen (was bei Verbrechen jedoch extrem selten ist, da diese meist Vorsatz voraussetzen).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Für Sie als Sicherheitskraft ist diese Unterscheidung wichtig, da der Versuch bei einem Verbrechen immer strafbar ist (§ 23 Abs. 1 StGB), bei einem Vergehen hingegen nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich sagt.