Ein betrunkener Gast ruft Ihnen zu: 'Du bist doch ein inkompetenter Wichtigtuer!' Liegt eine Beleidigung vor?
Richtige Antwort: C
In diesem Fall liegt eine Beleidigung gemäß § 185 StGB (Strafgesetzbuch) vor. Eine Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung. Die Äußerung „inkompetenter Wichtigtuer“ ist ein sogenanntes ehrverletzendes Werturteil. Ein Werturteil ist eine Äußerung, die durch das Element der subjektiven Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist – im Gegensatz zu einer Tatsachenbehauptung kann man hier nicht beweisen, ob sie „wahr“ oder „falsch“ ist. Da die Bezeichnung darauf abzielt, die berufliche und persönliche Ehre der Sicherheitskraft herabzuwürdigen, ist der Tatbestand erfüllt.
Rechtlich gesehen ist die Beleidigung ein Antragsdelikt (§ 194 StGB). Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Tat in der Regel nur verfolgt, wenn das Opfer einen schriftlichen Strafantrag stellt. Hierfür gilt eine Frist von drei Monaten (§ 77b StGB), nachdem man von der Tat und dem Täter erfahren hat.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Nur weil jemand betrunken ist, ist er nicht automatisch schuldunfähig (unzurechnungsfähig). Eine erhebliche Alkoholisierung kann zwar die Schuldfähigkeit gemäß § 20 oder § 21 StGB mindern, aber die Tat an sich (die Beleidigung) bleibt bestehen.
- Antwort B: Kritik muss sachbezogen sein. Jemanden als „Wichtigtuer“ zu bezeichnen, verlässt den Boden der sachlichen Auseinandersetzung und zielt direkt auf die Person ab (Schmähkritik).
- Antwort D: Ob man „Du“ oder „Sie“ sagt, ist für den Tatbestand der Beleidigung unerheblich. Entscheidend ist der herabwürdigende Inhalt der Aussage.
- Antwort E: Eine Beleidigung ist ein reines Äußerungsdelikt. Wenn er Sie schlägt, käme eine Körperverletzung (§ 223 StGB) hinzu, aber die Beleidigung ist bereits durch das Wort vollendet.
- Antwort F: Zeugen sind wichtig für die Beweisbarkeit vor Gericht, aber für das Vorliegen der Straftat an sich ist es rechtlich nicht zwingend erforderlich, dass Dritte die Beleidigung mitbekommen haben (es reicht die Kundgabe gegenüber dem Betroffenen).
Fortschritt speichern und gezielt weiterüben?
In der Lernplattform weiterlernen