Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
Themenbereich
Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antwort: A
Die Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB schützt das Rechtsgut der Fortbewegungsfreiheit. Das bedeutet, jeder Mensch hat das Recht, seinen Aufenthaltsort selbst zu bestimmen und zu verlassen. Eine Straftat liegt vor, wenn jemand einen anderen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt.
Warum ist Antwort A richtig?
In diesem Fall liegen alle Voraussetzungen des § 239 StGB vor:
1. Tathandlung: Das Einsperren in einem Raum.
2. Vorsatz (§ 15 StGB): Der Sicherheitsmitarbeiter handelt absichtlich. Er weiß, dass der Kollege gehen möchte, und schließt ihn trotzdem ein.
3. Rechtswidrigkeit: Es gibt keinen Rechtfertigungsgrund (wie z.B. Notwehr oder eine Festnahmebefugnis), der dieses Handeln erlaubt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antworten: C, D
In der deutschen Rechtslehre unterscheidet man Straftaten danach, wie sie verfolgt werden. Es gibt Offizialdelikte und Antragsdelikte.
1. Offizialdelikte (Verfolgung von Amts wegen): Hier muss der Staat (die Staatsanwaltschaft) von sich aus tätig werden, sobald er von der Tat erfährt. Ein Wille des Opfers ist für die Einleitung des Verfahrens nicht notwendig. Dies betrifft meist schwere Straftaten oder Taten mit hohem öffentlichem Interesse.
2. Antragsdelikte: Hier wird die Tat grundsätzlich nur verfolgt, wenn das Opfer einen förmlichen Strafantrag stellt (§ 77 StGB).
Warum sind C und D richtig?
Richtige Antwort: C
Der rechtfertigende Notstand gemäß § 34 StGB (Strafgesetzbuch) ist ein sogenannter Rechtfertigungsgrund. Er erlaubt es einer Person, eine eigentlich strafbare Handlung (wie z. B. Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch) zu begehen, um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder anderen abzuwenden.
Damit der § 34 StGB greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Notstandslage: Es muss eine gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut (wie Leben, Leib, Freiheit, Ehre oder Eigentum) bestehen. Im Fall C ist dies die Lebensgefahr durch Erfrieren.
2. Notstandshandlung: Die Tat muss erforderlich sein, um die Gefahr abzuwenden, und es darf kein milderes Mittel geben (Subsidiarität).
3. Interessenabwägung (Güterabwägung): Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegen. Hier steht das Leben des Wanderers über dem Eigentum (der Tür) des Hüttenbesitzers. Da Leben das höchste Gut in unserer Rechtsordnung ist (Art. 2 Abs. 2 GG), ist die Sachbeschädigung (§ 303 StGB) gerechtfertigt.
Richtige Antworten: C, F
Die Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB ist ein Vergehen, das den Schutz der staatlichen Autorität bezweckt. Nur der Staat und seine bestellten Amtsträger (z. B. Polizisten, Gerichtsvollzieher, Zollbeamte) dürfen hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Ein Sicherheitsmitarbeiter ist jedoch ein Angestellter eines privaten Unternehmens und besitzt grundsätzlich keine staatlichen Befugnisse.
Eine Amtsanmaßung begeht man in zwei Varianten:
1. Sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befassen: Man gibt sich als Amtsträger aus (z. B. „Ich bin von der Kriminalpolizei“).
2. Eine Handlung vornehmen, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf: Man führt eine Tätigkeit aus, die rechtlich nur einem Amtsträger zusteht (z. B. eine allgemeine Verkehrskontrolle auf einer öffentlichen Straße).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antworten: B, D
Im deutschen Strafrecht wird bei Körperverletzungsdelikten strikt zwischen der Art und Weise der Tat und den daraus resultierenden Folgen unterschieden. Die Schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB bezieht sich ausschließlich auf die schwerwiegenden und dauerhaften Folgen für das Opfer. Es geht also nicht darum, *wie* jemand verletzt wurde (z. B. mit einem Messer), sondern *was* am Ende als bleibender Schaden zurückbleibt.
Warum sind die Antworten B und D richtig?
Gemäß § 226 StGB liegt eine schwere Körperverletzung vor, wenn die Körperverletzung zur Folge hat, dass die verletzte Person:
1. das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann (Antwort B),
3. in erheblicher Weise
Richtige Antworten: A, C
Um den Unterschied zwischen Diebstahl (§ 242 StGB) und Unterschlagung (§ 246 StGB) zu verstehen, muss man sich den Weg ansehen, wie der Täter an die Sache gelangt.
1. Der Diebstahl (§ 242 StGB):
Das entscheidende Merkmal beim Diebstahl ist die Wegnahme. Wegnahme bedeutet rechtlich den Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams. Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache. Wenn Sie im Supermarkt eine Schokolade in Ihre Jackentasche stecken, brechen Sie den Gewahrsam des Ladenbesitzers und begründen eigenen Gewahrsam. Damit ist die Wegnahme vollzogen. Zusätzlich muss eine Zueignungsabsicht vorliegen, also der Wille, die Sache wie ein Eigentümer zu behalten oder zu nutzen.
2. Die Unterschlagung (§ 246 StGB):
Bei der Unterschlagung fehlt das Merkmal der Wegnahme. Hier hat der Täter die Sache oft schon rechtmäßig oder zumindest ohne Gewahrsamsbruch in seiner Gewalt (z. B. eine gefundene Geldbörse oder ein geliehenes Werkzeug). Die Straftat passiert in dem Moment, in dem er sich die Sache
Richtige Antworten: A, B
Das Recht zur vorläufigen Festnahme ist eines der wichtigsten „Jedermannsrechte“ im Sicherheitsgewerbe. Es ist in § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Damit Sie jemanden rechtmäßig festhalten dürfen, müssen zwei Hauptvoraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt: Der Täter muss unmittelbar bei der Begehung einer Straftat (z. B. Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB) oder direkt danach bemerkt werden. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus; die Tat muss tatsächlich stattgefunden haben. Werden Sie erst Stunden später auf den Täter aufmerksam, ist das Recht zur Festnahme nach § 127 StPO erloschen.
2. Festnahmegrund: Es muss ein Grund vorliegen, warum man nicht auf die Polizei warten kann. Dies ist der Fall, wenn der Täter flüchtig ist (oder Fluchtverdacht besteht) oder wenn seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann (er zeigt keinen Ausweis oder nennt falsche Namen).
Richtige Antwort: A
In dieser Frage geht es um die Verpflichtung von Zeugen im Strafverfahren. Obwohl die Lektion materielle Unterlassungsdelikte (wie die unterlassene Hilfeleistung) behandelt, zeigt diese Frage eine wichtige prozessrechtliche Handlungspflicht auf. Grundsätzlich hat jeder Bürger die Pflicht, zur Wahrheitsfindung beizutragen, wenn der Staat ihn dazu auffordert.
Die korrekte Antwort ist A, da gemäß § 163 Abs. 3 StPO (Strafprozessordnung) Zeugen verpflichtet sind, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (also der Polizei) zu erscheinen und zur Sache auszusagen, sofern der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort B ist veraltet. Vor der Reform im Jahr 2017 gab es tatsächlich keine gesetzliche Pflicht, einer polizeilichen Ladung Folge zu leisten; man musste nur vor dem Richter oder der Staatsanwaltschaft erscheinen. Dies wurde jedoch durch die Einführung des § 163 Abs. 3 StPO geändert.
Richtige Antworten: D, E
Im Strafgesetzbuch (StGB) wird bei Körperverletzungsdelikten streng zwischen der Art der Ausführung und dem Ergebnis der Tat unterschieden. Die schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB bezieht sich ausschließlich auf die schwerwiegenden und dauerhaften Folgen einer Verletzung. Es handelt sich hierbei um ein Verbrechen, da die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsentzug liegt.
Die Tatbestandsmerkmale des § 226 StGB sind erfüllt, wenn das Opfer durch die Tat:
1. Das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert (Antwort E).
2. Ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dieses dauerhaft nicht mehr gebrauchen kann (Antwort D).
3. In erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt.
Richtige Antworten: B, C
Das Recht zur vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist eines der wichtigsten „Jedermannsrechte“. Es erlaubt jeder Person – also nicht nur der Polizei oder Sicherheitskräften, sondern jedem Bürger –, einen Täter festzuhalten. Damit diese Festnahme rechtmäßig ist und man sich nicht selbst wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) strafbar macht, müssen bestimmte Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt: Der Täter muss unmittelbar bei der Begehung einer Straftat (z. B. Ladendiebstahl, Sachbeschädigung) ertappt werden oder direkt danach die Flucht antreten, wobei der Verfolger ihn nicht aus den Augen verlieren darf.
2. Festnahmegrund: Eine Festnahme ist nur zulässig, wenn der Täter flüchtig ist (oder Fluchtverdacht besteht) oder wenn seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann (er zeigt keinen Ausweis oder nennt seinen Namen nicht).
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Für Sie im Sicherheitsgewerbe ist diese Unterscheidung wichtig: Bei Offizialdelikten können Sie sicher sein, dass die Polizei einschreiten muss, während Sie bei Antragsdelikten immer die Mitwirkung des Geschädigten (Strafantrag) benötigen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Hier liegt ein gezielter menschlicher Angriff vor. Dies ist der klassische Fall der Notwehr gemäß § 32 StGB, nicht des Notstandes. Notwehr ist das Recht gegen einen Angreifer, Notstand ist das Recht gegen unbeteiligte Dritte oder Sachen bei allgemeiner Gefahr.
- Antwort B: Mietschulden rechtfertigen keinen Diebstahl oder Unterschlagung. Hier fehlt es an der Unabwendbarkeit, da staatliche Sozialleistungen oder Kredite als milderes Mittel zur Verfügung stehen. Zudem überwiegt das finanzielle Interesse des Arbeitgebers hier rechtlich, da keine unmittelbare Lebensgefahr vorliegt.
- Antwort D: Ein geschäftlicher Termin ist ein rein wirtschaftliches Interesse. Dieses wiegt niemals schwerer als die allgemeine Verkehrssicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Eine Güterabwägung fällt hier negativ aus.
- Antwort E: Wenn der Einbrecher flüchtet, ist der Angriff nicht mehr "gegenwärtig". Schüsse auf einen Flüchtenden sind weder durch Notwehr (§ 32 StGB) noch durch Notstand (§ 34 StGB) gedeckt, da keine Gefahr mehr abgewendet wird, sondern Selbstjustiz vorliegt.
Beachten Sie auch die zivilrechtlichen Notstände im BGB: Der defensive Notstand (§ 228 BGB), wenn die Gefahr von der Sache selbst ausgeht, und der aggressive Notstand (§ 904 BGB), wenn auf fremde Sachen eingewirkt wird. Während § 34 StGB vor Strafe schützt, regeln die BGB-Paragraphen oft die Schadensersatzpflicht.
Zusammenfassend: Wer so tut, als sei er die Polizei oder Aufgaben übernimmt, die nur die Polizei darf, macht sich nach § 132 StGB strafbar. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Da die Mindeststrafe für dieses Delikt bei einem Jahr Freiheitsstrafe liegt, handelt es sich rechtlich um ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B: Gewalt ist kein Merkmal der Unterschlagung. Wenn Gewalt angewendet wird, um eine Sache wegzunehmen, handelt es sich meist um Raub (§ 249 StGB).
- Antwort D: Diebstahl ist natürlich nicht straffrei, sondern wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
- Antwort E: Die Unterschlagung ist gemäß der Strafandrohung ein Vergehen (Mindeststrafe unter einem Jahr), kein Verbrechen (§ 12 StGB).
- Antwort F: Es gibt erhebliche juristische Unterschiede, insbesondere beim Strafmaß und den Tatbestandsmerkmalen (Wegnahme vs. reine Zueignung).
In der vorliegenden Frage sind genau diese Punkte (A und B) die korrekten Voraussetzungen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort C (Unsympathisch): Persönliche Abneigung ist keine Rechtsgrundlage. Handeln Sie aus Willkür, begehen Sie selbst eine Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB.
- Antwort D (Befehl des Chefs): Ein Dienstbefehl steht niemals über dem Gesetz. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 127 StPO nicht vorliegen, darf auch der Chef keine Festnahme anordnen.
- Antwort E (Vorbestraft): Ob jemand vorbestraft ist, wissen Sie in der Situation meist gar nicht. Zudem rechtfertigt eine frühere Tat keine aktuelle Festnahme ohne frische Tat.
- Antwort F (Laut werden): Unhöfliches oder lautes Verhalten ist in der Regel keine Straftat, die eine Festnahme rechtfertigt. Hier greift höchstens das Hausrecht, um die Person des Hauses zu verweisen.
Beachten Sie stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gewalt darf nur angewendet werden, um die Flucht zu verhindern, und muss sofort beendet werden, wenn die Polizei eintrifft.
Antwort C ist rechtlich irrelevant. Die Pflicht zur Aussage hängt nicht von der persönlichen Bekanntschaft mit den Beteiligten ab, sondern allein davon, ob man als Zeuge geladen wurde.
Antwort D ist falsch, da Zeugen im Gegensatz zum Beschuldigten kein allgemeines Schweigerecht haben. Ein Zeuge darf nur schweigen, wenn ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO) (z. B. bei nahen Verwandten) oder ein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO) (um sich nicht selbst zu belasten) zusteht.
Antwort E ist zu weit gefasst. Eine rein polizeiliche Einladung, die nicht auf einem Auftrag der Staatsanwaltschaft beruht, begründet weiterhin keine rechtliche Verpflichtung zum Erscheinen.
Ähnlich wie bei den echten Unterlassungsdelikten (z. B. § 323c StGB) knüpft das Gesetz hier an das Nichtvornahmen einer gebotenen Handlung (das Erscheinen und Aussagen) Sanktionen wie Ordnungsgeld oder die zwangsweise Vorführung an.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Zusammenfassend: Merken Sie sich für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO: § 224 StGB = Gefährliches Werkzeug/Weg (Wie?), § 226 StGB = Schlimme Folge (Was bleibt zurück?).
- Antwort A: Es muss kein Kapitalverbrechen (Mord/Totschlag) vorliegen. Auch einfache Vergehen wie Diebstahl reichen aus.
- Antwort D: Man muss die Polizei nicht vorher um Erlaubnis fragen. Der Sinn des § 127 StPO ist gerade das schnelle Handeln, bis die Polizei eintrifft. Die Polizei muss jedoch unverzüglich nach der Festnahme gerufen werden.
- Antwort E: Ein Haftbefehl ist für die vorläufige Festnahme durch Jedermann gerade nicht erforderlich. Haftbefehle werden von Richtern ausgestellt und durch die Polizei vollstreckt.
- Antwort F: Es handelt sich um ein „Jedermannsrecht“. Das bedeutet, jeder Bürger hat dieses Recht, nicht nur zertifiziertes Sicherheitspersonal.
Wichtiger Hinweis zur Verhältnismäßigkeit: Die Anwendung von Gewalt oder Fesseln ist nur erlaubt, wenn sie notwendig ist, um die Flucht zu verhindern oder Gegenwehr zu brechen. Sobald die Identität geklärt ist oder die Polizei übernimmt, muss die Festnahme beendet werden.