Eine Person steht vor einem Gebäude "Schmiere", um einen Einbrecher im Inneren bei Gefahr zu warnen. Welche Beteiligungsform liegt bei dem Aufpasser vor?
Richtige Antwort: C
Einfache Erklärung
In diesem Fall handelt es sich um Beihilfe gemäß § 27 StGB (Strafgesetzbuch). Beihilfe leistet, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe leistet. Das „Schmiere stehen“ ist ein klassisches Beispiel für eine psychische oder physische Unterstützung der Haupttat. Der Aufpasser selbst bricht nicht in das Gebäude ein, aber er sichert die Tat ab und erleichtert dem Haupttäter die Ausführung, indem er ihn vor der Polizei oder Zeugen warnt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A: Täterschaft (§ 25 StGB): Ein Täter ist jemand, der die Tat selbst begeht oder die sogenannte „Tatherrschaft“ besitzt (also das Geschehen maßgeblich steuert). Ein Aufpasser, der nur am Rand steht und keine Entscheidungsgewalt über den Einbruch hat, ist in der Regel kein Mittäter, sondern nur Gehilfe.
- B: Anstiftung (§ 26 StGB): Ein Anstifter ist jemand, der in einem anderen den Entschluss zur Tat erst hervorruft. Hier hat der Einbrecher den Entschluss aber schon gefasst; der Aufpasser unterstützt ihn lediglich bei der Ausführung.
- D: Begünstigung (§ 257 StGB): Begünstigung findet erst nach Abschluss der Tat statt. Wer dem Täter hilft, die Vorteile der Tat (z. B. das Diebesgut) zu sichern, begeht Begünstigung. Da der Aufpasser während der Tat hilft, ist es Beihilfe.
- E: Hehlerei (§ 259 StGB): Hehlerei bedeutet, gestohlene Sachen zu kaufen, zu verkaufen oder sich zu verschaffen, um sich zu bereichern. Dies hat nichts mit der Absicherung eines Einbruchs zu tun.
- F: Versuch (§ 22 StGB): Der Versuch beschreibt ein Stadium der Tat (wenn man unmittelbar ansetzt, aber noch nicht fertig ist), aber keine Beteiligungsform. Die Frage fragt danach, welche Rolle die Person einnimmt (Beteiligungsform), nicht wie weit die Tat fortgeschritten ist.
Zusammenfassend: Wer die Tat eines anderen unterstützt, ohne selbst die Kontrolle über den Ablauf zu haben, ist Gehilfe (Beihilfe).
