Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antworten: B, E
Der Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB schützt das sogenannte Hausrecht. Das Hausrecht ist die Befugnis des Inhabers (z. B. Mieter, Eigentümer oder Geschäftsleiter), darüber zu entscheiden, wer sich in seinen Räumlichkeiten oder auf seinem Grundstück aufhalten darf.
Nach dem Gesetz gibt es genau zwei Möglichkeiten (Tatbestandsalternativen), wie man einen Hausfriedensbruch begehen kann:
1. Widerrechtliches Eindringen: Das bedeutet, dass jemand gegen den Willen des Berechtigten einen geschützten Raum betritt. Ein geschützter Raum kann eine Wohnung, ein Geschäftsraum (Laden, Büro) oder ein „befriedetes Besitztum“ sein. Ein Besitztum ist „befriedet“, wenn es durch Schutzwehren (Zäune, Mauern, Hecken) erkennbar gegen das Betreten durch Unbefugte gesichert ist. (Antwort E ist korrekt).
2. Unbefugtes Verweilen: Hierbei betritt die Person den Raum zunächst rechtmäßig (z. B. ein Kunde während der Öffnungszeiten in einem Supermarkt). Wenn der Berechtigte oder sein Vertreter (z. B. eine Sicherheitskraft) die Person jedoch auffordert, das Objekt zu verlassen (Hausverbot), und die Person dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommt, begeht sie Hausfriedensbruch durch Verweilen. (Antwort B ist korrekt).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Das Beschädigen eines Schlosses ist eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB. Es kann zwar ein Mittel zum Eindringen sein, ist aber selbst nicht der Tatbestand des Hausfriedensbruchs.
- Antwort C: Ein „nicht befriedetes“ Waldstück gehört nicht zu den geschützten Objekten des § 123 StGB. Nur umzäunte oder deutlich abgegrenzte Grundstücke fallen unter den Schutz.
- Antwort D: Die Störung der öffentlichen Ordnung kann verschiedene rechtliche Folgen haben (z. B. Platzverweis durch die Polizei), erfüllt aber für sich genommen nicht den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, solange kein Eindringen oder Verweilen gegen den Willen vorliegt.
- Antwort F: Eine bloße Androhung ist noch keine Tatausführung. Das Strafrecht bestraft hier erst die tatsächliche Handlung (Eindringen oder Nicht-Gehen).
Wichtiger Hinweis für die Prüfung: Der Hausfriedensbruch nach § 123 StGB ist ein Antragsdelikt. Das bedeutet, die Tat wird von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, wenn der Geschädigte innerhalb von drei Monaten einen schriftlichen Strafantrag stellt (§ 123 Abs. 2 StGB). Davon zu unterscheiden ist der Schwere Hausfriedensbruch (§ 124 StGB), der vorliegt, wenn eine Menschenmenge gewaltsam eindringt; dies ist ein Offizialdelikt.
Richtige Antwort: B
In diesem Fall liegt eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB vor. Dieser Paragraph schützt das Vertrauen der Allgemeinheit in die staatliche Autorität. Eine Amtsanmaßung begeht, wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, die nur ein Amtsträger (z. B. ein Polizeibeamter) vornehmen darf.
Das Anhalten von Fahrzeugen unter Verwendung von polizeitypischen Einsatzmitteln wie einer blauen Rundumleuchte oder einer Polizei-Haltelle ist eine hoheitliche Maßnahme. Solche Maßnahmen sind ausschließlich der Polizei oder anderen befugten Behörden vorbehalten. Auch wenn sich der Vorfall auf einem Firmengelände (Privatgelände) abspielt, darf ein Sicherheitsmitarbeiter nicht den Anschein erwecken, er handele mit staatlicher Gewalt. Zwar hat der Besitzer des Geländes das Hausrecht (§§ 903, 1004 BGB) und kann Kontrollen anordnen, jedoch dürfen diese niemals in der Form einer polizeilichen Maßnahme getarnt werden.
Richtige Antwort: C
In diesem Fall geht es um die rechtliche Einordnung der Beteiligung an einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Wenn mehrere Personen an einem Delikt beteiligt sind, unterscheidet das Gesetz zwischen Täterschaft (§ 25 StGB) und Teilnahme (§§ 26, 27 StGB).
Warum ist A ein Gehilfe (Beihilfe)?
Gemäß § 27 StGB (Beihilfe) wird als Gehilfe bestraft, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe leistet. A stellt hier ein Tatwerkzeug (das Brecheisen) zur Verfügung. Dies ist eine klassische Form der Unterstützung. Da A jedoch nicht selbst die Einbruchshandlung vornimmt, nicht am Tatort anwesend ist und keine sogenannte Tatherrschaft besitzt (also nicht das „Ob“ und „Wie“ der Tat maßgeblich steuert), will er die Tat nicht als eigene, sondern unterstützt lediglich eine fremde Tat. Das Gesetz sieht für den Gehilfen zwingend eine mildere Strafe vor als für den Haupttäter (§ 27 Abs. 2 StGB).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Richtige Antwort: B
In diesem Fall handelt der Vater nicht rechtswidrig, da seine Tat durch den rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB gedeckt ist. Obwohl er objektiv den Tatbestand eines Diebstahls (§ 242 StGB) erfüllt hat, wird diese Tat durch die Notstandslage gerechtfertigt.
Damit der § 34 StGB (Strafgesetzbuch) greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Notstandslage: Es muss eine gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut (hier: das Leben des Kindes) bestehen. Da das Kind stirbt, ist die Gefahr unmittelbar und real.
2. Notstandshandlung: Die Tat muss erforderlich sein, um die Gefahr abzuwenden. Da der Vater kein Geld hat und die Apotheke geschlossen ist, ist der Diebstahl das einzige Mittel, um das Medikament rechtzeitig zu erhalten (nicht anders abwendbar).
3. Interessenabwägung (Güterabwägung): Dies ist der wichtigste Punkt. Das geschützte Interesse (das Leben des Kindes) muss das beeinträchtigte Interesse (das Eigentum der Apotheke)
Richtige Antwort: B
In diesem Fall greift die sogenannte Garantenpflicht gemäß § 13 StGB (Begehung durch Unterlassen). Als Sicherheitsmitarbeiter (Doorman) haben Sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag macht Sie rechtlich zu einem Garanten für die Sicherheit und Ordnung im Objekt (hier: der Club). Das bedeutet, Sie haben die Pflicht, Schäden und Straftaten vom Objekt abzuwenden.
Wenn Sie Drogenhändler absichtlich in den Club lassen, obwohl Sie wissen, dass diese dort illegalen Handel treiben wollen, fördern Sie deren Haupttat. Da Sie als Garant die rechtliche Pflicht zum Einschreiten hätten (z. B. Zutritt verweigern oder die Polizei rufen), wird Ihr „Nichtstun“ bzw. das bewusste Gewährenlassen rechtlich so gewertet, als hätten Sie aktiv geholfen. Dies nennt man Beihilfe durch Unterlassen (§ 27 StGB i.V.m. § 13 StGB).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A:
Richtige Antwort: B
Im deutschen Recht, insbesondere im Waffengesetz (WaffG), ist präzise definiert, welche Gegenstände als Waffen gelten. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG sind Waffen tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Ein Teleskopschlagstock erfüllt genau diese Kriterien. Er ist kein Werkzeug zum Hämmern und kein Sportgerät zum Ballspielen, sondern wurde einzig und allein dafür konstruiert, im Nahkampf gegen Menschen eingesetzt zu werden. Daher handelt es sich rechtlich zweifelsfrei um eine Hieb- und Stoßwaffe.
Es ist für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Gewerbeordnung) von entscheidender Bedeutung, den Unterschied zwischen einer Waffe im Sinne des Waffengesetzes und einem gefährlichen Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches (§ 224 StGB) zu verstehen. Ein Küchenmesser, ein Teppichmesser oder ein Baseballschläger sind im Alltag Gebrauchsgegenstände oder Sportgeräte. Wenn man jemanden damit verletzt, werden sie strafrechtlich als „gefährliches Werkzeug“ eingestuft, aber sie unterliegen nicht den strengen präventiven Regeln des Waffengesetzes bezüglich des Erwerbs oder des Führens. Der Teleskopschlagstock hingegen unterliegt dem WaffG ab dem Moment seiner Herstellung. Das bedeutet: Der Erwerb und Besitz ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Zudem gilt nach § 42a WaffG ein grundsätzliches Führverbot in der Öffentlichkeit. Man darf ihn also nicht zugriffsbereit bei sich tragen, es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor (z. B. Berufsausübung oder Brauchtumspflege). Im privaten Sicherheitsdienst ist das Führen oft nur durch explizite Dienstanweisungen und unter Beachtung der Hausordnung des Auftraggebers gestattet, wobei das Gesetz hier sehr streng ist.
Richtige Antwort: E
SRS-Waffen ist die Abkürzung für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Diese Gegenstände sind im deutschen Waffengesetz (WaffG) fest definiert und unterliegen speziellen Regelungen, die für Sicherheitsmitarbeiter in der Prüfung nach § 34a GewO von großer Bedeutung sind. Das entscheidende Merkmal, an dem man eine legale SRS-Waffe erkennt, ist das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, das sogenannte PTB-Siegel. Dieses Siegel besteht aus den Buchstaben "PTB" in einem Kreis und ist meist gut sichtbar auf dem Verschluss oder dem Rahmen der Waffe eingeprägt.
Warum ist dieses Siegel so wichtig? Gemäß dem Waffengesetz und dem Beschussgesetz garantiert dieses Siegel, dass die Waffe technisch so konstruiert ist, dass keine scharfe Munition (Projektile) daraus verschossen werden kann. Fehlt dieses Siegel bei einer Schreckschusswaffe, wird sie rechtlich wie eine "scharfe" Schusswaffe behandelt. Das bedeutet: Der Besitz einer solchen Waffe ohne eine Waffenbesitzkarte (WBK) wäre in diesem Fall eine schwere Straftat nach dem Waffengesetz, nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Richtige Antwort: A
In der Sicherheitsbranche nach § 34a GewO ist der sachgerechte Umgang mit Waffen und Munition ein zentrales Thema, da Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) nicht nur die Zuverlässigkeit gefährden, sondern auch schwere Straftaten darstellen können. Um die Frage korrekt zu beantworten, müssen wir uns die Definitionen in der Anlage 1 zum Waffengesetz ansehen.
Normale Munition (oft als Patronenmunition bezeichnet) besteht im Wesentlichen aus vier Komponenten: der Hülse, dem Zündhütchen, der Treibladung (dem Pulver) und dem Geschoss (dem Projektil). Das Geschoss ist der Teil, der beim Schuss durch den Lauf getrieben wird und das Ziel trifft.
Der entscheidende Unterschied zur Kartuschenmunition (umgangssprachlich oft Platzpatronen genannt) liegt darin, dass die Kartuschenmunition kein Geschoss besitzt. Sie ist dafür konzipiert, lediglich einen Knall (Schallimpuls) oder die Ausstoßung von Reizstoffen (z. B. CS-Gas oder Pfeffer) zu bewirken. Anstelle eines massiven Projektils ist die Hülse vorne meist zugefaltet oder mit einer Kunststoffkappe verschlossen, die beim Zünden aufbricht, aber den Lauf nicht als festes Objekt verlässt.
Richtige Antwort: B
Im Waffenrecht (WaffG) ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Arten des Umgangs mit einer Waffe von zentraler Bedeutung für die Rechtssicherheit im Sicherheitsgewerbe. Gemäß Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 4 zum Waffengesetz (WaffG) führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt. In Ihrem Fall befinden Sie sich in einer öffentlichen Parkanlage, was eindeutig außerhalb Ihres befriedeten Besitztums liegt. Da Sie die Schreckschusswaffe (SRS-Waffe) geladen und zugriffsbereit in einem Holster am Körper tragen, üben Sie die unmittelbare tatsächliche Gewalt aus. Damit erfüllen Sie alle Tatbestandsmerkmale des „Führens“.
Es ist wichtig zu verstehen, warum die anderen Antwortmöglichkeiten juristisch nicht haltbar sind:
Antwort A ist falsch, da Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) zwar keine Projektile durch einen Lauf verschießen, sie aber dennoch als Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG gelten und somit dem Waffenrecht unterliegen.
Antwort C ist falsch, da der Begriff des Führens rein objektiv definiert ist; die Absicht (z. B. Verteidigung oder Angriff gegen Menschen) spielt für die Definition des Führens keine Rolle, sondern ist allenfalls für die Notwehrprüfung (§ 32 StGB) oder den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB / § 228 BGB) relevant.
Richtige Antworten: A, C
Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist das zentrale Dokument im deutschen Waffenrecht (WaffG), wenn es darum geht, wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe rechtmäßig haben darf. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährt die WBK genau zwei grundlegende Rechte: den Erwerb (§ 10 Abs. 1 WaffG) und den Besitz (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG) einer Waffe. Unter „Erwerb“ versteht der Gesetzgeber die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe (man kauft sie oder bekommt sie übereignet). „Besitz“ bedeutet, dass man die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, sie also beispielsweise zu Hause in einem zertifizierten Waffenschrank aufbewahrt.
Um eine WBK zu erhalten, müssen nach § 4 WaffG fünf zwingende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Mindestalter: In der Regel 18 Jahre.
2. Zuverlässigkeit: Man darf nicht vorbestraft sein (insbesondere nicht über 60 Tagessätze, § 5 WaffG).
3.
Themenbereich
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
- Antwort A: Das Hausrecht erlaubt zwar Zutrittskontrollen, aber keine Amtsanmaßung. Man darf auf Privatgrundstücken keine staatlichen Symbole oder Befugnisse vortäuschen.
- Antwort C: Eine Nötigung (§ 240 StGB) könnte zwar zusätzlich vorliegen (Tateinheit), wenn der Fahrer durch Gewalt oder Drohung zum Anhalten gezwungen wird, aber der Kern des Vergehens – das Vorspielen einer amtlichen Eigenschaft – wird spezifisch durch § 132 StGB (Amtsanmaßung) abgedeckt.
- Antwort D: Ein Betrug (§ 263 StGB) setzt voraus, dass das Opfer einen Vermögensschaden erleidet, was hier nicht der Fall ist.
- Antwort E: Eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) läge nur vor, wenn ein unechtes Dokument (z. B. ein gefälschter Dienstausweis) erstellt oder verfälscht würde. Eine Kelle ist keine Urkunde im strafrechtlichen Sinne.
- Antwort F: Verkehrsbehinderung ist eher ein ordnungswidrigkeitsrechtlicher Aspekt und beschreibt nicht die Schwere der Straftat, die durch das Vortäuschen eines Amtes entsteht.
4. Angemessenheit: Die Tat muss ein angemessenes Mittel zur Gefahrenabwehr sein.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Diebstahl ist zwar im Regelfall rechtswidrig, aber das Gesetz sieht Rechtfertigungsgründe vor, die die Rechtswidrigkeit im Einzelfall aufheben.
- Antwort C: Da die Tat gerechtfertigt ist, liegt keine Straftat vor. Ohne Straftat gibt es keine Verurteilung und somit kein Gefängnis.
- Antwort D: Der entschuldigende Notstand (§ 35 StGB) kommt erst zum Tragen, wenn eine Tat rechtswidrig ist, der Täter aber aufgrund einer extremen Zwangslage nicht schuldhaft handelt. Da hier bereits die Rechtswidrigkeit nach § 34 StGB entfällt, ist § 35 StGB nicht einschlägig.
- Antwort E: Schuldlosigkeit bezieht sich auf die persönliche Vorwerfbarkeit. Hier ist jedoch bereits die Tat an sich durch das Gesetz erlaubt (gerechtfertigt).
- Antwort F: Bei der Rettung eines Menschenlebens spielt der materielle Wert (Preis) des Medikaments keine Rolle, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
- Antwort C: Zwar liegt hier auch eine Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) vor, aber das Wort „ausschließlich“ ist falsch. Die Beihilfe zum Drogenhandel (Verstoß gegen das BtMG) wiegt schwerer und tritt rechtlich daneben.
- Antwort D: Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) passt hier nicht, da der Doorman das Hausrecht ausübt und den Personen (wenn auch pflichtwidrig) den Zutritt erlaubt hat.
- Antwort E & F: Steuerhinterziehung oder einfache Ordnungswidrigkeiten sind im Vergleich zur Beihilfe zum Drogenhandel völlig unzutreffende rechtliche Einordnungen für diesen schweren Verstoß.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da ein Teleskopschlagstock keine sportliche Disziplin bedient. Im Gegensatz zum Baseballschläger ist sein einziger Zweck der Kampf.
- Antwort C ist falsch, da das Material (ob Metall, Kunststoff oder Holz) für die Einstufung als Waffe unerheblich ist; entscheidend ist die Zweckbestimmung des Herstellers.
- Antwort D ist falsch, da ein Schlagstock keine handwerkliche oder technische Funktion besitzt, die ihn zum Werkzeug machen würde.
- Antwort E ist falsch, da die Länge bei Schlagstöcken keine Rolle für die grundsätzliche Eigenschaft als Waffe spielt (anders als bei bestimmten Messern, wo die Klingenlänge über Führverbote entscheiden kann).
- Antwort F ist falsch, da das Waffengesetz ausdrücklich zwischen Schusswaffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG) und tragbaren Gegenständen wie Hieb- und Stoßwaffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG) unterscheidet. Beides sind Waffen.
Als Sicherheitskraft musst du zudem wissen, dass das Mitführen von Waffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten oder Sportveranstaltungen gemäß § 42 WaffG generell verboten ist. Findest du bei einer Einlasskontrolle einen Teleskopschlagstock, musst du den Zutritt verweigern und gemäß deinen Dienstanweisungen handeln.
2. Führen in der Öffentlichkeit: Wer eine SRS-Waffe zugriffsbereit bei sich trägt (das nennt man "Führen"), benötigt zwingend den "Kleinen Waffenschein" (§ 10 Abs. 4 WaffG). Wer ohne diesen Schein mit einer SRS-Waffe in der Öffentlichkeit angetroffen wird, begeht eine Straftat. Wichtig: Auch mit dem Kleinen Waffenschein ist das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen (Demos, Volksfeste) gemäß § 42 WaffG verboten.
3. Schießen: Das Schießen außerhalb von Schießständen ist grundsätzlich verboten, außer in speziellen Notwehrsituationen (§ 32 StGB, § 227 BGB) oder auf befriedetem Besitztum unter Einhaltung strenger Auflagen (keine Lärmbelästigung, Geschoss darf Grundstück nicht verlassen).
Analyse der Antwortmöglichkeiten:
Antwort A ist falsch, da SRS-Waffen gerade dadurch definiert sind, dass sie keine echten Kugeln (Projektile) durch einen Lauf treiben. Sie verschießen nur Kartuschenmunition (Knall), Reizstoffe (Gas) oder pyrotechnische Munition (Signalsterne).
Antwort B und F sind falsch, da das PTB-Siegel das gesetzlich vorgeschriebene und absolut notwendige Erkennungsmerkmal ist. Ohne dieses Merkmal ist die Waffe in Deutschland nicht für den freien Verkauf zugelassen und gilt als erlaubnispflichtige Schusswaffe.
Antwort C ist falsch, da SRS-Waffen in der Regel originalgetreue Nachbildungen echter Schusswaffen sind. Sie sind oft in Größe und Gewicht identisch, was sie zu sogenannten "Anscheinswaffen" macht, für die wiederum besondere Führverbote gemäß § 42a WaffG gelten können.
Antwort D ist falsch, da das Gesetz hier sehr eindeutig ist. Die Kennzeichnungspflicht ist im Beschussgesetz und in der Beschussverordnung klar geregelt, um die Sicherheit im Umgang mit diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Das PTB-Siegel ist das "Zertifikat" für die Legalität und die technische Sicherheit einer SRS-Waffe im Sinne der vereinfachten Erwerbsregeln für Volljährige.
- Antwort B ist falsch, da Kartuschenmunition explizit dazu dient, Lärm (einen Knall) zu erzeugen, beispielsweise bei Schreckschusswaffen.
- Antwort C ist falsch, da das Waffengesetz in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 sehr präzise definiert, was Munition und was Kartuschenmunition ist. Es gibt hier keine Unklarheit.
- Antwort D ist falsch, da eine Kartusche gar kein Geschoss hat; sie kann also auch kein „größeres“ Geschoss haben.
- Antwort E ist falsch, da normale Munition zwingend ein Geschoss benötigt, um ihre Zweckbestimmung (das Bekämpfen eines Ziels auf Distanz) zu erfüllen.
- Antwort F ist falsch, da der technische und rechtliche Unterschied (Vorhandensein eines Projektils) fundamental ist.
Rechtlich ist zudem wichtig: Der Erwerb und Besitz von Munition erfordert in der Regel eine Erlaubnis (Munitionserwerbsberechtigung), die oft in der Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen ist. Wer Munition ohne Erlaubnis besitzt, verstößt gegen § 52 WaffG. Zudem schreibt § 36 WaffG vor, dass Munition sicher und getrennt von der Waffe aufbewahrt werden muss (z. B. in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss), um unbefugten Zugriff zu verhindern. Für Sicherheitsmitarbeiter ist dieses Wissen essenziell, um im Dienst (z. B. im Geld- und Werttransport) rechtssicher zu agieren.
Antwort D ist unzutreffend, da das WaffG auch für erlaubnisfreie Waffen (wie SRS-Waffen mit PTB-Zeichen) klare Regeln für das Führen aufstellt – hierfür ist in der Regel der „Kleine Waffenschein“ gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG erforderlich.
Antwort E ist falsch, da „Verbringen“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 WaffG) den grenzüberschreitenden Transport meint und nicht das Tragen im öffentlichen Raum.
Antwort F ist ebenfalls falsch, da es für das Merkmal des Führens völlig unerheblich ist, ob die Waffe offen oder verdeckt getragen wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Sobald Sie die Waffe mit wenigen Handgriffen (sogenannte 3-Sekunden-Regel für die Zugriffsbereitschaft) einsatzbereit machen können und sich nicht auf privatem, umfriedetem Grund befinden, führen Sie diese Waffe. Ohne den Kleinen Waffenschein wäre dies im Falle einer Schreckschusswaffe eine Straftat nach § 52 WaffG.
4. Sachkunde: Nachweis über theoretisches und praktisches Wissen (§ 7 WaffG).
5. Bedürfnis: Ein anerkannter Grund wie Jäger, Sportschütze oder Bewachungsunternehmer (§ 8 WaffG).
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B und F (Führen/Tragen): Das „Führen“ einer Waffe bedeutet, die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums auszuüben (§ 1 Abs. 4 WaffG). Hierfür reicht die WBK niemals aus! Dafür benötigt man einen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG). Wer mit einer WBK eine Waffe geladen im Kino oder in der Öffentlichkeit trägt, begeht eine Straftat nach § 52 WaffG.
- Antwort D (Schießen im Wald): Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist streng reglementiert (§ 12 WaffG). Nur Jäger dürfen unter bestimmten Bedingungen im Revier schießen. Eine WBK allein erlaubt niemals das Schießen in der freien Natur.
- Antwort E (Verkauf an Kinder): Dies verstößt massiv gegen den Jugendschutz und die Erwerbsberechtigungsvoraussetzungen des Waffengesetzes. Waffen dürfen nur an Personen überlassen werden, die ebenfalls eine entsprechende Erlaubnis besitzen.
Für Sicherheitsmitarbeiter im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) ist wichtig zu wissen: Meist besitzt das Unternehmen die WBK (§ 28 WaffG). Der Mitarbeiter ist lediglich „Besitzdiener“ im Sinne des § 855 BGB und führt die Waffe nur während des Dienstes auf Anweisung des Arbeitgebers.