Bereite dich mit 701 prüfungsnahen Fragen aus 9 Themenbereichen gezielt auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor. Du kannst alle Basis-Fragen direkt auf der Seite filtern, Antworten prüfen und die Erklärungen im Basis-Zugang gratis durcharbeiten.
Gut zu wissen: Die originalen IHK-Fragen sind nicht öffentlich. Unser Katalog mit 701 Fragen orientiert sich deshalb eng am bundesweit abgestimmten Prüfungsrahmen, am aktuellen Bewertungsverfahren und an den Sachgebieten aus der Bewachungsverordnung.
Redaktionell abgeglichen mit DIHK-/IHK-Informationen zum Prüfungsrahmen und den veröffentlichten Gesetzestexten. Wenn du den Prüfungsstoff zuerst sortieren willst, starte zusätzlich mit den 34a Themenbereichen, dem Leitfaden zur Sachkundeprüfung 34a oder direkt mit der Prüfungssimulation.
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Der 34a Fragenkatalog bündelt die Fragen, mit denen du dich gezielt auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Statt unsortiert zu üben, filterst du hier nach Themenbereich und Fragetyp und arbeitest genau an den Lücken, die für dein Bestehen relevant sind.
Typische Prüfungsfelder reichen von § 34a GewO und der Bewachungsverordnung über Hausrecht, Notwehr, Jedermannsrechte und Datenschutz bis zu Kommunikation, Deeskalation und Sicherheitstechnik. Genau diese Mischung bildet auch die spätere Prüfung ab.
Gerade das macht den Unterschied zwischen „ich habe schon viel gelesen“ und „ich bin für die IHK-Fragelogik wirklich bereit“. Wer gezielt Fragen durchsucht, erkennt Muster schneller, spart Zeit beim Wiederholen und lernt wesentlich strukturierter.
Die schriftliche 34a Prüfung deckt mehrere Rechts- und Praxismodule ab. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur wahllos zu üben, sondern thematisch zu arbeiten. Die Karten unten zeigen dir, wie viele Fragen pro Bereich im Katalog liegen und öffnen den passenden Themenfilter direkt auf dieser Seite. Wenn du sofort interaktiv lernen willst, kommst du von dort zusätzlich mit einem Klick in die App.
Themenbereich
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Viele unterschätzen nicht den Stoff, sondern das Format. In der 34a Prüfung geht es nicht nur darum, etwas schon einmal gehört zu haben. Du musst unter Zeitdruck sauber lesen, Antwortkombinationen prüfen und typische Fallunterscheidungen verstehen.
Seit dem Bewertungsstand ab 1. Juli 2025 zählt jede Frage auf dem Weg zu insgesamt 120 Punkten.
Ein Teil der Fragen hat genau eine, ein anderer Teil zwei richtige Antworten.
Du brauchst mindestens 50 Prozent, um den schriftlichen Teil sicher zu bestehen.
Der größte Fehler ist, Fragen nur zum Häkchen-Sammeln zu nutzen. Wirklich effektiv wird der Katalog erst, wenn du ihn strategisch einsetzt: erst Überblick gewinnen, dann Schwächen eingrenzen, anschließend unter Zeitdruck testen.
Der 34a Fragenkatalog ist die thematisch sortierte Sammlung aller Prüfungsfragen, mit denen du dich auf die schriftliche Sachkundeprüfung vorbereiten kannst. Auf dieser Seite kannst du die Fragen direkt filtern, durchsuchen und seitenweise durcharbeiten.
Nein. Die Original-Prüfungsfragen der IHK sind nicht öffentlich. Unsere Fragen orientieren sich aber eng an Themen, Struktur, Schwierigkeitsgrad und Prüfungslogik der echten 34a Sachkundeprüfung.

Geprüfter Sachkundiger nach §34a GewO und Gründer von 34a Master. Er hat die Plattform gebaut, weil er selbst erlebt hat, wie unübersichtlich die Vorbereitung ohne die richtigen Materialien ist – und das ändern wollte.
Basis-Zugang gratis. Einfach loslegen.
Jetzt startenRichtige Antwort: C
In einem Rechtsstaat wie Deutschland gilt ein fundamentaler Grundsatz, der im Grundgesetz (Art. 103 Abs. 2 GG) und im Strafgesetzbuch (§ 1 StGB) festgeschrieben ist: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ Dieser lateinische Fachbegriff lautet Nulla poena sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz).
Das bedeutet konkret: Wenn Sie heute etwas tun, das nach aktuellem Recht erlaubt ist, darf der Staat Sie dafür niemals nachträglich bestrafen, selbst wenn er morgen ein Gesetz verabschiedet, das genau diese Handlung verbietet. Dies nennt man das Rückwirkungsverbot. Es dient dem Vertrauensschutz der Bürger. Jeder Mensch muss sich darauf verlassen können, dass sein heutiges Handeln nicht morgen plötzlich zur Straftat erklärt wird. Ohne dieses Prinzip könnte der Staat willkürlich Bürger ins Gefängnis werfen, indem er Gesetze einfach rückwirkend ändert.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Antworten A, B, D und F sind falsch, weil es im deutschen Strafrecht keine Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot gibt. Weder die Grausamkeit einer Tat (B), noch die Art des Verbrechens wie Mord (D) oder Steuerhinterziehung (F) können diesen Verfassungsgrundsatz aushebeln. Selbst wenn der Gesetzgeber im neuen Gesetz ausdrücklich eine rückwirkende Geltung anordnen würde (A), wäre dies verfassungswidrig und damit nichtig. Das Rückwirkungsverbot ist absolut.
Antwort E ist ebenfalls falsch, da ein Richter keinerlei Ermessensspielraum hat, über die zeitliche Geltung von Strafgesetzen zu entscheiden. Er ist strikt an das Gesetz gebunden (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn zum Zeitpunkt der Tat kein Gesetz existierte, das die Handlung unter Strafe stellte, muss der Richter das Verfahren einstellen oder den Angeklagten freisprechen.
Zusammenfassend ist nur Antwort C korrekt, da sie das absolute Rückwirkungsverbot im Strafrecht korrekt wiedergibt.
Richtige Antworten: A, C
Im deutschen Strafrecht wird nicht erst die vollendete Tat bestraft, sondern oft schon der Versuch. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich vor allem in den §§ 22, 23 und 24 des Strafgesetzbuches (StGB).
Ein Versuch liegt gemäß § 22 StGB vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Das bedeutet, er hat die Schwelle zum „Jetzt geht es los“ überschritten und führt eine Handlung aus, die ohne wesentliche Zwischenschritte direkt in die Tatmündung übergehen soll (z. B. das Ansetzen des Brecheisens an eine Tür).
Ob ein Versuch strafbar ist, regelt § 23 Abs. 1 StGB:
1. Verbrechen (Antwort A): Ein Verbrechen ist eine Tat, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist (§ 12 Abs. 1 StGB). Der Versuch eines Verbrechens ist immer strafbar.
Richtige Antwort: B
In Deutschland gilt im Strafrecht der fundamentale Grundsatz: „Keine Strafe ohne Schuld“. Damit jemand für eine Tat bestraft werden kann, muss er die geistige Reife besitzen, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Der Gesetzgeber hat hierfür feste Altersgrenzen gezogen.
Gemäß § 19 StGB (Schuldunfähigkeit des Kindes) ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Da der Täter im vorliegenden Fall erst 13 Jahre alt ist, gilt er rechtlich als Kind. Das bedeutet, dass er strafrechtlich nicht verfolgt werden kann. Es wird kein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet, das zu einer Strafe (wie Sozialstunden oder Jugendarrest) führen könnte. Die Aussage des Jugendlichen ist also aus rein strafrechtlicher Sicht korrekt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Es gibt im deutschen Strafrecht keine „bedingte Strafmündigkeit“ ab 12 Jahren. Die Grenze liegt strikt bei 14 Jahren.
Richtige Antwort: D
In der Rechtslehre des Strafrechts gibt es sogenannte Rechtfertigungsgründe. Das sind spezielle Umstände, unter denen eine Tat, die normalerweise strafbar wäre (z. B. Körperverletzung oder Freiheitsberaubung), ausnahmsweise erlaubt ist. Wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, handelt der Täter nicht rechtswidrig.
Die Antwort D (Handeln auf Weisung oder Befehl eines Vorgesetzten) ist hier die richtige Antwort auf die Frage, weil dies im deutschen Strafrecht KEIN Rechtfertigungsgrund ist. Im Strafrecht gilt der Grundsatz der individuellen Verantwortlichkeit. Das bedeutet: Wenn ein Vorgesetzter (z. B. ein Schichtleiter im Sicherheitsdienst) Ihnen befiehlt, eine Straftat zu begehen (z. B. einen unschuldigen Kunden zusammenzuschlagen), dann dürfen Sie diesen Befehl nicht ausführen. Tun Sie es doch, machen Sie sich strafbar. Ein „Befehlsnotstand“ wird nur in extremen Ausnahmefällen (z. B. im Militär unter Lebensgefahr) diskutiert, stellt aber keinen allgemeinen Rechtfertigungsgrund dar.
Warum sind die anderen Antworten falsch (bzw. warum sind sie Rechtfertigungsgründe)?
Richtige Antwort: B
In dieser Situation haben Sie eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB begangen, indem Sie die Autoscheibe eingeschlagen haben. Diese Tat ist jedoch durch den rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB gerechtfertigt.
Damit der § 34 StGB greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Notstandslage: Es muss eine gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut bestehen. Hier ist das Leben bzw. die Gesundheit des Hundes (Tiere werden rechtlich wie Sachen behandelt, genießen aber besonderen Schutz) unmittelbar durch den Hitzeschlag bedroht.
2. Notstandshandlung: Die Tat muss erforderlich sein, um die Gefahr abzuwenden. Wenn der Besitzer nicht auffindbar ist und das Warten auf die Polizei zu lange dauern würde, ist das Einschlagen der Scheibe das mildeste Mittel zur Rettung.
3. Interessenabwägung (Güterabwägung): Dies ist der wichtigste Punkt. Das geschützte Interesse (das Leben des Tieres) muss das beeinträchtigte Interesse (das Eigentum an der Glasscheibe)
Richtige Antworten: C, E
In diesem Fall greifen sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht. Wenn ein Gast trotz eines wirksam ausgesprochenen Hausverbots ein Objekt nicht verlässt, begeht er eine Straftat und eine zivilrechtliche Rechtsverletzung.
1. Strafrechtliche Seite: Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB schützt das Hausrecht. Es gibt zwei Varianten, wie man diesen begehen kann:
Da der Gast hier das Verlassen verweigert, handelt es sich um das „unbefugte Verweilen“. Wichtig: Hausfriedensbruch ist ein
Richtige Antwort: C
Die Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB schützt das Rechtsgut der persönlichen Fortbewegungsfreiheit, welches auch durch das Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2 GG) garantiert wird. Wer einen anderen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt (z. B. durch Fesseln oder Wegnahme von Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl), handelt grundsätzlich rechtswidrig. Im Sicherheitsgewerbe kommt es jedoch häufig vor, dass Personen bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden müssen. Damit dies nicht als Straftat gewertet wird, muss ein Rechtfertigungsgrund vorliegen.
Die korrekte Antwort ist § 127 Abs. 1 StPO (Vorläufige Festnahme). Dieses Gesetz erlaubt es jedem (nicht nur der Polizei, sondern auch Sicherheitsmitarbeitern und Privatpersonen), einen Täter ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
1. Der Täter muss auf frischer Tat betroffen oder verfolgt werden.
2. Es muss ein
Richtige Antwort: B
Das Fahren ohne gültigen Fahrausweis in öffentlichen Verkehrsmitteln, umgangssprachlich als „Schwarzfahren“ bezeichnet, ist in Deutschland keine bloße Ordnungswidrigkeit (wie z. B. Falschparken), sondern eine handfeste Straftat. Die korrekte rechtliche Einordnung findet sich im Strafgesetzbuch unter § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen).
Dieser Paragraph stellt unter Strafe, wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten. Da es sich um ein Vermögensdelikt handelt, schützt das Gesetz das wirtschaftliche Interesse der Verkehrsbetriebe.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Ordnungswidrigkeit): Dies ist ein häufiger Irrtum. Ordnungswidrigkeiten werden nach dem OWiG geahndet, das Schwarzfahren steht jedoch ausdrücklich im StGB (Strafgesetzbuch).
- Antwort C (Betrug gemäß § 263 StGB): Ein Betrug setzt eine aktive Täuschungshandlung gegenüber einem anderen Menschen voraus (z. B. das Vorzeigen eines gefälschten Ausweises). Wer sich jedoch einfach nur in die Bahn setzt, ohne jemanden aktiv anzusprechen, „erschleicht“ die Leistung lediglich, anstatt jemanden aktiv zu täuschen.
Richtige Antwort: B
Im deutschen Strafrecht unterscheidet man zwischen zwei Arten von Straftaten: Offizialdelikten und Antragsdelikten. Bei einem Offizialdelikt (wie z.B. Raub oder Mord) muss der Staat (Staatsanwaltschaft) von Amts wegen ermitteln, sobald er von der Tat erfährt. Bei einem Antragsdelikt hingegen darf der Staat nur dann tätig werden, wenn das Opfer oder der Berechtigte ausdrücklich einen Strafantrag stellt.
Der Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB ist ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass eine strafrechtliche Verfolgung zwingend voraussetzt, dass der Inhaber des Hausrechts (in diesem Fall Ihr Chef) innerhalb einer Frist von drei Monaten (§ 77b StGB) schriftlich erklärt, dass er die Bestrafung des Täters wünscht (§ 158 Abs. 2 StPO). Wenn der Chef sagt: „Lass ihn laufen“, verzichtet er auf diesen Antrag. Ohne diesen Antrag liegt ein dauerhaftes Verfolgungshindernis vor, und die Tat kann rechtlich nicht geahndet werden.
Richtige Antwort: B
Im deutschen Strafrecht wird eine Tat immer in einem dreistufigen Schema geprüft, um festzustellen, ob sich jemand strafbar gemacht hat. Diese drei Stufen sind:
1. Tatbestand: Hier wird geprüft, ob die Handlung die Merkmale eines Gesetzes erfüllt (z. B. Körperverletzung gemäß § 223 StGB).
2. Rechtswidrigkeit: Hier wird geprüft, ob es einen Rechtfertigungsgrund gibt. Wenn jemand in Notwehr (§ 32 StGB) handelt, ist die Tat zwar tatbestandsmäßig (man hat jemanden verletzt), aber sie ist nicht rechtswidrig. Das Gesetz erlaubt die Handlung in diesem speziellen Moment, um sich zu schützen. Auch im Zivilrecht ist dies in § 227 BGB verankert.
3. Schuld: Hier wird geprüft, ob der Täter persönlich für sein Unrecht verantwortlich ist (z. B. Schuldfähigkeit gemäß § 19 StGB).
Da im Fall der Frage ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, entfällt die zweite Stufe (die Rechtswidrigkeit). Ohne Rechtswidrigkeit gibt es keine Straftat und somit keine Strafe.
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Von Gewerberecht bis Umgang mit Menschen musst du die ganze Breite des Stoffs beherrschen.
Nicht jede 34a Frage sieht gleich aus. Manche Aufgaben prüfen reines Grundlagenwissen, andere arbeiten mit kurzen Situationen aus dem Sicherheitsalltag. Wenn du die typischen Fragestile erkennst, beantwortest du auch neue Fragen deutlich sicherer.
Hier geht es um Begriffe, Paragraphen, Pflichten und Grundlagen. Solche Fragen wirken oft einfach, sind aber gefährlich, wenn du Definitionen nur ungefähr kennst.
Diese Aufgaben beschreiben eine Situation, zum Beispiel einen Ladendiebstahl, einen Platzverweis oder einen Konflikt am Eingang. Entscheidend ist, welche Rechtsgrundlage in genau diesem Fall passt, zum Beispiel § 32 StGB, § 34 StGB oder § 127 Abs. 1 StPO.
Hier musst du besonders sauber lesen. Oft sind zwei Antworten richtig, aber nur in der genauen Kombination. Wer zu schnell klickt, verliert hier viele Punkte.
Beispiel 1
Eine Person weigert sich, ein privates Gelände zu verlassen. Dann wird oft nicht nur gefragt, was du tun darfst, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen du auf Basis von Hausrecht und Besitzschutz nach §§ 858 ff. und 903 BGB handeln darfst.
Beispiel 2
Diese Fragen testen selten nur Definitionen. Meist musst du erkennen, ob gerade ein Angriff vorliegt oder ob eine Gefahr abgewehrt wird. Genau da passieren viele Fehler zwischen § 32 StGB, § 34 StGB und den zivilrechtlichen Notstandsregeln aus §§ 228 und 904 BGB.
Beispiel 3
Hier geht es oft um Deeskalation, Kommunikation und Auftreten. Solche Fragen wirken weich, sind aber prüfungsrelevant und entscheiden mit über deinen Gesamtscore.
Beispiel 4
Typisch sind Fragen dazu, welche Daten du weitergeben darfst, wer Zugriff haben darf und wann eine Verarbeitung unzulässig ist. Diese Aufgaben wirken knapp, prüfen aber oft sehr genau, ob du zwischen zulässiger Dokumentation, Weitergabe und Datenschutzpflicht unterscheiden kannst.
In der App bekommst du zum Fragenkatalog zusätzlich Fortschritt, Bookmarks, Wiederholungen und die komplette Prüfungssimulation in einem System.
Ja. Du kannst den Fragenkatalog nach Themenbereich und Fragetyp filtern und zusätzlich nach Stichwörtern suchen. So findest du gezielt die Fragen, die du gerade wiederholen möchtest.
Aktuell umfasst der Fragenkatalog 701 Fragen aus 9 prüfungsrelevanten Themenbereichen. Damit kannst du sowohl gezielt nach Modulen lernen als auch breit für die gesamte Prüfung trainieren.
Diese zusätzlichen Lern-Funktionen stehen dir in der 34a Master App zur Verfügung. Dort kannst du deinen Fortschritt verfolgen, schwierige Fragen markieren und strukturiert weiterlernen.
Ja. Die Katalog-Seite ist mobil nutzbar, und die 34a Master App ist zusätzlich komplett für das Handy optimiert. So kannst du Fragen bequem unterwegs durcharbeiten und später nahtlos in der App weiterlernen.
2. Vergehen (Antwort C): Ein Vergehen ist eine Tat, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist (§ 12 Abs. 2 StGB). Hier ist der Versuch nur dann strafbar, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. Beim Diebstahl (§ 242 StGB) steht beispielsweise in Absatz 2: „Der Versuch ist strafbar.“ Beim Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) fehlt ein solcher Hinweis, weshalb der bloße Versuch dort straflos bleibt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Ein wichtiger Aspekt ist zudem der Rücktritt (§ 24 StGB): Wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert, kann Straffreiheit erlangen (die sogenannte „goldene Brücke“ zurück in die Straffreiheit).
- Antwort D: Eine automatische strafrechtliche Verurteilung der Eltern gibt es nicht. Eltern haften im Zivilrecht unter Umständen für Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB), aber eine „automatische“ Strafe im Sinne des StGB existiert hier nicht.
- Antwort E: Die Vollendung des 7. Lebensjahres ist eine Grenze im Zivilrecht (§ 828 BGB – Deliktsfähigkeit), nicht im Strafrecht.
- Antwort F: Das Erwachsenenstrafrecht gilt erst ab 21 Jahren (bzw. eingeschränkt ab 18 Jahren). Ein Kind wird niemals nach Erwachsenenrecht bestraft.
Wichtiger Hinweis für die Praxis: Auch wenn keine Strafe erfolgt, können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (Reinigungskosten für das Graffiti) gemäß § 823 BGB und § 828 BGB gegen den 13-Jährigen geltend gemacht werden, sofern er die nötige Einsichtsfähigkeit besaß. Zudem kann das Jugendamt Erziehungsmaßnahmen einleiten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Notwehr (§ 32 StGB / § 227 BGB): Notwehr setzt immer einen rechtswidrigen Angriff eines Menschen voraus. Ein Hund, der in einem heißen Auto leidet, greift niemanden an.
- Vorläufige Festnahme (§ 127 StPO): Dieses Recht erlaubt es Jedermann, eine Person festzuhalten, die auf frischer Tat ertappt wurde und flüchtig ist oder deren Identität nicht feststellbar ist. Hier geht es aber um die Rettung eines Tieres, nicht um die Festnahme eines Täters.
- Selbsthilfe (§ 229 BGB): Die Selbsthilfe dient der Durchsetzung oder Sicherung privatrechtlicher Ansprüche (z. B. wenn ein Schuldner flüchten will), nicht der Gefahrenabwehr für Leib oder Leben.
- Amtshilfe: Dies betrifft die Zusammenarbeit zwischen Behörden und ist für Privatpersonen oder Sicherheitsmitarbeiter in diesem Kontext nicht relevant.
- Besitzwehr (§ 859 BGB): Hierbei geht es um die Verteidigung des Besitzes gegen verbotene Eigenmacht (z. B. wenn jemand versucht, Ihnen etwas wegzunehmen).
2. Zivilrechtliche Seite: Verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schützt den Besitzer einer Sache oder eines Raumes. Wenn jemand gegen den Willen des Besitzers bleibt, stört er den Besitz. Dies nennt man verbotene Eigenmacht gemäß § 858 BGB. Der Besitzer (oder sein Erfüllungsgehilfe, wie die Sicherheitskraft) darf sich hiergegen mit der sogenannten Besitzwehr (§ 859 BGB) wehren und den Gast – unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit – notfalls mit Gewalt aus dem Objekt entfernen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- § 229 BGB (Allgemeine Selbsthilfe): Diese Norm dient der Sicherung privatrechtlicher Ansprüche (z. B. wenn ein Gast im Restaurant nicht zahlt und weglaufen will), nicht primär der Strafverfolgung bei Straftaten.
- § 859 BGB (Selbsthilfe des Besitzers): Hier geht es um den Schutz des Besitzes (Besitzwehr oder Besitzkehr), also z. B. das Abdrängen eines Hausfriedensbrechers oder das Wiederabnehmen einer gestohlenen Sache, nicht um das Festhalten zur Identitätsfeststellung.
- § 241a BGB (Unbestellte Leistungen): Dies ist eine Regelung aus dem Verbraucherschutzrecht (Zusendung von Waren, die man nicht bestellt hat) und hat absolut nichts mit Sicherheitsrecht zu tun.
- § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen): Dies beschreibt eine Form der Tatbegehung (wenn man nicht hilft, obwohl man eine Rechtspflicht dazu hätte), ist aber kein Rechtfertigungsgrund für eine Festnahme.
- § 823 BGB (Schadensersatzpflicht): Dies ist die zentrale Haftungsnorm im Zivilrecht. Sie besagt, dass man für Schäden aufkommen muss, die man anderen widerrechtlich zufügt. Sie rechtfertigt keine Freiheitsberaubung, sondern wäre eher die Grundlage für eine Klage gegen den Sicherheitsmitarbeiter, wenn dieser jemanden unberechtigt einsperrt.
- Antwort D (Diebstahl gemäß § 242 StGB): Ein Diebstahl bezieht sich immer auf eine „fremde bewegliche Sache“. Eine Dienstleistung (die Beförderung) ist keine körperliche Sache und kann daher nicht gestohlen werden.
- Antwort E (Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB): Zwar verstößt der Fahrgast gegen die Beförderungsbedingungen, aber da die Bahn für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist, liegt in der Regel kein Hausfriedensbruch vor, solange er nicht trotz eines ausdrücklichen Hausverbots einsteigt.
- Antwort F (Straffreiheit bei Zahlung): Das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“ (meist 60 Euro) ist eine rein zivilrechtliche Vertragsstrafe. Die Zahlung dieser Gebühr beendet zwar den zivilrechtlichen Streit mit dem Verkehrsunternehmen, hat aber keinen direkten Einfluss auf die strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da das Legalitätsprinzip (Ermittlungspflicht) bei Antragsdelikten durch das Erfordernis des Strafantrags eingeschränkt wird. Hausfriedensbruch ist kein Offizialdelikt.
- Antwort C ist falsch, da Hausfriedensbruch im Strafgesetzbuch (StGB) steht und somit eine Straftat ist, keine bloße Ordnungswidrigkeit (OWiG).
- Antwort D ist falsch, da auch bei Gewaltanwendung der Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt bleibt, wenngleich dann andere Offizialdelikte (wie Körperverletzung oder Nötigung) hinzukommen könnten, die dann verfolgt werden müssten.
- Antwort E ist falsch, da Zeugen zwar Beweismittel sind, aber das fehlende Prozessvoraussetzung (den Strafantrag) nicht ersetzen können.
- Antwort F ist falsch, da die Polizei an das Gesetz gebunden ist. Wenn der Berechtigte keinen Strafantrag stellt, sind der Polizei bei einem absoluten Antragsdelikt rechtlich die Hände gebunden.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Ist falsch, weil das Gesetz selbst Ausnahmen (Rechtfertigungsgründe) vorsieht. Wer gerechtfertigt handelt, bricht das Gesetz nicht im strafbaren Sinne.
- Antwort C: Eine mildere Strafe gibt es nur, wenn die Tat rechtswidrig und schuldhaft war, aber Milderungsgründe vorliegen. Bei Notwehr entfällt die Strafe komplett.
- Antwort D: Der Richter ist an das Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn Notwehr vorliegt, darf er nicht nach eigenem Ermessen dennoch bestrafen.
- Antwort E & F: Bewährung oder Bußgelder setzen voraus, dass eine rechtswidrige Tat begangen wurde. Das ist hier nicht der Fall.