Sie sehen, wie ein Jugendlicher einem anderen das Handy aus der Hand reißt. Was liegt hier vor (zivilrechtlich)?
Richtige Antwort: B
In der geschilderten Situation, in der ein Jugendlicher einer anderen Person das Handy aus der Hand reißt, handelt es sich zivilrechtlich um verbotene Eigenmacht gemäß § 858 BGB.
Das Gesetz definiert verbotene Eigenmacht als eine Handlung, bei der jemand dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht (Besitzentziehung) oder ihn im Besitz stört (Besitzstörung), sofern das Gesetz die Gestattung nicht besonders erlaubt. Da das Wegreißen des Handys eine vollständige Entziehung der tatsächlichen Gewalt über die Sache darstellt und dies offensichtlich gegen den Willen des Opfers geschieht, ist der Tatbestand des § 858 Abs. 1 BGB erfüllt. Diese Handlung ist widerrechtlich.
Die Feststellung der verbotenen Eigenmacht ist für Sicherheitsmitarbeiter von zentraler Bedeutung, da sie die notwendige Voraussetzung für die Ausübung der Selbsthilferechte des Besitzers nach § 859 BGB (Besitzwehr und Besitzkehr) darstellt. Ohne eine vorliegende verbotene Eigenmacht dürfte man keine Gewalt anwenden, um die Sache zurückzuerlangen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A (Kaufvertrag): Ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Hier gibt es keine Einigung, sondern einen einseitigen Entzug.
- C (Schenkung): Eine Schenkung (§ 516 BGB) ist eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung. Das Wegreißen ist das Gegenteil von Freiwilligkeit.
- D (Ein Missverständnis): Ein Missverständnis ist kein juristischer Fachbegriff für einen rechtswidrigen Entzug von Eigentum oder Besitz.
- E (Eine Notwehr): Notwehr (§ 227 BGB / § 32 StGB) ist ein Rechtfertigungsgrund für eine Verteidigungshandlung. Die Frage fragt jedoch danach, was die Tat des Jugendlichen *ist* (der Angriff), nicht wie man sie abwehrt.
- F (Ein Pfandrecht): Ein Pfandrecht erlaubt es einem Gläubiger, eine Sache zur Sicherung einer Forderung einzubehalten. Es gibt hier keinen Hinweis auf eine offene Forderung oder eine gesetzliche Grundlage für ein Pfandrecht.
Fortschritt speichern und gezielt weiterüben?
In der Lernplattform weiterlernen