Welche Prinzipien gelten im Datenschutz (DSGVO)?
Richtige Antworten: B, D
Im Datenschutzrecht der Europäischen Union, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), gelten strenge Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Das Ziel ist der Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch seiner Daten, basierend auf dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1 GG - Menschenwürde und Art. 2 Abs. 1 GG - Allgemeines Persönlichkeitsrecht).
Die zwei wichtigsten Prinzipien in dieser Frage sind:
1. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Art. 6 DSGVO): Dies ist der Grundpfeiler des Datenschutzes. Es bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis vor. Diese Erlaubnis kann durch eine gesetzliche Grundlage (z. B. zur Vertragserfüllung oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen) oder durch die freiwillige Einwilligung der betroffenen Person erfolgen.
2. Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO): Dieser Grundsatz besagt, dass nur so viele Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, wie für den jeweiligen Zweck unbedingt notwendig sind. Wenn ein Zweck auch mit weniger Daten erreicht werden kann, müssen die weniger umfangreichen Daten gewählt werden.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A: Im Datenschutz gilt gerade nicht die allgemeine Handlungsfreiheit nach dem Motto „Alles ist erlaubt“. Es gilt das Gegenteil: Alles ist verboten, außer es ist erlaubt.
- Antwort C: „Datenmaximierung“ ist das exakte Gegenteil des gesetzlichen Gebots der Datenminimierung. Wer unnötig viele Daten sammelt, verstößt gegen die DSGVO.
- Antwort E: Datenhandel ist keineswegs immer erlaubt. Die Weitergabe von Daten an Dritte zu kommerziellen Zwecken unterliegt extrem strengen Auflagen und erfordert meist eine explizite Einwilligung.
- Antwort F: Der Datenschutz nach DSGVO schützt natürliche Personen (Menschen), keine juristischen Personen (Firmen). Firmengeheimnisse werden durch andere Gesetze (z. B. GeschGehG) geschützt, nicht durch den Datenschutz.
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