Welche Stoffe werden der Brandklasse F zugeordnet?
Richtige Antwort: D
In der Brandschutzlehre, die ein wesentlicher Bestandteil der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO (Gewerbeordnung) ist, werden Brände nach ihrem brennbaren Stoff in verschiedene Brandklassen eingeteilt. Diese Einteilung ist in der europäischen Norm DIN EN 2 verbindlich festgelegt. Die korrekte Antwort auf die Frage ist die Antwortmöglichkeit D: Speiseöle und Speisefette in Frittier- und Fettbackgeräten.
Die Brandklasse F wurde nachträglich eingeführt, da Brände von Speisefetten und -ölen eine besondere Gefahr darstellen und mit herkömmlichen Löschmitteln nicht sicher bekämpft werden können. Ein entscheidender Grund für diese separate Klassifizierung ist das Phänomen der Fettexplosion. Wenn man versucht, einen Fettbrand mit Wasser zu löschen, passiert Folgendes: Das Wasser ist schwerer als das brennende Fett und sinkt nach unten. Da brennendes Fett Temperaturen von weit über 100 Grad Celsius erreicht, verdampft das Wasser schlagartig. Ein Liter Wasser dehnt sich dabei explosionsartig auf etwa 1700 Liter Wasserdampf aus. Dieser Dampf reißt das brennende Fett in feinsten Tröpfchen mit nach oben, wodurch eine riesige Stichflamme entsteht, die für den Anwesenden lebensgefährlich ist und den Brand massiv ausbreitet.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A beschreibt die Brandklasse B. Hierzu gehören flüssige oder flüssig werdende Stoffe wie Benzin, Alkohole oder Lacke. Obwohl Fette beim Erhitzen flüssig werden, gehören sie wegen der oben beschriebenen Explosionsgefahr bei Wasserzugabe und der notwendigen speziellen Löschmittel (die eine Sperrschicht bilden) zur Klasse F.
- Antwort B beschreibt die Brandklasse A. Dies sind Brände fester Stoffe, die unter Glutbildung verbrennen, wie Holz, Papier, Textilien oder Autoreifen. Hier ist Wasser oft das Mittel der Wahl, was bei Klasse F fatal wäre.
- Antwort C bezieht sich auf die Brandklasse C. Hierunter fallen Gase wie Methan, Propan, Wasserstoff oder Stadtgas. Diese Brände sollten erst gelöscht werden, wenn die Gaszufuhr unterbrochen wurde, um eine Explosionsgefahr durch unverbranntes Gas zu verhindern.
- Antwort E ist veraltet. Früher gab es eine Brandklasse E für elektrische Anlagen. Diese wurde jedoch gestrichen, da Strom selbst nicht brennt, sondern nur die Isolierung oder umliegende Stoffe. Elektrische Anlagen bis 1000 Volt können mit geeigneten Löschern (unter Einhaltung von Mindestabständen) gelöscht werden.
- Antwort F beschreibt die Brandklasse D (Metallbrände). Metalle wie Magnesium oder Aluminium brennen bei extrem hohen Temperaturen und dürfen niemals mit Wasser gelöscht werden (Gefahr der Wasserstoffbildung), erfordern aber ganz andere Löschmittel als Fettbrände (z. B. Metallbrandpulver).
Für Sicherheitsmitarbeiter ist dieses Wissen gemäß der DGUV Vorschrift 1 und der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.2 von zentraler Bedeutung, um im Ernstfall die richtigen Maßnahmen einzuleiten und die passenden Feuerlöscher (gekennzeichnet mit dem Piktogramm für Klasse F) einzusetzen.
Fortschritt speichern und gezielt weiterüben?
In der Lernplattform weiterlernen