Welche zwei Merkmale kennzeichnen durchwurfhemmende Verglasungen der Widerstandsklassen P1A bis P5A gemäß DIN EN 356?
Richtige Antworten: B, D
In der Sicherheitstechnik nach § 34a GewO unterscheiden wir zwischen mechanischen, elektronischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen. Die Verglasung gehört zur mechanischen Sicherheitstechnik. Die Norm DIN EN 356 regelt die Klassifizierung von Sicherheitsglas. Die Klassen P1A bis P5A bezeichnen dabei die sogenannte „durchwurfhemmende Verglasung“. Diese besteht aus Verbund-Sicherheitsglas (VSG). VSG ist ein spezieller Aufbau, bei dem mindestens zwei Glasscheiben durch eine extrem reißfeste, transparente Kunststofffolie (meist Polyvinylbutyral, PVB) miteinander verklebt sind.
Die korrekten Antworten sind B und D, weil:
1. (B) Die Verwendung von VSG das Durchwerfen von Gegenständen massiv erschwert. Selbst wenn das Glas bricht, hält die Folie die Struktur zusammen.
2. (D) Die Splitterbindung ein wesentliches Sicherheitsmerkmal ist. Bei einem Bruch bleiben die scharfen Glassplitter an der Folie haften, was das Verletzungsrisiko für Personen im Innenraum minimiert und den Tätern den Durchgriff verwehrt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da der Schutz gegen Durchschuss (Faustfeuerwaffen) in der DIN EN 1063 geregelt ist (Klassen BR1 bis BR7). P-Klassen schützen nicht vor Projektilen.
- Antwort C ist falsch, da es in der Sicherheitstechnik keine „unzerstörbaren“ Materialien gibt. Jede mechanische Sicherung dient primär dem Zeitgewinn (Widerstandszeitwert). Mit genügend krimineller Energie und dem richtigen Werkzeug ist jedes Glas überwindbar.
- Antwort E ist falsch, da Glas eine passive Komponente ist. Ein „stiller Alarm“ wird nur ausgelöst, wenn zusätzlich elektronische Melder (z.B. Glasbruchmelder nach VdS-Richtlinien) installiert sind.
- Antwort F ist falsch, da P6B bis P8B „durchbruchhemmende“ Verglasungen sind. Diese werden nicht mit einer Fallkugel, sondern mit einer Axt geprüft und bieten einen deutlich höheren Schutz gegen gezielte Angriffe mit Einbruchwerkzeugen.
Rechtlich gesehen ist die Kenntnis dieser Normen für Sicherheitsmitarbeiter wichtig, um Gefährdungsbeurteilungen im Objektschutz korrekt durchzuführen und die mechanische Barrierewirkung im Rahmen der DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste) einschätzen zu können.
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